E-Scooter und Hoverboards sind moderne Fortbewegungsmittel, die bestimmten gesetzlichen Vorschriften unterliegen. Während E-Scooter im Straßenverkehr zugelassen sind, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ist die Nutzung von Hoverboards im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Es ist wichtig, die gesetzlichen Regelungen und Verhaltensregeln zu beachten, um Bußgelder und Strafverfahren zu vermeiden.
Übersicht
✔ Kurz und knapp
- Moderne Fortbewegungsmittel
- E-Scooter sind umweltfreundlich und ideal für kurze Strecken in Städten.
- Hoverboards und Segways sind beliebte Freizeitfahrzeuge.
- Zulassung im Straßenverkehr
- E-Scooter sind unter bestimmten Bedingungen im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
- Hoverboards sind im öffentlichen Verkehr nicht erlaubt.
- Gesetzliche Regelungen
- E-Scooter und Segways fallen unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).
- Technische Anforderungen: Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h, Gewicht von bis zu 55 kg, u.a.
- Betriebserlaubnis und Haftpflichtversicherung sind erforderlich.
- Verkehrsregeln
- E-Scooter dürfen Radwege und bestimmte Straßen nutzen.
- Mindestalter für E-Scooter: 14 Jahre, kein Führerschein erforderlich.
- Bußgelder bei Verstößen
- Fahren ohne Versicherung: 40 Euro.
- Missachtung der Verkehrsflächen: 15-30 Euro.
- Technische Mängel: 15-70 Euro.
- Trunkenheit am Steuer: Ab 0,5 Promille 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte.
- Sicherheitsausrüstung
- Helm und Schutzprotektoren sind empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.
- Haftung bei Unfällen
- Haftpflichtversicherung deckt Schäden, aber Fahrer haftet bei fehlendem Versicherungsschutz persönlich.
- Promillegrenzen
- E-Scooter unterliegen den gleichen Promillegrenzen wie Autos (1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit).
- Nutzung auf Privatgelände
- Hoverboards dürfen nur auf Privatgelände genutzt werden.
Moderne Fortbewegungsmittel im Überblick: E-Scooter, Hoverboards und Segways
Als in den 1980er Jahren der Film „Zurück in die Zukunft Teil 2“ in die Kinos kam, wurde das Publikum mit visionären Fortbewegungsmitteln wie dem Hoverboard konfrontiert. Auch wenn die heutigen Hoverboards und E-Scooter technisch noch weit von dieser Vision entfernt sind, stellen sie für manche eine Alternative zum Auto dar. Allerdings sind Hoverboards in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen, E-Scooter hingegen schon, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche gesetzlichen Regelungen für diese Fahrzeuge gelten, erläutern wir in diesem Artikel.
Bedeutung moderner Fortbewegungsmittel im Alltag
Moderne Fortbewegungsmittel wie E-Scooter können für manche Menschen im Alltag Vorteile bieten, etwa durch Zeitersparnis auf kurzen Strecken oder geringere Kosten im Vergleich zum Auto. Allerdings hängt dies stark von individuellen Anforderungen ab und Faktoren wie Reichweite und Wetterabhängigkeit sind ebenfalls zu berücksichtigen. Zudem gelten diese potenziellen Vorteile nur, wenn das gewählte Fortbewegungsmittel für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Überblick über relevante Fortbewegungsmittel: E-Scooter, Hoverboards, Segways
Es sind in der jüngeren Vergangenheit einige Transportmittel auf den Markt gekommen, die sich bei den Verbrauchern einer regen Nachfrage erfreuen und die im Vergleich zu anderen Fortbewegungsarten eine besondere Relevanz eingenommen haben. Zu nennen sind hier sowohl die E-Scooter als auch die Hoverboards sowie die Segways.
Bei den E-Scootern handelt es sich dem reinen Grundsatz nach um elektrische Tretroller, die insbesondere für kürzere Distanzen innerhalb von Städten zum Einsatz kommen. Diese Art der Fortbewegung bietet den Vorteil, dass sie sehr einfach bedienbar ist und zudem auch als besonders umweltfreundlich gilt. Der Nutzer kann mit E-Scooter schon eine sehr gute Geschwindigkeit erreichen.
Das Hoverboard ist vom Aufbau her eine Kombination aus dem Segway sowie einem Skateboard. Die Bedienung erfolgt durch die Gewichtsverlagerung des Nutzers, sodass Hoverboards vorwiegend bei den jüngeren Nutzern überaus beliebt sind. Es gibt diese Art der Fortbewegung in unterschiedlichen Größen sowie auch Designs, allerdings ist es mehr als ein Freizeitfahrzeug zu verstehen.
