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Tateinheit bei zwei zeitlich nahe beieinander liegenden Geschwindigkeitsüberschreitungen

Blitzermarathon überstanden? Nicht ganz! Das OLG Stuttgart kippt ein Fahrverbot, weil ein Raser innerhalb einer Minute gleich zweimal geblitzt wurde – und erklärt die Doppelbestrafung für unzulässig. Obwohl der Fahrer die Geschwindigkeit drastisch überschritt, werten die Richter die beiden Verstöße als eine einheitliche Tat. Ein Freifahrtschein für Temposünder?

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
  • Datum: 15.01.2024
  • Aktenzeichen: 2 ORbs 23 Ss 769/23
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in Bußgeldsachen
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Betroffener: Fahrer, dem vorgeworfen wird, die Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Er argumentiert gegen eine doppelte Bestrafung derselben Tat.
  • Staatskasse: Trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen nach der Aufhebung des Urteils.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Betroffene wurde am 27.10.2022 zweimal wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zur selben Zeit an unterschiedlichen Orten belangt: einmal außerhalb und einmal innerhalb geschlossener Ortschaften. Er erhielt dafür getrennte Bußgelder.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die zeitlich eng zusammenfallen, als dieselbe Tat im rechtlichen Sinne angesehen werden können, um somit eine doppelte Bestrafung zu vermeiden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 5. Mai 2023 wird aufgehoben, und das Verfahren wird eingestellt.
  • Begründung: Die Verkehrsverstöße des Betroffenen stellen eine einheitliche Tat im Sinne des § 264 StPO dar, da sie zeitlich, räumlich und subjektiv eng verknüpft sind. Beide Verstöße entspringen demselben, kontinuierlichen Fahrverhalten, wodurch das Doppelbestrafungsverbot greift.
  • Folgen: Die Staatskasse übernimmt alle Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Betroffenen. Das Urteil klärt, dass eng verknüpfte Verkehrsverstöße als eine Tat behandelt werden können, um eine doppelte Bestrafung zu vermeiden.

Rechtsfolgen von Geschwindigkeitsüberschreitungen: Tateinheit im Verkehrsrecht

Die Tateinheit im Verkehrsrecht stellt ein wichtiges Konzept dar, insbesondere wenn es um Geschwindigkeitsüberschreitungen geht. Bei mehrfachen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die zeitlich nahe beieinander liegen, kann es zu einer rechtlichen Bewertung kommen, die sich auf die Summe der Ordnungswidrigkeiten auswirkt. Insbesondere die Rechtsfolgen einer solchen Ansammlung von Verkehrsverstößen sind für die Betroffenen von großer Bedeutung, da sie sich auf Bußgelder, Punkte in Flensburg und potenzielle Fahrverbote auswirken können.

Wiederholte Geschwindigkeitsverstöße führen nicht nur zu höheren Strafen, sondern können auch Einfluss auf Versicherungsprämien und bei Unfällen sogar zu Schmerzensgeldansprüchen haben. In der folgenden Betrachtung wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Aspekte der Tateinheit bei Geschwindigkeitsüberschreitungen beleuchtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert.

Der Fall vor Gericht


Geschwindigkeitsübertretungen auf einer Fahrt: OLG Stuttgart erklärt Doppelbestrafung für unzulässig

Tateinheit bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Das OLG Stuttgart entschied, dass zwei nahe beieinander liegende Geschwindigkeitsüberschreitungen als einheitliche Tat gelten und somit nur einmal bestraft werden können. (Symbolfoto: Flux gen.)

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Verurteilung eines Autofahrers wegen einer Geschwindigkeitsübertretung aufgehoben, da für denselben Vorfall bereits ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vorlag. Der Betroffene war am 27. Oktober 2022 um 21:34 Uhr zunächst innerhalb der Stadt Ludwigsburg mit 80 km/h statt der erlaubten 50 km/h gemessen worden. In derselben Minute wurde er auf der B .. zwischen Ludwigsburg und Kornwestheim mit 151 km/h bei erlaubten 80 km/h erfasst.

