Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Der Fall im Überblick: Führerscheinentzug nach versäumtem Aufbauseminar
- Ausgangspunkt: Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß in der Probezeit
- Fristversäumnis und behördliche Reaktion
- Erklärungsversuche des Antragstellers
- Ablehnung weiterer Fristverlängerung
- Konsequenz: Entziehung der Fahrerlaubnis
- Der Gang vor Gericht: Klage und Eilantrag
- Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München im Eilverfahren
- Bedeutung für Betroffene
- Ausblick
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet die Fahrerlaubnis auf Probe und welche Konsequenzen hat ein Verstoß in dieser Zeit?
- Was ist ein Aufbauseminar für Fahranfänger und warum wird es angeordnet?
- Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn ich die Frist zur Teilnahme an einem Aufbauseminar versäume?
- Kann ich gegen den Führerscheinentzug vorgehen, wenn ich die Frist für das Aufbauseminar versäumt habe?
- Unter welchen Umständen kann ich eine Verlängerung der Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar beantragen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Hinweise und Tipps
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: M 19 S 24.2643 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG München
- Datum: 28.01.2025
- Aktenzeichen: M 19 S 24.2643
- Verfahrensart: Beschluss
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht
Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Der Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe, der sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis wehrt und angibt, aus persönlichen und finanziellen Gründen sowie wegen fehlender Termine nicht am angeordneten Aufbauseminar teilgenommen zu haben.
- Antragsgegnerin: Die Fahrerlaubnisbehörde, die wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und wegen Nichtteilnahme die Entziehung der Fahrerlaubnis beabsichtigte bzw. verfügte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein Fahranfänger in der Probezeit überschritt am 03.02.2023 die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 40 km/h. Nachdem die Bußgeldentscheidung rechtskräftig wurde (Geldbuße, Fahrverbot, Punkte), ordnete die Behörde am 13.10.2023 die Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb von drei Monaten an. Der Fahranfänger kam der Anordnung nicht nach. Nach einer weiteren Fristsetzung und Anhörung zur beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis teilte er mit, dass ihm die Teilnahme aus persönlichen und finanziellen Gründen sowie wegen fehlender Termine bei Fahrschulen bisher nicht möglich gewesen sei.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die (beabsichtigte) Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig ist, weil der Antragsteller trotz Anordnung und Fristsetzung nicht an dem vorgeschriebenen Aufbauseminar teilgenommen hat.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Antrag des Antragstellers wurde abgelehnt.
- Folgen: Der Antragsteller muss die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Die Entziehung seiner Fahrerlaubnis bleibt (vorerst) bestehen bzw. kann vollzogen werden.
Der Fall vor Gericht
Der Fall im Überblick: Führerscheinentzug nach versäumtem Aufbauseminar

Das Verwaltungsgericht München hat in einem Eilverfahren entschieden, dass einem Fahranfänger die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen bleibt. Der junge Mann hatte nach einem schweren Verkehrsverstoß die Frist zur Teilnahme an einem Aufbauseminar versäumt. Sein Antrag, die sofortige Wirkung des Führerscheinentzugs auszusetzen, wurde abgelehnt. Dieser Beschluss beleuchtet die strengen Regeln für Fahrerlaubnisse auf Probe.
Ausgangspunkt: Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß in der Probezeit
Der Antragsteller besaß seit September 2022 eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, B, BE und L, die auf Probe erteilt wurde. Bereits im Februar 2023 fiel er durch eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft war er 40 km/h zu schnell unterwegs. Dieser Verstoß wurde rechtskräftig mit einer Geldbuße von 260 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister geahndet.
Gesetzliche Folge: Anordnung eines Aufbauseminars
Aufgrund dieses als schwerwiegend eingestuften Verstoßes während der Probezeit ordnete die zuständige Fahrerlaubnisbehörde der Stadt München im Oktober 2023 die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger an. Hierfür wurde dem Antragsteller eine Frist von drei Monaten gesetzt, beginnend mit der Zustellung des Bescheids am 18. Oktober 2023. Die Frist endete somit am 18. Januar 2024. Er wurde zudem aufgefordert, die Teilnahmebescheinigung unaufgefordert vorzulegen.
