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Geblitzt in der Probezeit – Was sind die Strafen?

Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Probezeit: Mögliche Sanktionen

Im Führerschein-Neuland, das die Probezeit darstellt, werden die Regeln der Straße noch intensiv erlernt und verinnerlicht. Aber was passiert, wenn Sie während dieser sensiblen Phase geblitzt werden? Welche Konsequenzen drohen Ihnen, falls Sie das Gaspedal etwas zu intensiv gedrückt haben? Es ist nicht ungewöhnlich, dass Fahranfänger ihre Grenzen und die des Straßenverkehrs noch ausloten und dabei eventuell auch einmal zu schnell unterwegs sind. Doch genau hier greift der Gesetzgeber besonders streng ein, um frühzeitig für ein sicheres und regelkonformes Fahrverhalten zu sensibilisieren. In diesem Artikel werden wir uns mit den verschiedenen Sanktionen auseinandersetzen, die Sie in der Probezeit erwarten können, wenn Sie geblitzt werden – von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis zu Nachschulungen und der Verlängerung der Probezeit.

Überblick über die Probezeit

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit kann zu Verlängerung der Probezeit, einem Aufbauseminar oder sogar zum Führerscheinentzug führen. (Symbolfoto: orig. P. Qvist/Shutterstock.com)

Wird einem Menschen in Deutschland der Führerschein zum ersten Mal erteilt, so hat dieser Führerschein den rechtlichen Status der „Erprobung“. Es wird auch vom Führerschein auf Probe gesprochen. Mit der Probezeit ist die Zeitspanne gemeint, in der sich ein Autofahrer keinen Verstoß, der mit Bußgeld oder Punkten bestraft wird, leisten kann.

Diese Zeitspanne beträgt zwei Jahre. Sollte es binnen der zwei Jahre zu einem schwerwiegenden Verstoß kommen, so kann als Konsequenz ein Aufbauseminar in Verbindung mit einer Probezeitverlängerung drohen.

Die Probezeit startet mit dem Zeitpunkt, an dem der Führerschein erteilt wird. Sollte ein Aufbauseminar angeordnet werden, erfolgt eine Probezeitverlängerung um einen Zeitraum von zwei Jahren.

In derartigen Fällen muss der Führerscheinbesitzer vier Jahre Probezeit überstehen.

Mit Vollgas ins Bußgeld: Geschwindigkeitsüberschreitungen und ihre Folgen

Mit dem Jahr 2023 erfolgte eine Verschärfung des Bußgeldkatalogs, welche sich insbesondere auf die Geschwindigkeitsüberschreitungen massiv ausgewirkt hat. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei jedoch die Überschreitung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften und außerhalb geschlossener Ortschaften.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften kosten:

  • bis maximal 10 Km/h 30 EUR Bußgeld
  • 11 bis maximal 15 Km/h 50 EUR Bußgeld
  • 16 bis maximal 20 Km/h 70 EUR Bußgeld
  • 21 bis maximal 25 Km/h 115 EUR Bußgeld zzgl. 1 Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg)
  • 26 bis maximal 30 Km/h 180 EUR Bußgeld zzgl. 1 Punkt und eventuell ein Fahrverbot von einem Monat
  • 31 bis maximal 40 Km/h 260 EUR Bußgeld zzgl. 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot
  • 41 bis maximal 50 Km/h 400 EUR Bußgeld zzgl. 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis maximal 60 Km/h 560 EUR Bußgeld zzgl. 2 Punkten und 2 Monaten Fahrverbot
  • 61 bis maximal 70 Km/h 700 EUR Bußgeld zzgl. 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot
  • über 70 Km/h 800 EUR Bußgeld zzgl. 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot

Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften kosten:

  • bis maximal 10 Km/h 20 EUR Bußgeld
  • 11 bis maximal 15 Km/h 40 EUR Bußgeld
  • 16 bis maximal 20 Km/h 60 EUR Bußgeld
  • 21 bis maximal 25 Km/h 100 EUR Bußgeld zzgl. 1 Punkt im Verkehrszentralregister
  • 26 bis maximal 30 Km/h 150 EUR Bußgeld zzgl. 1 Punkt und eventuell ein Fahrverbot von einem Monat
  • 31 bis maximal 40 Km/h 200 EUR Bußgeld zzgl. 1 Punkt und eventuell ein Fahrverbot von einem Monat
  • 41 bis maximal 50 Km/h 320 EUR Bußgeld zzgl. 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis maximal 60 Km/h 480 EUR Bußgeld zzgl. 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot
  • 61 bis maximal 70 Km/h 600 EUR Bußgeld zzgl. 2 Punkten und 2 Monaten Fahrverbot
  • über 70 Km/h 700 EUR Bußgeld zzgl. 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot

