Übersicht
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Konsequenzen der Nichtvorführung zur Hauptuntersuchung: Ein konkreter Fall
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- FAQ – Häufige Fragen
- Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Versäumnis der Hauptuntersuchung?
- Wie lange darf man nach Ablauf der HU-Frist noch fahren?
- Welche Ausnahmen oder Fristverlängerungen gibt es für die Hauptuntersuchung?
- Wie kann man sich gegen ein Bußgeld wegen versäumter HU wehren?
- Wer ist für die Einhaltung der HU-Frist verantwortlich – Halter oder Fahrer?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Die Betroffene wurde wegen der versäumten Hauptuntersuchung ihres Fahrzeugs mit einer Geldbuße belegt.
- Sie argumentierte, dass das Fahrzeug 3,5 Jahre lang unrechtmäßig von einer Firma vorenthalten wurde, was die fristgerechte Durchführung der Hauptuntersuchung verhinderte.
- Es wurde angeführt, dass die Verzögerung nicht in ihrem Verantwortungsbereich lag, sondern durch andere Beteiligte, einschließlich der Justiz, verursacht wurde.
- Die Betroffene stellte die Zulässigkeit der Beweisaufnahme in Frage, da der zuständige Beamte ihr Grundstück ohne Erlaubnis betreten hätte.
- Das Gericht entschied gegen die Argumente der Betroffenen und bestätigte die Geldbuße.
- Es wurde festgestellt, dass die Hauptuntersuchung pflichtgemäß hätte durchgeführt werden müssen, unabhängig von den Umständen der vermeintlichen Unterschlagung.
- Die Tatsache, dass das Fahrzeug auf privatem Grund geparkt war, entlastet die Halterin nicht von der Pflicht zur Hauptuntersuchung.
- Der Gerichtsbeschluss zeigt, dass die Rechtsprechung auch bei Argumenten zu Unterschlagungen und Zuständigkeitsüberschreitungen klare Vorgaben hat.
- Die Entscheidung führt dazu, dass Betroffene, die sich auf ähnliche Argumentationen stützen, möglicherweise nicht erfolgreich sein werden.
- Dieugs wurden verstärkt auf die wichtige Einhaltung der Hauptuntersuchungspflicht hingewiesen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Konsequenzen der Nichtvorführung zur Hauptuntersuchung: Ein konkreter Fall
Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung, die zur Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen beiträgt. Diese regelmäßige Fahrzeugüberprüfung, die meist in Verbindung mit einer Abgasuntersuchung erfolgt, stellt sicher, dass Autos und andere Fahrzeuge die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen und umweltfreundlich sind. Laut den gesetzlichen Vorschriften müssen Fahrzeughalter ihre Autos in festgelegten Abständen zur HU vorführen, um eine gültige Fahrzeugzulassung aufrechtzuerhalten. Das Unterlassen einer solchen Prüfung, auch als Nichtvorführung bezeichnet, kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Strafen bei Nichtvorführung sind nicht zu unterschätzen. Wer sein Fahrzeug über den fälligen Untersuchungstermin hinaus nicht zur HU bringt, muss mit Bußgeldern und gegebenenfalls weiteren rechtlichen Maßnahmen rechnen. Darüber hinaus kann dies auch Auswirkungen auf die Insuranz und die Verkehrssicherheit haben. Eine regelmäßige Wartung und Inspektion des Autos schützt nicht nur vor finanziellen Einbußen, sondern gewährleistet auch die Sicherheit im Straßenverkehr.
Im Folgenden wird ein konkreter Fall näher betrachtet, der die Problematik der Nichtvorführung zur Hauptuntersuchung und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen verdeutlicht.
Der Fall vor Gericht
Gericht bestätigt Bußgeld für unterlassene Hauptuntersuchung trotz komplexer Vorgeschichte
Das Amtsgericht Büdingen hat eine Fahrzeughalterin zu einer Geldbuße von 60 Euro verurteilt, weil sie ihr Kraftfahrzeug nicht fristgerecht zur Hauptuntersuchung vorgeführt hatte.