Ein Segway ist ein elektrischer Roller, dessen Grundaufbau aus zwei Rädern besteht. Ähnlich wie das Hoverboard wird auch ein Segway mittels Gewichtsverlagerung gesteuert und es ist vornehmlich in Tourismusgebieten sehr weitverbreitet. Im Vergleich zu dem E-Scooter und dem Hoverboard ist ein Segway kostenintensiver in der Anschaffung, allerdings bietet es dafür auch eine stabilere und komfortablere Fahrt.
Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid überprüfen!
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir verstehen die Komplexität und den Stress solcher Situationen. Als erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht bieten wir Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Nutzen Sie unsere Expertise, um teure Bußgelder und Fahrverbote zu vermeiden. Fordern Sie jetzt Ihre Ersteinschätzung an und treffen Sie eine informierte Entscheidung: Jetzt Bußgeldbescheid überprüfen lassen.
Rechtliche Grundlagen
Der Betrieb von modernen Fortbewegungsmitteln im Straßenverkehr ist natürlich abhängig von der aktuell geltenden rechtlichen Grundlage, die für den Straßenverkehr vorherrscht. In Deutschland ist das Straßenverkehrsrecht in Form des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO) als rechtliche Grundlage maßgeblich. Zudem müssen auch die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beachtet werden.
Gesetzliche Definitionen und Kategorisierung
Gesetzlich betrachtet fallen E-Scooter sowie Segways und Hoverboards in das Segment der Kleinstfahrzeuge, allerdings muss eine Differenzierung vorgenommen werden. Im Gegensatz zu den E-Scootern und Segways, für die der Gesetzgeber mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) eine rechtliche Kategorisierung sowie Grundlage für den Betrieb vorgenommen hat, gibt es eine derartige Kategorisierung für das Hoverboard bisher nicht. Für eine derartige Kategorisierung müsste das Modell jedoch gewisse Kriterien erfüllen.
In der eKFV sind diese Voraussetzungen mit einer bauartbedingten Minimalgeschwindigkeit von 6 Km/h sowie maximal 20 Km/h nebst einer Lenk- sowie Haltesange und einer Maximalnenndauerleistung von 500 respektive 1.400 Watt aufgeführt. Zudem darf das Modell die Maximalmaßen von 2.000 mm x 700 mm x 1.400 mm sowie das Maximalgewicht von 55 Kg, ohne das Gewicht des Fahrers zu berücksichtigen, nicht überschreiten. Weiterhin muss das Modell zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen sowie eine Beleuchtungseinrichtung nebst einer Klingel aufweisen, um im öffentlichen Straßenverkehr betrieben zu werden. Zudem muss sich hinten auch ein Kennzeichen befinden.
Erläuterung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt umfassend die Voraussetzungen für die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern und Segways am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Sie trat am 15. Juni 2019 in Kraft.
Technische Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge
§ 1 eKFV definiert Elektrokleinstfahrzeuge als Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h. Weitere Merkmale sind eine Lenk- oder Haltestange, eine maximale Leistung von 500 Watt bzw. 1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen, eine Gesamtbreite von höchstens 700 mm, eine Höhe von maximal 1400 mm, eine Länge von bis zu 2000 mm sowie ein Leergewicht von nicht mehr als 55 kg.
Betriebserlaubnis und Versicherungspflicht
Elektrokleinstfahrzeuge benötigen für die Teilnahme am Straßenverkehr eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung, die durch eine Versicherungsplakette nachgewiesen wird. Zudem müssen sie über eine Fahrzeug-Identifikationsnummer verfügen. Ohne gültige Versicherung droht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 40 Euro.
Zulässige Verkehrsflächen und Altersbeschränkungen
Innerorts dürfen Elektrokleinstfahrzeuge Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen. Sind diese nicht vorhanden, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Außerorts dürfen sie außerdem auf Seitenstreifen und Radwege außerorts fahren, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist. Das Mindestalter für das Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs liegt bei 14 Jahren. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
Bußgelder bei Verstößen gegen die eKFV
Bei Missachtung der Vorschriften der eKFV sieht der Bußgeldkatalog verschiedene Sanktionen vor. So werden beispielsweise für das Fahren ohne Versicherungsschutz 40 Euro fällig, für das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter 10 Euro und für die Nutzung eines Elektrokleinstfahrzeugs ohne gültige ABE 70 Euro. Auch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie Rotlichtmissachtung oder Alkohol am Steuer werden entsprechend geahndet.
Versicherungspflicht: Warum und für wen?
Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter und Segways, die unter die eKFV fallen, benötigen eine Haftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber sieht bei diesen Fahrzeugen eine erhöhte Unfallgefahr und will sicherstellen, dass Schäden anderer Verkehrsteilnehmer abgedeckt sind. Versicherungen werden derzeit für E-Scooter und Segways mit Allgemeiner Betriebserlaubnis angeboten. Für Hoverboards, die nicht im Straßenverkehr zugelassen sind, gibt es hingegen keine Versicherungsmöglichkeit.
