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Geschwindigkeitsmessung mit Section Control

Geschwindigkeitsüberwachung per Abschnittskontrolle – Was Autofahrer wissen sollten.

Geschwindigkeitsmessungen sind im deutschen Straßenverkehr keine Seltenheit und sie können durchaus für einen Autofahrer zu einer echten Kostenfalle werden. Es ist dementsprechend auch nicht weiter verwunderlich, dass die meisten Autofahrer die Geschwindigkeitsmessungen als überaus unfair und auch tückisch empfinden. Es ist in der Regel lediglich ein kurzer Moment, in dem die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht so hoch ausfällt als während der restlichen Dauer der Fahrt und schon ist es passiert. Der Blitzer mit einer erhöhten Geschwindigkeit zieht dann einen Bußgeldbescheid nach sich und der Autofahrer wird zur Kasse gebeten. Je nachdem, wie hoch die Geschwindigkeit ausgefallen ist, können sich die Bußgelder durchaus im hohen Bereich bewegen. Punkte im Verkehrszentralregister oder schlimmerenfalls sogar ein Fahrverbot können ebenfalls als Folge der erhöhten Geschwindigkeit im Straßenverkehr drohen.

Der Gesetzgeber ist im Hinblick auf die Raserei im Straßenverkehr zwar nicht gerade für übermäßige Fairness bekannt, allerdings kann die Geschwindigkeitsmessung mittels des sogenannten Section Control durchaus als faire Variante einer Geschwindigkeitsmessung angesehen werden.

Wie funktioniert die Section Control eigentlich genau?

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Varianten der Geschwindigkeitsmessung wird bei der Section Control nicht nur ein einziger Augenblick der Fahrt durch die Messvariante gemessen. Vielmehr wird das gesamte Tempo des Autofahrers an mehreren Streckenabschnitten erfasst. Dementsprechend ist es dann auch nicht ein einziger kurzer Augenblick der Unachtsamkeit, der einen Bußgeldbescheid nach sich zieht. Vielmehr ist der Bußgeldbescheid, der aufgrund der Section Control Messvariante folgt, das Ergebnis einer langfristigen Geschwindigkeitsüberschreitung.

Bei der Section Control Messvariante kommt ein Durchschnittswert der gesamten Fahrgeschwindigkeit zum Einsatz. Dieser Durchschnittswert ist dann auch entscheidend darüber, ob die Blitzanlage tatsächlich ausgelöst wird oder ob der Fahrer nicht geblitzt wird. Im Großraum Hannover, Niedersachsen, wurde die Section Control bereits in der Praxis getestet. Aktuell jedoch ist diese Anlage nicht im Einsatz (Stand Juni 2021).

Einer der Gründe, warum die Section Control im Bundesgebiet noch nicht großflächig zum Einsatz gekommen ist, liegt in dem Umstand, dass diese Messvariante nicht gänzlich unumstritten ist. Insbesondere Datenschützer haben in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrfach Bedenken im Hinblick auf die Messvariante geäußert, da im Zuge der Messung auch die Kennzeichen der jeweiligen Fahrzeuge eingescannt werden.

Geschwindigkeitsmessung mit Section Control
(Geschwindigkeitsmessung per Abschnittskontrolle – Symbolfoto: Von Golden Sikorka/Shutterstock.com)

Trotz dieses Umstandes haben bereits mehrere Bundesländer über einen Einsatz von Section Control öffentlich nachgedacht. Insbesondere Baden-Württemberg ist diesbezüglich neben Niedersachsen ein Vorreiter und testet Section Control aktuell in mehreren Phasen. Im europäischen Ausland, beispielsweise in Österreich oder auch in der Schweiz sowie in Italien nebst Großbritannien und Polen sowie auch den Niederlanden ist diese Messvariante durchaus schon länger bekannt und wird auch eingesetzt. In erster Linie wird Section Control dabei auf denjenigen Strecken zum Einsatz gebracht, an denen es sehr häufig zu Unfällen kommen kann. Auf diese Weise wollen die europäischen Länder die Unfallgefahr auf diesen Strecken mindern.

