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Handy am Steuer – Bußgeldkatalog

Bislang wurde lediglich für die Nutzung von einem Handy/Smartphone am Steuer ein Bußgeld verhängt. Ab dem 19.10.2017 gilt: Inbegriffen sind nun neben dem Handy auch alle technischen Geräte, also auch Tablets, Laptops und ähnliches, welche Sie beim Fahren mit der Hand bedienen. Freisprechanlagen sind jedoch weiterhin erlaubt, sofern diese per Sprachsteuerung bedient werden. Von den neuen Regeln sind im übrigen auch Radfahrer betroffen.

Eine ebenfalls immer wieder strittige Frage nach der Nutzung von Handys am Steuer wenn der Motor durch eine Start-Stopp-Automatik nicht lief, als die betreffende Person das Gerät genutzt hat. Auch hier herrscht seit dem 19.10.2017 nun Klarheit: Der Motor muss demnach vollständig abgeschaltet sein, bevor Sie als Fahrer ein technisches Gerät per Hand am Steuer bedienen darf.

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Als Kraftfahrer das Mobiltelefon am Steuer genutzt100€1 P
... mit Ge­fährdung150€2 P1 M
... mit Sachbe­schädigung200€2 P1 M
Beim Fahrrad­fahren das Mobiltelefon genutzt55€

P = Punkte im Verkehrszentralregister | M = Monate Fahrverbot

Stand: 09.11.2021

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Bußgeldkatalog: Handyverstoß am Steuer

Handyverstoß Bußgeld
Das telefonieren während der Fahrt ist für den Fahrer längst kein Kavaliersdelikt mehr. Mittlerweile drohen empfindliche Strafe für diejenigen die mit dem Handy am Steuer erwischt werden. Symbolfoto: Von Minerva Studio /Shutterstock.com

Es gibt Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die sich im Alltag regelrecht eingebürgert haben. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Handy oder Mobiltelephone, welches nur zu häufig am Ohr des Fahrers oder in der Hand hinter dem Steuer zu finden ist. Wer eine SMS schreibt oder ein Telefonat während der Fahrt führt riskiert damit jedoch nicht nur sein eigenes und das Leben der anderen Straßenverkehrsteilnehmer, sondern vielmehr auch ein horrendes Bußgeld. Die wenigsten Autofahrer sind sich des Umstandes bewusst oder wissen überhaupt, wie gravierend die Sanktionen für die Handynutzung am Steuer ausfallen können.

Mit dem 19. Oktober 2017 wurden die Sanktionen für die sogenannten Handyverstöße im Straßenverkehr nochmals verschärft. Seit diesem Datum drohen für einen Handyverstoß ein Minimalbetrag von 100 Euro sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer durch diesen Handyverstoß gefährdet erhöht sich die Geldbuße auf insgesamt 150 Euro als Minimalbetrag nebst zwei Punkten im Verkehrszentralregister plus einem Monat Fahrverbot. Kommt es zu einem Unfall, muss der Verursacher mit 200 Euro sowie zwei Punkten im Verkehrszentralregister sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, dass sich das Handyverbot nicht nur auf das Telefonieren beschränkt.

Auch solche Handlungen wie

  • das filmen
  • das lesen von SMS
  • das anfertigen von Fotos
  • die Kenntnisnahme von Informationen

sind grundsätzlich hinter dem Steuer verboten.

Da sich die meisten Autofahrer jedoch sicher sind, dass die kurze aktive Nutzung des Handys hinter dem Steuer schon keine gravierenden Folgen haben wird, wurde in den meisten Bundesländern die Polizei explizit auf die Kontrolle dieses Vergehens sensibilisiert. Es ist hierbei auch nicht entscheidend, ob der Autofahrer am Steuer mit dem Handy geblitzt wurde. Es ist für eine Ahndung des Handyvergehens völlig ausreichend, wenn der Autofahrer bei der aktiven Nutzung des Handys hinter dem Steuer gesehen wurde.

Neben den verkehrsrechtlichen Konsequenzen können bei einem Handyverstoß auch private Konsequenzen drohen. Durch den Handyverstoß riskiert ein Autofahrer seinen Versicherungsschutz, da eine fahrlässige Handlung vorliegt. Es gibt zwar Versicherungen, die auch grobe Fahrlässigkeit abdecken, allerdings ist dies nicht die Regel.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Handyverstoß geblitzt wird?

Zu den häufigsten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zählt die Geschwindigkeitsüberschreitung. Zumeist wird diese Geschwindigkeitsüberschreitung durch einen „Blitzer“ festgestellt. Viele Autofahrer, denen dies geschehen ist, fragen sich aus diesem Grund, welche Konsequenzen dieses Fehlverhalten nach sich zieht.

