Übersicht
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Verwertungsverbot bei Punktelöschungen: Neustart für Fahrberechtigte
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- FAQ – Häufige Fragen
- Wie funktioniert das Punktesystem im Fahreignungsregister?
- Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen einen Fahrerlaubnisentzug unternehmen?
- Was bedeutet das Verwertungsverbot bei der Punktelöschung?
- Wann gilt ein behördlicher Bescheid als rechtswirksam zugestellt?
- Welche Möglichkeiten habe ich, nach einem Fahrerlaubnisentzug wieder einen Führerschein zu erhalten?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Antragsteller hat seine Fahrerlaubnis aufgrund wiederholter Verkehrsverstöße verloren.
- Der Verlust der Fahrerlaubnis erfolgte auf Grundlage des Fahreignungsbewertungssystems.
- Es wurden mehrere Ermahnungen und Verwarnungen aufgrund überschrittener Punktzahlen im Fahreignungsregister ausgesprochen.
- Der Antragsteller hatte bei einer Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes einen Punktestand von acht erreicht.
- Das Gericht stellte fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis erfüllt waren.
- Der Antragsteller konnte keine überzeugenden Gründe gegen die Entziehung vorbringen.
- Die Entscheidung des Gerichts zur Ablehnung des Antrags bedeutet, dass der Antragsteller die Kosten des Verfahrens tragen muss.
- Das Urteil verdeutlicht die strengen Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes im Hinblick auf Verkehrsverstöße und die Konsequenzen für die Fahrerlaubnis.
- Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Möglichkeit des Antragstellers, seine Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.
- Betroffene sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis mit der Erfüllung bestimmter Kriterien verbunden ist.
Verwertungsverbot bei Punktelöschungen: Neustart für Fahrberechtigte
Die Fahrerlaubnisentziehung ist ein einschneidendes Ereignis im Leben eines Autofahrers. Sie kann aufgrund von Verkehrsverstößen wie Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol am Steuer oder anderen Ordnungswidrigkeiten erfolgen, die im Verkehrszentralregister in Flensburg erfasst werden. Je nach Schwere der Verstöße sammeln sich Punkte an, die zu einem Führerscheinentzug führen können. Doch wie verhält es sich, wenn Punkte aufgrund bestimmter Umstände gelöscht werden? Hier kommt das Verwertungsverbot ins Spiel, das die rechtliche Grundlage dafür bietet, dass vergangene Punkte nicht mehr gegen den Fahrer berücksichtigt werden dürfen.
Die Strafen im Straßenverkehr können hart sein, und viele Betroffene fragen sich, wie sie ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten könnten. Nach einer Entziehung kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anstehen, um die Fahreignung zu testen. Zudem gibt es verschiedene Rechtsbehelfe, um gegen die Entscheidungen der Bußgeldstelle vorzugehen. Besonders wichtig ist die Möglichkeit des Punkteabbaus und der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, die jedoch an strenge Auflagen geknüpft sein kann. Im Folgenden soll ein konkreter Fall näher beleuchtet werden, bei dem es um die rechtlichen Aspekte eines Verwertungsverbots bei Punktelöschungen geht.
Der Fall vor Gericht
Gericht entzieht Führerschein wegen 8 Punkten im Fahreignungsregister

Das Verwaltungsgericht München hat die Entziehung der Fahrerlaubnis eines 60-jährigen Mannes bestätigt, der aufgrund wiederholter Verkehrsverstöße 8 Punkte im Fahreignungsregister angesammelt hatte. Der Betroffene hatte gegen den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde geklagt und einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gestellt.
Vorgeschichte mit Ermahnungen und Verwarnungen
Dem Entzug der Fahrerlaubnis waren mehrere Maßnahmen vorausgegangen. Bei einem Punktestand von 4 Punkten war der Mann im Mai 2016 erstmals ermahnt worden. Nach weiteren Verstößen erfolgte im Februar 2018 bei 7 Punkten eine erste Verwarnung. Nachdem einige Punkte getilgt, aber neue hinzugekommen waren, wurde er im Mai 2022 bei erneutem Erreichen von 7 Punkten ein zweites Mal verwarnt.