Fristversäumnis und behördliche Reaktion
Der Antragsteller ließ die gesetzte Frist zur Vorlage der Teilnahmebescheinigung verstreichen. Die Fahrerlaubnisbehörde reagierte daraufhin mit einem Schreiben vom 19. März 2024. Darin wurde er erneut auf seine Pflicht hingewiesen und ihm eine letzte, kurze Frist von zwei Wochen zur Vorlage des Nachweises eingeräumt. Gleichzeitig wurde er zur beabsichtigten Entziehung seiner Fahrerlaubnis angehört, sollte er auch diese Frist nicht einhalten.
Erklärungsversuche des Antragstellers
Erst Ende März 2024 meldete sich der Antragsteller per E-Mail bei der Behörde. Er gab an, die Teilnahme sei ihm aus persönlichen und finanziellen Gründen bisher nicht möglich gewesen. Zudem habe es bei seiner Fahrschule keine freien Termine bis Ende April gegeben. Er sei jedoch mit einer anderen Fahrschule in Kontakt. Wenige Tage später, am 2. April 2024, reichte er eine Anmeldebestätigung für ein Seminar ein.
Ablehnung weiterer Fristverlängerung
Die Behörde lehnte eine weitere Verlängerung der Frist über den 4. April 2024 hinaus ab. Sie verwies darauf, dass die ursprüngliche, dreimonatige Frist bereits Mitte Januar abgelaufen war. Die späte Reaktion des Antragstellers erst Ende März wurde ebenfalls kritisch gesehen. Die Anmeldebestätigung änderte an dieser Haltung nichts, da die Teilnahmebescheinigung selbst fehlte.
Konsequenz: Entziehung der Fahrerlaubnis
Da der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt wurde, entzog die Antragsgegnerin dem Antragsteller mit Bescheid vom 23. April 2024 die Fahrerlaubnis für alle Klassen. Die Behörde betonte, dass diese Maßnahme gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, wenn die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar nicht fristgerecht befolgt wird (§ 2a Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz – StVG).
Sofortige Abgabepflicht des Führerscheins
Zusätzlich wurde der Antragsteller aufgefordert, seinen Führerschein unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche, bei der Behörde abzugeben. Für den Fall der Nichtbefolgung wurde ein Zwangsgeld angedroht. Die Behörde ordnete zudem die Sofortige Vollziehung dieser Abgabepflicht an, begründet durch das hohe öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit, welches das private Interesse des Betroffenen überwiege.
Der Gang vor Gericht: Klage und Eilantrag
Gegen den Entziehungsbescheid erhob der Antragsteller am 22. Mai 2024 Klage beim Verwaltungsgericht München. Gleichzeitig beantragte er im Eilverfahren, die Aufschiebende Wirkung seiner Klage wiederherzustellen. Ziel dieses Antrags war es, seinen Führerschein zumindest vorläufig, bis zur Entscheidung im Hauptverfahren, behalten zu dürfen. Am selben Tag reichte er auch eine Bescheinigung über die inzwischen erfolgte Teilnahme am Aufbauseminar (datiert auf den 16. Mai 2024) bei der Behörde nach.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München im Eilverfahren
Das Verwaltungsgericht München lehnte den Eilantrag des Antragstellers mit Beschluss vom 28. Januar 2025 ab. Die Fahrerlaubnis bleibt somit vorerst entzogen, und der Führerschein muss abgegeben werden. Die Entscheidung im Hauptverfahren über die Rechtmäßigkeit des Entzugs steht zwar noch aus, doch die Erfolgsaussichten der Klage wurden im Eilverfahren als gering eingeschätzt.
Rechtliche Würdigung des Gerichts
Das Gericht folgte im Wesentlichen der Argumentation der Behörde. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei nach § 2a Abs. 3 StVG zwingend, wenn ein Fahranfänger der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht fristgerecht nachkommt. Die Behörde habe dem Antragsteller die erforderlichen Fristen gesetzt und ihn auf die Konsequenzen hingewiesen.
Persönliche Gründe und späte Teilnahme unerheblich
Die vom Antragsteller genannten Gründe für die Verzögerung – persönliche und finanzielle Schwierigkeiten sowie Probleme bei der Terminfindung – wurden vom Gericht nicht als ausreichende Entschuldigung anerkannt. Die Verantwortung für die fristgerechte Teilnahme und Nachweiserbringung liegt beim Fahrerlaubnisinhaber. Auch die nachträgliche Teilnahme am Seminar nach Erlass des Entziehungsbescheids konnte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht mehr in Frage stellen, da der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage der Ablauf der gesetzten Frist ist.
