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Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit in Friesenhagen

Vorgeworfener Verstoß:

Fahren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit

100 EUR Geldbuße / 1 Punkt


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Polizeipräsidium Rheinpfalz


Datum:

12.03.2018

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Polizeipräsidium Rheinpfalz vorgeworfen, am 12.03.2018 in Friesenhagen, Schmalenbachsmühle, bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren zu sein. Es drohte eine Geldbuße in Höhe von 100 EUR sowie die Eintragung von 1 Punkt ins Fahreignungsregister.

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Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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