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Elektronischer Abbiegeassistent für LKW ab Juli 2020 Pflicht

Neue LKW´s mit einer Gesamtlänge von bis zu 25,25 Meter müssen ab 1 Juli einen elektronischen Abbiegeassistenten installiert haben.

Die Anzahl der Opfer im Straßenverkehr, die durch einen abbiegenden LKW entstanden sind, ist in den vergangenen Jahren bedauerlicherweise sehr stark angestiegen. Neben Mahnwachen, die an den Unglücksorten aufgestellt werden, gibt es natürlich auch Reaktionen aus der Politik. Diese Reaktionen waren auch bitter notwendig, denn allein in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 gab es schon 158 Fahrradfahrer, die durch einen derartigen Unfall mit einem abbiegenden LKW in den Tod gerissen wurden. Der Anstieg von rund 11 Prozent war ein Grund dafür, dass der Verkehrsminister Scheuer von der CSU einen Vorstoß gewagt hat, der bislang seinesgleichen suchte. Der Abbiegeassistent für LKW wird ab dem Monat Juli 2020 Pflicht.

Abbiegeassistent LKW
Symbolfoto: alphaspirit /Shutterstock.com

Richtige Reaktion, allerdings mit Einschränkungen

Bislang gab es noch keinerlei gesetzliche Grundlage, welche den Abbiegeassistenten für die LKWs geregelt hat. Vorgesehen war zwar, dass eine derartige Grundlage auf der Basis von Plänen der EU für das Jahr 2022 bzw. 2024 eingeführt wird, allerdings wird ein neuer Plan auf dem Fundament des bisherigen Planes von der Bundesrepublik Deutschland nunmehr erheblich schneller ins Leben gerufen. Wie das BMV (Bundesamt Verkehr / digitale Infrastruktur) auf der sozialen Plattform Twitter mitteilte haben Scheuer sowie die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen die aktuelle deutsche Ratspräsidentschaft der EU zum Anlass genommen, um die gesetzliche Grundlage für eine Abbiegeassistenzpflicht im gesamten EU-Raum zu besprechen. Scheuer möchte dabei auch die aktuelle Regelung für Deutschland als Musterbeispiel für die EU vorschlagen.

In Deutschland gilt ab dem 01.Juli, dass in allen Lang-LKWs mit Neuzulassung ein Fahrerassistenzsystem verbaut sein muss. Überdies müssen auch sämtliche Bestandsfahrzeug im Segment der Lang-LKWs mit blinkenden Markierungen sowie einem entsprechenden Abbiegeassistenten ausgestattet sein müssen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings die genaue Bezeichnung eines LKW als sogenannter Gigaliner / Lang-LKW. Derartige Lastkraftwagen sind gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dazu berechtigt, die angegebenen Höchstmaße im Hinblick auf die zulässigen Abmessungen zu überschreiten. Die Lang-LkW weisen eine Überlänge auf und haben jedoch nur die Berechtigung, auf sehr genau definierten Strecken im Straßenverkehr zu fahren. Eine derartige sogenannte Positiv-Liste ist für jedes deutsche Bundesland vorhanden.

Die Pläne von Scheuer / von der Leyen mögen auf den ersten Blick gut gewesen sein, sie wiesen jedoch nur einen einzigen Schwachpunkt auf. Die Pflicht für den elektronischen Abbiegeassistenten war lediglich für diese Lang-LKW vorgesehen, sodass normale LKW von den Plänen erst einmal ausgenommen waren. Die massiv geforderte flächendeckende Ausstattung sämtlicher LKW sowie die Nachrüstung von bereits bestehenden Bestandsfahrzeugen war dementsprechend nicht vorgesehen, obwohl die erforderliche Technik für die Umsetzung der flächendeckenden Nachrüstung bereits seit Jahren zur Verfügung stand. Im Internet wurde massiv gefordert, dass

  • die Nachrüstung aller Bestandsfahrzeuge sowie der neu anzumeldenden Fahrzeuge schneller erfolgt
  • die Trennung von den Grünphasen der Lichtzeichenanlagen an entsprechenden Kreuzungen zeitverzögert erfolgt, sodass Fußgänger und auch Radfahrer nicht zum gleichen Zeitpunkt wie Fahrzeuge fahren dürfen
  • bei Fahrten innerorts in dem Führerhaus von LKW stets eine Beifahrerperson vorhanden sein muss

Welche Formen des Abbiegeassistenten gibt es bereits?

bbiegeassistenten für neue LKW Pflicht
Elektronischwe Abbiegeassistenten sind fortan bei Neuzulassungen Pflicht – Ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit in den Städten. Symbolfoto: Von Aleksandar Malivuk/Shutterstock.com

