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Fahrerlaubnisentziehung bei Gewalttaten außerhalb des Straßenverkehrs

Begeht ein Fahrerlaubnisinhaber wiederholt strafrechtlich relevante Gewalttaten außerhalb des Straßenverkehrs, so kann ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis selbst dann entziehen, wenn er bisher verkehrsrechtlich nicht aufgefallen ist, da ihm die charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr fehlt (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12.09.2012, Az.:7 L896/12).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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