Mindestalter und Führerschein: Wer darf E-Scooter fahren?
Das Mindestalter für das Fahren von E-Scootern ist in Deutschland auf 14 Jahre festgelegt. Kein Führerschein ist erforderlich, um einen E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h zu fahren. Diese Regelung gilt unabhängig vom Alter des Fahrers.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Sonderregelungen:
Für Kinder unter 14 Jahren sind E-Scooter nur auf Privatgelände erlaubt. Auf öffentlichen Straßen und Wegen dürfen sie keine Elektrokleinstfahrzeuge nutzen.
Für Jugendliche ab 14 Jahren ist das Fahren von Miet-E-Scootern gesetzlich erlaubt. Viele Anbieter legen jedoch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Mindestalter von 18 Jahren für die Nutzung ihrer Miet-E-Scooter fest. Diese privatrechtliche Regelung der Anbieter geht über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus.
Ein Führerschein der Klasse AM oder höher ist erforderlich, wenn der E-Scooter schneller als 20 km/h fährt. Solche Modelle sind für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen und dürfen nur auf Privatgrundstücken genutzt werden.
Für Fahranfänger unter 21 Jahren und Führerscheinbesitzer in der Probezeit gilt eine 0,0 Promille-Grenze beim Fahren eines E-Scooters. Andernfalls drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass für die Nutzung der gängigen, auf 20 km/h begrenzten E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum ab 14 Jahren kein Führerschein erforderlich ist. Lediglich für leistungsstärkere Modelle wird die Fahrerlaubnis AM oder höher benötigt.
Nutzung im öffentlichen Raum
Bei der Nutzung von modernen Fortbewegungsmitteln wie Hoverboards sowie E-Scootern und Segways muss zwischen der Fahrt im öffentlichen Raum sowie in dem nichtöffentlichen abgegrenzten Raum unterschieden werden. Die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr ist in Deutschland lediglich dann gestattet, wenn das Gefährt die hierfür gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllt. Überdies hat der Nutzer dann auch gewisse Regeln sowie Verhaltensvorschriften zu beachten.
E-Scooter: Regeln und Vorschriften
Mit dem Juni 2019 erfolgte für E-Scooter eine Zulassung für die Fahrt im Straßenverkehr, sodass sich die Nutzer auch entsprechend im öffentlichen Straßenverkehr mit diesem Gefährt bewegen können. Es gibt allerdings gewisse Verhaltensregeln, die von dem Nutzer beachtet werden sollten. So ist die Nutzung primär auf Radwegen gestattet. Sollte es keine Radwege geben, darf die Nutzung auch als Ausnahmeregelung auf der Straße erfolgen. Hierbei sollte der Nutzer auf mehrspurigen Straßen stets die rechte Fahrspur so weit wie möglich rechts befahren.
Die Nutzung des E-Scooters ist lediglich alleine als Einzelfahrer gestattet. Es müssen die gleichen Verkehrsregeln beachtet werden, die auch für Fahrradfahrer zur Anwendung kommen. Abbiegevorgänge müssen mittels Handzeichen den anderen Verkehrsteilnehmern angezeigt werden. Das Tragen eines Helms ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, allerdings ist sie dringend empfehlenswert. Gehwege dürfen mit dem E-Scooter nicht befahren werden.
Hoverboards und Segways: Besonderheiten in der Nutzung
Hoverboards dürfen in Deutschland nur auf Privatgelände wie dem eigenen Grundstück oder abgegrenzten Höfen genutzt werden. Eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht erlaubt, da Hoverboards die Voraussetzungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) nicht erfüllen und somit keine Betriebserlaubnis erhalten können.
Für Segways gilt: Nur Modelle mit Allgemeiner Betriebserlaubnis nach der Mobilitätshilfenverordnung dürfen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Neuere Segways müssten die Anforderungen der eKFV erfüllen, um eine Betriebserlaubnis zu bekommen.
Promillegrenzen und Rechtsfolgen
Der Gedanke, nach einem feuchtfröhlichen Abend anstatt des Autos eine alternative Fortbewegungsform wie den E-Scooter für die Heimfahrt zu nutzen, ist dem reinen Grundsatz nach überaus nachvollziehbar. Es muss allerdings beachtet werden, dass auch für die Nutzung von elektrischen Fortbewegungsmitteln in Deutschland Promillegrenzen gelten.
Geltende Promillegrenzen für elektrische Fortbewegungsmittel
Als Grundlage für die geltenden Promillegrenzen für elektrische Fortbewegungsmittel kann ein Beschluss des Landgerichts (LG) Osnabrück (Aktenzeichen 10 Qs 54/20) gelten, mit welchem das LG ein zuvor ergangenes Urteil des Amtsgerichts (AG) Osnabrück bestätigte. In dem vorliegenden Fall wurde bei einem Nutzer eines E-Scooters die Promillegrenze für die Nutzung des E-Scooters mit den geltenden Promillegrenzen für das Auto gleichgesetzt. Diese Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille.
