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Überholen bei durchgezogener Fahrbegrenzung in Netphen

Vorgeworfener Verstoß:

Überholen bei durchgezogener Fahrbegrenzung


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

10.04.2018

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurden vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen am 10.04.2018 um 08:30 Uhr in Netphen Kronprinzenstraße/Wiedichstraße mit dem von ihm geführten Fahrzeug überholt zu haben, in dem er über eine durchgezogene Fahrbegrenzung fuhr und während des Überholvorgangs nicht jede Gefährdung des Gegenverkehrs ausschließen werden konnte. Dieser Vorwurf trifft jedoch nicht zu, da unser Mandant zu diesem Zeitpunkt diese Fahrstrecke nicht befahren hat.

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Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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