Zeitlicher Zusammenhang spricht für einheitliche Tat

Das Amtsgericht Ludwigsburg hatte den Fahrer wegen der zweiten Messung zu einer Geldbuße von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt, obwohl für die erste Geschwindigkeitsübertretung bereits ein Bußgeldbescheid über 180 Euro Rechtskräftig geworden war. Das OLG Stuttgart sah in beiden Verstößen jedoch eine einheitliche Tat im verfahrensrechtlichen Sinne. Ausschlaggebend war der enge zeitliche Zusammenhang: Zwischen dem Passieren des Ortsschilds und der zweiten Messung lagen maximal 59 Sekunden.

Durchgängiges Beschleunigungsverhalten verbindet beide Messungen

Die Richter betonten, dass beide Vorgänge demselben Verkehrsvorgang zuzuordnen seien. Der Betroffene sei durchgehend geradeaus gefahren und habe dabei stark beschleunigt. Es habe sich um ein pflichtwidrig stark beschleunigtes Geradeausfahren zwischen den Messstellen gehandelt, bei dem sich lediglich die geltende Geschwindigkeitsregelung geändert habe. Das Gericht erkannte eine enge subjektive Verbindung beider Verstöße, da sie auf dem Willen des Betroffenen beruhten, den Verkehrsvorgang möglichst schnell abzuschließen.

Verbot der Doppelbestrafung greift ein

Nach dem Grundsatz des Verbots der Doppelbestrafung aus Artikel 103 Abs. 3 Grundgesetz entfaltet der erste rechtskräftige Bußgeldbescheid eine Sperrwirkung. Das OLG Stuttgart stellte fest, dass sich die getrennte Würdigung und Ahndung beider Verstöße als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges darstellen würde. Die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen an den Messstellen änderten daran nichts, da der zeitliche und räumliche Zusammenhang sowie das verbindende subjektive Element im Vordergrund stünden.

Staatskasse muss Verfahrenskosten tragen

Das OLG Stuttgart hob das Urteil des Amtsgerichts auf und stellte das Verfahren ein. Die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Betroffenen wurden der Staatskasse auferlegt. Die Richter sahen keinen Grund, von dieser Kostenentscheidung abzuweichen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das OLG Stuttgart stellt klar: Zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb einer Minute auf derselben Fahrt gelten als eine einheitliche Tat und dürfen nicht zweimal bestraft werden. Dies gilt auch dann, wenn sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zwischenzeitlich ändert. Entscheidend sind der enge zeitliche und räumliche Zusammenhang sowie die einheitliche Willensrichtung des Fahrers. Das Urteil stärkt den Grundsatz des Verbots der Doppelbestrafung im Verkehrsrecht und schafft Klarheit bei der Bewertung zusammenhängender Geschwindigkeitsverstöße.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit mehrfach geblitzt werden, kann dies als einheitlicher Verstoß gelten – auch wenn die erlaubte Geschwindigkeit unterschiedlich war. Sie müssen dann nur das Bußgeld für einen Verstoß zahlen und nicht mehrere Bußgelder addieren. Dies gilt besonders, wenn Sie auf derselben Strecke ohne Unterbrechung oder Änderung der Fahrweise unterwegs waren. Erhalten Sie mehrere Bußgeldbescheide für zeitlich eng zusammenhängende Verstöße, sollten Sie rechtlichen Rat einholen und prüfen lassen, ob das Verbot der Doppelbestrafung greift. Das kann Sie vor überhöhten Geldbußen und mehrfachen Fahrverboten schützen.


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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet eine Tateinheit bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?

Eine Tateinheit liegt vor, wenn Sie innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrfach wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen werden und diese Verstöße auf einem einheitlichen Willensentschluss beruhen.

Voraussetzungen für eine Tateinheit

Der Verstoß muss auf derselben Straße oder einem zusammenhängenden Straßenabschnitt erfolgen und einen engen zeitlichen Zusammenhang aufweisen. Nach der Rechtsprechung wird bei einem Zeitabstand von weniger als einer Minute zwischen den Messungen regelmäßig eine Tateinheit angenommen.

