Skip to content
Menü

Bundestag hat neue Cannabis-Regeln für den Straßenverkehr beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat neue Regeln für Cannabis-Konsum im Straßenverkehr beschlossen, die einen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum festlegen und bei Verstößen empfindliche Strafen vorsehen.
Bundestag beschliesst neue Regeln für Cannabis im Straßenverkehr
(Symbolfoto: Smarteless /Shutterstock.com)

Kurz und knapp


  • Am 7. Juni 2024 hat der Bundestag neue Regeln für Cannabis im Straßenverkehr beschlossen.
  • Die Änderungen sind Teil des Cannabisgesetzes vom 1. April 2024, das den Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legalisiert.
  • Die neuen Regeln zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen individueller Freiheit und Verkehrssicherheit herzustellen.
  • Es wurde ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum eingeführt, vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol.
  • Bei Überschreitung des Grenzwerts drohen Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg.
  • Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.
  • Auch für Cannabis-Konsumenten gilt im Straßenverkehr ein absolutes Alkoholverbot.
  • Mischkonsum wird hart bestraft, da er die Fahruntüchtigkeit verstärkt.
  • Die Polizei setzt Speicheltests und Blutproben ein, um den THC-Gehalt zu kontrollieren.
  • Autofahrer sollten nach dem Konsum mindestens 24 Stunden warten, bevor sie sich ans Steuer setzen.
  • Verantwortungsbewusster Konsum und die strikte Trennung von Cannabis und Fahren sind essenziell.
  • Die neuen Regeln sind ein Paradigmenwechsel und erfordern ein Umdenken bei den Verkehrsteilnehmern.
  • Aufklärungskampagnen sollen für die Risiken des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr sensibilisieren.
  • Langfristig sollen die neuen Regeln zu mehr Verkehrssicherheit beitragen, ohne die durch die Legalisierung gewonnene Freiheit übermäßig einzuschränken.

Cannabis im Straßenverkehr: Neue Regeln & Grenzwerte 2024

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juni 2024 neue Regeln für Cannabis-Konsum im Straßenverkehr beschlossen. Diese Änderungen sind Teil des umfassenden Cannabisgesetzes, das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist und den Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert hat.

Mit den neuen Regelungen soll ein Gleichgewicht zwischen der persönlichen Freiheit des Einzelnen und der Sicherheit im Straßenverkehr geschaffen werden. Dazu wurde ein THC-Grenzwert eingeführt, der sich an den bestehenden Promillegrenzen für Alkohol orientiert. Zudem wurden klare Sanktionen für Verstöße gegen die neuen Bestimmungen festgelegt.

Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss zu entkriminalisieren, gleichzeitig aber auch die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Autofahrer und Cannabis-Konsumenten müssen sich daher mit den neuen Regeln vertraut machen, um Bußgelder, Fahrverbote und andere Konsequenzen zu vermeiden.

Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die neuen Cannabis-Regeln im Straßenverkehr. Er erläutert die rechtlichen Grundlagen, erklärt den neuen THC-Grenzwert und die damit verbundenen Sanktionen bei Verstößen. Zudem gibt er praktische Tipps für Autofahrer, die Cannabis konsumieren, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den neuen Bestimmungen handeln.

Rechtliche Einordnung

Die neuen Regelungen zum Cannabis-Konsum im Straßenverkehr sind Teil des Cannabisgesetzes (CanG), das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Das Gesetz legalisiert den Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen und schafft gleichzeitig einen rechtlichen Rahmen für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss.

Historische Entwicklung

Bis zur Verabschiedung des Cannabisgesetzes war Cannabis in Deutschland illegal. Der Besitz, Anbau und Handel mit der Droge waren nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar. In den letzten Jahren gab es jedoch zunehmend Diskussionen über eine mögliche Legalisierung von Cannabis.

