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ProVida2000/ViDista-Messung – Anforderungen an Urteilsgründe

Raser auf der Autobahn blitzt gleich zweimal hintereinander und kommt vorerst ungeschoren davon! Das Oberlandesgericht Brandenburg kippt ein Urteil wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitungen – die Begründung des Amtsgerichts war fehlerhaft. Nun muss neu verhandelt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Betroffene hat gegen die verhängte Geldbuße und das Fahrverbot infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung Rechtsmittel eingelegt.
  • Die Rechtsbeschwerde wurde form- und fristgerecht eingereicht und anerkannt.
  • Das Gericht hat die ursprüngliche Entscheidung aufgehoben, da die erforderlichen Feststellungen zur Geschwindigkeitsmessung unzureichend waren.
  • Es fehlen entscheidende Informationen zur Messmethode und zum Abstand des Polizeifahrzeugs sowie zu einem notwendigen Toleranzabzug.
  • Die angewendete Messmethode entspricht nicht den Anforderungen eines standardisierten Verfahrens laut Bundesgerichtshof.
  • Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Brandenburg a. d. H. zurückverwiesen.
  • Diese Entscheidung kann die Durchsetzbarkeit der ursprünglichen Sanktionen beeinflussen, möglicherweise zu gunsten des Betroffenen.

Urteilsanalyse: Relevanz evidenzbasierter Medizin für innovative Messverfahren

Die ProVida2000- und ViDista-Messungen sind innovative medizinische Verfahren, die zur Qualitätssicherung und Therapieoptimierung in der Patientenberatung eingesetzt werden. Bei der Beurteilung dieser Messmethoden spielen die Anforderungen an Urteilsgründe eine entscheidende Rolle. Hierbei kommen evidenzbasierte Medizin und transparente Datenanalysen zum Tragen, die eine qualifizierte Einschätzung der Ergebnisse ermöglichen. Fachliche Standards und Beweismittel wie Gutachten sind essentielle Bestandteile, um die Validierung dieser diagnostischen Verfahren zu gewährleisten. Das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen Urteilsbegründungen ist unerlässlich, um die Entscheidungsgrundlagen im Gesundheitswesen sinnvoll zu gestalten. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt und analysiert, um die Relevanz dieser Anforderungen anschaulich zu verdeutlichen.

Der Fall vor Gericht


Geschwindigkeitskontrolle auf Autobahn: Fehlerhafte Urteilsbegründung führt zur Aufhebung des Bußgeldbescheids

Fehlerhafte Urteilsbegründung bei Geschwindigkeitskontrolle
Die Aufhebung des Bußgeldbescheids gegen einen Autofahrer wegen erheblicher Mängel in der Urteilsbegründung unterstreicht die Notwendigkeit präziser Dokumentation bei Geschwindigkeitsmessungen. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgericht Brandenburg ein Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel aufgehoben. Der Fall betraf einen Autofahrer, der auf der Bundesautobahn in zwei aufeinanderfolgenden Messbereichen deutlich zu schnell unterwegs war. Das erstinstanzliche Urteil, das eine Geldbuße von 640 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot vorsah, wies nach Ansicht des OLG erhebliche Mängel in der Begründung auf.

Massive Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn

Der betroffene Fahrer wurde am betreffenden Tag zwischen 10:53 Uhr und 10:54 Uhr von der Polizei kontrolliert. In einem ersten Messbereich, wo 130 km/h erlaubt waren, fuhr er mit mindestens 176 km/h über eine Strecke von 478,79 Metern. Kurz darauf wurde er in einer 120 km/h-Zone mit mindestens 173 km/h über eine Distanz von 522,69 Metern gemessen. Die Messungen erfolgten durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug mittels der Verkehrsüberwachungsanlage ProVida 2000/Vidista.

Lückenhafte Dokumentation führt zur Aufhebung

Das OLG Brandenburg bemängelte in seiner Entscheidung wesentliche Lücken in der Urteilsbegründung des Amtsgerichts. Bei der verwendeten Messmethode des Nachfahrens, die als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist, müssen bestimmte Angaben zwingend im Urteil dokumentiert werden. Dazu gehören insbesondere der Abstand zwischen Polizeifahrzeug und dem verfolgten Fahrzeug sowie der berücksichtigte Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsmessung. Da diese elementaren Informationen im erstinstanzlichen Urteil fehlten, hob das OLG die Entscheidung auf.

