Skip to content
Menü

Abstandsmessungen im Straßenverkehr: Sind sie immer zuverlässig?

Abstandsmessungen im Straßenverkehr sind wichtige Instrumente zur Verkehrssicherheit und werden durch verschiedene Technologien wie Radartechnik und Videotechnik durchgeführt. Diese Messungen können jedoch durch Faktoren wie Kamerawinkel, variierende Geschwindigkeiten, Wetterbedingungen und Mindestmessbereiche beeinflusst werden, was zu Fehlern führen kann und die Verlässlichkeit der Messungen in Frage stellt.

Die Bedeutung der Abstandsmessung im Straßenverkehr

Der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen ist im Straßenverkehr ein wichtiges Sicherheitsgebot, um Unfälle zu vermeiden. Obwohl jeder Autofahrer den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand in der Fahrschule lernt, ist es in der gängigen Praxis nur zu häufig zu beobachten, dass dieser Abstand nicht eingehalten wird. Die Ordnungshüter kontrollieren dies jedoch in regelmäßigen Abständen mittels der Abstandsmessung im Straßenverkehr und ahnden entsprechende Verstöße auf der Grundlage des Bußgeldkataloges. Dieser Umstand ist nicht jedem Autofahrer bewusst und auch das Wissen im Hinblick auf die technischen Aspekte der Abstandsmessung ist nicht jedem Autofahrer geläufig. Dieses Wissen ist jedoch immens wichtig, wenn ein Bußgeldbescheid aufgrund eines Verkehrsverstoßes ins Haus flattert.

Die technischen Aspekte der Abstandsmessung

Abstandsmessung
Abstandsmessungen im Straßenverkehr, die zur Sicherheit und zur Ahndung von Verstößen dienen, können durch verschiedene technische und äußere Faktoren Fehler aufweisen, wodurch in der Praxis häufig fehlerhafte Bußgeldbescheide ausgestellt werden. (Symbolfoto: Ralf Geithe/Shutterstock.com)

Den Ordnungshütern stehen verschiedene technische Hilfsmittel für die Abstandsmessung im Straßenverkehr zur Verfügung. In der gängigen Praxis sind vier unterschiedliche technische Systeme im Einsatz. Auf Autobahnen kommt regelmäßig die Abstandsmessung von einem Punkt zum Einsatz, der erhöht zu der Fahrbahn liegt. Für gewöhnlich werden Autobahnbrücken oder auch Tunneleinfahrten hierfür genutzt. Auch Videotechnik sowie die rein optische Abstandsmessung werden von den Ordnungshütern zum Einsatz gebracht. Eher seltener kommen die sogenannten Pro Vida-Fahrzeuge respektive die Police-Pilot-System-Technik zur Anwendung.

Die Rolle der Radartechnik

Am häufigsten wird von den Ordnungshütern die Abstandsmessung mittels Sensortechnik zum Einsatz gebracht. Der Abstandsmesser hat die Funktion, dass ein Video von sämtlichen Fahrzeugen, die den markierten Streckenbereich durchfahren, aufgezeichnet wird. Im Zuge der Aufzeichnung erfolgt auch eine Messung von der Geschwindigkeit der Fahrzeuge sowie dem Abstand zum vorderen Fahrzeug. Da die Radartechnik eine bestimmte Fehleranfälligkeit aufweist, erfolgt ein Toleranzabzug in Höhe von 5 Prozent zugunsten des Autofahrers.

Die Radartechnik wird jeweils auf einen ganz bestimmten Streckenabschnitt fokussiert, der für einen längeren Zeitraum unter Beobachtung gestellt werden kann. Sollte das Radarsystem eine Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstandes feststellen, so schaltet sich automatisch eine zweite Kamera zur Aufzeichnung hinzu. Diese Kamera erfasst den Autofahrer sowie das Fahrzeugkennzeichen, damit ein entsprechender Bußgeldbescheid an den Fahrzeughalter übermittelt werden kann.

Die rechtlichen Anforderungen an die Abstandsmessung

Der Gesetzgeber hat an eine gültige und rechtssichere Abstandsmessung gewisse Kriterien geknüpft, die für die Ahnung des Verstoßes zwingend erfüllt sein müssen. So ist es für die rechtliche Verwertung des Videomaterials zwingend notwendig, dass nicht nur der Messbereich allein auf dem Videomaterial ersichtlich ist. Vielmehr muss ein Messbereich eine Mindestlänge von 150 Metern aufweisen. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass eine Unterschreitung des Mindestabstandes nur dann einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt, wenn die Unterschreitung nicht vorübergehender Natur, sondern dauerhaft ist. Sollte etwa das vordere Fahrzeug unvermittelt bremsen und es kommt daher zu einer Unterschreitung des Mindestabstandes, so stellt dies noch keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. In der gängigen Praxis räumt der Gesetzgeber dem Autofahrer einen Zeitraum von drei Sekunden ein, um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zu dem vorderen Fahrzeug wieder herzustellen. Dies gilt natürlich nur dann, wenn dadurch keine Gefährdung der anderen Straßenverkehrsteilnehmer zu befürchten ist. Damit also eine Abstandsmessung der Ordnungshüter rechtlich sicher ist, sollte ein Bereich von 300 Metern mittels der Abstandmessung erfasst werden.

