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Freispruch nach in Kraft treten des § 24a Abs. 1a StVG

Ein Autofahrer, der ursprünglich wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss verurteilt wurde, triumphiert vor Gericht. Dank einer Gesetzesänderung, die den THC-Grenzwert anhob, wurde er vom Oberlandesgericht Oldenburg freigesprochen. Ein Fall, der zeigt, wie sich juristische Feinheiten auf das Schicksal eines Angeklagten auswirken können.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall bezieht sich auf einen Betroffenen, der wegen eines THC-Wertes im Blut verurteilt wurde.
  • Der Betroffene hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt, da er aufgrund einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung nicht rechtzeitig reagieren konnte.
  • Eine Änderung des Gesetzes führte dazu, dass der Grenzwert für THC im Straßenverkehr angehoben wurde.
  • Der ursprüngliche Verstoß, der dem Betroffenen vorgeworfen wurde, war nach der Gesetzesänderung nicht mehr gegeben.
  • Das Gericht entschied, dass der Betroffene freizusprechen ist, da der neue Grenzwert über dem gemessenen Wert des Betroffenen lag.
  • Es wurde auf die Anwendung des mildesten Gesetzes hingewiesen, was in diesem Fall zugunsten des Betroffenen sprach.
  • Die Entscheidung des Gerichts hebt das vorherige Urteil auf und spricht den Betroffenen von den Vorwürfen frei.
  • Alle Kosten und notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.
  • Dieses Urteil könnte für andere Fälle hinsichtlich der neuen THC-Regulierung von Bedeutung sein.
  • Betroffene sollten prüfen, ob ähnliche gesetzliche Änderungen auch für ihre Situation relevant sind, um gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen.

Freispruch im Verkehrsrecht: Neue Regelungen zum Alkoholverbot am Steuer

In Deutschland regelt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verkehrssicherheit und das Fahrerlaubnisrecht. Ein zentraler Aspekt davon sind die Ordnungswidrigkeiten, die entstehen, wenn Fahrzeugführer gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen das Alkoholverbot am Steuer, die nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit schwerwiegenden rechtlichen Folgen wie dem Führerscheinentzug geahndet werden können. Dabei hat der Gesetzgeber mit § 24a Abs. 1a StVG jüngst eine Regelung geschaffen, die bestimmte Umstände bei der Beurteilung von Verkehrsdelikten berücksichtigt und möglicherweise zu einem Freispruch führen kann.

Der Freispruch in einem Bußgeldverfahren stellt eine wichtige Möglichkeit dar, sich gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen im Bereich des Verkehrsrechts zur Wehr zu setzen. Insbesondere wenn der Nachweis der Alkoholisierung am Steuer nicht eindeutig erbracht werden kann, sind die Chancen eines Fahrzeugführers, seinen Führerschein und die damit verbundene Mobilität zu behalten, erheblich gestiegen. Diese Entwicklungen werfen viele Fragen zur aktuellen Rechtsprechung des StVG auf und zeigen auf, wie wichtig eine fundierte Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht ist.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Thematik umfassend beleuchtet und die wesentlichen Aspekte der Rechtslage anhand eines aktuellen Urteils veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


THC-Grenzwert im Straßenverkehr: Freispruch nach Gesetzesänderung

THC-Grenzwert, Freispruch nach Gesetzesänderung
Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach einen Autofahrer von der Trunkenheitsfahrt frei, weil der THC-Wert im Blut unter dem neuen, im August 2024 eingeführten Grenzwert von 3,5 ng/ml lag.(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss einen Autofahrer vom Vorwurf der Trunkenheit am Steuer freigesprochen. Dieser Freispruch erfolgte, obwohl der Betroffene zuvor vom Amtsgericht Papenburg wegen eines Verstoßes gegen § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zu einer Geldbuße von 1000 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden war.