Rechtsfolgen bei Überschreitung der Promillegrenzen
Überschreitet ein Nutzer eines E-Scooters die geltende Promillegrenze, so kann ein Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Es ist in diesem Fall von einer Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr auszugehen. Der Grund dafür, dass bei einem E-Scooter identische Promillegrenzen wie bei einem Auto zur Anwendung kommen, liegt in der Art der Nutzung. Der E-Scooter ist hier nicht mit einem Fahrrad vergleichbar, für das die Promillegrenze bei 1,6 liegt. Ein E-Scooter wird mit einem Motor betrieben und nicht, wie das Fahrrad, mit der reinen Muskelkraft.
Bußgelder und Strafen: Was droht bei Verstößen?
Wer gegen die Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) verstößt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht für Fehlverhalten mit E-Scootern, Segways und Hoverboards folgende Strafen vor:
Fahren ohne Versicherungsschutz
Das Fahren ohne gültige Haftpflichtversicherung zieht ein Bußgeld von 40 Euro nach sich. Zudem drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen des Verstoßes gegen die Versicherungspflicht.
Nutzung auf unerlaubten Verkehrsflächen
Wer mit dem E-Scooter verbotswidrig auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fährt, dem drohen folgende Bußgelder:
- 15 Euro bei einfachem Verstoß
- 20 Euro bei Behinderung anderer
- 25 Euro bei Gefährdung anderer
- 30 Euro bei Sachbeschädigung
Technische Mängel am Fahrzeug
Für technische Mängel wie fehlende Beleuchtung, Bremsen oder Klingel werden Bußgelder zwischen 15 und 70 Euro fällig. Fahren ohne gültige Allgemeine Betriebserlaubnis kostet 70 Euro.
Trunkenheit am Steuer
Bei Trunkenheitsfahrten mit dem E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen und Strafen wie beim Auto:
- Ab 0,5 Promille: 500 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
- Ab 1,1 Promille: Straftat, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, 3 Punkte
- Wiederholungstäter müssen mit Führerscheinentzug rechnen
Haftung bei Unfällen
Verursacht ein E-Scooter-Fahrer einen Unfall, haftet grundsätzlich seine Kfz-Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden Dritter. Bei Fahrerflucht oder Trunkenheit kann der Versicherungsschutz jedoch entfallen. Dann haftet der Fahrer persönlich und unbegrenzt.
Zudem können bei einem verschuldeten Unfall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Unfallopfers gegen den E-Scooter-Fahrer bestehen. Auch strafrechtliche Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafen sind möglich, wenn der Unfall fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
Sicherheit und Verantwortung
Es obliegt jedem Nutzer eines Gefährts, eigenständig die Verantwortung für sich und andere Verkehrsteilnehmer zu übernehmen und dadurch seinen Beitrag zu der Sicherheit aller zu leisten. Bei einem E-Scooter-Nutzer ist damit die Frage der Sicherheitsausrüstung ebenso von Belang wie die Fahrweise.
Sicherheitsausrüstung: Was ist vorgeschrieben?
Der Gesetzgeber hat für die Nutzung von E-Scootern keine Sicherheitsausrüstung gesetzlich vorgeschrieben. Trotz dieses Umstandes ist das Tragen eines Helms oder Schutzprotektoren für Knie und Gelenke auf jeden Fall ratsam, da der E-Scooter beachtliche Geschwindigkeiten erreichen kann und somit im Fall eines Unfalls erhebliche Verletzungen auftreten können.
Haftungsfragen: Wer zahlt bei Unfällen?
Obgleich ein E-Scooter nicht behördlich zugelassen werden muss, besteht für die Nutzung eine Versicherungspflicht in Form einer Haftpflichtversicherung. Ist diese nicht vorhanden, haftet der Nutzer aus den eigenen wirtschaftlichen Mitteln heraus für sämtliche Schäden, die bei Dritten verursacht werden. Überdies kann die Nutzung eines E-Scooters ohne Haftpflichtversicherung auch Ordnungswidrigkeitenverfahren oder sogar Strafverfahren nach sich ziehen.
Fazit
Hoverboards sowie auch E-Scooter und Segways sind zweifelsohne sehr attraktive Alternativen zu dem Fahrzeug, allerdings ist die Nutzung an gewisse Kriterien geknüpft. Die gesetzlichen Regelungen müssen auf jeden Fall beachtet werden. Insbesondere die Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr sowie Verhaltensregelungen und geltende Promillegrenzen sollten hierbei zwingend beachtet werden. Missachtet der Nutzer diese Regelungen, so können Bußgelder oder auch Strafverfahren drohen.