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Bußgeld und Strafen für das Fahren ohne Umweltplakette

Infos zur Umweltzone

Da die Luftverschmutzung in deutschen Großstädten immer mehr zunahm, wurde im Jahre 2008 in vielbefahrenen Innenstädten damit begonnen, sogenannte Umweltzonen einzuführen. Während damals in Köln, Berlin und Hannover mit den Pilotprojekten begonnen wurde, gibt es mittlerweile in über 50 Städten in Deutschland eine Umweltzone. Umweltzonen werden überall dort eingerichtet, wo die Grenzwerte zur Feinstaubbelastung der Luft innerhalb eines Jahres 35 Mal oder öfter überschritten wurde. Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist die Verbannung von Fahrzeugen mit einem zu hohen Kohlendioxidausstoß aus den Innenstädten. Auf diese Weise sollen die Schadstoffe der Kraftfahrzeuge aus den Zentren der Städte verschwinden.

Plakettenpflicht in Umweltzonen

Feinstaubbelastung in Innenstädten
Photo by Mathias Apitz (München)

Die Umweltzonen werden anhand eines entsprechenden Verkehrszeichens gekennzeichnet. Diese Hinweisschilder dürfen nur von Fahrzeugen passiert werden, die mit der sogenannten Feinstaubplakette ausgestattet sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto dem Grunde nach für eine solche Plakette geeignet wäre; wer ohne entsprechende Plakette in eine Umweltzone fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Beim Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette wird seit dem 01.05.2014 ein erhöhtes Bußgeld in Höhe von 80 Euro fällig. Da jedoch keine direkte Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorliegt, zieht ein solcher Verstoß keine Punkte in Flensburg mehr nach sich. Je nach dem Ausstoß der schädlichen Stoffe wird die Umweltplakette in vier Schadstoffgruppen eingeteilt. Allerdings findet eine Einteilung in rote, gelbe und grüne Umweltzonen mit jeweils passenden Umweltplaketten de facto nicht mehr statt. Seit 2015 ist es bis auf ganz wenige Ausnahmen nur noch Fahrzeugen mit einer grünen Umweltplakette erlaubt, eine Umweltzone zu befahren.

Ausnahmeregelungen

Trotz der strengen Vorschriften gibt müssen nicht alle Fahrzeuge mit einer grünen ausgerüstet werden, um eine Umweltzone befahren zu dürfen. So benötigen zunächst mobile Maschinen oder Geräte keine Umweltplakette. Des Weiteren sind auch land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen generell von der Plakettenpflicht ausgenommen. Mofa- und Motorradfahren müssen ebenfalls kein Bußgeld befürchten, da auch für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge eine Ausnahmeregelung gilt. Von der Pflicht einer Umweltplakette wird zudem bei Kranken- oder Arztwagen abgesehen, wenn diese mit der Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“ versehen sind. Eine weitere Ausnahme stellen Fahrzeuge von schwerbehinderten Menschen dar. Sollte ein Schwerbehindertenausweis mit den Eintragungen aG, H oder BI vorliegen, findet die Umweltzonen-Regelung keine Anwendung. Schließlich droht auch Fahrern von Oldtimern, welche über ein H-Kennzeichen oder eine rote 07-Nummer verfügen, keinerlei Strafe. Gute Chancen auf eine grüne Umweltplakette haben ebenso Fahrer, die ihr altes Auto nachrüsten. Auch Dieselfahrzeuge, die nicht nachgerüstet werden können, erhalten in einigen Fällen eine Ausnahmegenehmigung. Ob noch weitere Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Zulassungsbehörde.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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