Wer als Autofahrer in Österreich einmal durch einen Tunnel gefahren ist, der wird – höchstwahrscheinlich sogar ohne es zu wissen – bereits Bekanntschaft mit Section Control gemacht haben. Seit dem Jahr 2003 setzt Österreich auf diese Messtechnik.

Welche Vor- und Nachteile bietet Section Control?

Wie bei jeder anderen Messtechnik im Bereich der Geschwindigkeitskontrolle bietet Section Control natürlich sowohl Vor- als auch Nachteile.

Zu den Vorteilen gehören dabei

  • eine faire Variante der Geschwindigkeitsüberprüfung
  • die sogenannten Messfehler fallen nunmehr nicht mehr so stark ins Gewicht, da über einen längeren Streckenabschnitt in mehreren Messschritten gemessen wird
  • durch Section Control wird die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf den Streckenabschnitten geschärft

Section Control ist kein klassischer Strecken-Radar im eigentlichen Sinne. Dies liegt daran, dass für Section Control keine Radar-Technik zum Einsatz kommt.

Die Nachteile von Section Control sind

  • auch diese Technik ist nicht frei von Fehlern
  • ist auch nur ein einziger Messschritt fehlerhaft, so wirkt sich dies auf den gesamten Streckenabschnitt aus
  • in Deutschland ist Section Control nicht unumstritten, da die Dauer der Geschwindigkeitsüberschreitung gem. StVO unerheblich ist

Sollte ein Messschritt fehlerhaft sein, so verliert der gemessene Streckenabschnitt rechtlich betrachtet an Gültigkeit. Wurde in diesem Bereich jedoch eine Geschwindigkeitsüberschreitung des Autofahrers begangen, so darf kein Bußgeldbescheid folgen!

Der Grund, warum Datenschützer im Hinblick auf Section Control regelrecht Alarm geschlagen haben, liegt in dem Umstand, dass bei der Section Control jedes Fahrzeug erfasst wird. Diese Erfassung erfolgt dabei unabhängig von dem Umstand, ob das Fahrzeug wirklich zu schnell durch den Straßenverkehr bewegt wird oder ob nicht. Der Grund hierfür liegt in der Technik, denn Section Control ermittelt die Geschwindigkeitsüberschreitung praktisch erst mit dem zweiten Messschritt. Die Datenschützer sehen in diesem Umstand eine Bevormundung der Autofahrer und beziehen sich dabei auch auf Statistiken, nach welchen die meisten Autofahrer gemäß den Regeln der StVO im Straßenverkehr unterwegs sind. Durch Section Control würden, so die Datenschützer, alle Autofahrer „über einen Kamm geschert“ werden und Temposünder mit denjenigen Autofahrern gleichgesetzt, die sich im Rahmen der erlaubten Geschwindigkeit bewegen. Ein weiterer Aspekt, der für Kritik sorgt, liegt in der Dokumentation der Daten. Diese beziehen sich auf die Aktivitäten aller Verkehrsteilnehmer und könnten daher auch missbräuchliche Verwendung finden. Dieser Umstand kann natürlich beunruhigen, da auf diese Weise auch Streckenrouten von Autofahrern ausgewertet werden können. Der Staat hätte damit einen sehr weitreichenden Zugriff auf die Privataktivitäten seiner Bürger. Dies stößt in Deutschland stets auf wenig Gegenliebe seitens der Bürger, da die Privatsphäre ein sehr hohes Gut ist. Jeglicher staatliche Eingriff in die Privatsphäre bedarf daher einer gründlich durchdachten rechtlichen Grundlage und dementsprechend wird auch jeder Versuch des staatlichen Eingriffs in den Medien emotional diskutiert.

Vor dem Verwaltungsgericht Hannover wurde ein entsprechender Fall anhängig gemacht, der sich mit eben jener Thematik des Datenschutzes beschäftigt. Mit dem 12.03.2019 beschloss das Verwaltungsgericht Hannover, dass Section Control auf der Grundlage der aktuell geltenden Rechtsprechung als unzulässig anzusehen ist. Das Verwaltungsgericht Hannover bemängelte dabei den Umstand, dass es für die Messtechnik noch keine rechtlich ausreichende Grundlage gibt.