Öffentliches Interesse überwiegt
Bei der Interessenabwägung im Eilverfahren gab das Gericht dem öffentlichen Interesse an der Verkehrssicherheit den Vorrang. Die Regelungen zur Fahrerlaubnis auf Probe und die damit verbundenen Maßnahmen wie das Aufbauseminar sollen sicherstellen, dass Fahranfänger, die durch schwerwiegende Verstöße auffallen, ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Beweis stellen und Defizite aufarbeiten. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten begründet erhebliche Zweifel an der Fahreignung.
Bedeutung für Betroffene
Strenge Auflagen für Fahranfänger
Diese Entscheidung unterstreicht die besonderen Pflichten und die strenge Überwachung von Fahranfängern in der Probezeit. Bereits ein schwerwiegender Verstoß kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, die über Bußgelder und Fahrverbote hinausgehen.
Unbedingte Einhaltung von Fristen
Fahranfänger, denen die Teilnahme an einem Aufbauseminar auferlegt wird, müssen die von der Behörde gesetzten Fristen unbedingt einhalten. Die pünktliche Vorlage der Teilnahmebescheinigung ist entscheidend. Eine verspätete Einreichung, selbst wenn das Seminar inzwischen absolviert wurde, heilt den vorherigen Fristverstoß in der Regel nicht.
Persönliche Hindernisse meist kein Entschuldigungsgrund
Persönliche, finanzielle oder organisatorische Schwierigkeiten bei der Seminarteilnahme sollten frühzeitig mit der Behörde kommuniziert werden. Sie stellen jedoch in der Regel keinen rechtlich anerkannten Grund dar, die gesetzten Fristen zu ignorieren. Betroffene müssen sich aktiv und rechtzeitig um die Erfüllung der Auflage bemühen.
Führerscheinentzug als zwingende Folge
Die Konsequenz bei Nichteinhaltung der Frist ist drastisch: Der Entzug der Fahrerlaubnis ist gesetzlich vorgeschrieben und liegt nicht im Ermessen der Behörde. Fahranfänger riskieren durch Säumnis den vollständigen Verlust ihrer Fahrerlaubnis.
Rechtsschutzmöglichkeiten begrenzt
Ein gerichtliches Vorgehen gegen den Entzug ist zwar möglich, die Erfolgsaussichten sind jedoch gering, wenn die Fristversäumnis eindeutig vorliegt und keine außergewöhnlichen, rechtlich anerkannten Entschuldigungsgründe bestehen. Die vorliegende Entscheidung zeigt, dass auch Eilanträge zur vorläufigen Sicherung des Führerscheins oft scheitern.
Ausblick
Der Antragsteller muss nun den Ausgang seines Hauptverfahrens abwarten, bleibt aber bis dahin ohne Fahrerlaubnis. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München im Eilverfahren signalisiert jedoch, dass die Hürden für eine Aufhebung des Entziehungsbescheids hoch sind. Der Fall dient als Mahnung für alle Fahranfänger, behördliche Anordnungen im Rahmen der Probezeit äußerst ernst zu nehmen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass bei Nichterfüllung behördlicher Auflagen innerhalb der gesetzten Fristen – wie der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger – die zuständige Behörde verpflichtet ist, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Nachträgliches Bemühen um Erfüllung der Auflagen kann eine bereits erfolgte Entziehung nicht mehr rückgängig machen. Besonders relevant ist die Erkenntnis, dass persönliche oder finanzielle Gründe keine ausreichenden Entschuldigungen für Fristversäumnisse darstellen und Betroffene proaktiv und rechtzeitig Fristverlängerungen beantragen sollten.
Benötigen Sie Hilfe?
Führerscheinentzug droht? Ihre Rechte in der Probezeit.
Sie sind Fahranfänger und haben eine Auflage der Behörde nicht erfüllt? Die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar ist ernst zu nehmen, denn Versäumnisse können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Dies gilt insbesondere, wenn Fristen nicht eingehalten werden und die Behörde bereits angemahnt hat.
Wenn Sie von einem Führerscheinentzug bedroht sind, prüfen wir Ihre individuelle Situation sorgfältig. Wir analysieren die Hintergründe und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf, um Ihre Fahrerlaubnis zu verteidigen oder eine schnellstmögliche Wiedererteilung zu erreichen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet die Fahrerlaubnis auf Probe und welche Konsequenzen hat ein Verstoß in dieser Zeit?
