Vorgeworfener Verstoß:
Missachtung des durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen angeordneten Verkehrsverbots, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war
Geldbuße in Höhe von 500 EUR
System zur Messung:
Schrankenanlage
Bearbeitende Behörde:
Stadt Köln
Datum:
14.12.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde von der Stadt Köln vorgeworfen, am 14.12.2017 in Köln, auf der BAB 1, FR Dortmund, Parallelspur, Schrankenanlage als Führer eines Lkw das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen angeordnete Verkehrsverbot missachtet zu haben, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war. Die Geldbuße betrug in diesem Fall 500 EUR. Zudem wurde ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt.
Da unser Mandant berufsbedingt auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, ging es in diesem Fall um ein Absehen von der Verhängung des 2monatigen Fahrverbots.
Wurde bei Ihnen auch eine zu hohe Geschwindigkeit gemessen?