Neue Verhandlung erforderlich

Das Oberlandesgericht verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht Brandenburg zurück. Dabei muss das Amtsgericht auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens entscheiden. Eine neue Verhandlung ist erforderlich, um die fehlenden Feststellungen nachzuholen und eine rechtlich einwandfreie Entscheidung zu treffen. Das ursprünglich verhängte Bußgeld von 640 Euro, zahlbar in Raten zu je 100 Euro, sowie das einmonatige Fahrverbot sind damit vorerst aufgehoben.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das OLG Brandenburg verdeutlicht mit dieser Entscheidung die fundamentale Bedeutung einer vollständigen Dokumentation bei standardisierten Messverfahren, insbesondere bei Nachfahrmessungen. Auch bei eindeutigen Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen zentrale Parameter wie Fahrzeugabstand und Toleranzabzüge zwingend im Urteil festgehalten werden. Die Missachtung dieser formellen Anforderungen führt selbst bei klaren Verstößen zur Aufhebung des Urteils.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie von einem Bußgeldbescheid oder Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung betroffen sind, könnte das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg für Sie von großer Bedeutung sein. Das Gericht hat das zuvor ergangene Urteil aufgehoben, da die Begründung für die Geschwindigkeitsmessung in der vorherigen Entscheidung nicht ausreichend präzise war. Konkret bedeutet dies: Wenn auch bei Ihrem Bußgeldbescheid unklare oder fehlerhafte Angaben zur Geschwindigkeitsmessung gemacht wurden, haben Sie möglicherweise gute Chancen, diesen Bescheid erfolgreich anzufechten. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln und das Urteil genau prüfen lassen. Hierbei kann ein Anwalt helfen, zu beurteilen, ob auch bei Ihrem Fall ein Einspruch sinnvoll ist. Beachten Sie dabei die Fristen, um eine Rechtsbeschwerde zu erheben, die meist zwei Wochen nach Zustellung des Urteils beträgt. Dieses Urteil zeigt, dass die Genauigkeit und Klarheit der Messdatendokumentation entscheidend sein können.


FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche formalen Anforderungen muss eine Urteilsbegründung bei Geschwindigkeitsmessungen erfüllen?

Grundlegende Dokumentation

Bei einer Geschwindigkeitsmessung muss die Urteilsbegründung präzise Angaben zur tatsächlichen Grundlage der Geschwindigkeitsfeststellung enthalten. Das Gericht muss dabei folgende Kernelemente dokumentieren:

  • Die gemessene Geschwindigkeit
  • Das verwendete Messverfahren und Messgerät
  • Den konkreten Toleranzabzug

Spezifische Anforderungen bei standardisierten Messverfahren

Bei einem standardisierten Messverfahren genügt für die Beweiswürdigung die Angabe des Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes zusammen mit dem Messergebnis. Wenn Sie beispielsweise mit einem ProViDa-System gemessen wurden, muss das Urteil zusätzlich das konkrete Messverfahren benennen – also ob die Messung aus einem stehenden Fahrzeug erfolgte, durch Nachfahren mit konstantem Abstand oder durch eine Weg-Zeit-Messung.

Technische Details

Die Urteilsbegründung muss folgende technische Aspekte dokumentieren:

  • Art der Aufzeichnung (elektronisch oder durch Ablesen)
  • Bei mobilen Messungen: Länge der Verfolgungsstrecke
  • Bei Nachfahrmessungen: Abstand zwischen Messfahrzeug und gemessenem Fahrzeug
  • Status der Eichung des Messgeräts

Besondere Umstände

Spezifische Messsituationen erfordern zusätzliche Angaben. Bei einer Motorradmessung mit ProViDa muss beispielsweise dokumentiert werden, ob das Messfahrzeug ausschließlich geradeaus und in aufrechter Position gefahren ist, da nur dann von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden kann.