Die Fahrerlaubnis auf Probe ist eine Phase von zwei Jahren, die beginnt, wenn jemand zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis der Klassen A, B, C oder D erlangt. Diese Regelung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und junge Fahrer zu einem verantwortungsvollen Fahrverhalten anleiten.
Verstöße während der Probezeit werden in zwei Kategorien eingeteilt: A-Verstöße (schwerwiegende) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende). Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße können zu der Anordnung eines Aufbauseminars führen. Dieses Seminar zielt darauf ab, das Fahrverhalten zu verbessern und die strafrechtlichen Konsequenzen zu mildern. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen kann die Probezeit um zwei Jahre verlängert werden.
Konsequenzen von Verstößen:
- Erste Stufe: Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.
- Zweite Stufe: Schriftliche Verwarnung und Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
- Dritte Stufe: Entzug der Fahrerlaubnis bei erneuten schwerwiegenden Verstößen.
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, endet die Probezeit, und mit der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beginnt eine neue Probezeit von vier Jahren, abzüglich der bereits abgelaufenen Zeit. Ein Versäumnis des Aufbauseminars kann ebenfalls zu einem Entzug führen.
Für Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T gilt keine Probezeit.
Was ist ein Aufbauseminar für Fahranfänger und warum wird es angeordnet?
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger ist ein verpflichtendes Seminar, das Fahranfänger in der Probezeit besuchen müssen, wenn sie bestimmte Verkehrsverstöße begehen. Dies können schwerwiegende A-Verstöße oder zwei weniger schwerwiegende B-Verstöße sein.
Zweck und Ziele des Aufbauseminars:
- Risikobewusstsein erhöhen: Teilnehmer sollen ihr Risikobewusstsein schärfen, um gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu erkennen und zu vermeiden.
- Fahrverhalten verbessern: Das Seminar zielt darauf ab, das Fahrverhalten zu verbessern und ein sicheres und rücksichtsvolles Verhalten im Verkehr zu fördern.
- Einstellungsänderung: Es soll eine Änderung der Einstellung des Teilnehmers zum Fahrverhalten bewirken, um künftige Verstöße zu verhindern.
Inhalte und Ablauf des Aufbauseminars:
- Inhalte: Das Seminar umfasst vier Theoriesitzungen und eine Fahrprobe. Die Sitzungen beinhalten Gruppengespräche und Analysen von gefährlichen Verkehrssituationen, um Strategien zur Vermeidung von Verstößen zu entwickeln.
- Ablauf: Die Sitzungen dauern jeweils 135 Minuten und finden innerhalb von zwei bis vier Wochen statt. Die Fahrprobe dauert 30 Minuten und dient der Beobachtung des Fahrverhaltens, um Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.
Wenn ein Aufbauseminar angeordnet wird, ist die Teilnahme obligatorisch. Andernfalls kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, bis die Teilnahmebestätigung vorgelegt wird.
Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn ich die Frist zur Teilnahme an einem Aufbauseminar versäume?
Wenn Sie die Frist für die Teilnahme an einem Aufbauseminar versäumen, droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis. Dieser Entzug erfolgt aufgrund von § 2a Abs. 3 StVG, der die zwingende Rechtsfolge des Fristversäumnisses regelt.
In der Regel wird vor dem endgültigen Entzug eine letzte Frist gesetzt und eine Anhörung durchgeführt. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in der Regel kein Ermessen ausüben, wenn die Teilnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgewiesen wird.
Um den Entzug zu verhindern, ist es entscheidend, sich rechtzeitig um einen Platz in einem Aufbauseminar zu bemühen und die Teilnahmebescheinigung fristgerecht vorzulegen. Nach einem Führerscheinentzug wird die Probezeit ruhen und die Fahrerlaubnis kann erst nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung neu erteilt werden.
Des Weiteren führt die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis dazu, dass bei weiteren schwerwiegenden Verstößen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) droht.
Für den Fall eines unverschuldeten Versäumnisses, wie z.B. aufgrund von externen Umständen, könnte ein rechtzeitiger Antrag auf Fristverlängerung bei der Behörde gestellt werden, um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen.
Es ist wichtig, sich über die gegebenen Fristen und Möglichkeiten zur Fristverlängerung im Klaren zu sein, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden.
