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Führerschein mit 17 – Begleitetes Fahren rechtssicher gestalten

Führerschein mit 17 Jahren: Das begleitete Fahren sichert die Verkehrssicherheit. Durch die Einführung des Führerscheins bereits mit 17 Jahren wird die sichere Fahrpraxis jungem Fahrern ermöglicht. Die statistischen Daten belegen die positiven Effekte auf die Verkehrssicherheit, insbesondere die Reduzierung von Unfällen und Verkehrsverstößen.

Begleitetes Fahren ab 17
(Symbolfoto: Alexander Raths /Shutterstock.com)

Kurz und knapp


  1. Das BF17-Programm erlaubt Jugendlichen ab 17 Jahren das Fahren in Begleitung eines eingetragenen Erwachsenen.
  2. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B und darf maximal 1 Punkt in Flensburg haben.
  3. Fahranfänger benötigen einen Antrag, einen Erste-Hilfe-Kurs, einen Sehtest und die schriftliche Erlaubnis der Eltern.
  4. Es gilt eine Null-Toleranz-Grenze für Alkohol und Drogen bei Fahranfängern und eine 0,5-Promillegrenze für Begleitpersonen.
  5. Das Programm reduziert signifikant das Unfall- und Verstoßrisiko junger Fahrer.
  6. Die Prüfungsbescheinigung muss innerhalb von drei Monaten gegen einen regulären Führerschein eingetauscht werden.
  7. Das begleitete Fahren ist im Ausland generell nicht anerkannt, mit Ausnahme von Österreich.
  8. In Härtefällen können Ausnahmen vom Grundprinzip des BF17 gemacht werden.

Mit dem 01. Januar 2011 wurde in Deutschland durch den Gesetzgeber festgelegt, dass der Führerschein bereits mit dem 17. Lebensjahr erworben und Fahrten durch den Fahranfänger in Begleitung einer eingetragenen Person absolviert werden können. Dieses Prinzip ist im Allgemeinen auch als BF17 bekannt, allerdings sind die genauen Regelungen nicht immer geläufig. Hier bieten wir die wichtigsten Informationen zu dieser Thematik.

Einführung in das begleitete Fahren ab 17 (BF17)

Das Prinzip BF17 besagt, dass junge Menschen bereits mit 16,5 Jahren ihre Ausbildung zum Erwerb Fahrerlaubnis in einer speziell dafür zugelassenen Fahrschule starten können. Hierfür ist ein spezieller Antrag erforderlich. Ist dieser Antrag gestellt, verläuft die Fahrausbildung in dem gleichen Ausmaß, wie es bei älteren Fahrschülern auch der Fall ist. Der wesentliche Unterschied zwischen der klassischen Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis und dem Prinzip BF17 liegt darin, dass der Führerschein respektive die Prüfbescheinigung bereits mit der Vollendung von dem sechzehnten Lebensjahr in Empfang genommen werden kann – sofern die Prüfung bestanden wird.

Mit der Prüfbescheinigung kann der Fahranfänger zwar an dem Straßenverkehr teilnehmen, allerdings ist dies nur in Verbindung mit einer eingetragenen Person zulässig. An die Begleitperson werden ebenfalls gewisse Voraussetzungen geknüpft. Erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger ohne die Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen.

Voraussetzungen für die Begleitperson

Der Gesetzgeber in Deutschland hat klar definierte Voraussetzungen an die Begleitperson gestellt, damit diese eingetragen werden kann. Zu nennen ist hier sowohl der eigene Führerscheinbesitz als auch ein gewisses Mindestalter. Überdies darf die eingetragene Person auch eine bestimmte Anzahl an Punkten in Flensburg nicht überschritten haben und selbstverständlich gibt es auch gesetzliche Rahmenbedingungen für den Alkohol- respektive Drogenkonsum.

Mindestalter und Führerscheinbesitz

Als zulässig für die Eintragung gilt nur eine Person, die das 30. Lebensjahr mindestens erreicht hat und sich bereits seit einem Mindestzeitraum von 5 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins (Klasse B) befindet. Es ist hierbei nicht einmal zwingend erforderlich, dass dieser Führerschein durch eine Behörde in Deutschland ausgestellt wurde. Auch Führerscheine, die im europäischen Ausland ausgestellt wurden, erfüllen die gesetzlichen Kriterien.