Der Termin war um mehr als acht Monate überschritten worden, wie aus der abgelaufenen Prüfplakette hervorging.
Fahrzeug trotz abgelaufener HU im Straßenverkehr
Die Betroffene hatte argumentiert, das Fahrzeug sei über einen längeren Zeitraum von einer Firma widerrechtlich zurückgehalten worden. Ein Gerichtsverfahren zur Herausgabe habe sie daran gehindert, die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Zudem bestritt sie, dass das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt war.
Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass das Auto sowohl am Tag der Anzeige als auch Monate später auf öffentlichen Straßen geparkt wurde. Ein Zeuge vom Ordnungsamt hatte entsprechende Beobachtungen und Fotos dokumentiert.
Zweifel an Darstellung der Betroffenen
Die Richterin zweifelte an der Glaubwürdigkeit der Fahrzeughalterin. Trotz mehrfacher Aufforderung legte diese keine Nachweise für die behaupteten Gerichtsverfahren vor. Auch die zeitlichen Abläufe erschienen dem Gericht nicht schlüssig. Selbst wenn es Probleme mit der Herausgabe des Fahrzeugs gegeben hätte, wäre genug Zeit geblieben, die Hauptuntersuchung nachzuholen.
Rechtliche Bewertung des Gerichts
Das Gericht betonte, dass für den Tatbestand der unterlassenen Hauptuntersuchung nicht einmal erforderlich sei, dass das Fahrzeug tatsächlich im Straßenverkehr benutzt wurde. Allein die Nichtvorführung zur HU stelle bereits eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Halterin sei rechtlich dafür verantwortlich, dass ihr Fahrzeug rechtzeitig zur Prüfung vorgeführt werde. Als ehemalige Führerscheininhaberin hätte sie die Pflicht zur HU kennen müssen. Das Gericht sah daher zumindest fahrlässiges Handeln als gegeben an.
Urteil entspricht Bußgeldkatalog
Die verhängte Geldbuße von 60 Euro entspricht dem Regelsatz des Bußgeldkatalogs für diesen Verstoß. Das Gericht sah keinen Grund für eine Abweichung nach oben oder unten. Die Kosten des Verfahrens muss die Betroffene ebenfalls tragen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil bekräftigt die strikte Verantwortung von Fahrzeughaltern für die fristgerechte Durchführung der Hauptuntersuchung. Die bloße Nichtvorführung zur HU genügt für eine Ordnungswidrigkeit, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr. Behauptete Hinderungsgründe müssen konkret nachgewiesen werden. Das Gericht legt Wert auf die konsequente Anwendung der Vorschriften zur Verkehrssicherheit und die Glaubhaftmachung entlastender Umstände.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Dieses Urteil verdeutlicht, dass Fahrzeughalter für die fristgerechte Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) strikt verantwortlich sind – unabhängig von äußeren Umständen. Selbst wenn Sie in einen Rechtsstreit um Ihr Fahrzeug verwickelt sind oder es nicht nutzen, müssen Sie die HU-Frist einhalten oder nachweisbare, triftige Gründe für eine Verzögerung vorlegen können. Das bloße Versäumnis der HU, auch ohne Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr, kann bereits zu einem Bußgeld führen. Beachten Sie: Argumentationen wie „Privatgrundstück“ oder „nicht genutzt“ werden von Gerichten kritisch geprüft. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU vorführen oder bei Hindernissen frühzeitig mit den Behörden kommunizieren und Nachweise bereithalten.
FAQ – Häufige Fragen
In unserer FAQ-Rubrik finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU). Hier klären wir nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern geben auch praktische Tipps für Autobesitzer, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug stets in einem optimalen Zustand ist. Tauchen Sie ein in die relevanten Informationen und bleiben Sie auf dem neuesten Stand in Sachen Verkehrssicherheit.
Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Versäumnis der Hauptuntersuchung?
- Wie lange darf man nach Ablauf der HU-Frist noch fahren?
