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Tuning und Fahrzeugumbauten: Zulässigkeit, TÜV-Abnahme und Folgen bei Verstößen

Fahrzeugmodifikationen: Illegale Änderungen können zu hohen Bußgeldern führen

Es gibt Menschen, denen das eigene Fahrzeug heilig ist und die dementsprechend auch sehr viel Geld in die optische oder auch technische Veränderung des Fahrzeugs investieren. Besonders bei jüngeren Autobesitzern ist das Tuning ein sehr weitverbreitetes Thema, sodass die Maßnahmen der Fahrzeugumbauten mitunter drastische Ausmaße annehmen. Nicht immer wird bei diesen Maßnahmen so penibel darauf geachtet, was seitens des Gesetzgebers als zulässig oder unzulässig betrachtet wird. Die vorherige Information darüber, was genau eigentlich an dem Fahrzeug verändert werden darf oder nicht, ist jedoch wichtig. Eine Missachtung der rechtlichen Grundlagen kann gravierende Konsequenzen mit sich bringen.

Definitionen und Abgrenzungen – Was ist Tuning?

Autotuning - Bußgeld
Tuning und Fahrzeugumbauten: Illegale Änderungen können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Informiere dich gründlich, bevor du Änderungen an deinem Fahrzeug vornimmst, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. (Symbolfoto: AMatveev /Shutterstock.com)

Mit dem Begriff „Tuning“ wird ein Anglizismus verwendet, der Einzug in den deutschen Sprachgebrauch gehalten hat. Das Tuning leitet sich von dem englischen Verb „tune“ ab, womit der Vorgang des Abstimmens beschrieben wird. Das Fahrzeug wird also mit den Vorstellungen des Besitzers in Einklang gebracht, respektive darauf abgestimmt. In der gängigen Praxis erfolgen die Tuningmaßnahmen aus dem Grund, dass der Besitzer sein Fahrzeug individualisieren oder einzigartig machen möchte und hierfür alle nur möglichen technischen Verbesserungsmöglichkeiten nutzt. Hierbei muss unterschieden werden zwischen den optischen Verbesserungen und den technischen Fahrzeugveränderungen.

Unterschied zwischen Tuning und regulären Fahrzeugmodifikationen

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Tuning und den regulären Fahrzeugmodifikationen. Hierbei muss jedoch erwähnt werden, dass dem reinen Grundsatz nach mit dem Tuning lediglich die Feinabstimmung zwischen dem Motor, dem Fahrwerk sowie der Aerodynamik des Fahrzeugs gemeint ist. Dementsprechend ist nicht jede Tuningmaßnahme auch automatisch ein Verstoß gegen die rechtlichen Grundlagen, die der Gesetzgeber für Fahrzeuge im Straßenverkehr festgelegt hat. Mit dem Tuning können auch reguläre Fahrzeugmodifikationen gemeint sein. Eine Hauptunterscheidung zwischen diesen beiden Kategorien ist somit in der gängigen Praxis nicht möglich, da es ganz auf die Maßnahme an sich ankommt. Als illegales Tuning wird jede Maßnahme verstanden, durch die das Fahrzeug gegen die rechtlichen Grundlagen verstößt. Ein mögliches Beispiel hierfür wäre die akustische Tuningmaßnahme, durch die das Fahrzeug sehr viel lauter wird. Ein Beispiel für eine reguläre Fahrzeugmodifikation wäre das Tieferlegen des Fahrzeugs im Rahmen dessen, was der Gesetzgeber erlaubt.

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Maßgeblich für die Tuningmaßnahmen sind die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Obgleich es eine schier unendliche Anzahl an möglichen Tuningmaßnahmen gibt, geht nicht jede Maßnahme auch tatsächlich mit den Vorschriften der StVZO einher. Die §§ 19 sowie 22 der StVZO sind hierbei entscheidend, da in diesen Paragrafen die gesetzlichen Vorschriften für zulässige Maßnahmen beschrieben sind.

Betriebserlaubnis und Fahrzeugpapiere

Nicht jede Veränderung an dem Fahrzeug erfordert auch wirklich einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere respektive eine Prüfung der Betriebserlaubnis. Wichtig ist jedoch, dass eben jene Maßnahmen, welche die Sicherheit des Fahrzeugs sowie auch der anderen Straßenverkehrsteilnehmer betreffen, einer Prüfung durch den TÜV unterzogen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Nur dann, wenn dieser Schritt auch tatsächlich vollzogen wurde, kann der Fahrzeugbesitzer bei der nächsten Fahrzeugkontrolle durch die Ordnungshüter entspannt und sicher sein.

