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Nichtbefolgung einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis in Gerlingen

Vorgeworfener Verstoß:

Nichtbefolgung einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Regierungspräsidium Karlsruhe / Zentrale Bußgeldstelle


Datum:

22.08.2017

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe vorgeworfen, am 22.08.2017 in Gerlingen, BAB 81, Stuttgart-Würzburg als Führer eines Lastkraftwagens eine vollziehbare Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt zu haben. Konkret wurde ihm vorgeworfen, sich nicht über aktuelle Baustrecken auf der Fahrtstrecke informiert zu haben.

In der Ausnahmegenehmigung und von den begleitenden Polizeibeamten war unser Mandant nicht über eine ganz neue Baustelle informiert worden, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Ausnahmegenehmigung noch nicht vorhanden war. Ferner hatte die Polizeibegleitung die weitere Begleitung des Schwertransportes vor der Baustelle abgelehnt, da sie die Begleitung nicht mehr für notwendig erachtete. Unseren Mandanten traf insoweit keine Schuld.

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