Kraftfahrzeugführer, welche sich nach der Einnahme bestimmter Drogen, unabhängig von der konsumierten Menge, ans Steuer setzen, können wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Geldbußen bis zu einer Höhe von 1500 Euro oder ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten drohen, wenn man sich als Fahrzeugführer unter Einfluss von Drogen wie Cannabis, Ecstasy, Kokain, Morphin oder Heroin ans Steuer setzt. Hierbei zählt einzig der Nachweis des Drogenkonsums. P = Punkte im Verkehrszentralregister | M = Monate Fahrverbot […]