Zulässige und unzulässige Fahrzeugumbauten

Beispiele für erlaubte Modifikationen

Es gibt eine wahre Vielzahl von Fahrzeugumbaumaßnahmen, die mit den gesetzlichen Vorschriften konform gehen und die Optik sowie auch das Fahrverhalten des Fahrzeugs verbessern. So können etwa neue Felgen im modernen Design dem Fahrzeug eine ganz neue Aufmachung verleihen. Sollte das Fahrzeug in Verbindung mit den neuen Felgen auch direkt tiefer gelegt werden, schlägt das Herz jedes Autoliebhabers gleich höher. Gleichermaßen verhält es sich auch mit einer neuen Auspuffanlage. Dem reinen Grundsatz nach sollte der Fahrzeugliebhaber darauf achten, dass bei den Teilen die Betriebserlaubnis in Form des ABE-Prüfzeichens vorhanden ist. Die entsprechenden Dokumente sollte der Fahrzeugbesitzer stets mit sich führen.

Beispiele für verbotene Modifikationen

Dem reinen Grundsatz nach sind sämtliche Modifikationen an dem Fahrzeug verboten, welche die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen oder nicht mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang gebracht werden können. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist die Modifizierung des Motors, um auf diese Weise mehr Leistung zu erhalten. Diese Maßnahme hat einen großen Einfluss auf die Betriebslautstärke des Fahrzeugs sowie die Fahrzeugimmissionswerte. Auch bei dem Einsatz von Folien an den Scheiben des Fahrzeugs sollte der Fahrzeugbesitzer Vorsicht walten lassen. Der Gesetzgeber hat hier sehr strenge Regularien und schreibt vor, in welchem Ausmaß diese Folien lichtdurchlässig sein müssen. Auch bei der Modifikation der Bremsen kann rasch die Grenze des Erlaubten überschritten werden, da hierdurch die Fahrzeugsicherheit beeinträchtigt wird.

Grauzonen und umstrittene Umbauten

Da der Gesetzgeber im Hinblick auf die Tuningmaßnahmen sehr streng ist, werden von den Tunern in Deutschland gern die sogenannten Grauzonen ausgenutzt. Für gewöhnlich kann eine derartige Grauzone erreicht werden, wenn das entsprechende CE-Prüfsiegel bei den verwendeten Teilen vorhanden ist. Als umstrittene Maßnahme gilt der Einsatz von Kompressoren, um auf diese Weise die Motorleistung durch eine erhöhte Sauerstoffzufuhr zu verbessern. Dies ist zwar überaus effektiv, es kann jedoch den Motor nachhaltig beschädigen.

TÜV-Abnahme und Einzelabnahme

Ablauf der TÜV-Abnahme

Um gänzlich auf Nummer sicherzugehen, sollte jeder Fahrzeugbesitzer nach einer Tuningmaßnahme eine Abnahme durch den TÜV vornehmen lassen. Hierfür ist ein Termin bei der entsprechenden TÜV-Stelle erforderlich, zu dem sämtliche Unterlagen und Dokumente der verwendeten Teile mitgeführt werden sollten. Der TÜV-Prüfer wird dann die Prüfung des Fahrzeugs im Hinblick auf die rechtliche Konformität und Sicherheit des Fahrzeugs für den Betrieb im Straßenverkehr vornehmen. Sollte das Fahrzeug diese Auflagen nicht erfüllen, so darf es nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden und muss dann für Rückbaumaßnahmen zu der nächstgelegenen Werkstatt „geschleppt“ werden. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall, im Vorwege ein Telefonat mit dem TÜV zu führen und in diesem Telefonat alle durchgeführten Maßnahmen bereits zu erläutern.

Eintragung der Umbauten in Fahrzeugpapiere

Die Umbauten werden von dem TÜV in die Fahrzeugpapiere eingetragen, sofern sie denn rechtlich konform sind. Dies ist wichtig, damit der Fahrzeugbesitzer seinen Versicherungsschutz nicht verliert. Wird das Fahrzeug ohne entsprechende Eintragungen im Straßenverkehr bewegt und in einen Unfall verwickelt, so kann die Versicherung des Fahrzeugbesitzers die Leistung mindern oder gar gänzlich verweigern.