Hintergründe des Falls und ursprüngliche Verurteilung

Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Papenburg wurde bei dem Betroffenen ein THC-Wert von 1,3 ng/ml im Blut festgestellt. Dieser Wert lag über dem damals geltenden analytischen Grenzwert von 1,0 ng/ml, der nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruhte, sondern von der Rechtsprechung entsprechend eines Beschlusses der „Grenzwertkommission“ als maßgeblich angesehen wurde.

Gesetzesänderung und neue Rechtslage

Am 22. August 2024 trat das 6. Gesetz zur Änderung des StVG und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Diese Gesetzesänderung führte zur Einfügung von Absatz 1a in § 24a StVG, wodurch der maßgebliche THC-Grenzwert auf 3,5 ng/ml angehoben wurde. Diese Neuregelung hatte entscheidende Auswirkungen auf den vorliegenden Fall.

Begründung des Freispruchs durch das OLG Oldenburg

Das Oberlandesgericht Oldenburg begründete seinen Freispruch unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens aus § 4 Abs. 3 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Dieser besagt, dass bei einer Gesetzesänderung vor der Entscheidung das mildeste Gesetz anzuwenden ist. Da der neue gesetzliche Grenzwert von 3,5 ng/ml nun über dem beim Betroffenen festgestellten Wert von 1,3 ng/ml liegt, hätte er bei einer Tatbegehung nach Inkrafttreten des Gesetzes den Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht.

Das Gericht entschied sich gegen eine Einstellung des Verfahrens, wie von der Generalstaatsanwaltschaft beantragt, und sprach den Betroffenen unter Anwendung des § 354a der Strafprozessordnung (StPO) frei.

Prozessuale Details und Kostenentscheidung

Dem Betroffenen wurde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, da ihm zunächst eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erteilt worden war. Dies ermöglichte es ihm, trotz Fristversäumnis seine Rechtsbeschwerde einzulegen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen wurden der Landeskasse auferlegt, basierend auf § 467 StPO.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung des OLG Oldenburg verdeutlicht die unmittelbare Anwendbarkeit einer Gesetzesänderung auf laufende Verfahren im Sinne des Günstigkeitsprinzips. Die Anhebung des THC-Grenzwerts von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml führte zum Freispruch des Betroffenen, obwohl sein Wert zum Tatzeitpunkt den alten Grenzwert überschritt. Dies unterstreicht die Bedeutung aktueller Gesetzeslagen für die Rechtsprechung und zeigt, wie Gesetzesänderungen direkte Auswirkungen auf individuelle Fälle haben können.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie aktuell mit einem Strafbefehl wegen Trunkenheit am Steuer konfrontiert sind und Ihr gemessener THC-Wert unter 3,5 ng/ml lag, könnte dieses Urteil für Sie von großer Bedeutung sein. Es eröffnet die Möglichkeit, Ihren Fall neu bewerten zu lassen. Falls Sie bereits zu einer Geldbuße oder einem Fahrverbot verurteilt wurden, könnten Sie nun Rechtsmittel einlegen, um einen Freispruch zu erwirken. Auch bei laufenden Verfahren sollten Sie die Anwendung des neuen, milderen Gesetzes einfordern. Beachten Sie jedoch, dass jeder Fall individuell geprüft wird und Sie sich am besten rechtlichen Rat einholen, um Ihre spezifische Situation beurteilen zu lassen.


FAQ – Häufige Fragen

In unserer FAQ-Rubrik finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema THC-Grenzwert und den Freispruch nach der Gesetzesänderung. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen wissen müssen, um bestens informiert zu sein und Ihre Rechte zu verstehen. Tauchen Sie ein in die Details und klären Sie Ihre Zweifel mit fundierten Informationen.

Was bedeutet die Anhebung des THC-Grenzwerts auf 3,5 ng/ml für Autofahrer?