Punkte in Flensburg

Diejenige Person, die als Begleitperson eingetragen werden soll, darf in dem Fahreignungsregister in Flensburg maximal 1 Punkt auf dem Konto haben. In der gängigen Praxis stellt dies oftmals ein Problem dar, woran die Eintragung letztlich scheitert. Zu beachten sind hierbei auch etwaige noch offene Bußgeldverfahren, bei denen Punkte drohen können. Wer sich als Begleitperson eintragen lassen möchte, sollte unbedingt prüfen, ob rechtliche Schritte gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sind. Hierfür ist der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt oftmals sehr ratsam.

Alkohol- und Drogenverbot

Für Fahranfänger gilt grundsätzlich, dass Alkohol sowie auch Drogen ein Tabu sind. Sowohl in der Probezeit als auch bis zu der Vollendung des 21. Lebensjahres gilt dabei die „Null-Toleranz-Grenze“, die bei 0,0 liegt. Die Bezeichnung „Null-Toleranz-Grenze“ darf hierbei wörtlich genommen werden, denn der Gesetzgeber bestraft jeden Verstoß dagegen sehr hart. Für die Begleitperson gilt ebenfalls eine Promillegrenze. Diese liegt bei 0,5 Promille. Die Begleitperson sollte sich stets vor Augen führen, dass sie eine wichtige Funktion erfüllt.

Praktische Tipps für Begleitpersonen

Begleitpersonen spielen eine entscheidende Rolle beim begleiteten Fahren (BF17), da sie den Fahranfänger sicher und effektiv unterstützen sollen. Hier sind einige praktische Tipps, um diese Aufgabe erfolgreich zu meistern.

Kommunikation im Fahrzeug

Eine klare und ruhige Kommunikation ist essenziell. Es ist wichtig, Anweisungen deutlich und rechtzeitig zu geben, damit der Fahranfänger genügend Zeit hat, darauf zu reagieren. Vermeidung von Fachjargon und die Verwendung einfacher, verständlicher Sprache erleichtern das Verständnis. Fragen wie „Was siehst du vor uns?“ oder „Was würdest du in dieser Situation tun?“ fördern das Mitdenken und die Aufmerksamkeit des Fahranfängers.

Ruhe und Geduld bewahren

Geduld ist eine Tugend, besonders im Straßenverkehr. Fahranfänger machen Fehler, und es ist wichtig, ruhig zu bleiben und nicht die Fassung zu verlieren. Ein ruhiger Tonfall und eine gelassene Haltung helfen, die Nervosität des Fahranfängers zu reduzieren und eine entspannte Lernatmosphäre zu schaffen.

Konstruktives Feedback geben

Konstruktives Feedback ist entscheidend für den Lernprozess. Lob für richtiges Verhalten stärkt das Selbstvertrauen des Fahranfängers. Kritik sollte immer sachlich und lösungsorientiert sein. Anstatt zu sagen „Das war falsch“, ist es hilfreicher zu erklären „Beim nächsten Mal könntest du versuchen, früher zu bremsen, um sanfter zum Stehen zu kommen.“

Typische Fahrfehler erkennen und korrigieren

Begleitpersonen sollten typische Fahrfehler wie zu schnelles Fahren, falsches Einschätzen von Abständen oder unsicheres Verhalten an Kreuzungen erkennen und korrigieren. Es ist hilfreich, diese Fehler in einem ruhigen Moment zu besprechen und gemeinsam Strategien zu entwickeln, um sie zu vermeiden.

Positive Lernumgebung schaffen

Eine positive Lernumgebung fördert den Lernerfolg. Dies bedeutet, dass Fehler als Teil des Lernprozesses akzeptiert werden und der Fahranfänger ermutigt wird, Fragen zu stellen und aus seinen Erfahrungen zu lernen. Regelmäßige Pausen und eine entspannte Atmosphäre tragen ebenfalls dazu bei, dass der Fahranfänger sich wohlfühlt und konzentriert bleibt.

Hilfreiche Übungen zur Verbesserung der Fahrfähigkeiten

Bestimmte Übungen können besonders hilfreich sein, um die Fahrfähigkeiten des Anfängers zu verbessern. Dazu gehören:

  • Einparken üben: Verschiedene Einparkmanöver wie paralleles Einparken oder Rückwärts-Einparken trainieren.
  • Fahren auf unterschiedlichen Straßenarten: Stadtverkehr, Landstraßen und Autobahnen bieten unterschiedliche Herausforderungen und sollten regelmäßig geübt werden.
  • Notbremsungen und Ausweichmanöver: Diese Übungen helfen, in kritischen Situationen richtig zu reagieren.
  • Fahren bei unterschiedlichen Wetterbedingungen: Regen, Schnee und Dunkelheit stellen besondere Anforderungen an die Fahrfähigkeiten und sollten unter Aufsicht geübt werden.