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Welche Dokumentationspflichten bestehen bei Nachfahrmessungen durch die Polizei?

Bei Nachfahrmessungen mit ProViDa-Systemen müssen die Polizeibeamten eine lückenlose Dokumentation des gesamten Messvorgangs sicherstellen.

Grundlegende Dokumentationsanforderungen

Die Beamten müssen vor Beginn der Messung folgende Daten schriftlich festhalten: Datum und Uhrzeit der Inbetriebnahme, den genauen Standort sowie die Messrichtung. Auch die Bezeichnung des Messsystems mit der METAS-Nummer und die verantwortliche Kontrollperson sind zu dokumentieren.

Technische Parameter

Im Messprotokoll müssen alle relevanten technischen Details vermerkt werden:

  • Der Zustand der Eichung des Messgeräts
  • Die Überprüfung des Reifendrucks
  • Die korrekte Kameraposition
  • Die Länge der Messstrecke
  • Der konstante Abstand zum gemessenen Fahrzeug

Videoaufzeichnung

Die Videoaufzeichnung muss bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Durchgehende Aufnahme des Messvorgangs
  • Einblendung der gemessenen Geschwindigkeit
  • Erkennbarkeit von Ort, Datum und Uhrzeit
  • Deutliche Sichtbarkeit des Kennzeichens des verfolgten Fahrzeugs

Nachträgliche Auswertung

Bei der Auswertung des ProViDa-Videos müssen die Beamten jeden Auswertungsschritt dokumentieren. Die ermittelte Geschwindigkeit, die angewandten Toleranzabzüge und die finale vorwerfbare Geschwindigkeit sind präzise festzuhalten.


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Ab wann gilt eine Geschwindigkeitsmessung als standardisiertes Messverfahren?

Ein standardisiertes Messverfahren liegt vor, wenn es sich um ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren handelt, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind.

Voraussetzungen für die Standardisierung

Die Anerkennung als standardisiertes Messverfahren erfolgt durch verschiedene Institutionen wie die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) oder die Bundesanstalt für Straßenwesen. Dabei werden folgende Kriterien geprüft:

  • Eichfähigkeit des Messgeräts
  • Messgenauigkeit
  • Wiederholbarkeit der Messergebnisse
  • Interpretierbarkeit der Messdaten

Praktische Bedeutung

Bei einem standardisierten Messverfahren müssen geringere Anforderungen an die Beweisführung gestellt werden. Das bedeutet für Sie: Das Gericht muss nicht in jedem Einzelfall die grundsätzliche Eignung des Messverfahrens überprüfen.

Besonderheiten bei verschiedenen Messverfahren

Wenn Sie mit einem ProViDa-System auf einem Motorrad gemessen wurden, gilt dies nur dann als standardisiertes Messverfahren, wenn das Motorrad ausschließlich geradeaus und in aufrechter Position gefahren ist. Bei Nachfahrmessungen ohne geeichte Messgeräte liegt hingegen kein standardisiertes Messverfahren vor.

Die Standardisierung setzt außerdem voraus, dass das Gerät ordnungsgemäß geeicht ist und exakt nach Herstellervorgaben eingesetzt wird. Der Toleranzabzug beträgt bei standardisierten Messverfahren in der Regel 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent bei höheren Geschwindigkeiten.


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Welche Rechtsmittel sind bei fehlerhafter Urteilsbegründung möglich?

Bei einer fehlerhaften Urteilsbegründung stehen Ihnen mehrere Rechtsmittel zur Verfügung, die sich nach der Gerichtsart und der Art des Fehlers richten.

Revision als primäres Rechtsmittel

Die Revision ist das wichtigste Rechtsmittel bei Mängeln in der Urteilsbegründung. Sie zielt speziell auf die Überprüfung von Rechtsfehlern ab und muss innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden. Das Revisionsgericht prüft dabei, ob sämtliche Formalien und Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren

Bei Bußgeldverfahren können Sie eine Rechtsbeschwerde einlegen, wenn die Urteilsbegründung wesentliche Mängel aufweist. Die Rechtsbeschwerde muss sich auf konkrete Rechtsfehler in der Begründung stützen.

