Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Verfassungsgerichtshof stärkt Rechte von Autofahrern: Mehr Transparenz bei Geschwindigkeitsmessungen durchgesetzt
- Der Fall: Streit um Dateneinsicht nach Geschwindigkeitsmessung auf der A8
- Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg: Recht auf faires Verfahren gestärkt
- Konsequenzen des Urteils: Aufhebung des Bußgeldbescheids und Zurückverweisung
- Bedeutung des Urteils für Betroffene: Mehr Transparenz und stärkere Verteidigungsposition
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Daten kann ich bei einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einsehen?
- Wie beantrage ich Einsicht in die digitalen Falldaten einer Geschwindigkeitsmessung?
- Darf die Bußgeldstelle die Herausgabe von Messdaten verweigern?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn mir die Einsicht in Messdaten verweigert wird?
- Warum sind die digitalen Falldaten und die komplette Messreihe für meine Verteidigung wichtig?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg
- Datum: 27.01.2025
- Aktenzeichen: 1 VB 173/21
- Verfahrensart: Verfassungsbeschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Beschwerdeführer: Rügte, dass ihm sein Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt wurde, weil ihm der Zugang zu digitalen Falldaten (Messreihe und Statistikdatei) bei der Bußgeldbehörde verweigert wurde, was seine Verteidigungsmöglichkeiten einschränkte.
- Land Baden-Württemberg: Wird zur Erstattung der notwendigen Auslagen für den Beschwerdeführer verurteilt.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Beschwerdeführer erhielt keinen Zugang zu bei der Bußgeldbehörde vorliegenden digitalen Falldaten, die nicht in der Bußgeldakte enthalten waren, wodurch seine Verteidigungsmöglichkeiten beeinträchtigt wurden.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob das Recht auf ein faires Verfahren den Anspruch beinhaltet, Zugang zu allen relevanten, bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen zu erhalten, auch wenn diese nicht in der Akte dokumentiert sind.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 17. März 2021 wurde aufgehoben, die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Stuttgart zurückverwiesen und der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. November 2021 als gegenstandslos erklärt.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass das Recht auf ein faires Verfahren den Zugang zu relevanten, bei der Bußgeldbehörde gespeicherten Informationen umfasst, um die Verteidigungsmöglichkeiten zu sichern – eine Ansicht, die durch vergleichbare frühere Entscheidungen untermauert wird.
- Folgen: Das Amtsgericht Stuttgart muss den Fall unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Bedenken neu entscheiden, und das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, dem Beschwerdeführer die angefallenen Auslagen zu erstatten.
Der Fall vor Gericht
Verfassungsgerichtshof stärkt Rechte von Autofahrern: Mehr Transparenz bei Geschwindigkeitsmessungen durchgesetzt

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg die Rechte von Autofahrern im Bußgeldverfahren gestärkt. Konkret geht es um die Einsicht in Digitale Falldaten von Geschwindigkeitsmessgeräten, die für die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide essenziell sein können. Das Gericht stellte klar, dass Betroffenen grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu diesen Daten zusteht, auch wenn diese nicht direkt in der Bußgeldakte enthalten sind. Dieses Urteil (Az.: 1 VB 173/21) vom 27. Januar 2025 korrigiert frühere Entscheidungen und unterstreicht die Bedeutung eines fairen Verfahrens.
Der Fall: Streit um Dateneinsicht nach Geschwindigkeitsmessung auf der A8
Im Zentrum des Falls stand ein Autofahrer, der auf der Autobahn A8 geblitzt wurde. Ihm wurde vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschritten zu haben. Im anschließenden Bußgeldverfahren beantragte der Betroffene über seinen Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte, die ihm zunächst gewährt wurde. Doch damit gab er sich nicht zufrieden. Um die Messung und den daraus resultierenden Bußgeldbescheid überprüfen zu können, forderte er zusätzlich die Herausgabe verschiedener, nicht in der Akte befindlicher Daten und Unterlagen an. Dazu gehörten insbesondere die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe, eine Statistikdatei/Logdatei, der Public Key der Messanlage sowie Wartungs-, Instandsetzungs- und Eichunterlagen des verwendeten Messgeräts vom Typ TraffiStar S330.
