Sinn und Zweck der Probezeit
Nachdem Studien belegt hatten, dass verhältnismäßig viele Verkehrsunfälle von jungen Fahranfängern verursacht wurden, reagierte die Politik und führte den Führerschein auf Probe ein. Auf diese Weise sollte das hohe Unfallrisiko von Fahranfängern eingedämmt werden. Seitdem erhalten Führerscheinneulinge ihre Fahrerlaubnis zunächst nur für zwei Jahre auf Probe. Bei diesem Führerschein auf Probe (Download PDF-Ratgeber) handelt es sich um eine reguläre Fahrberechtigung, die jedoch verschärfte Konsequenzen bei einem Fehlverhalten mit sich bringt.
A-Verstoß und B-Verstoß
Um den neuen Verkehrsteilnehmer für das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren werden ihm also härtere Strafen als erfahreneren Autofahrern angedroht. So haben alle eintragungspflichtigen Verstöße, die mit Punkten in Flensburg geahndet werden, Konsequenzen für die Probezeit. Lediglich Verkehrsdelikte, welche nicht im Verkehrszentralregister eingetragen werden, haben keinerlei Einfluss auf die Fahrerlaubnis und die Dauer der Probezeit keinerlei Einfluss. Die weiteren Delikte wurden zum Zwecke der besseren Unterteilung in zwei Kategorien eingeteilt. Bei den sogenannten A-Verstößen handelt es sich um schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegen die Regeln des Straßenverkehrs. Zu diesen schwerwiegenden Zuwiderhandlungen gehören beispielsweise Alkohol und Drogen am Steuer, Unfallflucht und Nötigung, Überholen im Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h. Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrsordnung hingegen führen zu einem sogenannten B-Verstoß. Zu diesen Delikten gehören zum Beispiel die Gefährdung von Fußgängern beim Abbiegen, das Fahren mit abgefahrenen Reifen, das Telefonieren am Steuer oder ein Kennzeichenmissbrauch.
Das dreistufige Sanktionssystem
Ein einzelner B-Verstoß hat noch keine rechtlichen Konsequenzen bezüglich des Führerscheins auf Probe. Werden in der Probezeit allerdings zwei Verstöße der Gruppe B begangen, entspricht dies einem Verstoß der Gruppe A. In diesem Fall leitet die Fahrerlaubnisbehörde weitere Maßnahmen gegen den Betroffenen ein. Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schweren Zuwiderhandlungen ordnet die zuständige Stelle die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Des Weiteren verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre auf dann insgesamt vier Jahre. Sollte es nach dem absolvierten Aufbauseminars nochmals zu einem A-Verstoß oder zu zwei B-Verstößen während der jetzt verlängerten Probezeit kommen, wird dem Verkehrsteilnehmer eine schriftliche Verwarnung ausgestellt. Zudem wird dem Betroffenen nahegelegt, innerhalb der nächsten beiden Monate an einer freiwilligen, allerdings nicht kostenlosen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Nach dem abermaligen Erfüllen der Voraussetzungen wird die Fahrerlaubnis unweigerlich entzogen. Eine Neuerteilung kann frühestens nach drei Monaten beantragt werden.
Die Besonderheiten des Führerscheins auf Probe
Darüber hinaus gelten für den Inhaber eines Führerscheins auf Probe besondere Verhaltensregeln. Der Genuss alkoholischer Getränke beispielsweise ist strikt verboten. Wenn der aufgenommene Alkohol zur Veränderung der körperlichen Funktionen führen kann, was beim Fahranfänger ab 0,2 Promille angenommen wird, ist der Fahrantritt nicht gestattet. Zudem können Verkehrsverstöße, die selbst erfahrenen Verkehrsteilnehmer des Öfteren unterlaufen, während der Probezeit schnell zu kostspieligen Aufbauseminaren führen. Deshalb ist es jedem Inhaber eines Führerscheins auf Probe zu empfehlen, die Verkehrsvorschriften peinlich genau einzuhalten. Außerdem kann es aufgrund der drastischen Strafen durchaus sinnvoll sein, bei begangenen Verstößen rechtzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten. Da ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid keine aufschiebende Wirkung hat, muss der Verteidiger einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung stellen.