Bedeutung der Begründungsfehler

Ein Urteil ist fehlerhaft begründet, wenn:

  • Wesentliches Parteivorbringen nicht berücksichtigt wurde
  • Die Entscheidungsgründe unvollständig sind
  • Ein selbständiger Anspruch oder ein Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel übergangen wurde

Besondere Verfahrensaspekte

Der Meistbegünstigungsgrundsatz ermöglicht es Ihnen, bei einer falschen Entscheidungsart des Gerichts selbst zu bestimmen, welches Rechtsmittel Sie einlegen möchten. Die Einlegung eines Rechtsmittels hat eine aufschiebende Wirkung, wodurch das angefochtene Urteil noch nicht rechtskräftig wird. Bei erfolgreicher Anfechtung wird das fehlerhafte Urteil aufgehoben und eine neue Entscheidung getroffen.


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Wie wirkt sich die Aufhebung eines Urteils auf verhängte Strafen aus?

Die Aufhebung eines Urteils führt zur vollständigen Beseitigung aller damit verbundenen Rechtsfolgen. Bei einem Bußgeldverfahren bedeutet dies konkret, dass sowohl die verhängte Geldbuße als auch angeordnete Fahrverbote aufgehoben werden.

Praktische Auswirkungen

Wenn Sie bereits eine Geldbuße gezahlt haben, haben Sie nach der Aufhebung des Urteils einen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrages. Ein verhängtes Fahrverbot wird durch die Aufhebung des Urteils unwirksam. Die Aufhebung wirkt dabei rückwirkend, das heißt, das Urteil wird so behandelt, als hätte es nie existiert.

Weitere Verfahrensschritte

Nach der Aufhebung eines Urteils wird die Sache in der Regel an das ursprüngliche Gericht zurückverwiesen. Dies bedeutet, dass das Verfahren dort neu verhandelt werden kann. In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit, das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße umzuwandeln.

Besonderheiten bei Punkten

Die mit dem ursprünglichen Urteil verbundene Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister wird durch die Aufhebung des Urteils ebenfalls hinfällig. Die Punkte werden nach der Aufhebung des Urteils gelöscht, sofern sie bereits eingetragen wurden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Urteilsbegründung

Die Urteilsbegründung ist der Teil eines gerichtlichen Urteils, in dem die Richter die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen ihrer Entscheidung darlegen (§ 313 StPO für Strafverfahren). Diese Begründung muss nachvollziehbar und vollständig sein, da sie den Parteien und anderen Rechtsmitteln wie der Berufung oder Revision als Grundlage dient, um die Rechtmäßigkeit der Entscheidung zu bewerten.

Beispiel: In einem Fall der Geschwindigkeitsüberschreitung muss das Urteil darlegen, wie die Geschwindigkeit gemessen wurde und welche Toleranzabzüge berücksichtigt wurden.

Die Urteilsbegründung ist zentral für die Überprüfung eines Urteils und unterscheidet sich von rein formellen Urteilsbestandteilen wie dem Tenor oder der Rechtsfolgenentscheidung.


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Standardisiertes Messverfahren

Ein standardisiertes Messverfahren ist eine staatlich anerkannte Messmethode, die regelmäßig unter gleichbleibenden Bedingungen eingesetzt wird und deren Richtigkeit und Genauigkeit vorausgesetzt werden kann. Im Bereich der Verkehrsüberwachung bedeutet das, dass Ergebnisse in der Regel als korrekt angesehen werden, sofern keine speziellen Einwände vorliegen.

Beispiel: Die Messung der Fahrzeuggeschwindigkeit durch eine ProVida 2000-Anlage stellt ein standardisiertes Verfahren dar.

Der Vorteil der Anerkennung als standardisiertes Verfahren ist die vereinfachte Beweisführung im Streitfall, da das Messergebnis allgemein anerkannt ist. Es muss sich von nicht-standardisierten, individuell betrachteten Messungen abgegrenzt werden.