Durch diese praktischen Tipps können Begleitpersonen den Fahranfänger effektiv unterstützen und zu einer sicheren und erfolgreichen Fahrerfahrung beitragen.

Versicherungstechnische Aspekte des begleiteten Fahrens

Das begleitete Fahren (BF17) hat verschiedene versicherungstechnische Aspekte, die sowohl für Eltern als auch für Fahranfänger von Bedeutung sind. Beim BF17 dürfen Jugendliche ab 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Fahrers am Straßenverkehr teilnehmen. Dies hat Auswirkungen auf die Versicherung des Fahrzeugs.

Information der Versicherungsgesellschaften

Es ist wichtig, die Versicherungsgesellschaft über die Teilnahme am BF17-Programm zu informieren. Dies sollte idealerweise vor Beginn des begleiteten Fahrens geschehen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Die Versicherungsgesellschaft benötigt Informationen über den Fahranfänger und die Begleitperson, um das Risiko korrekt einschätzen zu können.

Zusätzliche Kosten

In der Regel entstehen durch die Teilnahme am BF17-Programm keine erheblichen zusätzlichen Kosten. Einige Versicherer bieten sogar spezielle Tarife oder Rabatte für Fahranfänger an, die am BF17 teilnehmen, da diese durch die Begleitung eines erfahrenen Fahrers als weniger risikoreich eingestuft werden. Dennoch kann es zu einer geringfügigen Erhöhung der Prämie kommen, da ein zusätzlicher Fahrer versichert wird.

Betroffene Versicherungsarten

Alle gängigen Versicherungsarten sind vom BF17 betroffen:

  • Haftpflichtversicherung: Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die der Fahranfänger anderen zufügt. Die Haftpflichtversicherung muss unbedingt über den neuen Fahrer informiert werden.
  • Teilkaskoversicherung: Diese deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Glasbruch oder Naturgewalten entstehen. Auch hier sollte die Versicherung über den Fahranfänger informiert werden.
  • Vollkaskoversicherung: Diese bietet den umfassendsten Schutz und deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch selbstverschuldete Unfälle entstehen. Die Information der Versicherung über den Fahranfänger ist auch hier notwendig.

Tipps zur Auswahl der besten Versicherungsangebote

Eltern und Fahranfänger sollten verschiedene Versicherungsangebote vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Es empfiehlt sich, auf folgende Punkte zu achten:

  • Spezielle Tarife für Fahranfänger: Einige Versicherer bieten günstigere Tarife für Fahranfänger an, die am BF17 teilnehmen.
  • Rabatte für unfallfreies Fahren: Manche Versicherungen gewähren Rabatte, wenn der Fahranfänger unfallfrei bleibt.
  • Flexibilität bei der Vertragsgestaltung: Es kann vorteilhaft sein, eine Versicherung zu wählen, die flexible Anpassungen der Vertragsbedingungen ermöglicht, falls der Fahranfänger später alleine fährt.

Durch eine sorgfältige Auswahl und rechtzeitige Information der Versicherungsgesellschaft kann das begleitete Fahren sicher und kosteneffizient gestaltet werden.

Anforderungen an den Fahranfänger

Um an BF17 teilzunehmen, ist es erforderlich, dass gewisse Mindestanforderungen erfüllt sind. Neben dem Mindestalter werden auch bestimmte Dokumente für die Anmeldung bei einer entsprechenden Fahrschule benötigt. Zudem sollten auch die geltenden Probezeitregelungen nach der bestandenen Fahrerlaubnis beachtet werden.

Mindestalter und notwendige Dokumente

Das Mindestalter für die Anmeldung bei einer zulässigen Fahrschule beträgt 16. Jahre. Sämtliche erforderlichen Formulare, die für die Teilnahme an BF17 benötigt werden, können bei der Fahrschule empfangen werden. Alternativ dazu stehen diese auch bei den regional zuständigen Fahrerlaubnisbehörden eingeholt werden. Einige Städte oder auch Landkreise bieten diese Formulare auf ihren Internetpräsenzen zum Download an. Es wird für die Anmeldung auf jeden Fall ein erfolgreich absolvierter Erste-Hilfe-Kurs sowie ein Sehtest benötigt. Zudem ist die Erlaubnis der Eltern bei Minderjährigen zwingend erforderlich. Diese Erlaubnis muss in schriftlicher Form vorliegen.