Bußgeldbehörde verweigert umfassende Dateneinsicht – Verweis auf Akteneinsicht vor Ort
Die zuständige Bußgeldbehörde gewährte dem Betroffenen zwar Einsicht in die Gebrauchsanweisung des Messgeräts und stellte Ausdrucke des Messfotos sowie Überprüfungsprotokolle zur Verfügung. Die Herausgabe der gesamten Messreihe lehnte sie jedoch ab. Sie argumentierte, dass eine Übersendung dieser Daten nicht zulässig sei und bot stattdessen an, die Messreihe in den Räumlichkeiten der Bußgeldstelle einzusehen. Auch die Existenz einer sogenannten Lebensakte für das Messgerät, in der alle Wartungs- und Reparaturmaßnahmen dokumentiert wären, wurde verneint.
Gerichtliche Auseinandersetzung um die Herausgabe der Messdaten – Antrag nach § 62 OWiG
Mit der teilweisen Ablehnung der Dateneinsicht wollte sich der Betroffene nicht zufriedengeben. Sein Anwalt stellte daraufhin einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). In diesem Antrag wurde detailliert dargelegt, warum die beantragten Unterlagen aus Sicht der Verteidigung für eine umfassende Prüfung des Tatvorwurfs unerlässlich seien. Noch bevor über diesen Antrag entschieden wurde, erließ die Bußgeldbehörde jedoch einen Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen. Dieser legte Einspruch ein und begründete diesen ebenfalls mit der fehlenden Möglichkeit, die Messung aufgrund der verweigerten Dateneinsicht umfassend überprüfen zu können.
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg: Recht auf faires Verfahren gestärkt
Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gab der Verfassungsbeschwerde des Autofahrers statt und hob damit das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart auf. Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzten. Dieses Recht ist in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Art. 2 Abs. 1 LV) in Verbindung mit dem Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG) sowie Art. 23 Abs. 1 LV verankert.
Zugang zu digitalen Falldaten ist integraler Bestandteil des fairen Verfahrens
In seiner Begründung betonte der Verfassungsgerichtshof, dass das Recht auf ein faires Verfahren nicht nur die gerichtliche Aufklärungspflicht umfasst, sondern insbesondere auch die Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen sicherstellen muss. Dazu gehört nach Ansicht des Gerichts grundsätzlich der Anspruch auf Zugang zu allen relevanten Informationen, die bei der Bußgeldbehörde vorhanden sind und für die Überprüfung der Messung von Bedeutung sein können. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen – wie im vorliegenden Fall die digitalen Falldaten, Messreihe und Statistikdatei – nicht unmittelbar Bestandteil der Bußgeldakte sind.
Begründung des Gerichts: Gewährleistung effektiver Verteidigungsrechte im Fokus
Der Verfassungsgerichtshof argumentierte, dass die Kenntnis der digitalen Falldaten für den Betroffenen unerlässlich sein kann, um die Funktionsweise des Messgeräts, die Plausibilität der Messung und mögliche Fehlerquellen zu überprüfen. Ohne diese Daten sei eine effektive Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid erheblich erschwert oder gar unmöglich. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auf frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die bereits die Bedeutung von umfassenden Verteidigungsmöglichkeiten in Bußgeldverfahren betont hatten. Die bloße Akteneinsicht in die standardmäßigen Unterlagen reiche in solchen Fällen nicht aus, um ein faires Verfahren zu gewährleisten.
Konsequenzen des Urteils: Aufhebung des Bußgeldbescheids und Zurückverweisung
Als Konsequenz aus der festgestellten Grundrechtsverletzung hob der Verfassungsgerichtshof das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart auf. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofs erneut über den Fall entscheiden und dem Betroffenen die Möglichkeit geben, die relevanten digitalen Falldaten einzusehen und im Verfahren zu verwerten. Zudem wurde entschieden, dass das Land Baden-Württemberg die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers zu erstatten hat.