Die Anhebung des THC-Grenzwerts auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum stellt eine bedeutende Änderung für Autofahrer dar. Diese neue Regelung, die seit dem 22. August 2024 in Kraft ist, hat folgende Auswirkungen:

Höhere Toleranzgrenze

Der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml ist deutlich höher als der vorherige Wert von 1,0 ng/ml. Das bedeutet, dass Sie als Autofahrer nun eine höhere THC-Konzentration im Blut haben dürfen, bevor eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Diese Anhebung berücksichtigt, dass THC auch lange nach dem Konsum noch im Blut nachweisbar sein kann, ohne dass eine akute Beeinträchtigung vorliegt.

Reduzierung von Falschsanktionierungen

Mit dem neuen Grenzwert sollen Falschsanktionierungen vermieden werden. Wenn Sie gelegentlich Cannabis konsumieren, aber nicht unter akutem Einfluss Auto fahren, ist die Wahrscheinlichkeit nun geringer, dass Sie bei einer Kontrolle sanktioniert werden. Der Wert von 3,5 ng/ml entspricht laut Experten einer Beeinträchtigung, die mit etwa 0,2 Promille Alkohol vergleichbar ist.

Strafrechtliche Konsequenzen

Wenn Sie mit einem THC-Wert von 3,5 ng/ml oder höher am Steuer erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bei zusätzlichem Alkoholkonsum erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro. Diese Strafen sind nun klar definiert und geben Ihnen als Autofahrer mehr Rechtssicherheit.

Besondere Regelungen für bestimmte Gruppen

Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gelten strengere Regeln. Hier gilt weiterhin ein absolutes Cannabis-Verbot im Straßenverkehr, unabhängig vom THC-Wert. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Auswirkungen auf Gerichtsverfahren

Die Gesetzesänderung kann auch Auswirkungen auf laufende oder abgeschlossene Gerichtsverfahren haben. Wenn Sie beispielsweise wegen einer Fahrt mit einem THC-Wert zwischen 1,0 und 3,5 ng/ml verurteilt wurden, könnte ein Freispruch möglich sein, sofern das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Dies basiert auf dem Grundsatz, dass das mildeste Gesetz anzuwenden ist.

Verantwortungsvoller Umgang

Trotz des höheren Grenzwerts bleibt es wichtig, dass Sie verantwortungsvoll mit Cannabis umgehen. Die Anhebung des Grenzwerts bedeutet nicht, dass Fahren unter Cannabis-Einfluss ungefährlich ist. Es wird empfohlen, nach dem Konsum ausreichend Zeit verstreichen zu lassen, bevor Sie sich ans Steuer setzen.


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Wie wirkt sich die Gesetzesänderung auf laufende Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer aus?

Die Gesetzesänderung mit der Einführung des § 24a Abs. 1a StVG hat erhebliche Auswirkungen auf laufende Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer. Wenn Sie sich aktuell in einem solchen Verfahren befinden, könnte dies für Sie von großer Bedeutung sein.

Anwendung des mildesten Gesetzes

Das Prinzip der Anwendung des mildesten Gesetzes kommt hier zum Tragen. Dies bedeutet, dass in Ihrem Fall das für Sie günstigere Gesetz angewendet wird. Wenn die neue Regelung für Sie vorteilhafter ist als die alte, profitieren Sie davon – auch wenn die Tat vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes begangen wurde.

Neubewertung laufender Verfahren

Gerichte und Staatsanwaltschaften sind verpflichtet, laufende Verfahren unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage zu überprüfen. In der Praxis kann dies bedeuten, dass Ihr Verfahren eingestellt wird oder Sie sogar freigesprochen werden, wenn Ihr Fall nun unter die neue, mildere Regelung fällt.

Möglichkeiten für Betroffene

Wenn Sie sich in einem laufenden Verfahren befinden, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Aktiv werden: Weisen Sie das Gericht oder die Staatsanwaltschaft auf die Gesetzesänderung hin.
  2. Überprüfung beantragen: Fordern Sie eine Neubewertung Ihres Falls unter Berücksichtigung des § 24a Abs. 1a StVG.
  3. Einstellung anregen: Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Sie die Einstellung des Verfahrens anregen.