Entscheidender Verstoß und Punktestand
Am 5. April 2022 beging der Mann einen weiteren Verkehrsverstoß, der zu einem Punktestand von 8 führte. Dies löste das Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis aus. Zu diesem Zeitpunkt waren die Tilgungsfristen für die vorherigen Verstöße noch nicht abgelaufen, sodass alle Punkte berücksichtigt werden mussten.
Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung
Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung. Es stellte fest, dass die Behörde alle vorgeschriebenen Maßnahmen wie Ermahnungen und Verwarnungen ordnungsgemäß durchgeführt hatte. Die Einwände des Mannes, er habe diese Schreiben nicht persönlich erhalten, wies das Gericht zurück. Da er seine Postbearbeitung einer Assistentin übertragen hatte, müsse er sich deren Handeln zurechnen lassen.
Zustellung des Bescheids und Löschungsfrist
Ein zentraler Streitpunkt war der genaue Zeitpunkt der Zustellung des Entziehungsbescheids. Das Gericht sah diesen als am 10. November 2023 wirksam zugestellt an, als eine Kanzleimitarbeiterin des Anwalts den Briefkasten leerte. Damit erfolgte die Zustellung vor dem 15. November 2023, als zwei Punkte gelöscht worden wären. Der Einwand des Anwalts, er sei bis 17. November im Urlaub gewesen, wurde als unerheblich zurückgewiesen.
Fazit des Gerichts
Das Verwaltungsgericht München kam zu dem Schluss, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig war. Bei Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen, ohne dass ihr dabei ein Ermessensspielraum zukommt. Auch die Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins und die angedrohten Zwangsmaßnahmen wurden als rechtmäßig bestätigt.
Die Schlüsselerkenntnisse
Diese Entscheidung bekräftigt die strikte Anwendung des Punktesystems im Fahreignungsregister. Sie verdeutlicht, dass bei Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen ist, sofern die vorgeschriebenen Maßnahmen wie Ermahnungen und Verwarnungen ordnungsgemäß erfolgten. Zudem wird klargestellt, dass für den Zustellungszeitpunkt eines Bescheids der Eingang in den Machtbereich des Empfängers ausschlaggebend ist, nicht dessen persönliche Kenntnisnahme. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Postbearbeitung, insbesondere für Rechtsanwälte.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Autofahrer mit Punkten im Fahreignungsregister. Es unterstreicht die strikte Anwendung des Punktesystems: Bei Erreichen von 8 Punkten wird Ihre Fahrerlaubnis zwingend entzogen, unabhängig von persönlichen Umständen. Entscheidend ist der Punktestand zum Zeitpunkt des letzten Verstoßes, nicht zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung. Zudem gilt: Behördliche Schreiben gelten als zugestellt, sobald sie in Ihren Machtbereich gelangen – auch wenn Sie persönlich noch keine Kenntnis davon haben. Eine sorgfältige Überwachung Ihres Punktekontos und eine zuverlässige Postbearbeitung sind daher essenziell, um unerwartete Konsequenzen zu vermeiden.
FAQ – Häufige Fragen
Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder droht Ihnen die Entziehung? Die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung ist ein komplexes Thema mit vielen rechtlichen Fallstricken. Hier finden Sie wichtige Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Ihnen bei der Klärung Ihrer Situation helfen können.
Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Wie funktioniert das Punktesystem im Fahreignungsregister?
- Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen einen Fahrerlaubnisentzug unternehmen?
- Was bedeutet das Verwertungsverbot bei der Punktelöschung?
- Wann gilt ein behördlicher Bescheid als rechtswirksam zugestellt?
- Welche Möglichkeiten habe ich, nach einem Fahrerlaubnisentzug wieder einen Führerschein zu erhalten?
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Wie funktioniert das Punktesystem im Fahreignungsregister?
