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Missachtung des Überholverbotes auf der BAB 1 in Unna

Vorgeworfener Verstoß:

Missachtung des Überholverbotes


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Kreis Unna


Datum:

18.01.2017

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Kreis Unna vorgeworfen am 18.01.2017 in Unna, BAB 1, RF Bremen das durch ein Verkehrsschild angeordnete Überholverbot missachtet zu haben. An diesem Tag gab es auf der BAB 1 in Fahrtrichtung Bremen bei Kilometer 324,000 eine Tagesbaustelle. Die rechte Fahrspur war gesperrt und die aufgestellte Beschilderung und die Beschilderung auf den Schilderbrücken zeigten an, dass man von der rechten Fahrspur auf die mittlere Fahrspur wechseln sollte. Unser Mandant wechselte daher von der rechten auf die mittlere Fahrspur, da nicht angezeigt worden war, wann die rechte Fahrspur endete. Somit ging unser Mandant davon aus, dass das Überholverbot durch die beschilderte Tagesbaustelle aufgehoben war.

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