Bedeutung des Urteils für Betroffene: Mehr Transparenz und stärkere Verteidigungsposition
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat erhebliche Bedeutung für alle Autofahrer, die mit Geschwindigkeitsmessungen und Bußgeldverfahren konfrontiert sind. Es stärkt ihre Rechte auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung in solchen Fällen. Durch die Klarstellung, dass ein Anspruch auf Einsicht in digitale Falldaten, Messreihen und Statistikdateien besteht, wird die Transparenz von Geschwindigkeitsmessungen erhöht. Betroffene erhalten nun eine bessere Möglichkeit, die gegen sie erhobenen Vorwürfe zu überprüfen und sich gegebenenfalls erfolgreich gegen unberechtigte Bußgeldbescheide zu wehren. Das Urteil setzt ein wichtiges Zeichen für eine bürgerfreundliche und rechtsstaatliche Bußgeldpraxis, in der die Rechte der Betroffenen nicht hinter Effizienzbestrebungen der Behörden zurückstehen dürfen. Es ist zu erwarten, dass dieses Urteil auch in anderen Bundesländern Beachtung finden und die Rechtsprechung in Bußgeldverfahren nachhaltig beeinflussen wird.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stärkt das Recht von Betroffenen in Bußgeldverfahren, Zugang zu allen relevanten Messdaten zu erhalten, nicht nur zu den in der Akte befindlichen Unterlagen. Besonders bedeutsam ist, dass bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem TraffiStar S330 auch die Daten aller anderen Fahrspuren samt Statistikdatei zur Verfügung gestellt werden müssen, da dies für eine wirksame Verteidigung notwendig sein kann. Das Verfassungsgericht bekräftigt damit das Recht auf ein faires Verfahren und stellt klar: Die Verweigerung solcher Daten ist kein Ermessen der Behörde, sondern verletzt grundlegende Verteidigungsrechte der Betroffenen.
Benötigen Sie Hilfe?
Präzise Unterstützung bei Bußgeldverfahren für Autofahrer
Wer sich in einem Bußgeldverfahren wiederfindet und mit der Frage konfrontiert wird, ob digitale Messdaten eine wesentliche Rolle spielen, steht oft vor komplexen Herausforderungen. Die differenzierte Prüfung solcher Sachverhalte erfordert ein klares Verständnis der rechtlichen Grundlagen – gerade in Verfahren, in denen der Zugang zu umfassenden Falldaten essenziell sein kann, um Ihre Rechte zu wahren.
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer fundierten Analyse Ihrer Situation. Unsere präzise, sachliche Beratung zielt darauf ab, die relevanten Aspekte Ihres Falls zu beleuchten und so die Grundlagen für eine effektive Verteidigung zu schaffen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Klarheit in rechtlich anspruchsvollen Fragestellungen zu gewinnen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Daten kann ich bei einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einsehen?
Bei einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie als Betroffener umfangreiche Rechte auf Einsicht in die Messdaten und zugehörige Unterlagen. Diese Einsichtsrechte ergeben sich aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens und dem Gebot der Waffengleichheit.
Standardmäßig in der Akte enthaltene Daten
Zunächst können Sie Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, die standardmäßig folgende Informationen enthält:
- Das Messprotokoll mit Angaben zu Ort, Zeit und gemessener Geschwindigkeit
- Das Beweisfoto (Blitzerfoto) Ihres Fahrzeugs
- Den Bußgeldbescheid mit der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit
Zusätzlich anforderbare Daten
Darüber hinaus haben Sie das Recht, weitere spezifische Daten und Unterlagen anzufordern:
- Digitale Falldatensätze der gesamten Messreihe, nicht nur Ihre eigene Messung
- Rohmessdaten des Messgeräts
- Statistikdatei mit der sogenannten Case-List
- Lebensakte des Messgeräts mit Informationen zu Wartung, Reparaturen und Eichungen
- Eichschein des verwendeten Messgeräts
- Bedienungsanleitung des Messgeräts
- Schulungsnachweise des Messpersonals
Bedeutung der Daten für Ihre Verteidigung
Die Einsicht in diese Daten kann für Ihre Verteidigung von großer Bedeutung sein. Stellen Sie sich vor, Sie möchten die Korrektheit der Messung überprüfen lassen. In diesem Fall benötigen Sachverständige oft nicht nur Ihre einzelne Messung, sondern die gesamte Messreihe, um mögliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten zu identifizieren.
