Vorgeworfener Verstoß:
Fahren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit
100 EUR Geldbuße / 1 Punkt
System zur Messung:
–
Bearbeitende Behörde:
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Datum:
12.03.2018
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Polizeipräsidium Rheinpfalz vorgeworfen, am 12.03.2018 in Friesenhagen, Schmalenbachsmühle, bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren zu sein. Es drohte eine Geldbuße in Höhe von 100 EUR sowie die Eintragung von 1 Punkt ins Fahreignungsregister.
Wurden Sie auch mit nicht angepasster Geschwindigkeit erwischt?