Das Punktesystem im Fahreignungsregister dient der Erfassung und Bewertung von Verkehrsverstößen. Für verschiedene Verstöße werden unterschiedlich viele Punkte vergeben:
- 1 Punkt für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (z.B. geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen)
- 2 Punkte für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten und bestimmte Straftaten
- 3 Punkte für schwere Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug
Die Tilgungsfristen für Punkte betragen:
- 2,5 Jahre für Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt
- 5 Jahre für Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten und Straftaten mit 2 Punkten
- 10 Jahre für Straftaten mit 3 Punkten
Wenn Sie Punkte ansammeln, greifen je nach Punktestand verschiedene Maßnahmen:
Maßnahmenstufen
- 1-3 Punkte: Keine Maßnahmen (grüner Bereich)
- 4-5 Punkte: Ermahnung (gelber Bereich)
- 6-7 Punkte: Verwarnung (roter Bereich)
- Ab 8 Punkten: Entzug der Fahrerlaubnis (schwarzer Bereich)
Sie können Ihren Punktestand reduzieren, indem Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Dies ist einmal alle 5 Jahre möglich und baut einen Punkt ab, solange Sie nicht mehr als 5 Punkte haben.
Besonderheiten
Jeder Verstoß wird einzeln getilgt. Die Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden die Punkte für ein weiteres Jahr aufbewahrt (Überliegefrist), aber nicht mehr für Maßnahmen herangezogen.
Wenn Sie 8 Punkte erreichen, wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Sie können frühestens nach 6 Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen und müssen dafür Ihre Fahreignung nachweisen, in der Regel durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen einen Fahrerlaubnisentzug unternehmen?
Gegen einen Fahrerlaubnisentzug können Sie verschiedene rechtliche Schritte unternehmen:
Widerspruch einlegen
Legen Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch ein. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde erfolgen, die den Bescheid erlassen hat. Begründen Sie den Widerspruch sorgfältig und fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei.
Klage erheben
Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Die Klage muss den Streitgegenstand bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten.
Eilantrag stellen
Parallel zur Klage können Sie einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen, um die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen. Dies kann Ihnen ermöglichen, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter Auto zu fahren.
Verwertungsverbot prüfen
Prüfen Sie, ob zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses Punkte bereits gelöscht werden mussten. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG das Tattagprinzip begrenzt. Punkte, die vor dem Bescheiderlass zu löschen waren, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Fahreignung nachweisen
Wenn der Entzug auf Eignungszweifeln basiert, können Sie versuchen, Ihre Fahreignung durch ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen. Dies kann die Behörde veranlassen, den Entzugsbescheid aufzuheben.
Freiwilliger Verzicht
In manchen Fällen kann ein freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis sinnvoll sein, um einem kostspieligeren behördlichen Entzug zuvorzukommen. Dies sollten Sie aber gut abwägen.
Beachten Sie, dass die Erfolgsaussichten Ihres Vorgehens von den konkreten Umständen Ihres Falls abhängen. Wenn der Entzug auf schwerwiegenden Verstößen oder eindeutigen Eignungsmängeln beruht, sind die Chancen auf Erfolg oft gering. Bei Verfahrensfehlern oder unklarer Sachlage können die Aussichten besser sein.
Was bedeutet das Verwertungsverbot bei der Punktelöschung?
Das Verwertungsverbot bei der Punktelöschung bedeutet, dass gelöschte Eintragungen im Fahreignungsregister nicht mehr zum Nachteil des Betroffenen verwendet werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Beurteilung der Fahreignung und mögliche behördliche Maßnahmen wie den Entzug der Fahrerlaubnis.
Zeitpunkt des Verwertungsverbots
Das Verwertungsverbot tritt ein, sobald eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht wird. Dies geschieht in der Regel ein Jahr nach Ablauf der Tilgungsfrist (sogenannte Überliegefrist). Wichtig ist: Bereits mit Eintritt der Tilgungsreife dürfen die Punkte nicht mehr für neue Entscheidungen herangezogen werden, auch wenn sie technisch noch nicht gelöscht sind.