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Toleranzabzug

Toleranzabzug bezeichnet den Abzug eines bestimmten Wertes von einem Messergebnis, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Bei Geschwindigkeitsmessungen wird je nach Messgerät ein bestimmter Prozentsatz oder fester Betrag abgezogen, um für mögliche technische Ungenauigkeiten zu kompensieren.

Beispiel: Bei einer Messung mit 176 km/h in einer 130-km/h-Zone wird ein Abzugswert von z.B. 3 km/h berücksichtigt, sodass die gewertete Geschwindigkeit 173 km/h beträgt.

Toleranzabzüge sind relevant für die Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden und Strafmaß, da sie die gemessene Geschwindigkeit zugunsten des Betroffenen reduzieren.


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Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel im Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie ermöglicht die Überprüfung eines Gerichtsurteils auf Rechtsfehler durch ein höheres Gericht, wenn bestimmte formelle oder materielle Voraussetzungen erfüllt sind (§ 79 OWiG).

Beispiel: Ein Autofahrer erhebt Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, weil die Urteilsbegründung wesentliche Angaben vermissen lässt.

Unterschiedlich zur Berufung richtet sich die Rechtsbeschwerde gegen formelle Fehler, während die Berufung auch die Tatsachenfeststellung umfasst.


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Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich befristete Untersagung, fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen. Es dient als Sanktion für schwerwiegende Verkehrsverstöße wie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (§ 25 StVG).

Beispiel: Wegen einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit auf der Autobahn um 53 km/h wurde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Das Fahrverbot ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden, da es zeitlich begrenzt und nicht zwingend mit dem Entzug der Lizenz verbunden ist.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 25 Abs. 2a StVG: Diese Vorschrift regelt die Möglichkeit der Anordnung eines Fahrverbots und beschreibt die Bedingungen, unter denen ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann, insbesondere bei schweren Verkehrsdelikten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen. Im vorliegenden Fall wurde das Fahrverbot für den Betroffenen aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 53 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften verhängt, was als schwerwiegendes Verkehrsdelikt gilt und die Anwendung dieser Vorschrift rechtfertigt.
  • § 79 Abs. 1 OWiG: Diese Norm behandelt die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie gibt den Rahmen vor, wann eine Rechtsbeschwerde statthaft ist, insbesondere wenn das Amtsgericht eine Entscheidung in einer Bußgeldsache getroffen hat. Im Fall des Betroffenen wurde die Rechtsbeschwerde zugelassen, da die Voraussetzungen für eine Überprüfung des Urteils gegeben waren, nämlich die Rüge von Verletzungen formellen und materiellen Rechts.
  • §§ 341, 344, 345 StPO: Diese Paragraphen regeln die allgemeinen Vorschriften über das Verfahren der Revision und sind analog auf das Verfahren der Rechtsbeschwerde anwendbar. Sie definieren, wie ein Rechtsmittel begründet werden muss und welche Fristen zu beachten sind. Im vorliegenden Urteil war die Rechtsbeschwerde form- und fristgerecht eingereicht worden, was zu ihrer Zulässigkeit beitrug.
  • BGHSt 39, 291: Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs befasst sich mit der Nichtverwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen, wenn die Messmethode nicht den Anforderungen entspricht. Sie hebt hervor, dass bei der Anwendung von standardisierten Messverfahren die genauen Umstände der Messung dokumentiert werden müssen. Im vorliegenden Fall hat das Gericht kritisiert, dass das Amtsgericht keine Aussagen über die Einhaltung dieser Anforderungen getroffen hat, was zur Aufhebung des Urteils führte.
  • OLG Hamm, Beschluss vom 15. November 2000: Dieser Beschluss befasst sich mit den Anforderungen an Geschwindigkeitsmessungen durch Polizeifahrzeuge und legt fest, dass die Messung sowohl in Bezug auf die Verfolgungsstrecke als auch auf den Abstand zwischen den Fahrzeugen klar dokumentiert sein muss. Im Fall des Betroffenen fehlten jedoch entscheidende Angaben zur Verfolgungsstrecke und den verwendeten Toleranzabzügen, was die Grundlage für die Aufhebung des Urteils bildete.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 1 ORbs 144/24 – Beschluss vom 15.07.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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