Vorgeworfener Verstoß:
Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung des berauschenden Mittels (Cannabis)
System zur Messung:
Verkehrskontrolle
Bearbeitende Behörde:
Kreis Siegen-Wittgenstein
Datum:
08.02.2016
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen am 08.02.2016 in Kreuztal, Hagener Straße, Ulmenweg in Fahrtrichtung Kreuztal als Führer eines PKW das KFZ unter Wirkung des berauschenden Mittels (Cannabis) geführt zu haben.
m vorliegenden Fall hat unser Mandant weder erkennen können und/oder müssen, dass er während seiner Autofahrt unter der Wirkung von Cannabis stand. Hätte er dies gewußt, hätte er kein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt.
Weitere Informationen zum Fahren unter Drogen- und Betäubungsmitteleinfluß.