Mit dem Cannabisgesetz vom 1. April 2024 hat der Gesetzgeber nun einen Paradigmenwechsel vollzogen. Das Gesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und den Anbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf. Gleichzeitig wurden aber auch klare Regeln für den Konsum im Straßenverkehr festgelegt.

Aktuelle Rechtslage

Die aktuellen Bestimmungen zum Cannabis-Konsum im Straßenverkehr finden sich in § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Demnach gilt für das Führen von Kraftfahrzeugen unter Cannabiseinfluss ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.

Dieser Wert entspricht in etwa einer Alkoholkonzentration von 0,2 Promille und soll sicherstellen, dass Autofahrer nicht durch den Cannabiskonsum in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sind. Bei Überschreitung des Grenzwerts drohen Bußgelder, Fahrverbote und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen.

Zudem gilt für Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr ein absolutes Alkoholverbot. Wer unter dem Einfluss beider Substanzen am Verkehr teilnimmt, muss mit besonders harten Sanktionen rechnen. Die neuen Regelungen sollen einen verantwortungsvollen Umgang mit der Droge fördern und die Verkehrssicherheit gewährleisten.

Neuer THC-Grenzwert

Der Bundestag hat einen neuen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum für den Straßenverkehr beschlossen. Dieser Wert soll sicherstellen, dass Autofahrer nicht durch Cannabiskonsum in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sind.

Vergleich mit Alkoholgrenzwerten

Der neue THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml entspricht laut Experten in etwa einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Somit ist er deutlich strenger als die 0,5 Promille-Grenze für Alkohol. Bei Überschreitung des THC-Grenzwerts drohen ähnliche Sanktionen wie bei Alkohol am Steuer, nämlich Bußgelder, Fahrverbote und Punkte.

Wissenschaftliche Grundlagen

Der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC wurde auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt. Eine unabhängige Expertenkommission aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei hat dazu Studien ausgewertet.

Demnach können ab diesem Wert erste Leistungsdefizite auftreten, die aber noch unterhalb der Schwelle eines erhöhten Unfallrisikos liegen. Mit dem Grenzwert soll eine konservative Risikoeinschätzung vorgenommen werden, die mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar ist.

Zugleich soll der Grenzwert Cannabiskonsumenten eine Orientierung für verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr geben, ohne sie unverhältnismäßig zu sanktionieren. Gelegenheitskonsumenten und moderate Dauerkonsumenten können durch ausreichende Trennung von Konsum und Fahren einen positiven Test vermeiden.

Sanktionen bei Verstößen

Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr pro Milliliter Blutserum am Steuer erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Bei Überschreitung des Grenzwerts drohen Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg.

Bußgelder und Fahrverbote

Die Höhe der Sanktionen richtet sich danach, wie oft der Betroffene bereits mit Cannabis am Steuer aufgefallen ist:

  • Beim ersten Verstoß: 500 EUR Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot
  • Beim zweiten Verstoß: 1.000 EUR Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot
  • Ab dem dritten Verstoß: 1.500 EUR Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot

Zudem gibt es in allen Fällen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Bei wiederholten Verstößen kann sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, um die Fahreignung zu überprüfen.

Sonderregelungen für Fahranfänger und junge Fahrer

Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gelten besonders strenge Regeln. Für sie gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.

Wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres mit Cannabis im Blut erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 250 EUR sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Zudem wird die Probezeit verlängert.

Die Null-Toleranz-Grenze soll sicherstellen, dass gerade unerfahrene Fahrer, die ohnehin ein höheres Unfallrisiko haben, nicht zusätzlich durch Drogen beeinträchtigt werden. Verstöße können den Führerschein kosten und den Weg zum Lappen deutlich verlängern.

Mischkonsum mit Alkohol

Neben dem neuen THC-Grenzwert hat der Bundestag auch ein striktes Alkoholverbot für Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr beschlossen. Wer Cannabis konsumiert hat, darf keinerlei Alkohol trinken, bevor er sich ans Steuer setzt. Der Grund: Die Kombination von Cannabis und Alkohol birgt besondere Risiken.

