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Die Rolle von Dashcams im Verkehrsrecht: Datenschutz vs. Beweissicherung

Dashcams sind in der Welt bereits weitverbreitet

In vielen Ländern dieser Erde kommt die Dashcam bereits zum Einsatz, um die Beweissicherung im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die kleinen Kameras in dem Fahrzeug haben auf jeden Fall einen gewissen Nutzen, weshalb Länder wie Großbritannien ebenfalls Planungen für den Einsatz vorantreiben. In Deutschland jedoch gilt die Dashcam als rechtlich umstritten, obgleich ihr Einsatz zumindest teilweise bereits möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze


  1. Globale Verbreitung von Dashcams: Dashcams werden weltweit eingesetzt, um die Beweissicherung im Straßenverkehr zu unterstützen, mit Ländern wie Großbritannien, die den Einsatz vorantreiben.
  2. Rechtliche Situation in Deutschland: In Deutschland ist der Einsatz von Dashcams rechtlich umstritten, wobei ihr Einsatz teilweise möglich ist.
  3. Kollision von Datenschutz und Beweissicherung: Der Hauptkonflikt besteht zwischen Datenschutzgesetzen und dem Bedürfnis nach Beweissicherung, was in Deutschland zu einer rechtlichen Grauzone führt.
  4. Rechtliche Grundlagen und Herausforderungen: Deutschland hat noch keine spezifischen rechtlichen Grundlagen für Dashcams geschaffen, was zu einer Unsicherheit in der Anwendung führt.
  5. Zulässigkeit von Dashcams im Straßenverkehr: Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass der Einsatz von Dashcams im Straßenverkehr unter bestimmten Bedingungen rechtlich zulässig sein kann.
  6. Datenschutzrechtliche Bedingungen: Der Einsatz von Dashcams im Auto ist erlaubt, muss aber datenschutzkonform erfolgen, wie z.B. keine permanente Aufzeichnung und Berücksichtigung der Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer.
  7. Gerichtliche Entscheidungen und unterschiedliche Bewertungen: Verschiedene Gerichte haben unterschiedlich über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen entschieden, was die rechtliche Unsicherheit in diesem Bereich unterstreicht.

Dashcams im deutschen Verkehrsrecht

Dashcams im deutschen Verkehrsrecht
(Symbolfoto: Toa55 /Shutterstock.com)

Der Straßenverkehr in Deutschland basiert auf der rechtlichen Grundlage des Straßenverkehrsrechts sowie der Straßenverkehrsordnung. Problematisch ist hierbei allerdings der Umstand, dass diese beiden gesetzlichen Normen lediglich die Verhaltensweisen der Autofahrer untereinander im Straßenverkehr regeln. Die Gesetze arbeiten dabei auf dem Prinzip der Unfallprävention und schreiben Verhaltensmuster für den Fall eines Verkehrsunfalles vor. Die Beweissicherung spielt hierbei eine wichtige Rolle, allerdings schreibt der Gesetzgeber die Art der Beweissicherung nicht vor und er schränkt sie auch nicht ein.

Datenschutz und Beweissicherung

Der Hauptgrund, warum der Einsatz der Dashcam in den Fahrzeugen im Straßenverkehr rechtlich als problematisch angesehen wird, liegt in dem Umstand, dass zwei gesetzliche Regelungen durch den Einsatz der kleinen Kameras in den Fahrzeugen miteinander kollidieren – der Datenschutz sowie die Beweissicherung auf der Basis des Verkehrsrechts. Da die Verwendung der Dashcam im Straßenverkehr noch nicht als gängige Praxis bezeichnet werden kann, muss hier von einer rechtlichen Grauzone gesprochen werden.

Rechtliche Grundlagen von Dashcams

Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat, dessen Gesetzgeber für nahezu jeden Rechtsbereich eine rechtliche Grundlage zu schaffen versucht. Dies gelingt in vielen Bereichen ausgezeichnet und in manchen Bereichen jedoch nicht immer, sodass sich der Gesetzgeber häufig den Vorwurf der „Realitätsferne“ gefallen lassen muss. Die Dashcam ist hierfür ein regelrechtes Musterbeispiel.