Mögliche Fehlerquellen bei der Abstandsmessung

Es gibt zahlreiche Fehlerquellen, die das Abstandsmessungsverfahren beeinflussen können. So ist unter anderem der Winkel der Kameras entscheidend, da sowohl der Fahrer als auch das Kennzeichen bei der zweiten Kamera erkennbar sein müssen. Bei der reinen Abstandsmessung kommt es in der gängigen Praxis zu Problemen, wenn die Geschwindigkeit der Fahrzeuge im Messbereich variiert. Dies ist beispielsweise bei stockendem Verkehr auf der Autobahn nicht selten so der Fall. Auch die vorherrschenden Witterungsbedingungen können bei der Abstandsmessung Probleme bereiten. Bei einem Punkt, der höher ist als die Fahrbahn selbst, können Windstöße die Position des Sensors sowie der Kamera verändern.

Auswirkungen von Wetterbedingungen auf die Abstandsmessung

Die Genauigkeit der Abstandsmessung ist sehr stark abhängig von den Wetterbedingungen. Nebel, der die Sicht des Autofahrers beeinflusst, beeinflusst zugleich auch die Sicht der Kamera sowie des Sensors. Gleichermaßen verhält es sich auch bei sehr starken Regenfällen oder bei starkem Schneetreiben. Damit die Bilder der Aufzeichnung jedoch verwertet werden können, ist es wichtig, dass der Fahrer sowie das Kennzeichen und der zur Last gelegte Verstoß eindeutig ersichtlich sind.

Die Rolle der Beweisführung

Die Video- sowie Bildaufzeichnungen des Abstandmessverfahrens gelten in Deutschland als Beweis der Ordnungshüter, dass die betreffende Person den zur Last gelegten Verstoß auch tatsächlich begangen hat. Deswegen wird entsprechendes Bildmaterial auch direkt dem Verkehrssünder mit dem Bußgeldbescheid zugeleitet. Ebenfalls ein fester Bestandteil des Bußgeldbescheides ist der Name des Ordnungshüters, der die Messung vorgenommen hat. Zudem erhält der Verkehrssünder einen Hinweis auf die Rechtsmittel, die gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden können. Entscheidet sich der Empfänger des Bußgeldbescheides zu diesem Schritt, so wird in einem Gerichtsverfahren die Angelegenheit geklärt. Hier wird dann wieder das Video- sowie Bildmaterial als Beweis vorgelegt. Der zuständige Richter muss dann die Entscheidung treffen, inwieweit dieses Beweismittel als Nachweis des Verstoßes ausreichend ist oder ob Messfehler vorliegen.

Fachwissen und Qualifikation: Schlüssel zur korrekten Abstandsmessung

Um zu gewährleisten, dass Abstandsmessungen im Straßenverkehr korrekt durchgeführt und interpretiert werden, ist es unerlässlich, dass das verantwortliche Personal eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation vorweisen kann. Die Genauigkeit der Messungen sowie die richtige Interpretation der Daten hängen maßgeblich von den Fähigkeiten und dem Fachwissen des Messpersonals ab. Die Schulung und Weiterbildung des Personals ist daher ein entscheidender Faktor für die Zuverlässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Messungen.

Erforderliche Ausbildung und Kenntnisse

Das Personal, das für die Durchführung und Analyse von Abstandsmessungen verantwortlich ist, muss eine spezifische Ausbildung und Schulung absolvieren. Diese umfasst neben dem grundsätzlichen technischen Wissen über die verwendeten Geräte auch detaillierte Kenntnisse über rechtliche Aspekte der Verkehrsüberwachung. Eine korrekte Messung erfordert ein Verständnis sowohl für die Funktionsweise der Geräte als auch für die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Standards.

Korrekte Anwendung der Geräte

Die korrekte Anwendung der Messgeräte setzt eine umfassende technische Kenntnis voraus. Das Personal muss in der Lage sein, die Geräte korrekt zu bedienen und einzurichten. Es muss wissen, wie es die Geräte aufbaut, einstellt und kalibriert. Fehler in der Handhabung der Messgeräte können zu ungenauen Messungen führen, die rechtlich anfechtbar sind.

Interpretation der Messergebnisse

Neben der technischen Kenntnis erfordert die Interpretation der Messergebnisse auch ein Verständnis für verkehrsrechtliche Vorschriften und deren Auslegung. Das Personal muss in der Lage sein, den Kontext der Messung zu berücksichtigen und die Ergebnisse richtig zu interpretieren. Es muss entscheiden können, ob eine Abstandsunterschreitung vorübergehend und situationsbedingt oder dauerhaft und damit ordnungswidrig war.

Schulung und Weiterbildung

Eine fortlaufende Schulung und Weiterbildung des Personals ist unerlässlich, um den ständigen technologischen Fortschritt und die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Dies kann durch regelmäßige interne oder externe Schulungen sowie durch die Teilnahme an Fortbildungen und Workshops geschehen. Dabei geht es nicht nur um die Vermittlung technischen Wissens, sondern auch um die Vermittlung von Fachkenntnissen im Bereich der Verkehrsüberwachung und -recht.