Geblitzt in der Probezeit: Wenn der Lernprozess teuer wird

Der Gesetzgeber verfolgt den Ansatz, dass Autofahrer in der Probezeit noch sehr unerfahren sind und sich darüber hinaus in einem Lernprozess befinden. Natürlich ist es auch pädagogischer Sicht absolut nachvollziehbar, dass gerade die jüngeren Autofahrer die eigenen Grenzen sowie auch die Grenzen des Fahrzeugs austesten möchten. Dies ist jedoch letztlich keine gute Idee, da innerhalb der Probezeit die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen erheblich drastischer ausfallen, als es außerhalb der Probezeit der Fall ist. Der Lernprozess kann dementsprechend rasch teuer werden, wobei als magische Grenze die 20 Km/h zu schnell gilt. Ab dieser Grenze erteilt der Gesetzgeber auf der Grundlage des Bußgeldkatalogs ein Aufbauseminar und es droht eine Probezeitverlängerung.

A-Verstöße und B-Verstöße: Kategorisierung der Verkehrssünden

Es gibt eine wahre Vielzahl von Verkehrssünden, die ein Autofahrer im Straßenverkehr begehen kann. Die Sanktionen für diese Verstöße sind sehr eng an den eigentlichen Verstoß an sich gekoppelt, wobei der Gesetzgeber eine Unterscheidung zwischen einem A-Verstoß und einem B-Verstoß vornimmt. Als A-Verstoß gilt jeder schwerwiegende Verstoß, während hingegen B-Verstöße weniger schwerwiegend sind. Die Kategorisierung erfolgt auf der Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Als A-Verstöße gelten unter anderem die Unfallflucht, die Trunkenheitsfahrt sowie die Nötigung oder die Fahrt unter Drogeneinfluss. Auch die Körperverletzung und fahrlässige Tötung gilt als A-Verstoß. Als B-Verstöße gelten unter anderem die Fahrt mit abgefahrenen Reifen oder die Fahrt mit einer ungesicherten Ladung.

Fahrerlaubnis auf Probe und das Fahreignungsregister: Punkte und ihre Folgen

In Deutschland gilt das Fahreignungs-Bewertungssystem. In früheren Tagen galt ein sogenanntes Mehrfach-Punktesystem, welches letztlich abgelöst wurde. Die aktuelle Übersicht gliedert sich in vier Stufen (grün, gelb sowie rot und final schwarz) auf und soll die aktuelle Stufe des Autofahrers verdeutlichen. Umgangssprachlich ist dieses System auch als Punkte-Tacho bekannt und es dient dem Autofahrer als Orientierung. Hat ein Autofahrer 1 bis 3 Punkte gesammelt, so befindet er sich noch in dem grünen Bereich der Vormerkung. Mit dem 4. bis zum 5. Punkt befindet sich der Autofahrer in der gelben Stufe der Ermahnung. Mit den Punkten 6 und 7 befindet sich der Autofahrer in der roten Phase der Verwarnung und mit dem 8 Punkt erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Für Autofahrer auf Probe ist dies jedoch unerheblich, da bereits mit dem 1. Punkt ein Aufbauseminar seitens des Gesetzgebers angeordnet wird.

Aufbauseminare: Lernen nach dem Fehler

Wurde seitens des Gesetzgebers ein Aufbauseminar angeordnet, so hat der Autofahrer dieses Seminar binnen der festgelegten Frist auch zu absolvieren. In der gängigen Praxis beträgt diese Frist zwei Monate. An einem derartigen Seminar nehmen in der Regel 6 bis 12 Personen teil und die Teilnehmer haben das Seminar binnen eines Zeitraums von 2 bis 4 Wochen zu absolvieren. Nach dem Abschluss des Seminars erhält der Teilnehmer die Abschlussbescheinigung, welche derjenigen Behörde, die das Aufbauseminar angeordnet hat, vorgelegt werden muss. Sollte die Vorlage der Bescheinigung nicht erfolgen, so erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Bescheinigung vorgelegt wird. Das Aufbauseminar an sich besteht aus vier theoretischen Sitzungen mit jeweils 135 Minuten Dauer sowie auch einer sogenannten Fahrprobe, die eine Beobachtungsfahrt darstellt. Die Beobachtungsfahrt hat eine Dauer von 30 Minuten und wird nach der ersten Sitzung und vor der zweiten Sitzung durchgeführt. Nach der Fahrprobe erfolgt eine Nachbesprechung mit 15 Minuten Dauer. Das Aufbauseminar soll für den Autofahrer keinen bestrafenden Charakter haben, es soll vielmehr ein Lerneffekt bei dem Autofahrer erzielt werden. Das Seminar dient dazu, dass der Autofahrer die begangenen Fehler nicht wiederholt.