Kann ich gegen den Führerscheinentzug vorgehen, wenn ich die Frist für das Aufbauseminar versäumt habe?
Wenn Sie die Frist für ein Aufbauseminar versäumt haben, kann dies Auswirkungen auf Ihren Führerschein haben, insbesondere wenn dies zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. In solchen Fällen gibt es Möglichkeiten, gegen den Führerscheinentzug vorzugehen, jedoch sind diese stark von den Umständen abhängig.
Mögliche Rechtsmittel
- Widerspruch: Wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis durch eine behördliche Entscheidung erfolgt (z.B. bei 8 oder mehr Punkten im Verkehrszentralregister), können Sie Widerspruch einlegen.
- Beschwerde: Geht der Führerscheinentzug auf eine richterliche Entscheidung zurück, bleibt Ihnen nur die Beschwerde als Rechtsmittel.
Fristen und Erfolgsaussichten
- Widerspruchsfrist: Sie haben in der Regel einen Monat Zeit, um gegen eine behördliche Entscheidung Widerspruch einzulegen.
- Erfolgsaussichten: Diese hängen stark von den individuellen Umständen ab. Besonders wichtig ist es, ob es glaubhafte Gründe für die Fristversäumnis gibt oder besondere Härtefälle vorliegen.
Weitere Schritte
Stellen Sie sicher, dass Sie keine Fristen verpassen. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, informieren Sie sich umfassend über die bestehenden Gesetze und Vorschriften. In vielen Fällen kann es hilfreich sein, sich mit den relevanten rechtlichen Vorgaben vertraut zu machen, um die besten Chancen auf eine erfolgreiche Einwendung zu haben.
Unter welchen Umständen kann ich eine Verlängerung der Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar beantragen?
Wenn Sie die Frist für ein Aufbauseminar verpassen, gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen triftiger Gründe. Dazu gehören beispielsweise:
- Unerwartete schwere Erkrankung, die eine Teilnahme unmöglich macht.
- Unverschuldete Verzögerung durch die Fahrschule, etwa wenn ein Seminar aufgrund unvorhersehbarer Umstände verschoben wird.
- Andere außergewöhnliche Umstände, die Ihre Teilnahme verhindern, wie z.B. eine unverschuldete Verschiebung der Seminartermine.
Es ist wichtig, dass Sie den Antrag auf Fristverlängerung unverzüglich nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes stellen. Die Behörde hat einen Ermessensspielraum, ob sie Ihren Antrag genehmigt oder ablehnt. Sie muss überzeugt werden, dass die Verzögerung nicht auf Eigenverschulden beruht und dass Sie bereit sind, das Seminar bei nächster Gelegenheit zu absolvieren.
Wenn die Frist für das Seminar verpasst wird und keine Verlängerung gewährt wird, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Diese kann erst wieder erteilt werden, nachdem das Seminar erfolgreich absolviert und die Teilnahmebestätigung vorgelegt wurde.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Aufbauseminar
Ein Aufbauseminar ist eine behördlich angeordnete Nachschulung für Fahranfänger, die während ihrer Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß (sogenannter A-Verstoß, wie die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung im Text) oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße (B-Verstöße) begangen haben. Gesetzliche Grundlage ist § 2a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Ziel des Seminars ist es, die Fahranfänger für Verkehrsgefahren zu sensibilisieren und zu einer sichereren Fahrweise anzuleiten. Die Teilnahme muss innerhalb einer von der Behörde gesetzten Frist nachgewiesen werden; andernfalls droht der Entzug der Fahrerlaubnis, wie im vorliegenden Fall geschehen.
Bescheid
Ein Bescheid ist eine förmliche, rechtsverbindliche Entscheidung einer Behörde, die einen Einzelfall regelt. Er richtet sich an eine bestimmte Person oder einen bestimmten Personenkreis und trifft eine Regelung, z. B. gewährt er eine Erlaubnis, lehnt einen Antrag ab, fordert zu einer Handlung auf oder stellt etwas fest (vgl. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG). Im Text sind sowohl die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar als auch der spätere Entzug der Fahrerlaubnis jeweils durch einen Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt. Gegen einen Bescheid kann man in der Regel Rechtsmittel einlegen (z. B. Widerspruch oder Klage).