Insgesamt spielt die Qualifikation und Schulung des Personals eine entscheidende Rolle für die korrekte Durchführung und Analyse von Abstandsmessungen. Nur durch die richtige Anwendung der Geräte und die korrekte Interpretation der Ergebnisse kann eine zuverlässige und rechtlich haltbare Messung gewährleistet werden.

Möglichkeiten des Einspruchs gegen eine Abstandsmessung

In der gängigen Praxis sind sehr viele Bußgeldbescheide, die gezielt auf den Mindestabstand eingehen, fehlerhaft. Dem Empfänger des Bußgeldbescheides bleibt stets die Möglichkeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Ob dies lohnenswert ist oder nicht, kann nur nach einer ausgiebigen rechtsanwaltlichen Beratung beurteilt werden. In der gängigen Praxis ist jedoch ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, der lediglich eine kleine Geldbuße vorsieht, weniger lohnenswert als ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, der Punkte oder sogar ein Fahrverbot nach sich zieht.

Die endgültige Entscheidung liegt jedoch stets bei dem Verkehrssünder selbst. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist mit keinerlei weiteren Kosten verbunden. Kommt es jedoch zu einem Gerichtsverfahren, müssen Kosten für einen Rechtsanwalt oder Gerichtsgebühren einkalkuliert werden. Dies ist nur dann lohnenswert, wenn der Verkehrssünder den Verstoß überhaupt nicht begangen hat oder wenn das von den Ordnungshütern vorgelegte Beweismaterial nicht eindeutig ersichtlich ist. Sollte der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid von Erfolg gekrönt sein, so entstehen keinerlei Kosten.

Fallbeispiele: Erfolgreiche Einsprüche gegen Abstandsmessungen

Bedingt durch die Vielzahl an Bußgeldbescheiden, die jedes Jahr aufs Neue an Verkehrssünder aufgrund der Unterschreitung des Mindestabstandes verschickt werden, ist die Zahl der Einsprüche entsprechend hoch. Genauere statistische Erhebungen oder Gerichtsurteile, in denen die Abstandsmessung für ungültig erklärt wurde, sind in Deutschland nicht publik. Dennoch sprechen die Automobilclubs davon, dass die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aktuell so hoch wie nie zuvor stehen. Eine rechtsanwaltliche Prüfung des Bußgeldbescheides auf etwaige Fehler hin kann sich also auf jeden Fall für den Verkehrssünder lohnen.

Strafen bei Abstandsverstößen laut Bußgeldkatalog

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h25€
... mit Gefährdung30€
... mit Sachbeschädigung35€
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes75€1 P
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes100€1 P
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes160€1 P
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes240€1 P
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes320€1 P
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes75€1 P
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes100€1 P
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes160€2 P1 M
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes240€2 P2 M
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes320€2 P3 M
Abstandverstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes100€1 P
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes180€1 P
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes240€2 P1 M
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes320€2 P2 M
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes400€2 P3 M

Schlussfolgerung: Die Zuverlässigkeit der Abstandsmessung im Straßenverkehr

Die Abstandsmessung im Straßenverkehr mittels der von den Ordnungshütern zum Einsatz gebrachten Praktiken ist zwar genau, sie ist jedoch nicht gänzlich fehlerfrei. Für die erfolgreiche Messung und die gerichtliche Verwertbarkeit des Messergebnisses müssen zwingend gewisse gesetzliche Kriterien erfüllt werden. Es gibt aber auch gewisse Einflüsse, die das Messergebnis beeinflussen können. Neben den Witterungsbedingungen an dem Ort der Messung kann auch die variable Geschwindigkeit von Fahrzeugen dem Messverfahren Schwierigkeiten bereiten, sodass der an den Verkehrssünder ausgesandte Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. In derartigen Fällen sollte seitens des Empfängers von dem Bußgeldbescheid eine rechtsanwaltliche Prüfung erfolgen und die Frage beantwortet werden, ob ein Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid lohnenswert erscheint. Als Rechtsmittel gibt es den Einspruch, der dann eventuell zu einem Gerichtsverfahren führt. In derartigen Fällen trifft dann ein Richter die Entscheidung, ob der Einspruch erfolgreich ist oder nicht.

Unberechtigter Bußgeldbescheid wegen Abstandsverstoß? Wir können helfen!

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes erhalten und zweifeln an seiner Rechtmäßigkeit? Sie sind unsicher, wie Sie reagieren sollen? Als spezialisierte Rechtsanwälte im Verkehrsrecht, verstehen wir die Komplexität und Unklarheiten solcher Situationen. Es ist wichtig, nicht voreilig zu handeln, sondern die Sachlage fachkundig prüfen zu lassen. Wir bieten Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung und eine effektive Beratung zu Ihren Optionen. Lassen Sie sich nicht länger verunsichern und kontaktieren Sie uns heute noch. Gemeinsam evaluieren wir Ihren Fall und setzen uns für Ihre Interessen ein. Unsere Expertise ist Ihr Vorteil.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!