Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h
System zur Messung:
TraffiStar S 350
Bearbeitende Behörde:
Kreis Olpe
Datum:
18.08.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Olpe vorgeworfen, am 18.08.2017 in Kirchhundem, Eichacker auf der B 517 die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h um 24 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte stationär mit dem Gerät TraffiStar S 350.
Eine Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Traffistar S 350 ist nur dann verwertbar und zulässig, wenn es gemäß den Vorgaben der Bedienungsanleitung betrieben wird, es in einem geeichtem Zustand ist und seiner Bauartzulassung oder den Vorgaben der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) entsprechend aufgestellt oder verwendet wird. Bei fest installierten Messgeräten sind die Messsensoren in der Fahrbahn eingegossen. Diese müssen in der Regel alle 6 Monate überprüft werden.