Die Lebensakte des Messgeräts kann beispielsweise Aufschluss darüber geben, ob das Gerät zum Zeitpunkt der Messung ordnungsgemäß funktionierte. Die Rohmessdaten ermöglichen eine detaillierte technische Überprüfung der Messung selbst.
Beantragung der Einsicht
Um Einsicht in diese zusätzlichen Daten zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bußgeldbehörde stellen. Formulieren Sie Ihren Antrag präzise, etwa so: „Hiermit beantrage ich Einsicht in die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe einschließlich Statistikdatei, Token-Datei und Passwort für die Messung vom [Datum] um [Uhrzeit].“
Beachten Sie, dass die Behörde verpflichtet ist, Ihnen diese Daten zur Verfügung zu stellen, sofern sie vorhanden sind. Eine Verweigerung der Einsicht kann als Verfahrensverstoß gewertet werden und möglicherweise zur Einstellung des Verfahrens führen.
Wie beantrage ich Einsicht in die digitalen Falldaten einer Geschwindigkeitsmessung?
Um Einsicht in die digitalen Falldaten einer Geschwindigkeitsmessung zu beantragen, müssen Sie unmittelbar nach Erhalt des Bußgeldbescheids einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bußgeldbehörde stellen. Formulieren Sie Ihren Antrag präzise, etwa so: „Hiermit beantrage ich Einsicht in die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe einschließlich Statistikdatei, Token-Datei und Passwort für die Messung vom [Datum] um [Uhrzeit].“
Umfang der beantragbaren Unterlagen
Ihr Antrag sollte sich auf folgende Unterlagen erstrecken:
- Digitale Falldateien der kompletten Messreihe vom Tattag
- Unverschlüsselte Rohmessdaten
- Statistikdatei zur Messserie
- Passwort bzw. Token-Datei zur Entschlüsselung
- Wartungs- und Instandsetzungsnachweise seit der letzten Eichung
- Eichschein des Messgeräts
Vorgehen bei Ablehnung des Antrags
Sollte die Behörde die Einsicht verweigern, legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Die Verweigerung der Einsicht in die Messdaten kann einen Verfahrensverstoß darstellen. In diesem Fall muss die Bußgeldstelle die Akten innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Gericht vorlegen.
Fristen und Zeitpunkt der Antragstellung
Für die Anforderung der Messdaten im Bußgeldverfahren existiert keine gesetzlich festgelegte Frist. Dennoch sollten Sie den Antrag so früh wie möglich stellen. Sie können den Antrag zu verschiedenen Zeitpunkten einreichen:
- Direkt nach Erhalt des Anhörungsbogens
- Nach Zustellung des Bußgeldbescheids
- Im gerichtlichen Verfahren
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für Ihren Antrag auf Akteneinsicht bildet § 62 OWiG. Diese Vorschrift regelt die gerichtliche Entscheidung über Verfahrenshandlungen, die nicht der Anklageerhebung oder der Sachentscheidung dienen. Sie wird oft herangezogen, wenn es um die Einsicht in zurückgehaltene Unterlagen geht.
Wenn Sie diese Schritte befolgen, können Sie Ihr Recht auf Einsicht in die digitalen Falldaten einer Geschwindigkeitsmessung geltend machen. Beachten Sie, dass eine gründliche Prüfung der Messdaten Ihnen möglicherweise helfen kann, Ihre Rechtsposition im Bußgeldverfahren zu stärken.
Darf die Bußgeldstelle die Herausgabe von Messdaten verweigern?