Die entsprechende Klage wurde von einem Rechtsanwalt eingereicht, welcher die Rechtmäßigkeit von Section Control anzweifelte. Der Rechtsanwalt hat in der Messtechnik einen grundrechtswidrigen Eingriff des Staates auf die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers in Deutschland gesehen. Dieser Sichtweise folgte das Verwaltungsgericht Hannover mit seinem Urteil, sodass in der Folge die entsprechende Section Control Anlage im Großraum Hannover aus dem Betrieb genommen wurde. Die Anlage blieb jedoch praktisch vor Ort installiert, damit sie später wieder in Betrieb genommen werden konnte.

Die Landesregierung in Niedersachsen reagiert auf diese Urteil umgehend und beseitigte den Kritikpunkt des Verwaltungsgerichts Hannover, dass es für den Einsatz von Section Control keine rechtliche Grundlage gibt. Diese gesetzliche Grundlage wurde mit dem § 32 Absatz 7 des NPOG (Niedersächsiches Polizeigesetz) geschaffen, sodass eine Eingriffsermächtigung der Polizei als kontrollierendes Organ des Staates geschaffen wurde. Der Fall wurde anschließend vor das OVG (Oberverwaltungsgericht gebracht, welches die Rechtmäßigkeit der Messtechnik Section Control ausdrücklich bestätigte. Die Wiederinbetriebnahme der Messtechnik wurde auf diesem Wege ermöglicht. Das Oberverwaltungsgericht stützte seine Entscheidung dabei auf die neu geschaffene gesetzliche Grundlage.

Datenschutzrechtlich gilt in Deutschland im Hinblick auf die Geschwindigkeitsmessung mit Section Control dabei jedoch, dass

  • die Bildaufzeichnungen lediglich das Kfz sowie die Fahrtrichtung nebst dem Kennzeichen umfassen dürfen
  • die Insassen des Fahrzeuges unkenntlich gemacht werden müssen
  • die jeweiligen Fahrzeugdaten, die sich konform zu der StVO verhalten, umgehend automatisch gelöscht werden müssen
  • der Streckenabschnitt, in welchem Section Control zum Einsatz kommt, muss vorab kenntlich gemacht werden

Auch in den anderen Ländern, in denen mittels Section Control die Geschwindigkeit der Fahrzeuge gemessen wird, sind die jeweiligen Streckenabschnitte als solche gekennzeichnet.

Auch wenn die Messtechnik als überaus genau und wenig anfällig für Fehler gilt, so gibt es trotzdem stets eine Gefahr von Fehlern in dem Bußgeldbescheid. Dementsprechend sollten Sie, wenn Sie als Autofahrer geblitzt wurden und einen Bußgeldbescheid erwarten oder erhalten haben, diesen Bußgeldbescheid genau auf mögliche Fehler hin prüfen. Dies ist natürlich für einen Menschen ohne juristische Fachkenntnisse nicht immer einfach, da der Teufel oftmals im Detail verborgen ist und eine fundierte Kenntnis über die aktuelle Gesetzeslage für die erfolgreiche Prüfung des Bußgeldbescheides zwingend erforderlich ist. Dementsprechend ist der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht auf jeden Fall sehr ratsam. Wir als langjährig erfahrene Rechtsanwaltskanzlei überprüfen für Sie sehr gern Ihren Bußgeldbescheid auf mögliche Fehler und leiten dann auch gern für Sie diejenigen Schritte ein, die für eine Abwendung von Bußgeldern oder Punkten bzw. sogar einem Fahrverbot erforderlich sind. Gern können Sie diesbezüglich mit uns Kontakt aufnahmen und uns Ihren Bußgeldbescheid übermitteln. Auf Wunsch stehen wir natürlich auch sehr gern für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung, falls Sie im Hinblick auf die jeweiligen Messtechniken noch weitergehende Fragen haben. Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail oder telefonisch bzw. über unsere Internetpräsenz und schildern Sie uns den Sachverhalt. Wir stehen sehr gern als Ihr starker Partner an Ihrer Seite.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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