Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h
Geldbuße in Höhe von 80 EUR / 1 Punkt
System zur Messung:
TraffiStar S 350
Bearbeitende Behörde:
Rheinisch-Bergischer Kreis
Datum:
20.12.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Rheinisch-Bergischen Kreis vorgeworfen, am 20.12.2017 in Burscheid, auf der BAB 1, in Fahrtrichtung Leverkusen, die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h um 28 km/h überschritten zu haben. Es drohte eine Geldbuße in Höhe von 80 EUR sowie die Eintragung von 1 Punkt ins Fahreignungsregister.
Eine Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Traffistar S 350 ist nur dann verwertbar und zulässig, wenn es gemäß den Vorgaben der Bedienungsanleitung betrieben wird, es in einem geeichtem Zustand ist und seiner Bauartzulassung oder den Vorgaben der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) entsprechend aufgestellt oder verwendet wird. Bei fest installierten Messgeräten sind die Messsensoren in der Fahrbahn eingegossen. Diese müssen in der Regel alle 6 Monate überprüft werden.
Wurde bei Ihnen auch eine zu hohe Geschwindigkeit gemessen?