- Welche Ausnahmen oder Fristverlängerungen gibt es für die Hauptuntersuchung?
- Wie kann man sich gegen ein Bußgeld wegen versäumter HU wehren?
- Wer ist für die Einhaltung der HU-Frist verantwortlich – Halter oder Fahrer?
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Versäumnis der Hauptuntersuchung?
Bei Versäumnis der Hauptuntersuchung (HU) drohen Ihnen gestaffelte rechtliche Konsequenzen, die mit der Dauer der Überschreitung zunehmen:
Verwarnungen und Bußgelder
Unmittelbar nach Ablauf des auf der Plakette angezeigten Monats begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ab einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten wird ein Verwarnungsgeld von 15 Euro fällig. Überziehen Sie die HU um vier bis acht Monate, erhöht sich das Bußgeld auf 25 Euro. Bei einer Überschreitung von mehr als acht Monaten müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.
Erweiterte Untersuchung und Zusatzkosten
Wenn Sie die HU um mehr als zwei Monate überziehen, sind die Prüforganisationen verpflichtet, eine erweiterte Untersuchung durchzuführen. Diese Ergänzungsuntersuchung ist etwa 20 Prozent teurer als die reguläre HU.
Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
Bei einem Unfall mit überzogener HU bleibt Ihr grundsätzlicher Versicherungsschutz bestehen. Allerdings kann Ihre Versicherung Sie in Regress nehmen, wenn der Unfall auf technische Mängel zurückzuführen ist, die bei einer rechtzeitigen HU hätten entdeckt werden können. In solchen Fällen können Sie mit bis zu 5.000 Euro an den Kosten beteiligt werden.
Mögliche Fahrzeugstilllegung
In besonders schwerwiegenden Fällen, etwa wenn erhebliche Mängel festgestellt werden, kann die zuständige Behörde die Stilllegung Ihres Fahrzeugs anordnen. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzen dürfen, bis die Mängel behoben und eine neue HU durchgeführt wurde.
Bedenken Sie, dass die regelmäßige Durchführung der HU nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern auch Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer dient. Es empfiehlt sich daher, den Termin für die nächste HU im Blick zu behalten und rechtzeitig wahrzunehmen.
Wie lange darf man nach Ablauf der HU-Frist noch fahren?
Grundsätzlich dürfen Sie nach Ablauf der HU-Frist gar nicht mehr fahren. Die Hauptuntersuchung muss spätestens innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette angegeben ist.
In der Praxis wird jedoch eine Toleranzfrist von bis zu zwei Monaten nach Ablauf der HU-Frist geduldet. Innerhalb dieser Zeit droht Ihnen in der Regel noch kein Bußgeld. Beachten Sie aber, dass Sie rechtlich gesehen trotzdem eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Konsequenzen bei längerer Überschreitung
Wenn Sie die HU-Frist um mehr als zwei Monate überziehen, müssen Sie mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Bußgelder: Diese steigen mit zunehmender Überschreitungsdauer. Bei 2-4 Monaten Überschreitung zahlen Sie 15 Euro, bei 4-8 Monaten 25 Euro.
- Punkte in Flensburg: Ab einer Überschreitung von mehr als 8 Monaten wird zusätzlich zum Bußgeld ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
- Erweiterte HU: Die Prüforganisation ist verpflichtet, ab einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten eine erweiterte Hauptuntersuchung durchzuführen. Dies erhöht die Prüfgebühr um 20 Prozent.
Risiken beim Fahren ohne gültige HU
Wenn Sie ohne gültige HU fahren, gehen Sie erhebliche Risiken ein:
- Versicherungsschutz: Bei einem Unfall, der auf einen bei der HU zu beanstandenden Mangel zurückzuführen ist, kann Ihre Versicherung Sie in Regress nehmen.
- Verkehrssicherheit: Ohne regelmäßige Überprüfung steigt das Risiko unentdeckter Mängel, die Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer gefährden können.
- Rechtliche Konsequenzen: Sie verstoßen gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und riskieren bei Kontrollen Bußgelder und Punkte.