Auswirkungen auf laufende Verfahren
Wenn Sie sich in einem laufenden Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis befinden, ist der Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung maßgeblich. Werden Punkte während des Verfahrens gelöscht, dürfen diese nicht mehr berücksichtigt werden. Dies kann dazu führen, dass eine geplante Fahrerlaubnisentziehung nicht mehr durchgeführt werden kann, wenn durch die Löschung die erforderliche Punktezahl unterschritten wird.
Unterschied zwischen Tilgung und Löschung
Die Tilgung markiert den Beginn der einjährigen Überliegefrist. Ab diesem Zeitpunkt sind die Punkte zwar noch im Register gespeichert, dürfen aber nicht mehr für neue Entscheidungen herangezogen werden. Die endgültige Löschung erfolgt ein Jahr später und entfernt den Eintrag vollständig aus dem Register.
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Punkt, der nach 2,5 Jahren getilgt wird. Nach der Tilgung beginnt die einjährige Überliegefrist. In dieser Zeit darf der Punkt zwar nicht mehr für neue Entscheidungen verwendet werden, bleibt aber noch im Register sichtbar. Erst nach Ablauf dieses zusätzlichen Jahres wird der Eintrag komplett gelöscht.
Rechtliche Grundlage
Das Verwertungsverbot ist in § 29 Abs. 7 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Es stellt sicher, dass Verkehrsverstöße nach einer bestimmten Zeit nicht mehr gegen Sie verwendet werden können. Dies dient dem Rechtsfrieden und gibt Ihnen die Chance, sich zu bewähren und Ihr Fahrverhalten zu verbessern, ohne dauerhaft durch alte Einträge belastet zu werden.
Wann gilt ein behördlicher Bescheid als rechtswirksam zugestellt?
Ein behördlicher Bescheid gilt als rechtswirksam zugestellt, wenn er dem Adressaten ordnungsgemäß bekannt gegeben wurde. Die Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntgabe, die den Zugang des Dokuments sicherstellen und den Zeitpunkt des Zugangs zweifelsfrei festlegen soll.
Persönliche Zustellung
Bei der persönlichen Zustellung gilt der Bescheid als zugestellt, sobald er dem Empfänger direkt ausgehändigt wird. Wenn Sie einen Bescheid persönlich entgegennehmen, müssen Sie in der Regel ein Empfangsbekenntnis unterschreiben.
Postzustellung
Bei der Zustellung per Post gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Einschreiben mit Rückschein: Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn Sie den Rückschein unterschrieben haben.
- Übergabe-Einschreiben: Hier gilt der Bescheid als am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post zugestellt, es sei denn, er ist nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen.
- Normale Postzustellung: Bei der einfachen Postzustellung gilt der Bescheid im Inland am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen (Zugangsfiktion).
Elektronische Zustellung
Bei der elektronischen Zustellung, etwa über De-Mail-Dienste, gilt der Bescheid als zugestellt, wenn Sie eine Abholbestätigung senden.
Ersatzzustellung
Wenn Sie nicht persönlich angetroffen werden, kann der Bescheid unter bestimmten Umständen auch an andere Personen in Ihrem Haushalt oder an Nachbarn übergeben werden. In diesem Fall gilt er ebenfalls als zugestellt.
Öffentliche Zustellung
In Ausnahmefällen, etwa wenn Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, kann eine öffentliche Zustellung erfolgen. Der Bescheid gilt dann nach einer bestimmten Frist als zugestellt.
Wichtig: Der Zeitpunkt der Zustellung ist entscheidend für den Beginn von Fristen, etwa für einen möglichen Widerspruch. Wenn Sie einen Bescheid erhalten, sollten Sie das Datum der Zustellung genau notieren. Bei Abwesenheit empfiehlt es sich, eine zuverlässige Person mit der Postbearbeitung zu beauftragen oder einen Nachsendeauftrag einzurichten.