Rechtliche Folgen

Bei Vorliegen einer Tateinheit wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt. Diese richtet sich nach dem Verstoß mit der höchsten angedrohten Geldbuße. Auch Punkte im Fahreignungsregister werden nur einmal eingetragen.

Praktische Beispiele

Eine Tateinheit liegt typischerweise vor, wenn:

  • Sie auf einer Autobahn zweimal kurz hintereinander von stationären Blitzern erfasst werden
  • Ein Polizeifahrzeug Sie über einen längeren Zeitraum verfolgt und dabei mehrere Geschwindigkeitsmessungen durchführt
  • Sie innerhalb einer Minute mehrfach gegen dieselbe Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen

Wird hingegen die Geschwindigkeit auf verschiedenen Straßen oder mit einem zeitlichen Abstand von mehr als einer Minute gemessen, liegt in der Regel eine Tatmehrheit vor, die zu mehrfacher Ahndung führt.


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Welche Rolle spielt der zeitliche Abstand zwischen zwei Geschwindigkeitsmessungen?

Der zeitliche Abstand zwischen zwei Geschwindigkeitsmessungen ist entscheidend für die rechtliche Bewertung als eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten.

Zeitliche Nähe als Kriterium

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die innerhalb einer Minute erfolgen und sich auf denselben Straßenabschnitt beziehen, liegt in der Regel eine sogenannte natürliche Handlungseinheit vor. Dies bedeutet, dass die Verstöße als eine einzige Tat nach § 19 OWiG gewertet werden.

Rechtliche Konsequenzen

Wenn Sie beispielsweise auf einer Autobahn innerhalb kurzer Zeit von zwei verschiedenen Messgeräten erfasst werden, wird nur das Vergehen mit der höchsten Geldbuße geahndet. Dies gilt auch bei unterschiedlichen Verstößen, etwa wenn Sie gleichzeitig zu schnell fahren und telefonieren – hier wird nur der schwerwiegendere Verstoß sanktioniert.

Ausnahmen und Besonderheiten

Eine getrennte Ahndung erfolgt hingegen, wenn zwischen den Messungen ein längerer Zeitraum liegt oder Sie zwischenzeitlich die Möglichkeit hatten, Ihr Verhalten zu korrigieren. Dies ist etwa der Fall, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitungen an verschiedenen Tagen oder in deutlich voneinander getrennten Straßenabschnitten erfolgen.


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Wie wirkt sich eine Tateinheit auf die Höhe des Bußgeldes aus?

Bei einer Tateinheit wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt, auch wenn mehrere Verkehrsverstöße gleichzeitig begangen wurden. Die Höhe dieser Geldbuße richtet sich nach dem Verstoß, der die höchste Geldbuße androht.

Grundprinzip der Bußgeldfestsetzung

Die Behörde orientiert sich bei der Festsetzung am schwersten Verstoß. Wenn Sie beispielsweise während einer Geschwindigkeitsüberschreitung gleichzeitig mit dem Handy telefonieren, wird nur die höhere der beiden möglichen Geldbußen als Ausgangspunkt genommen.

Erhöhungsmöglichkeiten

Die Grundgeldbuße kann angemessen erhöht werden, wenn mehrere Verstöße vorliegen. Bei einem Rotlichtverstoß (200 Euro) in Tateinheit mit einem nicht angelegten Sicherheitsgurt (30 Euro) fällt die Erhöhung meist gering aus. Liegen jedoch zwei gleichartige schwere Verstöße vor, wie etwa zwei Rotlichtverstöße, kann die Erhöhung deutlich höher ausfallen.

Auswirkungen auf weitere Sanktionen

Bei den Punkten in Flensburg gilt eine besondere Regelung: Es wird nur die höchste Punktzahl des schwersten Verstoßes eingetragen, die Punkte werden nicht addiert. Bei Fahrverboten kann das Gericht die Dauer unter Berücksichtigung aller tateinheitlich begangenen Verstöße auf bis zu drei Monate festsetzen.


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Was ist bei unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen in einer Tateinheit zu beachten?

Bei wechselnden Geschwindigkeitsbegrenzungen liegt eine Tateinheit vor, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie von einer Tempo-100-Zone in eine Tempo-50-Zone fahren und dabei durchgehend zu schnell unterwegs sind.