Ausnahmen für die Fahrt zur HU
Eine Fahrt zur Prüfstelle ist auch mit abgelaufener HU-Plakette erlaubt, sofern es sich um die direkte Fahrt zur Durchführung der Hauptuntersuchung handelt. Halten Sie für diesen Fall einen Nachweis über den Termin bereit, um bei einer möglichen Kontrolle Ihre Absicht belegen zu können.
Welche Ausnahmen oder Fristverlängerungen gibt es für die Hauptuntersuchung?
Grundsätzlich gibt es nur wenige Ausnahmen von der Pflicht zur fristgerechten Hauptuntersuchung (HU). In bestimmten Fällen können Sie jedoch eine Fristverlängerung beantragen oder von der HU-Pflicht vorübergehend befreit werden:
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen
Wenn Ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen hat und die HU in den Stilllegungszeitraum fällt, müssen Sie die Untersuchung im ersten Monat der neuen Betriebszeit durchführen lassen. Eine separate Fristverlängerung ist hier nicht nötig.
Auslandsaufenthalt
Bei einem längeren Auslandsaufenthalt können Sie eine Fristverlängerung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie sich mit dem Fahrzeug für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten. Die Behörde kann dann eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten gewähren.
Oldtimer mit H-Kennzeichen
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen genießen einen Sonderstatus. Sie müssen zwar regelmäßig zur HU, aber das Intervall beträgt hier 24 Monate, unabhängig vom Alter des Fahrzeugs.
Vorübergehende Stilllegung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend abmelden, wird die HU-Frist ausgesetzt. Nach der Wiederanmeldung läuft die Frist weiter, sofern die HU nicht bereits überfällig war.
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen, wie sie etwa von Händlern oder Werkstätten genutzt werden, sind von der regelmäßigen HU-Pflicht ausgenommen.
Fristverlängerung in Härtefällen
In besonderen Härtefällen, etwa bei schwerer Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, können Sie bei der Zulassungsbehörde eine kurzfristige Fristverlängerung beantragen. Dies liegt im Ermessen der Behörde und wird nur in Ausnahmefällen gewährt.
Beachten Sie, dass Sie für jede Fristverlängerung oder Ausnahme rechtzeitig einen Antrag stellen müssen. Fahren ohne gültige HU kann zu Bußgeldern und im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung führen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Situation eine Ausnahme rechtfertigt, wenden Sie sich frühzeitig an Ihre zuständige Zulassungsbehörde.
Wie kann man sich gegen ein Bußgeld wegen versäumter HU wehren?
Gegen ein Bußgeld wegen versäumter Hauptuntersuchung (HU) können Sie sich durch Einlegung eines Einspruchs wehren. Dafür haben Sie eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids. Der Einspruch muss schriftlich bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat.
Formale Anforderungen des Einspruchs
Für einen wirksamen Einspruch genügt ein formloses Schreiben mit dem Hinweis, dass Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Geben Sie das Aktenzeichen und das Datum des Bescheids an. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich, kann aber die Erfolgsaussichten erhöhen.
Mögliche Argumentationen
Bei der Begründung Ihres Einspruchs können Sie folgende Argumente in Betracht ziehen:
- Fehlerhafte Zustellung: Wenn der Bußgeldbescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde, beginnt die Einspruchsfrist möglicherweise später.
- Formfehler im Bescheid: Prüfen Sie, ob alle notwendigen Angaben wie Tatvorwurf, Ort, Zeit und rechtliche Grundlagen vollständig und korrekt sind.
- Tatsächliche Durchführung der HU: Falls Sie die HU doch rechtzeitig durchgeführt haben, legen Sie entsprechende Nachweise vor.
- Unverschuldete Verzögerung: Erläutern Sie, wenn besondere Umstände wie Krankheit oder ein Werkstattaufenthalt die rechtzeitige HU verhindert haben.