Grundsätzlich darf die Bußgeldstelle die Herausgabe von Messdaten nicht verweigern. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 12.11.2020 (Az. 2 BvR 1616/18) das Recht des Betroffenen auf Einsicht in die Messdaten gestärkt. Dies bedeutet, dass Sie als Betroffener einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Zugang zu allen relevanten Informationen haben, die für Ihre Verteidigung im Bußgeldverfahren von Bedeutung sein könnten.
Umfang des Einsichtsrechts
Ihr Einsichtsrecht erstreckt sich auf:
- Digitale Falldatensätze einschließlich unverschlüsselter Rohmessdaten
- Die gesamte Messserie
- Statistikdatei
- Token-Datei und Passwort
- Wartungs- und Instandsetzungsnachweise des Messgeräts seit der letzten Eichung
- Eichnachweise
Voraussetzungen für die Einsichtnahme
Um Ihr Recht auf Einsichtnahme geltend zu machen, müssen Sie:
- Die gewünschten Informationen hinreichend konkret benennen.
- Einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum Ordnungswidrigkeitenvorwurf darlegen.
- Die erkennbare Relevanz für Ihre Verteidigung aufzeigen.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, ist die Bußgeldstelle verpflichtet, Ihnen die angeforderten Daten zur Verfügung zu stellen.
Grenzen des Einsichtsrechts
In bestimmten Fällen kann die Bußgeldstelle die Herausgabe von Messdaten einschränken oder verweigern. Dies ist möglich, wenn:
- Gewichtige verfassungsrechtlich verbürgte Interessen entgegenstehen, wie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege.
- Schützenswerte Interessen Dritter betroffen sind.
Stellen Sie sich vor, die Bußgeldstelle verweigert Ihnen dennoch die Einsicht in die Messdaten. In diesem Fall haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Die Verweigerung der Einsicht kann einen Verfahrensverstoß darstellen.
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung: Nach § 62 OWiG können Sie einen Antrag stellen, um Ihr Recht auf Akteneinsicht durchzusetzen.
Aktuelle Rechtslage
Die aktuelle Rechtsprechung hat die Position der Betroffenen deutlich gestärkt. Das Oberlandesgericht Celle hat beispielsweise festgestellt, dass die Verweigerung der Herausgabe von Messdaten eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Betroffenen darstellt. Dies bedeutet für Sie: Wenn die Bußgeldstelle die Herausgabe verweigert, verstößt sie gegen geltendes Recht und Sie können sich dagegen wehren.
Beachten Sie: Die Bußgeldstelle ist nicht verpflichtet, Daten zu speichern oder zu erstellen, die nicht vorhanden sind. Ihr Anspruch bezieht sich nur auf tatsächlich existierende Daten.
Durch die Kenntnis Ihrer Rechte und die Möglichkeit, Einsicht in die Messdaten zu nehmen, können Sie aktiv an Ihrer Verteidigung mitwirken und mögliche Messfehler aufdecken. Dies trägt zu einem fairen Verfahren bei und stärkt Ihre Position im Bußgeldverfahren erheblich.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn mir die Einsicht in Messdaten verweigert wird?
Wenn Ihnen die Einsicht in Messdaten verweigert wird, stehen Ihnen mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihr Recht durchzusetzen:
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Der wichtigste Rechtsbehelf ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG. Diesen Antrag können Sie beim zuständigen Amtsgericht stellen, wenn die Bußgeldbehörde Ihren Antrag auf Einsicht in die Messdaten abgelehnt hat. Das Gericht prüft dann, ob die Verweigerung der Akteneinsicht rechtmäßig war.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Parallel dazu sollten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können Sie die Verweigerung der Akteneinsicht als Verfahrensverstoß geltend machen.
Verfassungsbeschwerde als letztes Mittel
In besonders schwerwiegenden Fällen, wenn alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, können Sie eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erwägen. Dies kommt in Betracht, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde.