Erläuterung der gesetzlichen Regelungen zu Dashcams

Problematisch ist aktuell der Umstand, dass die Dashcam in Deutschland noch als regelrechtes Neuland betrachtet werden muss. Es gibt weder langjährige praktische Erfahrungswerte im direkten Umgang, noch hat der Gesetzgeber aktuell eine rechtliche Grundlage hierfür geschaffen. Bislang ist lediglich die Problematik bekannt, dass mit dem Datenschutzgesetz in Deutschland und dem Verkehrsrecht zwei Gesetze ein Kollisionspotenzial besitzen, sodass sich die Rechtsprechung noch abschließend mit der Thematik befassen muss.

Zulässigkeit von Dashcams im Straßenverkehr

Dem reinen Grundsatz nach ist der Einsatz der Dashcam im Straßenverkehr rechtlich zulässig. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil vom 15.05.2018 aufgrund eines Falles, bei dem in den Vorinstanzen die Aufnahmen einer Dashcam nicht als zulässiges Beweismittel angesehen wurden. Der BGH teilte diese Auffassung nicht und öffnete damit die rechtliche Tür für die Zulässigkeit von Dashcams im Straßenverkehr (Aktenzeichen Az. VI ZR 233/17). Als Begründung gab der BGH an, dass der Einsatz von bis dato nicht zugelassenen Beweismitteln nicht automatisch die rechtliche Unverwertbarkeit dieser Beweismittel nach sich zieht.

Datenschutzproblematik

Der Hauptgrund dafür, dass die Dashcam aktuell einen rechtlichen Sonderstatus einnimmt, liegt in der noch ungelösten Datenschutzproblematik. Das Datenschutzgesetz hat in Deutschland rechtlich betrachtet einen sehr hohen Stellenwert und es ist bisher nicht genau geklärt, ob das rechtliche Interesse der Beweissicherung im Fall eines Verkehrsunfalles als höher anzusehen als der Datenschutz.

Datenschutzrechtliche Bedenken im Zusammenhang mit Dashcams

Der Einsatz von Dashcams im Straßenverkehr ist dem reinen Grundsatz nach nicht verboten. Vielmehr kann sie dem Zweck der Beweissicherung entsprechen, wenn sie in einer Unfallsituation aufzeichnen. Der Einsatz der Kamera im Auto ist somit unter Einschränkungen erlaubt, die jedoch in der praktischen Anwendung Probleme mit sich bringen dürfen. Die Privatsphäre der anderen Verkehrsteilnehmer darf, aufgrund der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, durch die Dashcam nicht beeinträchtigt werden. Um dies zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Kamera nicht permanent aufzeichnet. Zudem dürfen die Persönlichkeitsrechte der anderen Verkehrsteilnehmer ebenfalls nicht verletzt werden.

Auswirkungen von Dashcams auf die Privatsphäre von Verkehrsteilnehmern

Eine Dashcam, die permanent aufzeichnet, hat enorme Auswirkungen auf die Privatsphäre von Verkehrsteilnehmern. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die Kamera während der Fahrt ständig die Fahrtrichtung des Autofahrers und damit auch die Fahrzeuge von anderen Verkehrsteilnehmern aufnimmt, obgleich diese mit dem aufzeichnenden Fahrzeug überhaupt nichts zu tun haben oder ihre Genehmigung hierfür erteilen konnten. Eine Dashcam, die rechtlich zulässig verwendet wird, muss daher gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen und die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer wahren.

Beweiswert von Dashcam-Aufnahmen

Das Hauptargument, das die Befürworter der Dashcam bei der rechtlichen Diskussion stets hervorbringen, ist der Beweiswert der Aufnahmen und damit die schnellere Abwicklung von rechtlichen Streitigkeiten. Diese Argumentation bezieht sich jedoch lediglich auf ein einziges Interesse eines Verkehrsteilnehmers und berücksichtigt dabei nur unzureichend die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Der Beweiswert von Dashcam-Aufnahmen im Verkehrsrecht

Es ist unbestritten, dass die Dashcam-Aufzeichnungen im Straßenverkehr einen enorm hohen Beweiswert haben. Zahllose unklare Unfallsituationen, für die es etwa auch gar keine Zeugenaussagen gibt, können lediglich durch gerichtliche Entscheidungen geklärt werden. Durch das Urteil des BGH hat sich der Beweiswert der Dashcam-Aufnahmen im Verkehrsrecht nochmals um ein Vielfaches gesteigert, da sie fortan dem reinen Grundsatz nach nicht mehr als unzulässiges Beweismittel angesehen werden. Sollten die Aufnahmen gewisse Grundbedingungen erfüllen, so können sie auch zugelassen werden.

