Skip to content
Menü

Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung des berauschenden Mittels (Cannabis) in Kreuztal

Vorgeworfener Verstoß:

Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung des berauschenden Mittels (Cannabis)


System zur Messung:

Verkehrskontrolle


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

08.02.2016

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen am 08.02.2016 in Kreuztal, Hagener Straße, Ulmenweg in Fahrtrichtung Kreuztal als Führer eines PKW das KFZ unter Wirkung des berauschenden Mittels (Cannabis) geführt zu haben.

m vorliegenden Fall hat unser Mandant weder erkennen können und/oder müssen, dass er während seiner Autofahrt unter der Wirkung von Cannabis stand. Hätte er dies gewußt, hätte er kein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt.

Weitere Informationen zum Fahren unter Drogen- und Betäubungsmitteleinfluß.

Aktuelle Fälle Anfrage

Sind Sie ebenfalls betroffen oder benötigen Sie Hilfe zu einem ähnlichen Sachverhalt?

Wird gesendet

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!