Ein biometrisches Passbild wird ebenfalls benötigt. Es darf nicht vergessen werden, dass der Antrag kostenpflichtig ist und dementsprechend Gebühren anfallen. Diese können jedoch in der gängigen Praxis mit einer EC-Karte gezahlt werden. Zudem wird auch eine Kopie des Personalausweises respektive Reisepasses zwingend benötigt.

Probezeitregelungen

Jeder, der eine Fahrerlaubnis zum ersten Mal erhält, muss im Anschluss an die erfolgreich bestandene Fahrprüfung eine Probezeit absolvieren. Diese ist auf einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt. Als Ausnahme von dieser Regelung gelten die Klassen L, AM sowie T. Bei dem BF17-Programm gilt der Regelfall, sodass die Zwei-Jahres-Regelung zur Anwendung kommt. Die Probezeit startet mit dem Erhalt der Fahrerlaubnis.

In diesem Zeitraum sollte sich der Fahranfänger auf jeden Fall vorbildlich verhalten, da bei einem Verstoß ernsthafte rechtliche Konsequenzen zu befürchten sind. Überdies darf auch nicht vergessen werden, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Fahrt ohne die eingetragene Begleitperson zu absolvieren.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Sollte es zu einem Verstoß kommen, müssen rechtliche Konsequenzen befürchtet werden. Zu nennen sind hierbei Bußgelder sowie Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Auch die zwingende Teilnahme an Aufbauseminaren sowie die Probezeitverlängerung kann als Konsequenz in Betracht kommen.

Bußgelder und Punkte in Flensburg

Die Bußgelder und Punkte, die als Konsequenz für einen Verstoß drohen, sind in erster Linie abhängig von der Schwere des Verstoßes. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen den sogenannten geringen Verstößen, den weniger schwerwiegenden B-Verstößen und den schwerwiegenden A-Verstößen. Die Autofahrt ohne eingetragene Begleitperson verstößt gegen die Fahrerlaubnis-Verordnung und stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar, der nicht alleinig ein Bußgeld nach sich zieht. Vielmehr wird die erteilte Fahrerlaubnis widerrufen.

Aufbauseminare und Verlängerung der Probezeit

Lässt sich ein Fahranfänger in der Probezeit einen sogenannten schwerwiegenden A-Verstoß zuschulden kommen, so wird die Probezeit automatisch um einen Zeitraum von zwei Jahren verlängert. Zudem wird die zwingende Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, das kostenpflichtig ist.

Bei einem sogenannten B-Verstoß ist dies so in dieser Form bisher nicht der Fall. Hier führt erst ein zweimaliger Verstoß dazu, dass die Probezeit um vier Jahre verlängert und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird. Ein einmaliger B-Verstoß bringt für den Fahranfänger bislang nicht so gravierende Konsequenzen mit sich.

Statistische Daten und Erfolgsquoten des BF17-Programms

Das BF17-Programm, bei dem Jugendliche bereits ab 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Fahrers am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, hat sich als äußerst erfolgreich erwiesen. Statistische Daten und Studien belegen die positiven Auswirkungen dieses Programms auf die Verkehrssicherheit und das Fahrverhalten junger Fahrer.

Reduziertes Unfallrisiko

Eine der bemerkenswertesten Erkenntnisse ist, dass das Unfallrisiko bei jungen Fahrern, die am BF17-Programm teilnehmen, signifikant niedriger ist als bei Fahranfängern, die erst mit 18 Jahren den Führerschein machen. Studien zeigen, dass BF17-Teilnehmer 28,5 % weniger Unfälle verursachen als ihre Altersgenossen, die ohne Begleitung fahren. Diese Reduktion ist auf die zusätzliche Fahrpraxis und die Unterstützung durch die Begleitperson zurückzuführen, die den Fahranfänger in realen Verkehrssituationen anleitet und unterstützt.

Weniger Verkehrsverstöße

Neben der geringeren Unfallhäufigkeit verursachen BF17-Teilnehmer auch 22,7 % weniger Verkehrsverstöße. Dies deutet darauf hin, dass die jungen Fahrer durch die begleitete Fahrpraxis ein besseres Verständnis für Verkehrsregeln und ein verantwortungsbewussteres Fahrverhalten entwickeln. Die Präsenz eines erfahrenen Fahrers trägt dazu bei, dass sich die Fahranfänger an die Verkehrsregeln halten und sicherheitsbewusster fahren.

