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Geschwindigkeitsüberschreitung über 26 km/h – Fahrverbot

Einem Fahrzeugführer ist in der Regel ein einmonatiges Fahrverbot aufzuerlegen, wenn gegen ihn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h begeht (vgl. § 4 Abs. 2 BKatV). Eine Fahrverbotsanordnung nach § 4 Abs. 2 BKatV scheidet jedoch aus, wenn der Fahrzeugführer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung z.B. das Verkehrschild übersehen hat. Bei Geschwindigkeitsverstößen von ähnlich starkem Gewicht die knapp unter 26 km/h liegen, kann jedoch ebenfalls ein Fahrverbot festgesetzt werden, wenn beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von größerer Anzahl und/oder höherer zeitlicher Dichte vorliegen (z.B. bei zeitnahen hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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