Der Mischkonsum von THC und Alkohol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit erheblich stärker als der Konsum der einzelnen Substanzen. Unter dem Einfluss beider Rauschmittel steigt die Gefahr von Übelkeit, Schwindel und Kreislaufproblemen. Zudem fühlt man sich nüchterner als man ist, was zu einer gefährlichen Selbstüberschätzung führen kann.

Verstöße gegen das Alkoholverbot werden hart sanktioniert. Wer mit 3,5 ng/ml THC oder mehr UND gleichzeitig unter Alkoholeinfluss fährt, dem drohen folgende Strafen:

  • Beim ersten Verstoß: 1.000 EUR Bußgeld
  • Beim zweiten Verstoß: 2.000 EUR Bußgeld
  • Ab dem dritten Verstoß: bis zu 3.500 EUR Bußgeld

Zusätzlich gibt es in allen Fällen ein dreimonatiges Fahrverbot sowie Punkte in Flensburg. Die hohen Bußgelder sollen der besonderen Gefährdung durch den Mischkonsum Rechnung tragen und abschreckend wirken.

Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt ohnehin ein absolutes Alkohol- und Cannabisverbot am Steuer. Wer dagegen verstößt, riskiert neben einem Bußgeld auch die Verlängerung der Probezeit und zusätzliche Aufbauseminare.

Kontrollmechanismen

Um die Einhaltung der neuen Cannabis-Regeln im Straßenverkehr zu überwachen, kommen verschiedene Testverfahren zum Einsatz. Diese dienen dazu, den THC-Gehalt im Blut des Fahrers zu bestimmen und festzustellen, ob der Grenzwert von 3,5 ng/ml überschritten wurde.

Speicheltests und Blutproben

Bei Verkehrskontrollen führt die Polizei zunächst einen Speicheltest durch, wenn der Verdacht auf Drogenkonsum besteht. Dazu wird eine Speichelprobe entnommen und auf verschiedene Substanzen wie THC getestet. Der Speicheltest liefert ein schnelles Ergebnis vor Ort, ist aber nur ein Hinweis auf einen möglichen Drogenkonsum.

Fällt der Speicheltest positiv aus oder ergeben sich andere Verdachtsmomente, wird eine Blutprobe angeordnet. Diese gilt als beweissicher und wird in einem Labor auf den genauen THC-Gehalt untersucht. Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum gilt man als fahruntüchtig, was Sanktionen nach sich zieht.

THC ist im Blut je nach Konsumverhalten unterschiedlich lange nachweisbar:

  • Bei Gelegenheitskonsumenten bis zu 24 Stunden
  • Bei Dauerkonsumenten bis zu 7 Tage
  • Bei sehr starken Konsumenten bis zu 4 Wochen

Diese Zeitangaben sind jedoch nur grobe Richtwerte und können individuell stark variieren. Entscheidend ist immer der Wert von 3,5 ng/ml. Liegt man darunter, drohen keine Strafen, auch wenn THC grundsätzlich nachweisbar ist.

Grenzen der THC-Tests: Was Autofahrer wissen sollten

Die Grenzen der gängigen THC-Tests, wie Speicheltests und Blutproben, sind vielfältig und sollten von Autofahrern verstanden werden. Speicheltests sind nicht-invasiv und einfach durchzuführen, können jedoch nur den Konsum der letzten 24 bis 72 Stunden nachweisen. Sie sind daher ideal für kurzfristige Nachweise, aber ungeeignet, um länger zurückliegenden Konsum zu erfassen. Bluttests gelten als präziser und können aktives THC für etwa 12 bis 24 Stunden nach dem Konsum nachweisen. Bei regelmäßigen Nutzern kann THC jedoch länger im Blut verbleiben. Diese Tests sind invasiver und teurer, was ihre Anwendung auf spezifische Situationen beschränkt.