Sofortige Vollziehung
Normalerweise muss eine behördliche Entscheidung (Bescheid) nicht befolgt werden, solange dagegen ein Rechtsmittel (wie eine Klage) läuft; das nennt man aufschiebende Wirkung. Die sofortige Vollziehung ist eine Ausnahme davon: Die Behörde ordnet an, dass ihre Entscheidung trotz eingelegter Klage oder Widerspruchs sofort wirksam wird und befolgt werden muss (§ 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Im Text ordnete die Behörde die sofortige Vollziehung für die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Abgabepflicht des Führerscheins an, begründet mit dem übergeordneten öffentlichen Interesse an der Verkehrssicherheit. Der Betroffene muss den Führerschein also abgeben, auch wenn seine Klage noch läuft.
Aufschiebende Wirkung
Die aufschiebende Wirkung ist ein Grundprinzip im Verwaltungsrecht: Wenn man gegen einen belastenden Bescheid einer Behörde Widerspruch einlegt oder Klage erhebt, wird die Wirksamkeit des Bescheids zunächst ausgesetzt (§ 80 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Das bedeutet, man muss der Anordnung der Behörde vorerst nicht nachkommen, bis über das Rechtsmittel entschieden wurde. Im vorliegenden Fall wurde diese Wirkung durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung durchbrochen. Der Antragsteller versuchte deshalb mit seinem Eilantrag, genau diese aufschiebende Wirkung seiner Klage gerichtlich wiederherstellen zu lassen, damit er den Führerschein bis zur Hauptentscheidung behalten darf.
Eilantrag
Ein Eilantrag (auch Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz genannt) ist ein Antrag bei Gericht, um eine schnelle, vorläufige Entscheidung zu erhalten, bevor das eigentliche Hauptverfahren (die Klage) abgeschlossen ist. Dies ist nötig, wenn durch die Dauer des normalen Verfahrens nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen würden. Im Text stellte der Fahranfänger einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht (§ 80 Abs. 5 VwGO), um die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Führerscheinentzug wiederherzustellen. Ziel war es, den Führerschein sofort zurückzubekommen und nicht erst das Ergebnis der Klage abwarten zu müssen.
Interessenabwägung
Die Interessenabwägung ist eine Methode der juristischen Entscheidungsfindung, bei der widerstreitende Interessen gegeneinander abgewogen werden, um zu einer gerechten Lösung zu gelangen. Gerichte und Behörden müssen oft das private Interesse eines Bürgers (z.B. das Interesse, den Führerschein zu behalten) gegen ein öffentliches Interesse (z.B. die Sicherheit des Straßenverkehrs) abwägen. Im Text wog das Verwaltungsgericht im Eilverfahren das Interesse des Antragstellers, weiter Auto fahren zu dürfen, gegen das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit ab. Das Gericht gab dem öffentlichen Interesse Vorrang, da die gesetzlichen Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis (versäumtes Aufbauseminar) vorlagen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 2a Abs. 2 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe sind verpflichtet, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, wenn sie innerhalb der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begehen. Dies dient der Verkehrssicherheit und soll Fahranfänger für regelkonformes Verhalten sensibilisieren. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Antragsteller hat durch die Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h innerorts eine schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen, welche die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechtmäßig begründet.
- § 2a Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Wird die Teilnahmebescheinigung für das Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Entziehung ist in diesem Fall eine zwingende Rechtsfolge und liegt im Ermessen der Behörde. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da der Antragsteller die Teilnahmebescheinigung trotz mehrfacher Fristsetzung nicht vorlegte, war die Fahrerlaubnisbehörde rechtlich verpflichtet, die Fahrerlaubnis zu entziehen.
- § 2a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Die Fahrerlaubnis auf Probe wird für eine Dauer von zwei Jahren erteilt und dient dazu, Fahranfänger in einer kritischen Phase nach Ersterteilung der Fahrerlaubnis besonders zu beobachten und zu erziehen. Verstöße in dieser Zeit haben verschärfte Konsequenzen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Antragsteller befand sich zum Zeitpunkt des Verstoßes und der Anordnung des Aufbauseminars innerhalb seiner Probezeit, wodurch die besonderen Regelungen für Fahranfänger Anwendung fanden.
- § 3 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Die Nichteignung kann sich aus Verstößen gegen Rechtsvorschriften oder anderen Umständen ergeben. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Weigerung des Antragstellers, am Aufbauseminar teilzunehmen, wird als ein Umstand gewertet, der seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet und die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt.
- § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ist unter anderem dann zulässig, wenn sie kraft Gesetzes angeordnet ist oder im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist. Dies ermöglicht die Durchsetzung von Entscheidungen noch vor Abschluss eines möglichen Rechtsbehelfsverfahrens. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Führerscheinabgabe ist aufgrund des kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Entzugs der Fahrerlaubnis gerechtfertigt, um die Verkehrssicherheit nicht unnötig zu gefährden.
Hinweise und Tipps
Praxistipps für Fahranfänger in der Probezeit bei Anordnung eines Aufbauseminars
Die Probezeit ist für Fahranfänger eine besondere Bewährungsphase. Bereits ein einziger schwerwiegender Verkehrsverstoß kann weitreichende Folgen haben. Wird dann auch noch eine behördliche Anordnung ignoriert, steht der Führerschein schnell auf dem Spiel.
Hinweis: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Kanzlei. Jeder Einzelfall kann Besonderheiten aufweisen, die eine abweichende Einschätzung erfordern.
Tipp 1: Nehmen Sie Verkehrsverstöße in der Probezeit extrem ernst
Schon eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung (wie im Fall: 40 km/h zu schnell innerorts) oder ein anderer sogenannter A-Verstoß (z. B. Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung) führt in der Probezeit zwingend zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit. Seien Sie sich dieser verschärften Regeln bewusst.
Tipp 2: Handeln Sie sofort bei Anordnung eines Aufbauseminars
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnet, setzt sie dafür eine Frist (oft drei Monate). Kümmern Sie sich unverzüglich um die Anmeldung bei einer Fahrschule, die solche Seminare anbietet. Warten Sie nicht bis zum Ende der Frist.
⚠️ ACHTUNG: Die Teilnahme muss innerhalb der gesetzten Frist nicht nur begonnen, sondern nachgewiesen werden. Versäumen Sie die Frist, wird die Fahrerlaubnis entzogen – ohne weiteren Ermessensspielraum der Behörde.
Tipp 3: Klären Sie Teilnahmeprobleme rechtzeitig und nachweisbar mit der Behörde
Persönliche oder finanzielle Gründe für eine Nichtteilnahme werden in der Regel nicht akzeptiert. Auch angebliche Terminengpässe bei Fahrschulen sind nur in absoluten Ausnahmefällen relevant und müssen vor Fristablauf aktiv bei der Behörde angesprochen und belegt werden. Warten Sie nicht ab, sondern suchen Sie proaktiv das Gespräch mit der Behörde, wenn sich Schwierigkeiten abzeichnen. Informieren Sie sich bei mehreren Fahrschulen.
⚠️ ACHTUNG: Sich erst nach Fristablauf oder kurz davor auf Probleme zu berufen, ist meist erfolglos. Die Behörde muss die Möglichkeit haben, Ihre Angaben zu prüfen und ggf. Alternativen aufzuzeigen oder die Frist ausnahmsweise zu verlängern. Dies geschieht aber nur in sehr engen Grenzen.
Tipp 4: Suchen Sie bei Unklarheiten oder Problemen frühzeitig Unterstützung
Wenn Sie die Anordnung erhalten und unsicher sind, was zu tun ist, oder wenn Sie absehen können, dass Sie die Frist nur schwer einhalten können, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie die Fahrerlaubnisbehörde oder ziehen Sie frühzeitig eine anwaltliche Beratung im Verkehrsrecht in Betracht, um Ihre Optionen zu klären, bevor die Frist verstrichen ist.
Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Die Anordnung eines Aufbauseminars ist die erste Stufe der Maßnahmen bei Auffälligkeiten in der Probezeit. Sie erfolgt nach einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen (B-Verstöße). Ignorieren Sie diese Anordnung, führt dies zwingend zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Spätere Ausreden zählen meist nicht.
✅ Checkliste: Aufbauseminar in der Probezeit
- Ist der Verkehrsverstoß ein A-Verstoß oder der zweite B-Verstoß?
- Habe ich die Anordnung zum Aufbauseminar von der Behörde erhalten?
- Habe ich die darin genannte Frist notiert?
- Habe ich mich umgehend um einen Seminarplatz bei einer Fahrschule gekümmert?
- Kann ich die Teilnahmebescheinigung rechtzeitig vor Fristablauf bei der Behörde einreichen?
Das vorliegende Urteil
VG München – Az.: M 19 S 24.2643 – Beschluss vom 28.01.2025
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