Welche Möglichkeiten habe ich, nach einem Fahrerlaubnisentzug wieder einen Führerschein zu erhalten?
Nach einem Fahrerlaubnisentzug haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Ihre Fahrerlaubnis neu zu beantragen. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Ablauf der Sperrfrist
Sie müssen zunächst die vom Gericht festgelegte Sperrfrist abwarten. Diese kann je nach Schwere des Vergehens zwischen 6 Monaten und 5 Jahren betragen. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen.
Antrag auf Neuerteilung
Etwa 3-6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Hierfür müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest
- Ggf. ärztliches Attest
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
In vielen Fällen, insbesondere bei Alkohol- oder Drogendelikten, müssen Sie vor der Neuerteilung eine MPU bestehen. Die Führerscheinstelle wird Sie darüber informieren, ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist. Zur Vorbereitung auf die MPU können Sie spezielle Beratungen und Schulungen in Anspruch nehmen.
Abstinenznachweis
Bei Alkohol- oder Drogendelikten kann zusätzlich ein Abstinenznachweis gefordert werden. Dieser belegt, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum (meist 6-12 Monate) keine entsprechenden Substanzen konsumiert haben.
Fahreignungsseminar
In manchen Fällen kann die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar angeordnet werden. Dies dient dazu, Ihre Einstellung zum Straßenverkehr zu verbessern und Verhaltensweisen zu reflektieren.
Erneute Fahrprüfung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis für längere Zeit entzogen war (in der Regel mehr als 2 Jahre), müssen Sie möglicherweise erneut eine theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen.
Verkürzung der Sperrfrist
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, eine Verkürzung der Sperrfrist zu beantragen. Dies ist frühestens nach der Hälfte der Sperrfrist möglich und erfordert triftige Gründe sowie Nachweise über Ihre verbesserte Fahreignung.
Beachten Sie, dass der Prozess der Neuerteilung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und alle notwendigen Schritte sorgfältig zu planen.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Fahrerlaubnisentziehung: Dies ist der rechtliche Prozess, durch den einem Autofahrer das Recht entzogen wird, ein Fahrzeug zu führen. Eine Fahrerlaubnisentziehung erfolgt beispielsweise, wenn jemand aufgrund von wiederholten Verkehrsverstößen zu viele Punkte im Fahreignungsregister angesammelt hat. Ohne Fahrerlaubnis darf man kein Fahrzeug führen, was weitreichende Auswirkungen auf das alltägliche Leben und die Berufsausübung haben kann.
- Fahreignungsregister: Dies ist ein zentrales Register, das sämtliche Verkehrsverstöße und die damit verbundenen Punkte von Autofahrern in Deutschland speichert. Früher als „Verkehrszentralregister“ bekannt, wird es vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt. Jeder Verstoß führt zu einer gewissen Anzahl von Punkten, die sich im Laufe der Zeit summieren können und letztlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können, wenn sie eine bestimmte Grenze überschreiten.
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Diese Untersuchung wird häufig angeordnet, wenn jemand seine Fahrerlaubnis aufgrund schwerer Verkehrsverstöße verloren hat und sie wiedererlangen möchte. Die MPU prüft unter anderem die gesundheitliche und psychologische Eignung zum Führen eines Fahrzeugs. Sie wird auch als „Idiotentest“ bezeichnet und ist eine Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
- Verwertungsverbot: Dies ist ein juristischer Begriff, der bedeutet, dass bestimmte Informationen oder Daten, hier also frühere Verkehrsverstöße und die dafür erhaltenen Punkte, nach einer bestimmten Zeit nicht mehr gegen den Betroffenen verwendet werden dürfen. Das Verwertungsverbot greift also, wenn Punkte im Fahreignungsregister gelöscht werden und diese dann bei neuen Entscheidungen nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.