Im Hinblick auf diesen Sachverhalt gibt es eindeutige Regelungen

  • die härtere Strafe muss komplett gezahlt werden
  • die mildere Strafe muss zur Hälfte bezahlt werden
  • es erfolgt eine Addierung der sogenannten Nebenstrafen

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 42 Kilometern pro Stunde innerhalb einer geschlossenen Ortschaft werden somit in Verbindung mit der aktiven Handynutzung folgende Strafen fällig:

  • Handyverstoß am Steuer bedeutet 100 Euro Bußgeld zuzüglich einem Punkt im Verkehrszentralregister als mildere Strafe
  • Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 42 Kilometern pro Stunde innerhalb geschlossener Ortschaften bedeutet 160 Euro Bußgeld zuzüglich zwei Punkten im Verkehrszentralregister plus einem Monat Fahrverbot als härtere Strafe

In der Konsequenz werden also 210 Euro Bußgeld sowie drei Punkte im Verkehrszentralregister nebst einem Monat Fahrverbot fällig.

Das Handyverbot ist in der Straßenverkehrsordnung fest verankert. Die StVO besagt, dass es dem Autofahrer untersagt ist, das Handy während der Fahrt zu nutzen. Einschränkend wurde jedoch auch verankert, dass die Handynutzung unter der Voraussetzung verboten ist, dass der Autofahrer es für die Nutzung in die Hand nehmen muss. Genauer differenziert ist also die rein manuelle Bedienung des Handys während der Fahrt verboten. Man könnte somit einfach sagen „Hände weg vom Handy während der Fahrt“, da der Grund der Nutzung bei der Bemessung der Konsequenzen keinerlei Rolle spielt. Auch die Überprüfung der Verkehrslage, welche von vielen „erwischten“ Autofahrern als Rechtfertigung für die Handynutzung hervorgebracht wird, ist nicht erlaubt.

Selbst dann, wenn der Autofahrer während der Fahrt einen eingehenden Anruf „wegdrückt“, ist bereits ein Handyverstoß begangen. Der Bußgeldbescheid ist die logische Konsequenz dieses Verhaltens.

Es gibt durchaus Situationen, in denen das Handy hinter dem Steuer keinerlei Konsequenzen nach sich zieht. Ein Autofahrer, der sein Fahrzeug zum Stehen bringt und auch gleichzeitig den Motor abschaltet, darf sein Handy durchaus hinter dem Steuer nutzen. In diesem Fall darf nach Herzenslust telefoniert, Kurznachrichten gelesen und verschickt, die Verkehrslage kontrolliert oder gar Nachrichten im Internet mobil gelesen werden. Sollte das Fahrzeug stehen und der Motor nicht laufen kann hierfür auch eine längere Rotphase an einem Lichtzeichen im Straßenverkehr genutzt werden. Auch ein Stau begünstigt die Handynutzung hinter dem Steuer.

Handynutzung am Steuer Strafen
Nicht nur das reine telefonieren am Steuer ist verboten – jegliche andere Nutzungen des Mobiltelephone, wie etwa SMS oder Messenger Nachrichten schreiben und lesen oder fotografieren während der Fahrt, sind ebenfalls streng verboten. Symbolfoto: Von Photographee.eu /Shutterstock.com

Mit dem Handy hinter dem Steuer haben sich in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrere Gerichte beschäftigt. Das Oberlandesgericht Köln hat mit seinem Urteil (Aktenzeichen III-1 RBs 284/14) festgestellt, dass ein Autofahrer das Handy sowohl zum Beifahrer weiterreichen als auch im Auto von einer Stelle zu der anderen Stelle verlagern darf. Ein Bußgeld droht für diesen Fall nicht, da keine aktive Nutzung des Handys zugrunde gelegt werden kann. Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit seinem Urteil (Aktenzeichen 3 Ss OWi 452/07) auch festgestellt, dass ein Autofahrer das Handy auch wieder aufheben darf, wenn es auf Fahrzeugboden gefallen ist. Hierfür sollte der Autofahrer jedoch auf jeden Fall rechts heranfahren und das Fahrzeug kurz stoppen, damit eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann.

Wie bereits erwähnt gehören Handyverstöße heutzutage fast schon zum Alltag im Straßenverkehr. Bedingt durch den Umstand, dass die Ordnungshüter sehr speziell auf diese Thematik sensibilisiert wurden ergeht dementsprechend auch eine wahre Masse an Bußgeldbescheiden, die nicht selten auf Beobachtungen der Ordnungshüter gestützt werden. Diese Beobachtungen mögen in vielen Fällen sogar flüchtiger Natur sein, sodass der Bußgeldbescheid an sich rechtlich gesehen auf sehr wackligen Beinen steht. In zahlreichen Fällen sind Bußgeldbescheide daher fehlerhaft und können dementsprechend angefochten werden. Wenn auch Sie von dieser Thematik betroffen sind kann es sehr ratsam sein, dass Sie sich eine anwaltliche Beratung einholen. Im Hinblick darauf, dass der Handyverstoß im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen kann und Sie dementsprechend bei Ihren privaten sowie auch beruflichen Verpflichtungen einschränkt, kann die anwaltliche Beratung die Folgen eines Bußgeldbescheides merklich abmildern oder sogar aufheben. Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei verfügen über ein großes Team mit entsprechend kompetenten und engagierten Rechtsanwälten, die sich gern Ihrer Thematik annehmen und den Sachverhalt für Sie prüfen. Vereinbaren Sie einfach mit uns einen Termin oder lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid vorab durch unseren Fachanwalt unverbindlich auf Fehler und Einspruchsmöglichkeiten hin prüfen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

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