Wiederholungstäter: Wenn aus Fehlern Gewohnheit wird

Der Gesetzgeber bestraft Wiederholungstäter erheblich härter als Ersttäter. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass Wiederholungstäter aus ihrem ersten Fehler ganz offensichtlich keinen Lerneffekt erzielen konnten und dass der Fehler somit zu einer Gewohnheit zu werden droht. Als Wiederholungstäter gilt rechtlich derjenige Autofahrer, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums den gleichen Verkehrsverstoß erneut begeht. Im Fall der Geschwindigkeitsüberschreitung gilt hierbei die Grenze von 26 Km/h oder der wiederholte Blitzer. Bei Fahranfängern ist dies besonders folgenreich, da in sehr vielen Fällen der Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Geblitzt und versichert: Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung

Obgleich es den wenigsten Autofahrern bewusst ist, so hat die Geschwindigkeitsüberschreitung auch Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung. Sehr viele Versicherungsanbieter veranschlagen bei Autofahrern mit Punkten in Flensburg erheblich höhere Versicherungsprämien. Überdies kann die Versicherung auch die Leistung verweigern, wenn ein Verkehrsunfall aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit des Unfallverursachers entstanden ist.

Mein Recht auf Geschwindigkeit: Einspruchsverfahren und rechtliche Möglichkeiten

Nicht immer ist der Bußgeldbescheid, der einem Verkehrssünder postalisch zugestellt wird, auch tatsächlich fehlerfrei. An den Bußgeldbescheid sind formelle Kriterien geknüpft, die der Bescheid zu erfüllen hat. Gleichermaßen verhält es sich auch mit den Fristen, innerhalb derer der Bußgeldbescheid zugestellt werden muss. Einem rechtlichen Laien ist es jedoch oftmals nicht möglich, die Fehler eines Bußgeldbescheides zu erkennen. Fakt ist jedoch, dass der Empfänger des Bußgeldbescheides die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Bescheid hat. Rechtsanwaltliche Hilfe ist für dieses Unterfangen zwar nicht rechtlich vorgeschrieben, allerdings werden durch die juristischen rechtsanwaltlichen Fachkenntnisse die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch. Sollte der Einspruch abgelehnt werden, gibt es auch noch die Möglichkeit weiterer gerichtlicher Schritte.

Zusammenfassung und Schlusswort: Sicherheit vor Geschwindigkeit

Ein Blitzer immer ärgerlich für den Autofahrer. Aufgrund der Verschärfung des Bußgeldkatalogs ist der Blitzer im Vergleich zu früheren Tagen nochmals teurer geworden. In der Probezeit jedoch kann der Blitzer gravierende Folgen nach sich ziehen. Es gibt aber die Möglichkeit des Einspruchs oder weiterer rechtlicher Schritte.

Wichtige Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ich in meiner Probezeit geblitzt werde?

Sollte die Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Punkt geahndet werden, so droht ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung von zwei Jahren.

Was bedeutet es, wenn ich einen A-Verstoß oder B-Verstoß begehe?

Als A-Verstoß gilt ein schwerwiegender Verstoß, der entsprechend drastischere Konsequenzen nach sich zieht als ein B-Verstoß. Der B-Verstoß ist ein weniger schwerwiegender Verstoß.

Was sind die möglichen Auswirkungen auf meine Kfz-Versicherung, wenn ich ein Bußgeld bekomme?

Es kommt stark darauf an, wie gravierend das Bußgeld ausfällt und ob Punkte mit dem Verstoß einhergehen. Höhere Versicherungsprämien oder im Fall eines Unfalls sogar die Leistungsverweigerung des Versicherungsgebers können drohen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn ich ein Bußgeld erhalte?

Es gibt die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid. Sollte dieser Einspruch erfolglos sein, können ggfls. rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Was ist das Fahreignungsregister und wie funktioniert es?

Das Fahreignungsregister ist das sogenannte Punktekonto jedes Autofahrers. Alle gesammelten Punkte werden hier aufgeführt. 8 Punkte darf ein Autofahrer maximal sammeln

Was ist ein Aufbauseminar und wann muss ich daran teilnehmen?

Das Aufbauseminar dient dem Lerneffekt des Autofahrers. Die Teilnahme ist verpflichtend.

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