Erfolgsaussichten
Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind stark vom Einzelfall abhängig. Bei geringfügigen Fristüberschreitungen und plausiblen Gründen zeigen sich Behörden oft kulant. Bei längeren Verzögerungen ohne triftige Gründe sind die Chancen auf Erfolg eher gering.
Beachten Sie, dass ein Einspruch auch zu einer Erhöhung des Bußgeldes führen kann, wenn das Gericht den Verstoß als schwerwiegender einstuft. Wägen Sie daher sorgfältig ab, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt.
Wer ist für die Einhaltung der HU-Frist verantwortlich – Halter oder Fahrer?
Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der HU-Frist verantwortlich, nicht der Fahrer. Dies gilt auch dann, wenn Halter und Fahrer nicht identisch sind, wie es häufig bei Firmenfahrzeugen der Fall ist.
Gesetzliche Grundlage
Die Verantwortlichkeit des Halters ergibt sich aus § 29 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Demnach haben die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen diese auf ihre Kosten in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Pflichten des Halters
Als Halter sind Sie verpflichtet:
- Die Fristen für die Hauptuntersuchung zu überwachen
- Das Fahrzeug rechtzeitig zur HU vorzuführen
- Sicherzustellen, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist
Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, müssen Sie diese Pflichten erfüllen, unabhängig davon, ob Sie selbst das Fahrzeug fahren oder es von anderen genutzt wird.
Konsequenzen bei Versäumnis
Versäumen Sie als Halter die HU-Frist, drohen Ihnen Bußgelder. Diese staffeln sich je nach Überschreitung der Frist:
- Bis zu 2 Monate: In der Regel keine Konsequenzen
- 2 bis 4 Monate: 15 Euro Bußgeld
- 4 bis 8 Monate: 25 Euro Bußgeld
- Über 8 Monate: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister
Besonderheiten bei Firmenfahrzeugen
Bei Firmenfahrzeugen ist in der Regel das Unternehmen der Halter und somit für die Einhaltung der HU-Frist verantwortlich. Wenn Sie als Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug nutzen, sollten Sie dennoch die Plakette im Auge behalten und Ihren Arbeitgeber rechtzeitig auf eine anstehende HU hinweisen.
Haftung bei Unfällen
Sollte es aufgrund eines technischen Mangels, der bei einer fälligen HU hätte entdeckt werden können, zu einem Unfall kommen, kann der Halter haftbar gemacht werden. Dies gilt selbst dann, wenn er nicht selbst gefahren ist.
Wenn Sie als Halter Ihr Fahrzeug regelmäßig zur HU bringen, schützen Sie nicht nur sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen, sondern tragen auch zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Hauptuntersuchung (HU): Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung für Kraftfahrzeuge in Deutschland, die regelmäßig durchgeführt werden muss. Sie stellt sicher, dass Fahrzeuge ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit einhalten. Bei der HU wird das Fahrzeug auf technische Mängel überprüft, und wenn es die Anforderungen erfüllt, bekommt es eine neue Prüfplakette. Die Fristen zur HU richten sich nach dem Fahrzeugtyp und -alter, und das Versäumnis dieser Untersuchung kann zu Bußgeldern führen.
- Nichtvorführung zur HU: Dieser Begriff beschreibt das Versäumnis, ein Fahrzeug innerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Hauptuntersuchung zu bringen. Das alleinige Unterlassen der Vorführung zur HU stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen geahndet wird. Selbst wenn das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr genutzt wird, muss es fristgerecht zur HU vorgeführt werden, andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen.
- Ordnungswidrigkeit: Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügigere Gesetzesverletzung im Vergleich zu einer Straftat und wird meist mit Geldbußen geahndet. Im Kontext der Fahrzeugführung bedeutet dies z.B., dass die Nichtvorführung zur Hauptuntersuchung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, weil sie gegen die Verkehrssicherheitsvorschriften verstößt. Die Verfolgung und Bestrafung solcher Ordnungswidrigkeiten erfolgen durch Verwaltungsbehörden oder Gerichte.