Falsch-positive Ergebnisse können durch verschiedene Faktoren verursacht werden. Passivrauchen von Cannabis kann in seltenen Fällen zu einem positiven THC-Test führen, insbesondere wenn die betroffene Person in einer stark kontaminierten Umgebung war. Der Konsum von CBD-Produkten, die geringe Mengen THC enthalten, kann ebenfalls zu einem positiven Ergebnis führen. Solche falsch-positiven Ergebnisse können rechtliche Konsequenzen haben, wie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder den Entzug der Fahrerlaubnis. Es ist wichtig, dass Betroffene in solchen Fällen eine zweite Testung zur Bestätigung des Ergebnisses verlangen.

Die Tests können nicht zwischen einmaligem und regelmäßigem Konsum unterscheiden. Ein positiver Test bedeutet daher nicht automatisch, dass der Fahrer zum Zeitpunkt der Kontrolle berauscht war. THC und seine Abbauprodukte können je nach Konsumverhalten und Stoffwechsel des Einzelnen unterschiedlich lange im Körper nachweisbar sein. Dies führt dazu, dass auch Tage nach dem Konsum noch positive Testergebnisse möglich sind, obwohl keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit mehr vorliegt.

Der THC-Wert im Blut kann nicht direkt mit der Fahruntüchtigkeit gleichgesetzt werden. Die Wirkung von THC variiert stark je nach individueller Toleranz und Konsumgewohnheiten. Ein Verkehrsmediziner spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Fahrtüchtigkeit. Er berücksichtigt neben dem THC-Wert auch andere Faktoren wie das Verhalten des Fahrers und mögliche Ausfallerscheinungen. Diese umfassende Beurteilung ist notwendig, um eine fundierte Entscheidung über die Fahrtüchtigkeit zu treffen und rechtliche Konsequenzen zu ziehen.

Anzeichen von Ausfallerscheinungen

Neben Drogentests achtet die Polizei bei Verkehrskontrollen auch auf äußere Anzeichen, die auf einen Cannabis-Konsum hindeuten. Dazu zählen:

  • Gerötete Bindehäute
  • Erweiterte Pupillen
  • Verzögerte Pupillenreaktion
  • Träge Lichtreaktion
  • Zittern der Hände
  • Koordinationsstörungen
  • Verlangsamte Reaktionen
  • Gleichgewichtsstörungen

Wer solche Ausfallerscheinungen zeigt, muss mit einer Blutprobe rechnen. Bestätigt diese den Verdacht, drohen die beschriebenen Sanktionen. Die Polizei ist angehalten, Anzeichen von Fahrunsicherheit konsequent zu verfolgen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Praktische Tipps für Autofahrer

Wer Cannabis konsumiert und trotzdem sicher am Straßenverkehr teilnehmen möchte, sollte einige wichtige Regeln beachten. Die folgenden Tipps helfen dabei, Bußgelder, Fahrverbote und andere Sanktionen zu vermeiden und verantwortungsvoll mit der neuen Freiheit umzugehen.

Verantwortungsbewusster Konsum

Der wichtigste Rat lautet: Trennen Sie Cannabis-Konsum und Autofahren konsequent! Auch wenn Sie sich nach dem Rauchen eines Joints wieder fahrtüchtig fühlen, können Sie noch Stunden später einen THC-Wert über dem Grenzwert haben.

Experten empfehlen, nach dem Konsum mindestens 24 Stunden zu warten, bevor man sich wieder ans Steuer setzt. Bei regelmäßigem Konsum kann es sogar Tage dauern, bis der THC-Wert unter die Grenze sinkt. Planen Sie Ihren Konsum daher frühzeitig und fahren Sie im Zweifel lieber mit Bus und Bahn oder lassen Sie sich von nüchternen Freunden chauffieren.