Fristen und Kosten beachten
Beachten Sie, dass für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung und den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid strenge Fristen gelten. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden. Für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gibt es keine feste Frist, er sollte aber zeitnah gestellt werden.
Die Kosten für diese Rechtsbehelfe variieren. Für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung fallen Gerichtsgebühren an, die sich nach dem Streitwert richten. Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid betragen die Gerichtskosten mindestens 55 Euro oder 10% der Bußgeldsumme.
Erfolgsaussichten
Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Grundsätzlich hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass Betroffene einen Anspruch auf Einsicht in die Messdaten haben. Wenn die Bußgeldbehörde diesen Anspruch verweigert, stehen Ihre Chancen gut, dass das Gericht Ihrem Antrag stattgibt.
Bedenken Sie, dass die Verweigerung der Akteneinsicht ein Verfahrensverstoß sein kann, der zur Einstellung des Bußgeldverfahrens führen könnte. Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für Messfehler haben, erhöht dies Ihre Erfolgsaussichten zusätzlich.
Warum sind die digitalen Falldaten und die komplette Messreihe für meine Verteidigung wichtig?
Die digitalen Falldaten und die komplette Messreihe sind für Ihre Verteidigung von entscheidender Bedeutung, da sie Ihnen ermöglichen, die Korrektheit und Zuverlässigkeit der gegen Sie verwendeten Geschwindigkeitsmessung zu überprüfen. Diese technischen Daten bieten Ihnen die Möglichkeit, potenzielle Fehler oder Unregelmäßigkeiten in der Messung aufzudecken, die mit bloßem Auge auf dem Messfoto nicht erkennbar sind.
Aufdeckung von Messfehlern
Mit Zugang zu den vollständigen Messdaten können Sie oder ein Sachverständiger systematische Fehler im Messvorgang identifizieren. Stellen Sie sich vor, Sie entdecken in der Messreihe ungewöhnliche Schwankungen oder Abweichungen bei mehreren Messungen innerhalb kurzer Zeit. Dies könnte auf ein fehlerhaft kalibriertes oder falsch ausgerichtetes Messgerät hindeuten.
Überprüfung der Messgenauigkeit
Die digitalen Falldaten ermöglichen eine detaillierte Analyse der Messgenauigkeit. Beispielsweise kann bei Laser- oder Radarmessgeräten überprüft werden, ob die Lichtimpulse oder elektromagnetischen Wellen korrekt vom Fahrzeug reflektiert und vom Gerät ausgewertet wurden. In einem Fall könnte sich herausstellen, dass Reflexionen von anderen Fahrzeugen oder Fahrbahnmarkierungen die Messung beeinflusst haben.
Identifizierung technischer Mängel
Durch die Einsicht in die komplette Messreihe können Sie technische Mängel des Messgeräts aufdecken. Ein bekanntes Beispiel ist der PoliScan Speed, bei dem Gerichte festgestellt haben, dass der Messbereich nicht der Bauartzulassung entsprach. Wenn Sie Zugang zu den vollständigen Daten haben, können Sie prüfen, ob ähnliche Probleme bei Ihrer Messung vorlagen.
Überprüfung der Messbedingungen
Die digitalen Falldaten enthalten oft wichtige Informationen über die Messbedingungen. Bei einer Radarmessung könnten Sie beispielsweise überprüfen, ob der vorgeschriebene Winkel von 20° zur Fahrbahn eingehalten wurde. Eine Abweichung von diesem Winkel kann zu einer fehlerhaft zu hohen Geschwindigkeitsmessung führen.
Nachweis von Mehrfacherfassungen
In Situationen mit dichtem Verkehr kann es vorkommen, dass Messgeräte Geschwindigkeiten falsch zuordnen. Die vollständige Messreihe ermöglicht es Ihnen, zu überprüfen, ob möglicherweise die Geschwindigkeit eines anderen Fahrzeugs fälschlicherweise Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde.
Rechtliche Grundlage
Das Recht auf Einsicht in die vollständigen Messdaten basiert auf dem Grundrecht auf wirksame Verteidigung. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen müssen. Dies stärkt Ihre Position als Betroffener erheblich.
