Vorgeworfener Verstoß:
Überholen bei durchgezogener Fahrbegrenzung
System zur Messung:
–
Bearbeitende Behörde:
Kreis Siegen-Wittgenstein
Datum:
10.04.2018
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurden vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen am 10.04.2018 um 08:30 Uhr in Netphen Kronprinzenstraße/Wiedichstraße mit dem von ihm geführten Fahrzeug überholt zu haben, in dem er über eine durchgezogene Fahrbegrenzung fuhr und während des Überholvorgangs nicht jede Gefährdung des Gegenverkehrs ausschließen werden konnte. Dieser Vorwurf trifft jedoch nicht zu, da unser Mandant zu diesem Zeitpunkt diese Fahrstrecke nicht befahren hat.
Wird Ihnen auch ein unerlaubtes Überholen zur Last gelegt?