Langfristige positive Effekte

Die positiven Effekte des BF17-Programms sind nicht nur kurzfristig, sondern wirken sich auch langfristig aus. Untersuchungen zeigen, dass Fahrer, die am BF17-Programm teilgenommen haben, auch im Alter von 23 und 24 Jahren eine geringere Schadenhäufigkeit aufweisen. Dies bedeutet, dass die im Rahmen des BF17-Programms erworbenen Fahrfähigkeiten und das sicherheitsbewusste Verhalten nachhaltig sind und zu einer insgesamt sichereren Fahrweise führen.

Die statistischen Daten und Erfolgsquoten des BF17-Programms belegen eindeutig dessen Nutzen für die Verkehrssicherheit. Durch die begleitete Fahrpraxis werden junge Fahrer besser auf den Straßenverkehr vorbereitet, was zu einer signifikanten Reduktion von Unfällen und Verkehrsverstößen führt. Die langfristigen positiven Effekte zeigen, dass das BF17-Programm einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leistet.

Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung

Die Prüfungsbescheinigung ist zwar nach der erfolgreich bestandenen Fahrprüfung ein großer Erfolg, sie ist aber weiterhin nicht das Ende des BF17 Programms. Gerade im Hinblick auf die Gültigkeit in Deutschland sowie die Gültigkeit im Ausland müssen einige Kriterien beachtet werden.

Gültigkeit in Deutschland

Der Fahranfänger ist berechtigt, mit der Prüfungsbescheinigung sofort in Verbindung mit einer eingetragenen Begleitperson im Straßenverkehr zu fahren. Beachtet werden sollte allerdings, dass die Prüfungsbescheinigung noch gegen den richtigen Führerschein eingetauscht werden muss. Hierfür hat der Fahranfänger eine Frist von drei Monaten zur Verfügung. Nach Ablauf der drei Monate verliert die Prüfungsbescheinigung ihre Gültigkeit.

Gültigkeit im Ausland, insbesondere Österreich

Dem reinen Grundsatz nach gilt das BF17 in Deutschland als eine Sonderregelung, die im Ausland nicht als solche anerkannt wird. Das begleitete Fahren mit 17 ist somit im Ausland nicht zulässig. Als Ausnahme gilt jedoch das Nachbarland Österreich. Hier ist BF17 anerkannt.

Sonderregelungen und Ausnahmen

Keine Regel ohne Ausnahmen. Dies gilt auch bei dem BF17 so. Zwar darf der Fahranfänger dem reinen Grundsatz nach alleinig in Begleitung der eingetragenen Person das Fahrzeug durch den Straßenverkehr lenken, allerdings gibt es auch Härtefallregelungen sowie Ausnahmesituationen.

Härtefallregelungen

Von dem Grundprinzip des begleiteten Fahrens kann unter Umständen abgewichen werden. Hierfür ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die zuvor erteilt werden muss. Um eine derartige Genehmigung zu erhalten, muss der Fahranfänger nachweisen, dass die sogenannte persönliche Härte im aktuellen Fall vorliegt. Die Fahrten müssen dementsprechend wichtig sein und es muss zwingend alternativlos sein, dass die Fahrt mit dem Auto absolviert wird.

Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Strecken

Unter gewissen Umständen kann der Fahranfänger eine Ausnahmegenehmigung erhalten, mit der bestimmte Strecken auch ohne die eingetragene Begleitperson absolviert werden dürfen. Zu nennen wäre hier in erster Linie die Fahrt zu der Ausbildungsstelle. In der gängigen Praxis ist die Ausnahmegenehmigung nur schwer zu erhalten.

Fazit

Der Führerschein mit 17 ist dem reinen Grundprinzip nach eine hervorragende Idee, die allerdings im europäischen Ausland nicht überall anerkannt wird. Für den Fahranfänger bringt die Teilnahme an dem BF17 sehr viele Vorteile mit sich, es müssen jedoch zwingend gewisse gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und insbesondere auch Kriterien beachtet werden. An die eingetragene Begleitperson werden dabei ebenso Bedingungen geknüpft, wie an den Fahranfänger selbst. Wird die Prüfung bestanden, so darf der Fahrfänger nur in Begleitung der Begleitperson die Autofahrt antreten und sollte sich zwingend vorbildlich verhalten.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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