Wenn Sie mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind, sollten Sie stets die Herausgabe der vollständigen digitalen Falldaten und der gesamten Messreihe beantragen. Diese Informationen können den entscheidenden Unterschied in Ihrer Verteidigung ausmachen und Ihnen helfen, ungerechtfertigte Vorwürfe zu entkräften oder Messfehler aufzudecken, die zu einer Reduzierung oder sogar Aufhebung des Bußgeldes führen können.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Verfassungsbeschwerdeverfahren
Ein Verfassungsbeschwerdeverfahren ist ein besonderes Rechtsschutzinstrument, mit dem Bürger die Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Grundrechte durch staatliche Maßnahmen geltend machen können. Es handelt sich um ein Verfahren vor einem Verfassungsgericht (hier: dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg), bei dem die Verfassungsmäßigkeit von Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakten oder Gesetzen überprüft wird. Rechtsgrundlage hierfür ist in Baden-Württemberg Art. 68 der Landesverfassung in Verbindung mit dem Landesverfassungsgerichtshofsgesetz.
Beispiel: Ein Autofahrer erhält einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und durchläuft den regulären Rechtsweg bis zum höchsten zuständigen Fachgericht. Ist er der Meinung, dass dabei seine Grundrechte verletzt wurden, kann er Verfassungsbeschwerde einlegen.
Bußgeldakte
Die Bußgeldakte ist die offizielle Sammlung aller relevanten Dokumente und Beweismittel in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie wird von der zuständigen Bußgeldbehörde angelegt und enthält üblicherweise den Bußgeldbescheid, Messprotokoll, Fotos, Zeugenaussagen und sonstige Ermittlungsergebnisse. Die Akteneinsicht ist ein wichtiges Verfahrensrecht des Betroffenen und basiert auf § 49 OWiG in Verbindung mit § 147 StPO.
Beispiel: Bei einem Geschwindigkeitsverstoß enthält die Bußgeldakte typischerweise das Blitzerfoto, das Messprotokoll, die Eichbescheinigung des Messgeräts und den Bußgeldbescheid selbst, jedoch häufig nicht die digitalen Rohdaten der Messung.
Digitale Falldaten
Digitale Falldaten sind die elektronischen Rohdaten und Messwerte, die von modernen Messgeräten bei Verkehrskontrollen (insbesondere Geschwindigkeitsmessungen) erfasst werden. Dazu gehören unter anderem Messreihen, Statistikdateien und technische Parameter, die in der Regel nicht physisch in der Bußgeldakte enthalten sind, sondern digital bei der Bußgeldbehörde gespeichert werden. Die rechtliche Relevanz ergibt sich aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG.
Beispiel: Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem TraffiStar S330-Gerät werden neben dem Beweisfoto auch die Messdaten aller erfassten Fahrzeuge, Kalibrierwerte und statistische Auswertungen digital gespeichert, die für eine Überprüfung der Messgenauigkeit relevant sein können.
Recht auf ein faires Verfahren
Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip, das jedem Betroffenen in einem gerichtlichen Verfahren zusteht. Es umfasst mehrere Teilrechte, darunter das Recht auf rechtliches Gehör, auf Waffengleichheit, auf effektive Verteidigung und auf ein unvoreingenommenes Gericht. Es leitet sich ab aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip) sowie Art. 6 EMRK.
Beispiel: Ein Autofahrer muss im Bußgeldverfahren die Möglichkeit haben, die gegen ihn vorgebrachten Beweise vollständig einzusehen und zu prüfen – einschließlich der digitalen Messdaten, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Messung entscheidend sein können.
Bußgeldbehörde
Die Bußgeldbehörde ist die staatliche Stelle, die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig ist. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten handelt es sich meist um die Verkehrsbehörden der Städte und Landkreise oder spezielle Verkehrsordnungsämter. Die Befugnisse der Bußgeldbehörden sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt, insbesondere in den §§ 35 ff. OWiG.