- Tilgungsfrist: Diese bezieht sich auf die Zeitspanne, nach der Punkte im Fahreignungsregister gelöscht werden. Innerhalb dieser Frist werden die Punkte gespeichert und können zur Fahrerlaubnisentziehung führen. Nach Ablauf der Tilgungsfrist können diese Punkte nicht mehr für neue Entscheidungen herangezogen werden. Bei schweren Verstößen können diese Fristen auch entsprechend lang sein.
- Machtbereich: Diese juristische Terminologie wird im Kontext der Zustellung von amtlichen Schreiben verwendet. Ein Dokument gilt als zugestellt, wenn es in den „Machtbereich“ des Empfängers gelangt, z.B. wenn es in dessen Briefkasten eingeworfen wird. Es ist dabei unerheblich, ob der Empfänger tatsächlich Kenntnis davon nimmt. Diese Regelung ist besonders wichtig für Fristen und Ansprüche, die mit der Zustellung verbunden sind.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Dieses Gesetz regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Verkehrsverstößen. Die genannte Regelung sieht vor, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn bei einem Fahrer wegen wiederholter Verkehrsverstöße innerhalb von zwei Jahren Punkte im Fahreignungsregister angehäuft werden (in diesem Fall mindestens 8 Punkte nach § 4 Abs. 3 StVG). Die Ermahnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG dient der Warnung und soll den Fahrer zu einem geänderten Fahrverhalten bewegen. Die Verwarnung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 StVG erfolgt nach einer bereits erfolgten Ermahnung und unterstreicht die Notwendigkeit zur Verhaltensänderung. Im vorliegenden Fall hat der Antragsteller 8 Punkte im Fahreignungsregister erreicht, wodurch die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 StVG erfüllt sind.
- § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Dieser Paragraph regelt die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine präventive Maßnahme, die der Sicherheit des Straßenverkehrs dient. Sie soll verhindern, dass der Betroffene trotz der bevorstehenden Entziehung der Fahrerlaubnis weiterhin am Straßenverkehr teilnimmt und so die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer erhöht. Im vorliegenden Fall wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis als sofort vollziehbar erklärt, um eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch den Fahrer zu verhindern.
- § 48 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Dieser Abschnitt des Straßenverkehrsgesetzes befasst sich mit der Abnahme der Fahrerlaubnis und der Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung dieser Pflicht. Die Abnahmepflicht des Führerscheins ist eine Folgemaßnahme zur Entziehung der Fahrerlaubnis und dient der Sicherstellung, dass der Betroffene die Fahrerlaubnis nicht mehr verwenden kann. Die Festsetzung eines Zwangsgeldes soll den Betroffenen zur Abgabe des Führerscheins anhalten. Im vorliegenden Fall wurde die Abgabe des Führerscheins des Antragstellers als sofort vollziehbar und mit einem Zwangsgeld belegt, da er seine Pflicht zur Abgabe bisher nicht erfüllt hat.
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Die VwGO regelt das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, insbesondere das Anfechtungsverfahren. Die VwGO bietet Rechtsschutzmöglichkeiten gegen staatliches Handeln, hier insbesondere gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörde (z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis). Im vorliegenden Fall wendet sich der Antragsteller gegen die ihm auferlegte Entziehung der Fahrerlaubnis, sodass das Verwaltungsgericht im Rahmen der VwGO eine Entscheidung zu treffen hat.
- § 113 VwGO: Diese Vorschrift regelt die Zulässigkeit von Anfechtungsklagen und die Voraussetzungen für die Erhebung der Klage vor den Verwaltungsgerichten. Der Antragsteller kann mit einer Anfechtungsklage die Entziehung seiner Fahrerlaubnis angreifen. Die Klage ist nur dann zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen, wie z. B. das Rechtsschutzbedürfnis und die Klagebefugnis des Antragstellers, gegeben sind. Im vorliegenden Fall ist der Antragsteller klagebefugt und hat ein rechtliches Interesse an der Klage, da er die Entziehung der Fahrerlaubnis für unrechtmäßig hält.
Das vorliegende Urteil
VG München – Az.: M 19 S 23.5980 – Beschluss vom 01.02.2024
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