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Missachtung eines mit Zusatzzeichen angeordneten Verkehrsverbots mit dem LKW in Köln

Vorgeworfener Verstoß:

Missachtung des durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen angeordneten Verkehrsverbots, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war

Geldbuße in Höhe von 500 EUR


System zur Messung:

Schrankenanlage


Bearbeitende Behörde:

Stadt Köln


Datum:

14.12.2017

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde von der Stadt Köln vorgeworfen, am 14.12.2017 in Köln, auf der BAB 1, FR Dortmund, Parallelspur, Schrankenanlage als Führer eines Lkw das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen angeordnete Verkehrsverbot missachtet zu haben, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war. Die Geldbuße betrug in diesem Fall 500 EUR. Zudem wurde ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt.

Da unser Mandant berufsbedingt auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, ging es in diesem Fall um ein Absehen von der Verhängung des 2monatigen Fahrverbots.

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