Auswirkungen auf abgeschlossene Verfahren

Auch wenn Ihr Verfahren bereits abgeschlossen ist, könnte die Gesetzesänderung für Sie relevant sein. In bestimmten Fällen ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich. Dies gilt insbesondere, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist oder wenn die Vollstreckung noch nicht begonnen hat.

Beachten Sie, dass die konkrete Anwendung der neuen Regelung von den spezifischen Umständen Ihres Falls abhängt. Die Gerichte werden jeden Fall individuell prüfen und entscheiden, ob und wie die Gesetzesänderung sich auswirkt.


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Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung, wenn man bereits wegen eines niedrigeren THC-Werts verurteilt wurde?

Wenn Sie bereits wegen eines niedrigeren THC-Werts verurteilt wurden, stehen Ihnen mehrere Rechtsmittel zur Verfügung, um gegen das Urteil vorzugehen:

Wiederaufnahme des Verfahrens

Eine Möglichkeit ist die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 359 StPO. Dies kommt in Betracht, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die zu einem Freispruch führen könnten. Die Änderung des Grenzwerts für THC im Straßenverkehr von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml durch § 24a Abs. 1a StVG könnte als neue Tatsache gewertet werden.

Rechtsbeschwerde

Sollte das Urteil noch nicht rechtskräftig sein, können Sie Rechtsbeschwerde einlegen. Dies ist besonders erfolgversprechend, wenn die Verurteilung kurz vor Inkrafttreten der neuen Regelung erfolgte. Ein Beispiel hierfür ist der Fall eines Mannes, der vom Amtsgericht Papenburg wegen eines THC-Werts von 1,3 ng/ml verurteilt wurde. Seine Rechtsbeschwerde führte zum Freispruch, da zwischenzeitlich der neue Grenzwert in Kraft getreten war.

Antrag auf Tilgung im Bundeszentralregister

Mit Inkrafttreten der Cannabislegalisierung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Tilgung im Bundeszentralregister zu stellen. Dies gilt für Verurteilungen wegen Cannabisbesitzes bis 25 g mit einem THC-Gehalt von nicht mehr als 10 %. Der Antrag kann gemäß § 52 CannG gestellt werden.

Einstellung laufender Verfahren

Wenn gegen Sie noch ein Ermittlungs- oder Strafverfahren läuft, wird dieses mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes voraussichtlich gemäß § 206b StPO eingestellt. Bei Mengen knapp über 25 g Cannabis ist eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO wahrscheinlich.

Beachten Sie, dass die Erfolgsaussichten Ihrer Rechtsmittel stark vom Einzelfall abhängen. Der neue THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Straßenverkehr bietet Ihnen möglicherweise eine günstige rechtliche Grundlage, insbesondere wenn Ihr gemessener Wert unter dieser neuen Grenze lag.


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Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung, wenn man bereits wegen eines niedrigeren THC-Werts verurteilt wurde?

Wenn Sie bereits wegen eines niedrigeren THC-Werts als dem neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum verurteilt wurden, stehen Ihnen mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung:

Wiederaufnahme des Verfahrens

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 359 Nr. 6 StPO ist möglich, wenn sich die Gesetzeslage zugunsten des Verurteilten geändert hat. Dies trifft auf die Erhöhung des THC-Grenzwerts zu. Sie können einen Antrag auf Wiederaufnahme beim zuständigen Gericht stellen.

Überprüfung des Urteils

Alternativ können Sie eine Überprüfung des Urteils nach § 79 Abs. 1 OWiG beantragen. Dies ist relevant, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelte. Das Gericht muss dann prüfen, ob das Urteil unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage noch Bestand hat.