Verzichten Sie unbedingt auf den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen. Die Kombination beider Substanzen ist nicht nur verboten, sondern schränkt die Fahrtüchtigkeit auch stärker ein als der Konsum der Einzelsubstanzen. Auch Ausfallerscheinungen wie Müdigkeit oder Konzentrationsstörungen sind dann wahrscheinlicher.

Verhalten bei Polizeikontrollen

Wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten und unter Verdacht stehen, Cannabis konsumiert zu haben, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und höflich zu bleiben. Bewahren Sie einen kühlen Kopf, auch wenn die Situation unangenehm ist. Hektik und Aufregung machen die Beamten nur misstrauisch.

Halten Sie Fahrzeugpapiere und Ausweis griffbereit, um sie auf Verlangen vorzeigen zu können. Geben Sie ansonsten aber nur das Nötigste über sich preis. Schweigen ist Ihr gutes Recht! Verweigern Sie freiwillige Drogenvortests und Pupillentests. Alles, was Sie sagen und tun, kann gegen Sie verwendet werden.

Wenn die Polizei einen Bluttest anordnet, müssen Sie diesen über sich ergehen lassen. Versuchen Sie nicht, sich zu widersetzen, das macht alles nur schlimmer. Bestehen Sie aber darauf, dass die Entnahme professionell durch einen Arzt erfolgt.

Sollte sich der Verdacht erhärten und ein Bußgeld oder Fahrverbot drohen, holen Sie sich rechtlichen Beistand durch einen Anwalt. Unterschreiben Sie nichts, was Sie vorher nicht genau gelesen und verstanden haben.

Mit der richtigen Vorbereitung und einem besonnenen Verhalten können Sie auch als Cannabis-Konsument sicher Auto fahren. Nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst und gehen Sie kein unnötiges Risiko ein. So vermeiden Sie Ärger und tragen zu einem entspannten Miteinander im Straßenverkehr bei.

Fazit

Die neuen Cannabis-Regeln im Straßenverkehr stellen einen Paradigmenwechsel dar. Sie sind die logische Konsequenz aus der Legalisierung von Cannabis und sollen einen verantwortungsvollen Umgang mit der Droge fördern, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.

Der neue THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum schafft erstmals eine klare und messbare Grenze für die Cannabis-Konzentration am Steuer. Er ist mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar und soll sicherstellen, dass Autofahrer nicht berauscht am Verkehr teilnehmen. Die empfindlichen Sanktionen bei Verstößen unterstreichen den Stellenwert der neuen Regelungen.

Besonders wichtig ist auch das absolute Alkoholverbot für Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr. Die Kombination beider Substanzen ist hochriskant und potenziert die Gefahren. Dass der Gesetzgeber hier hart durchgreift, ist nur konsequent und richtig.

Entscheidend für den Erfolg der neuen Regeln wird sein, wie konsequent sie in der Praxis durchgesetzt werden. Speicheltests und Blutproben sind wichtige Kontrollmechanismen, die aber nur stichprobenartig eingesetzt werden können. Es liegt daher an jedem Einzelnen, verantwortungsvoll mit den neuen Freiheiten umzugehen und die eigene Fahrtüchtigkeit kritisch zu hinterfragen.

Gerade in der Anfangsphase wird es darauf ankommen, Cannabis-Konsumenten für die Risiken im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Aufklärungskampagnen und gezielte Informationen können helfen, Unsicherheiten abzubauen und für die nötige Akzeptanz der Regeln zu sorgen.

Wenn es gelingt, die Balance zwischen Eigenverantwortung und staatlicher Kontrolle zu finden, können die neuen Cannabis-Regeln ein Erfolgsmodell werden. Sie zeigen, dass eine liberale Drogenpolitik und Verkehrssicherheit kein Widerspruch sein müssen. Letztlich profitieren alle davon, wenn Autofahrer nüchtern und zurechnungsfähig unterwegs sind – egal ob sie Alkohol trinken oder Cannabis konsumieren.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!