- Bußgeldkatalog: Der Bußgeldkatalog ist eine Liste, die festlegt, welche Geldstrafen für bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt werden. Im Kontext der Hauptuntersuchung besagt der Bußgeldkatalog, welche Sanktionen auf Fahrzeughalter zukommen, die die vorgeschriebene Prüfung versäumen. Beispielsweise können Bußgelder unterschiedlich hoch ausfallen, je nachdem, wie lange die HU überfällig ist.
- Fahrlässigkeit: Fahrlässigkeit bezeichnet im rechtlichen Sinne das unbeabsichtigte Herbeiführen eines Schadens durch Außerachtlassen der gebotenen Sorgfalt. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die Halterin fahrlässig gehandelt hat, indem sie trotz der Kenntnis der HU-Pflicht ihr Fahrzeug nicht rechtzeitig vorgeführt hat. Fahrlässigkeit kann wie Vorsatz rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, jedoch sind die Strafen meist milder.
- Verfahrenskosten: Verfahrenskosten umfassen alle Kosten, die im Laufe eines rechtlichen Verfahrens anfallen, einschließlich Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Auslagen für Zeugen. Im vorliegenden Fall muss die Halterin nicht nur das Bußgeld bezahlen, sondern auch die Kosten des Verfahrens tragen, da sie als schuldig befunden wurde. Dies erhöht die finanzielle Belastung zusätzlich zu der eigentlichen Strafe.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 29 Abs. 1 StVZO: Diese Vorschrift regelt die Pflicht, ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Sie schreibt vor, dass ein Fahrzeug spätestens zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der letzten Hauptuntersuchung zur erneuten Überprüfung vorgeführt werden muss. Im vorliegenden Fall hatte das Fahrzeug bereits im September 2018 die Hauptuntersuchungspflicht, die jedoch nicht erfüllt wurde.
- § 69a StVZO: Dieser Paragraph beinhaltet die Ordnungswidrigkeitenbestimmungen im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchungspflicht. Wer ein Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung vorführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Anordnung der Geldbuße von 60 € durch das Amtsgericht Büdingen erfolgt auf Grundlage dieser Norm.
- § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG: Dieser Paragraph befasst sich mit der Straßenverkehrszulassung. Er regelt die Bedingungen für die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr. Eine dieser Bedingungen ist laut § 24 Abs. 1 StVZO, dass das Fahrzeug einer Hauptuntersuchung unterzogen wurde. Die Vorschrift Nr. 5 in Absatz 3 räumt der zuständigen Zulassungsbehörde das Recht ein, ein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen, wenn es ohne gültige Hauptuntersuchung am Straßenverkehr teilnimmt.
- Nr. 186.2.3 BKat: Diese Vorschrift aus dem Bußgeldkatalog legt die Geldbuße fest, die verhängt werden kann, wenn ein Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung am Straßenverkehr teilnimmt. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach dem konkreten Einzelfall, wird aber in diesem Fall mit 60 € bemessen.
- § 24 Abs. 1 StVG, § 29 StVZO, § 69a StVZO (in Verbindung mit § 30 StVZO): Diese Vorschriften regeln die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung und Gültigkeit der Hauptuntersuchung, wobei die Hauptuntersuchung nur dann durchgeführt werden kann, wenn das Fahrzeug dem Halter rechtlich zur Verfügung steht. Die Betroffene argumentiert, dass sie das Fahrzeug aufgrund eines Zivilprozesses nicht zur Verfügung hatte und die Hauptuntersuchung somit nicht möglich war. Diese Argumentation müsste sich auf die spezifische Situation des Rechtsstreits und die Möglichkeit, das Fahrzeug für die Hauptuntersuchung dem Halter zur Verfügung zu stellen, fokussieren. Die Tatsache, dass der Betroffenen das Fahrzeug nicht zur Verfügung stand, kann jedoch möglicherweise als milderndes Umstand bei der Festlegung der Höhe der Geldbuße berücksichtigt werden.
Das vorliegende Urteil
AG Büdingen – Az.: 60 OWi 901 Js 12219/23 – Urteil vom 12.06.2023
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