Gnadengesuch

In besonderen Fällen kann ein Gnadengesuch in Betracht kommen. Hierbei bitten Sie um eine Aufhebung oder Milderung der Strafe aus Gründen der Billigkeit. Die Erfolgsaussichten sind jedoch geringer als bei den anderen Optionen.

Tilgung aus dem Verkehrszentralregister

Wenn Ihre Verurteilung bereits im Verkehrszentralregister eingetragen ist, können Sie unter Umständen eine vorzeitige Tilgung beantragen. Dies ist besonders relevant, wenn der Eintrag negative Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis hat.

Beachten Sie, dass die Erfolgsaussichten dieser Rechtsmittel von den spezifischen Umständen Ihres Falls abhängen. Faktoren wie der genaue THC-Wert, das Datum der Verurteilung und mögliche weitere Delikte spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung.


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Wie wird der neue THC-Grenzwert in Verkehrskontrollen umgesetzt?

Der neue THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum wird in Verkehrskontrollen durch ein mehrstufiges Verfahren umgesetzt. Bei Verdacht auf Cannabiskonsum führt die Polizei zunächst einen Drogenvortest durch. Dieser erfolgt in der Regel mittels eines Speicheltests, der THC-Rückstände nachweisen kann.

Ablauf einer Kontrolle

Fällt der Vortest positiv aus, ordnen die Beamten eine Blutentnahme an. Nur die Blutanalyse liefert den rechtlich verbindlichen THC-Wert. Die Blutprobe wird in einem forensischen Labor untersucht, um die genaue THC-Konzentration im Blutserum zu bestimmen.

Wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten, haben Sie das Recht, die Durchführung eines Vortests zu verweigern. In diesem Fall können die Beamten jedoch direkt eine Blutentnahme anordnen, wenn sie einen begründeten Verdacht auf Drogenkonsum haben.

Neue Messmethoden und Geräte

Die Polizei rüstet sich mit neuen Messgeräten aus, die speziell auf den erhöhten Grenzwert kalibriert sind. Diese Geräte sollen eine genauere Einschätzung des THC-Gehalts bereits beim Vortest ermöglichen. Dennoch bleibt die Blutanalyse das entscheidende Beweismittel.

Rechtliche Konsequenzen

Liegt der gemessene THC-Wert unter 3,5 ng/ml, liegt keine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Bei Werten ab 3,5 ng/ml drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Beachten Sie, dass für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren weiterhin ein strengerer Grenzwert von 1,0 ng/ml gilt.

Übergangsregelungen

Die neuen Grenzwerte gelten seit dem 1. April 2024. Laufende Verfahren, die sich auf Vorfälle vor diesem Datum beziehen, werden nach dem alten Grenzwert beurteilt. In der Praxis führt dies dazu, dass Gerichte in einigen Fällen Freisprüche erteilen, wenn der gemessene THC-Wert unter dem neuen Grenzwert liegt, aber über dem alten lag.