Es ist nicht gänzlich korrekt, von dem Abbiegeassistenten verallgemeinert zu sprechen, da es insgesamt drei verschiedene Modelltypen auf dem Markt gibt. Dementsprechend muss auch eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Typenmodellen vorgenommen werden, da jede Modellvariante ihre gänzlich eigenen Stärken sowie auch Schwächen aufweist. Als Typ 1 gilt der kamerabasierte Abbiegeassistent, welcher mittels einer Weitwinkelkamera den vollständigen sogenannten toten Winkel bei dem LKW aufzeigt. Hierfür ist eine Installation der Kamera vorne rechts an dem LKW erforderlich. Mittels Signalgebung bei einem Lenkeinschlag oder auch einer gewissen Geschwindigkeit bzw. bei dem Start des Blinkvorgangs wird der Abbiegeassistent aktiviert und die Überwachung von den ersten 6 Metern des LKWs mit einem Abstand von rund 2,5 Metern wird durch insgesamt vier Sensoren gewährleistet. Hindernisse werden über die LED-Anzeige, die sich im Fahrerhaus befindet, direkt angezeigt. Die Warngebung erfolgt sowohl auf dem visuellen als auch auf dem akustischen Weg.

Der Modelltyp 2 des Abbiegeassistent funktioniert auf Radarbasis. Durch Radarsysteme wird der vollständige rechte Bereich des LKWs permanent überwacht und Objekte mit Bewegung werden erkannt. Die Gefahr einer möglichen Kollision wird berechnet und der Fahrer des LKWs wird mittels eines optischen sowie akustischen Signals vor der Kollision gewarnt. Moderne LKWs sind überdies auch noch dazu in der Lage, einen automatischen Bremsvorgang einzuleiten um Unfälle durch menschliches Versagen zu verhindern.

Die Modellvariante Typ 3 basiert vollständig auf Software. Dieser Typus analysiert in Verbindung mit einer optischen Kamera Farbveränderungen der Bildfrequenz in Echtzeit und kann so mittels eines Algorithmus die Echtzeitgefahr in dem toten Winkel erkennen. Die Software unterscheidet sowohl bewegliche als auch unbewegliche Objekte voneinander und gibt nur dann einen Alarm aus, wenn bewegliche Objekte in den Überwachungsgefahrenbereich eindringen. Der Typ 3 ist mittlerweile bereits weiterentwickelt worden, sodass eine Warnung sowohl optisch als auch akustisch erfolgt. Um diese Überwachung zuverlässig durchführen zu können ist die Installation einer Kamera auf dem Dach des LKWs sowie auch ein entsprechendes Steuergerät für die Auswertung der Kamerabilder erforderlich. Der Vorteil bei diesem Typus des Abbiegeassistenten liegt in dem Umstand, dass durch die hohe Position des Bildgebers ein sehr großer Bereich rund um den LKW abgedeckt werden kann.

Welche Form des elektronischen Abbiegeassistenten in den LKWs verbaut sein muss ist von dem deutschen Gesetzgeber nicht genau definiert worden. Dementsprechend obliegt die Entscheidung gänzlich bei den Unternehmen, welche natürlich neben den Aspekten der Sicherheit sowie Zuverlässigkeit auch noch den wirtschaftlichen Aspekt berücksichtigen werden. Fakt ist jedoch, dass etwas im Straßenverkehr geschehen musste. Nicht nur die Opfer der Verkehrsunfälle leiden massiv unter den Unfällen, auch die Fahrer werden – obgleich sie nicht immer Schuld an dem Unfall tragen – auch unter derartigen Unfällen. Es bleibt allerdings noch abzuwarten, ob der Vorstoß von Verkehrsminister Scheuer auch wirklich die erhofften Früchte trägt. In diesem Zusammenhang ist auch die Zusammenarbeit mit von der Leyen enorm wichtig, da auf Deutschlands Straßen sehr viele LKWs aus anderen europäischen Ländern unterwegs sind. Ein elektronischer Abbiegeassistent kann dementsprechend auch nur dann Sinn ergeben, wenn alle europäischen Länder die Installation eines elektronischen Abbiegeassistenten für LKWs zur Pflicht machen. Ob diesbezüglich eine Einigung erzielt werden kann steht allerdings noch in den Sternen, da die Europäische Gemeinschaft diesbezüglich nicht immer einer Meinung ist. Das Hauptargument gegen eine derartige Pflicht ist stets der wirtschaftliche Aspekt.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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