Rechtliche Bewertung

Nach § 19 OWiG wird in solchen Fällen nur eine einzige Geldbuße festgesetzt. Dabei wird der Verstoß mit der höchsten angedrohten Geldbuße als Grundlage genommen. Wenn Sie also außerorts mit 140 km/h fahren und diese Geschwindigkeit beim Übergang in den Innerortsbereich beibehalten, wird nur der schwerwiegendere Innerortsverstoß geahndet.

Praktische Auswirkungen

Werden Sie innerhalb kurzer Zeit mehrfach geblitzt, während Sie eine durchgehende Geschwindigkeitsüberschreitung begehen, gilt dies als eine einheitliche Handlung. Die Behörde wird in diesem Fall nur den schwersten Verstoß ahnden. Dies bedeutet konkret:

  • Die höchste einzelne Geldbuße wird verhängt
  • Nur die Punkte des schwersten Verstoßes werden eingetragen
  • Ein eventuelles Fahrverbot richtet sich nach dem schwersten Verstoß

Besonderheiten der Messung

Für die Beurteilung als Tateinheit ist entscheidend, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung ununterbrochen fortgesetzt wird. Wenn Sie zwischenzeitlich die Geschwindigkeit an das erlaubte Limit anpassen und später erneut zu schnell fahren, liegen separate Verstöße vor, die einzeln geahndet werden.


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Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung, wenn eine Tateinheit nicht berücksichtigt wurde?

Gegen einen Bußgeldbescheid, der eine Tateinheit nicht berücksichtigt, kann innerhalb einer Frist von einer Woche Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss schriftlich bei der Bußgeldbehörde eingereicht werden.

Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde

Nach einem Urteil des Amtsgerichts besteht die Möglichkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde, wenn:

  • die festgesetzte Geldbuße mehr als 250 Euro beträgt
  • ein Fahrverbot angeordnet wurde
  • der Einspruch durch Urteil als unzulässig verworfen wurde

Zulassungsbedürftige Rechtsbeschwerde

Liegen die Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht vor, kann eine zulassungsbedürftige Rechtsbeschwerde in Betracht kommen. Diese wird nur zugelassen, wenn:

  • die Nachprüfung zur Fortbildung des Rechts notwendig ist
  • eine einheitliche Rechtsprechung gesichert werden muss
  • rechtliches Gehör versagt wurde

Fristen und Formalien

Die Rechtsbeschwerde muss innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung eingelegt werden. Falls das Urteil zugestellt wurde, beginnt die Frist mit der Zustellung. Die Begründung der Rechtsbeschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils erfolgen.

Das Rechtsbeschwerdegericht prüft ausschließlich Rechtsfragen. Eine Überprüfung der tatsächlichen Feststellungen oder der Beweiswürdigung des Amtsgerichts findet nicht statt. Bei der Prüfung einer möglichen Tateinheit wird insbesondere der zeitliche und räumliche Zusammenhang der Verstöße berücksichtigt.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Tateinheit

Eine Tateinheit liegt vor, wenn mehrere Rechtsverletzungen durch eine einzige Handlung begangen werden oder wenn mehrere Handlungen so eng miteinander verbunden sind, dass sie rechtlich als eine Tat gewertet werden. Dies ist im Verkehrsrecht besonders relevant bei zeitlich und räumlich zusammenhängenden Verstößen. Geregelt ist dies in § 52 StGB. Ein typisches Beispiel ist, wenn jemand innerhalb kurzer Zeit mehrfach die Geschwindigkeit überschreitet, wie hier beim Durchfahren verschiedener Geschwindigkeitszonen.


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Verbot der Doppelbestrafung

Das verfassungsrechtlich garantierte Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem) nach Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz besagt, dass niemand wegen derselben Tat mehrfach bestraft werden darf. Ist ein Bußgeldbescheid oder Urteil rechtskräftig, darf dieselbe Tat nicht nochmals verfolgt oder bestraft werden. Dies gilt auch für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wenn diese eine einheitliche Handlung darstellen.