Folgen bei Verstößen gegen die Vorschriften

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Es gibt eine wahre Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Autotuning. Die möglichen Folgen sind entweder Bußgelder oder sogar im schlimmeren Fall ein Punkt im Fahreignungsregister Flensburg. Die Höhe der Bußgelder sind abhängig davon, welche Ordnungswidrigkeit begangen wurde und wie schwer diese ins Gewicht fällt. So kostet das Nichtmitführen der entsprechenden Dokumente bei den Tuningteilen 10 EUR Bußgeld, während hingegen der Betrieb eines Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis 50 EUR Bußgeld kostet. Sollte die Sicherheit des Straßenverkehrs durch das stillgelegte Fahrzeug massiv gefährdet werden, so kostet dies 90 EUR Bußgeld zzgl. eines Punktes im Fahreignungsregister. Das teuerste Bußgeld, das der Bußgeldkatalog vorsieht, ist die Fahrt mit einem nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeug, das die Sicherheit anderer gefährdet und in einen Unfall verwickelt wird. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür eine Geldbuße in Höhe von 120 EUR zzgl. einem Punkt vor.

Strafverfahren und rechtliche Konsequenzen

Neben dem Ordnungswidrigkeitsverfahren können dem Besitzer eines getunten Fahrzeugs auch anderweitige rechtliche Konsequenzen drohen. Sollte insbesondere das Auto für ein illegales Straßenrennen verwendet werden oder durch abmontierte Schalldämpfer die Lautstärke zu einer Belästigung anderer Menschen in der Stadt führen, so kann auch ein Strafverfahren drohen.

Rückrüstung des Fahrzeugs und Verlust von Versicherungsschutz

Wie bereits erwähnt, kann der Verlust des Versicherungsschutzes drohen, wenn das Fahrzeug mit illegalen Maßnahmen getunt wurde. Fällt im Zuge einer Kontrolle den Ordnungshütern auf, dass die Tuningmaßnahmen die Sicherheit des Fahrzeugs im Straßenverkehr gravierend beeinträchtigen, so kann das Fahrzeug auch bis zu der vollständigen Rückrüstung stillgelegt werden.

Berücksichtigung von TÜV-Gutachten und allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE)

Jeder Tuningfan, der sein Fahrzeug rechtlich sicher durch den Straßenverkehr bewegen möchte, sollte auf jeden Fall stets die entsprechenden TÜV-Gutachten sowie auch die Prüfzertifikate der verbauten Teile mit sich führen. Kommt es zu einer Verkehrskontrolle, so müssen diese Unterlagen vorgezeigt werden. Da der Gesetzgeber sowie auch die Ordnungshüter in den vergangenen Jahren einen verstärkten Fokus auf die Tuningszene gelegt haben, ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle nicht gerade gering.

Zusammenfassung und Fazit

Die Optimierung des eigenen Fahrzeugs mittels Tuningmaßnahmen ist unter Autoliebhabern sehr weitverbreitet. Das Tuning kann jedoch ein teurer Spaß werden, wenn die gesetzlichen Vorschriften keine Berücksichtigung finden. Neben Bußgeldern oder einem Punkt im Fahreignungsregister kann im schlimmeren Fall sogar die Stilllegung des Fahrzeugs oder ein Strafverfahren drohen. Aus diesem Grund sollte jeder Autoliebhaber die Tuningmaßnahmen in Abstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften der StVZO sowie dem TÜV durchführen und die entsprechenden Prüfsiegel und Unterlagen stets mit sich führen.

Autotuning – Wie vermeiden Sie rechtliche Konsequenzen?

In der Welt des Autotunings gibt es viele Möglichkeiten, Ihr Fahrzeug individuell zu gestalten. Doch nicht alle Modifikationen sind rechtlich zulässig und können schwerwiegende Konsequenzen, wie hohe Bußgelder oder sogar Strafverfahren, mit sich bringen. Ihre Leidenschaft für Tuning sollte nicht zum Albtraum werden! Sind Sie unsicher, welche Änderungen erlaubt sind und welche nicht? Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und wissen nicht, wie Sie nun vorgehen sollen? Unser Team aus erfahrenen Verkehrsrechtsexperten steht Ihnen zur Seite. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid.  Mit unserer rechtlichen Expertise unterstützen wir Sie dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten. Stellen Sie sicher, dass Ihr Traum vom perfekt getunten Auto nicht zu rechtlichen Schwierigkeiten führt. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Ersteinschätzung oder Beratung. Wir sind für Sie da!

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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