Beispiel: Wird ein Fahrer geblitzt, erhält er in der Regel nach einigen Wochen einen Bußgeldbescheid von der zuständigen Bußgeldbehörde, die anhand der Messdaten den Verstoß feststellt und die entsprechende Geldbuße festsetzt.
Notwendige Auslagen
Notwendige Auslagen sind die erforderlichen Kosten, die einer Partei im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren entstehen und die bei erfolgreichem Ausgang des Verfahrens von der unterlegenen Partei erstattet werden müssen. Dazu gehören insbesondere Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Reisekosten und Sachverständigenkosten. Die Erstattungspflicht ergibt sich hier aus § 80 des Landesverfassungsgerichtshofsgesetzes Baden-Württemberg.
Beispiel: Wenn der Beschwerdeführer im Verfassungsbeschwerdeverfahren obsiegt, muss das Land die Kosten für seinen Rechtsanwalt, die Verfahrensgebühren und andere mit dem Verfahren verbundene notwendige Ausgaben erstatten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 62 OWiG – Antrag auf gerichtliche Entscheidung: Diese Vorschrift ermöglicht es dem Betroffenen, bei Ablehnung seiner Antrags auf Akteneinsicht oder Überlassung bestimmter Daten durch die Bußgeldbehörde eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen. Die Norm dient als Rechtsbehelf, wenn die Behörde den Zugang zu verteidigungsrelevanten Informationen verweigert. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Beschwerdeführer nutzte diesen Rechtsbehelf, nachdem die Bußgeldbehörde seinen Antrag auf Herausgabe der digitalen Falldaten der gesamten Messreihe abgelehnt hatte.
- Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG – Recht auf ein faires Verfahren: Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip leitet sich das Recht auf ein faires Verfahren ab, das als ungeschriebener Verfassungsgrundsatz anerkannt ist. Es garantiert dem Betroffenen wirksame Verteidigungsmöglichkeiten und gleichberechtigte Teilhabe am Verfahren gegenüber der staatlichen Verfolgungsbehörde. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Verfassungsbeschwerde stützt sich maßgeblich auf diesen Grundsatz, da dem Beschwerdeführer der Zugang zu wesentlichen Messdaten verwehrt wurde, die für seine Verteidigung gegen den Bußgeldvorwurf erforderlich waren.
- Art. 23 Abs. 1 LV Baden-Württemberg – Recht auf rechtliches Gehör: Diese Bestimmung der Landesverfassung garantiert das Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht und damit die Möglichkeit, sich mit allen relevanten Aspekten des Verfahrens auseinandersetzen zu können. Es umfasst auch das Recht, alle für die Verteidigung erforderlichen Informationen zu erhalten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Verfassungsgericht stellte fest, dass die Verweigerung des Zugangs zu den digitalen Falldaten der gesamten Messreihe dieses Grundrecht verletzte, da der Beschwerdeführer dadurch in seiner Verteidigungsmöglichkeit erheblich eingeschränkt wurde.
- BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18 (Messreihen-Beschluss): Diese Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts etablierte, dass Betroffenen in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den digitalen Messdaten zusteht. Das Gericht betonte, dass dieser Anspruch aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgt und nicht von der Aufklärungspflicht des Gerichts abhängt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg führt diese Rechtsprechungslinie fort und wendet sie konkret auf den TraffiStar S330 mit seinen spurspezifischen Messungen an.
- § 71 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 147 StPO – Akteneinsichtsrecht: Diese Vorschriften regeln das Recht des Betroffenen und seines Verteidigers auf Einsicht in die Verfahrensakten. § 147 StPO begründet ein umfassendes Akteneinsichtsrecht, das auch den Zugang zu elektronischen Daten umfasst, die für die Verteidigung relevant sein können. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Verfassungsgerichtshof erweitert dieses Recht auf bei der Behörde vorhandene, aber nicht bei der Akte befindliche Daten, konkret auf die digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei des TraffiStar S330.
Das vorliegende Urteil
Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg – Az.: 1 VB 173/21 – Urteil vom 27.01.2025
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