Bedingungen, unter denen Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen werden können

Die wichtigste Bedingung, die für die rechtliche Verwertbarkeit der Aufnahmen erfüllt sein muss, ist die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es hängt somit stets von den jeweiligen individuellen Einzelfallbedingungen der Situation ab, ob die Aufnahmen verwertet werden können oder nicht. Der Einsatz der Dashcam im Straßenverkehr ist ebenfalls an Bedingungen geknüpft. So darf die Kamera nicht permanent aufzeichnen und überdies dürfen die aufgezeichneten Daten auch nicht für einen langen Zeitraum gespeichert werden, da sie sonst die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzen.

Gerichtliche Entscheidungen zu Dashcams

Auch wenn es noch keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zum Einsatz von Dashcams im Straßenverkehr gibt, so haben sich in der Vergangenheit bereits etliche Gerichte mit der Verwertbarkeit der Aufzeichnungen beschäftigt. Es wird jedoch an dieser Stelle deutlich, dass die unterschiedlichen Gerichte die jeweiligen Situationen auch unterschiedlich bewerten.

Die wichtigsten gerichtlichen Entscheidungen zum Einsatz von Dashcams

Das Urteil des Amtsgerichts (AG) München vom 06.06.2013 (Aktenzeichen 343 C 4445/13) bestätigte die rechtliche Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen, die von einem Fahrradfahrer im Zuge eines Unfalls mit einem Autofahrer gemacht wurden. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Fahrradfahrer die Aufnahmen lediglich zur Beweissicherung des Unfalls aufgezeichnet habe und ein Unfall stets aus dem Zufall heraus geschieht. Es liegt keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte derjenigen Personen vor, die zufällig mit aufgezeichnet wurden.

Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsbach hingegen erklärte Dashcam-Aufzeichnungen in seinem Urteil vom 12.09.2014 (Aktenzeichen AN 4 K 13.01634 https://www.ra-kotz.de/on-board-kamera.htm) für rechtlich verboten und somit ungültig. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass permanent getätigte Aufnahmen der sogenannten Car-Cam einen Verstoß gegen den § 38 Bundesdatenschutzgesetz darstellen.

Arten von Dashcams

Dashcams sind kleine Kameras, die im Fahrzeug installiert werden, um während der Fahrt kontinuierlich Aufnahmen zu machen. Sie können in verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Funktionen kommen, abhängig von den spezifischen Bedürfnissen und Vorlieben des Benutzers. Hier sind einige der gängigsten Arten von Dashcams:

  • Frontkamera: Diese Art von Dashcam wird in der Regel an der Windschutzscheibe oder am Rückspiegel befestigt und filmt die Straße vor dem Fahrzeug. Sie kann nützlich sein, um Vorfälle auf der Straße aufzuzeichnen und kann bei Unfällen als Beweismittel dienen.
  • Rückfahrkamera: Eine Rückfahrkamera ist in der Regel im hinteren Teil des Fahrzeugs montiert und filmt die Straße hinter dem Fahrzeug. Sie kann besonders nützlich sein, um beim Rückwärtsfahren zu helfen und mögliche Hindernisse zu erkennen.
  • Innenkamera: Diese Art von Kamera filmt den Innenraum des Fahrzeugs. Sie kann nützlich sein, um das Verhalten der Insassen während der Fahrt aufzuzeichnen, was besonders für Fahrschulen oder Taxi-/Fahrdienste von Vorteil sein kann.
  • 360-Grad-Kamera: Eine 360-Grad-Kamera bietet eine Rundumsicht und kann den gesamten Fahrzeugumfeld aufnehmen. Sie kann an der Windschutzscheibe, am Rückspiegel oder auf dem Armaturenbrett montiert werden.

In Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland ist der Einsatz von Dashcams rechtlich umstritten. In Deutschland regelt der Datenschutz, wann ein Einsatz zulässig ist. Niemand darf gegen seinen Willen gefilmt werden und es ist nicht erlaubt, Aufnahmen von anderen Personen oder Autokennzeichen ungefragt ins Internet zu stellen oder anderweitig zu veröffentlichen. Dies wäre ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Für Datenschützer ist deshalb vor allem wichtig, dass Dashcams nur kurz und anlassbezogen filmen. Anlassbezogen bedeutet dabei, dass Daten nur dann gespeichert werden, wenn es z.B. zu einem Unfall oder zu einer starken Verzögerung kommt.

Im Einzelfall können permanente, anlasslose Aufzeichnungen einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Dabei muss jedoch stets eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden.

Technische Details und Funktionsweise von Dashcams

Dashcams sind kleine Kameras, die im Fahrzeug installiert werden, um während der Fahrt kontinuierlich Aufnahmen zu machen. Sie können in verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Funktionen kommen, abhängig von den spezifischen Bedürfnissen und Vorlieben des Benutzers. Hier sind einige der wichtigsten technischen Aspekte von Dashcams:

Dashcams zeichnen in einer Dauerschleife auf, wobei jeder Clip in einem kurzen Segment (z.B. 3 Minuten) auf einer Micro-SD-Karte gespeichert wird. Wenn der Speicherplatz der Karte voll ist, wird die älteste Datei automatisch überschrieben. Die Speicherkapazität hängt von der Größe der verwendeten SD-Karte ab. Eine 16-GB-Micro-SD-Karte kann beispielsweise bis zu zwei Stunden Video aufzeichnen, wenn die Dashcam auf 1080p HD eingestellt ist und mit 30 Bildern pro Sekunde aufnimmt. Eine 32-GB-Karte kann bis zu vier Stunden Material bei 720p HD oder 1080p HD mit 30 Bildern pro Sekunde aufzeichnen.

Die Auflösung der Dashcam bestimmt die Klarheit des Bildes. Viele Dashcams können Videos mit einer Auflösung von 720p, 1080p oder sogar 1440p aufnehmen. Eine höhere Auflösung ermöglicht es, Details wie Nummernschilder klarer zu erfassen.

Viele Dashcams sind mit einem Beschleunigungssensor (G-Sensor) ausgestattet, der im Falle eines Unfalls das aktuelle Video mit einem Schreibschutz versieht. Damit wird sichergestellt, dass das Video nicht überschrieben wird. Einige Dashcams bieten auch eine automatische Hochladefunktion für Aufnahmen von Unfällen und anderen relevanten Ereignissen.

Zusätzlich zu den oben genannten Funktionen bieten viele Dashcams auch Funktionen wie Nachtaufnahmen, Parkmodus (Aufzeichnung, wenn das Fahrzeug geparkt ist), und Echtzeit-Erkennung von relevanten Ereignissen und Objekten. Einige Modelle sind auch mit einem integrierten Mikrofon für optionale Audioaufnahmen ausgestattet.

Fazit

Dashcams im Straßenverkehr können sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Zahllose Gerichtsverfahren ziehen sich sehr lange hin, da die Beweisaufnahme sich als schwierig darstellt. Sollten für den Unfall keine Zeugen vorhanden sein, so wird es der unfallgeschädigten Person merklich erschwert, die eigenen Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen. Der Nachteil von den Car-Cams liegt allerdings aktuell noch in dem Umstand, dass die technischen Voraussetzungen für die datenschutzkonforme Verwendung der Kameras aktuell bisher nicht als gegeben anzusehen sind. Dementsprechend wird das Persönlichkeitsrecht einer Person, die eventuell überhaupt nichts mit dem Unfall zu tun hat, durch die Verwendung der Aufnahmen verletzt. Der Gesetzgeber in Deutschland steht diesbezüglich noch vor einer großen Herausforderung, für die es aktuell noch keinen Lösungsansatz gibt.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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