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Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist ein behördlicher Bescheid, mit dem eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Er wird von der zuständigen Behörde erlassen und enthält die Festsetzung einer Geldbuße sowie ggf. weitere Maßnahmen wie Punkte oder ein Fahrverbot. Geregelt im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Der Betroffene kann gegen den Bescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig.


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Verfahrenskosten

Die Verfahrenskosten umfassen alle durch ein Gerichtsverfahren entstehenden Kosten wie Gerichtsgebühren, Auslagen für Zeugen, Sachverständige und die notwendigen Auslagen der Beteiligten (z.B. Anwaltskosten). Geregelt in der Kostenordnung und im Gerichtskostengesetz. Die Kostenentscheidung legt fest, wer diese Kosten zu tragen hat – meist die unterliegende Partei oder bei Einstellung die Staatskasse.


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Rechtskräftig

Ein Bescheid oder Urteil ist rechtskräftig, wenn es nicht mehr mit regulären Rechtsmitteln (wie Einspruch oder Berufung) angefochten werden kann. Dies tritt ein nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder wenn auf Rechtsmittel verzichtet wurde. Die Rechtskraft bewirkt, dass die Entscheidung endgültig und bindend ist. Geregelt in der jeweiligen Verfahrensordnung. Eine rechtskräftige Entscheidung kann nur noch in wenigen Ausnahmefällen aufgehoben werden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 79 Abs. 3 OWiG: Dieser Paragraph regelt die Aufhebung von Entscheidungen in Bußgeldverfahren durch die höhere Instanz, wenn gewichtige Gründe vorliegen, die eine Änderung oder Aufhebung der Entscheidung rechtfertigen. In diesem Fall hat das OLG Stuttgart das vorherige Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine solche Aufhebung gegeben waren. Dies ermöglichte die Einstellung des Verfahrens und führte zur Erstattung der Verfahrenskosten für den Betroffenen.
  • § 84 Abs. 1 OWiG: Hier wird das Doppelbestrafungsverbot geregelt, das besagt, dass jemand nicht zweimal für die gleiche Tat bestraft werden darf. Im vorliegenden Fall hat die Verteidigung argumentiert, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen als eine Tat betrachtet werden sollten, was jedoch vom Gericht verneint wurde. Das Gericht entschied, dass es sich um unterschiedliche Verstöße handelte und somit keine Verletzung diesem Verbot vorlag.
  • Art. 103 Abs. 3 GG: Dieser Artikel des Grundgesetzes schützt das Recht auf ein faires Verfahren und stellt sicher, dass niemand wegen derselben Tat zweimal bestraft werden darf. Der Fall bezieht sich auf die Auslegung des Tatbegriffs, um zu bestimmen, ob die Verkehrsverstöße als einheitlicher Lebensvorgang zu betrachten sind. Das OLG hat klargestellt, dass die Darlegung einer unterschiedlichen Sachverhaltslage und Regelungssituation für die einzelnen Verstöße diese als getrennt anzusehen rechtfertigt.
  • § 264 StPO: Dieser Paragraph regelt die Prüfung, ob verschiedene Handlungen tatmehrheitlich begangen wurden. Das OLG hat darauf hingewiesen, dass die beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgrund ihrer unterschiedlichen Zeit- und Ortskonstellationen sowie der zugrunde liegenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht als eine Tat gelten können. Dies betrifft insbesondere die rechtliche Würdigung der Verkehrsverstöße, die in zwei verschiedenen Situationen stattfanden.
  • Bußgeldkatalog: Hierbei handelt es sich um die gesetzlichen Regelungen, die die Höhe von Geldbußen für Verkehrsverstöße festlegen. Das Gericht hat im vorliegenden Fall entschieden, dass die verhängte Geldbuße von 1.500 EUR für die Geschwindigkeitsüberschreitung rechtmäßig war. Diese Bewertung war entscheidend, um die Höhe der Sanktion in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes und der Anzahl der vorherigen Verstöße des Betroffenen zu bestimmen.

Das vorliegende Urteil

OLG Stuttgart – Az.: 2 ORbs 23 Ss 769/23 – Beschluss vom 15.01.2024


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