Wenn Sie von einer Verkehrskontrolle betroffen sind, bleiben Sie ruhig und kooperativ. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern, wenn Sie unsicher sind. Die genaue Umsetzung der neuen Regelungen wird sich in der Praxis noch einspielen, sodass Sie als Verkehrsteilnehmer aufmerksam bleiben und sich über aktuelle Entwicklungen informieren sollten.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Ordnungswidrigkeit: Eine Ordnungswidrigkeit ist ein weniger schwerwiegendes Fehlverhalten als eine Straftat und wird nicht mit einer strafrechtlichen, sondern mit einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme geahndet, zum Beispiel durch eine Geldbuße. Ein typisches Beispiel dafür ist das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit im Straßenverkehr.
  • Fahrverbot: Das Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, bei der der Führerschein für eine bestimmte Dauer, meistens zwischen einem und drei Monaten, eingezogen wird. Während dieser Zeit darf der Betroffene kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, als Konsequenz einer schwereren Verkehrsordnungswidrigkeit, wie beispielsweise Trunkenheit am Steuer oder erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • THC-Wert: Der THC-Wert gibt die Konzentration des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol, der in Cannabis enthalten ist, im Blut an. Dieser Wert wird in Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) gemessen. Im Straßenverkehr kann ein zu hoher THC-Wert im Blut zu einem Fahrverbot, Geldbußen oder weiteren rechtlichen Konsequenzen führen, da er die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann.
  • Freispruch: Ein Freispruch ist ein Gerichtsurteil, das feststellt, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder dass die Tat keine strafrechtlichen Folgen haben kann. Das bedeutet, der Angeklagte wird von allen Vorwürfen entlastet und es erfolgen keine straf- oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen wie Geldbußen oder Fahrverbote gegen ihn.
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Diese juristische Maßnahme ermöglicht es einer Person, die eine gesetzliche Frist versäumt hat, diese Frist nachträglich einzuhalten. Dies geschieht oft, wenn eine Frist versäumt wurde, weil man nicht ausreichend über die Rechtsmittel belehrt wurde oder ein anderer unvermeidbarer Grund vorlag. So kann man beispielsweise ein versäumtes Rechtsmittel doch noch wirksam einlegen.
  • Kostenentscheidung: Unter einer Kostenentscheidung versteht man die Festlegung darüber, wer die Kosten eines Verfahrens tragen muss. Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist es häufig so, dass bei einem Freispruch die Kosten vom Staat getragen werden müssen, also von der Landeskasse, während bei einer Verurteilung der Verurteilte die Kosten zu tragen hat.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 24a StVG (Straßenverkehrsgesetz): Dieser Paragraph regelt das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln. Er verbietet das Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn die Konzentration bestimmter Stoffe im Blut oder im Urin eine bestimmte Grenze übersteigt. Die Grenze für THC im Blut wurde durch das 6. Gesetz zur Änderung des StVG und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften auf 3,5 ng/ml angehoben.
  • § 24a Abs. 1a StVG: Diese neue Bestimmung, eingeführt durch das 6. Gesetz zur Änderung des StVG, legt den maßgeblichen Grenzwert für THC im Blut auf 3,5 ng/ml fest. Dieses Gesetz ist am 22. August 2024 in Kraft getreten. Der bisherige analytische Grenzwert von 1,0 ng/ml hatte keine gesetzliche Grundlage und beruhte auf einer Rechtsprechung, die sich an einen Beschluss der „Grenzwertkommission“ anlehnte.
  • § 4 Abs. 3 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten): Diese Vorschrift besagt, dass im Falle einer Gesetzesänderung, die während der Handlung oder vor der Entscheidung über eine Ordnungswidrigkeit wirksam wird, das mildeste Gesetz anzuwenden ist, das während der Handlung oder vor der Entscheidung in Kraft oder in Anwendung war. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass der Betroffene von der Anwendung des neuen § 24a Abs. 1a StVG profitieren kann, der den Grenzwert für THC auf 3,5 ng/ml anhebt.
  • § 79 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 OWiG: Diese Bestimmung regelt die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen in Ordnungswidrigkeitensachen. Demnach ist die Rechtsbeschwerde statthaft gegen Entscheidungen des erstinstanzlichen Gerichts, also des Amtsgerichts, wenn die Entscheidung durch ein Urteil in einem Bußgeldverfahren ergangen ist.
  • § 354a StPO (Strafprozessordnung): Dieser Paragraph regelt die Freisprechung im Strafprozess. Im vorliegenden Fall wurde der Betroffene aufgrund des neuen Grenzwerts nach § 24a Abs. 1a StVG freigesprochen, weil er mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml unterhalb der neuen Grenze lag. Der betroffene hatte die Tat vor Inkrafttreten des Gesetzes begangen.

Das vorliegende Urteil

OLG Oldenburg – Az.: 2 ORbs 95/24 (1537 Js 37043/23) – Beschluss vom 29.08.2024


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