Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h
System zur Messung:
Messung mittels Lasermessverfahren-RIEGL FG21-P
Bearbeitende Behörde:
Kreis Siegen-Wittgenstein
Datum:
05.06.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 05.06.2017 in Siegen auf der Freudenberger Straße, Höhe Trupbach, in Fahrtrichtung Siegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 46 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte mittels Lasermessverfahren-RIEGL FG21-P.
Nachfolgende Fehler können u.a. bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät Riegl FG21-P auftreten. Diese Fehler führen dazu, dass es sich nicht mehr um eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung (also einem durch Regelungen vereinheitlichten technischen Geschwindigkeitsmessverfahren, bei denen die Bedingungen ihrer Anwendbarkeit und ihres Ablaufs so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind) handelt, so dass die vorgenommene Geschwindigkeitsmessung nicht mehr verwertet werden darf. Das Bußgeldverfahren/Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Betroffenen ist in diesem Fällen einzustellen.
- Nichtbeachtung/Nichteinhaltung der vorgegebenen Bedienungshinweise des Lasermessgeräts
- vorgeschriebene Gerätetests (Eigentest, Displaytest, Test der Visiereinrichtung) wurden nicht oder fehlerhaft durchgeführt
- Nullmessung an einem nicht geeigneten Straßenschild wurde vorgenommen
- die Messentfernung ist so groß, dass eine Fehlmessung (Fehlzuordnung / falsches Fahrzeug) gegeben sein kann
- Falschablesung und/oder Übermittlung des Messwertes
- Stufenprofilfehlmessung
- keine oder nur unzureichende Schulung des Messbeamten
- Geschwindigkeitsmessgerät ist nicht (mehr) geeicht
- Eichsiegel beschädigt – Gerät wurde nach der letzten Eichung repariert und es erfolgte keine Neueichung
- Fahrzeug wurde im fließenden Verkehr mit anderen Fahrzeugen oder seitlich anvisiert und gemessen
- Fahrzeug hinter dem oder seitlich neben dem anvisierten Fahrzeug wurde gemessen