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Verstoßes gegen das Trennungsgebot beim Fahren mit E-Scooter

VG Berlin – Az.: 11 L 184.23 – Urteil vom 17.07.2023

Das Urteil behandelt die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund eines Verstoßes gegen das Trennungsgebot beim Fahren eines Elektrokleinstfahrzeugs (E-Scooter) unter dem Einfluss von Cannabis.

Das Wichtigste in Kürze


  • Verstoß gegen das Trennungsgebot: Antragsteller fuhr E-Scooter unter Cannabiseinfluss.
  • THC-Konzentration: 4,4 ng/ml im Blutserum, über dem zulässigen Grenzwert von 1,0 ng/ml.
  • Entscheidung des Gerichts: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.
  • Antragsteller muss Kosten des Verfahrens tragen.
  • Begründung: Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung durch Fahren unter Drogeneinfluss.
  • Antragsteller versäumte Frist zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
  • Öffentliches Interesse an Verkehrssicherheit überwiegt persönliches Interesse des Antragstellers.

Sachverhalt:

Der Antragsteller wurde dabei ertappt, wie er einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis gefahren ist. Eine Blutuntersuchung ergab eine THC-Konzentration von 4,4 ng/ml im Blutserum.

Entscheidung des Gerichts:

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 2.500.- Euro festgesetzt.

Begründung:

Trennungsgebot bei e-Scooter
(Symbolfoto: SFIO CRACHO /Shutterstock.com)

Der Antragsteller hat gegen das Trennungsgebot verstoßen, indem er Cannabis konsumierte und anschließend ein E-Scooter im Straßenverkehr gefahren ist. Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar.

Die THC-Konzentration im Blut des Antragstellers überschritt den zulässigen Grenzwert von 1,0 ng/ml, was die Fahrungeeignetheit nachweist.

Die Gutachtenaufforderung an den Antragsteller, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Klärung seiner Fahreignung beizubringen, war rechtmäßig. Der Antragsteller hat jedoch die Frist zur Vorlage des Gutachtens versäumt und keine ausreichenden Gründe für eine Fristverlängerung vorgebracht.

Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung aufgrund der Gefahr von Verkehrsunfällen aufgrund von Drogeneinnahme überwiegt das Interesse des Antragstellers, vorerst weiterhin ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen.

Zusammengefasst:

Das Gericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis des Antragstellers aufgrund eines Verstoßes gegen das Trennungsgebot beim Fahren eines E-Scooters unter Cannabiseinfluss zu Recht entzogen wurde. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde abgelehnt, und der Antragsteller muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit überwiegt das Interesse des Antragstellers, weiterhin ein Fahrzeug zu führen.

Trennungsgebot beim Fahren mit E-Scooter – kurz erklärt


Das Trennungsgebot bezieht sich auf die Trennung von bestimmten Substanzen wie Alkohol oder Drogen und der Teilnahme am Straßenverkehr. Dieses Gebot gilt auch beim Fahren mit E-Scootern, wie aus verschiedenen Urteilen und rechtlichen Bewertungen hervorgeht. Sollte eine Person unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen einen E-Scooter führen, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich des Entzugs der Fahrerlaubnis, falls vorhanden.

In einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt wurde festgestellt, dass Personen, die betrunken E-Scooter fahren, in der Regel als ungeeignet zum Autofahren angesehen werden und daher mit dem Verlust des Führerscheins rechnen müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen, je nach den Umständen des Einzelfalls.

Ein ähnlicher Fall wurde vom Landgericht Oldenburg betrachtet, in dem einem betrunkenen Mitfahrer auf einem E-Scooter der Führerschein entzogen werden konnte, wenn dieser sich an der Lenkstange festhielt. Die betroffene Person hatte 1,2 Promille Alkohol im Blut.

Die rechtliche Bewertung bezüglich des Fahrens unter Drogeneinfluss wurde auch in Bezug auf Cannabiskonsum diskutiert. Es wurde festgestellt, dass das Trennungsgebot auch beim Fahren mit einem E-Scooter beachtet werden muss, wobei zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen des E-Scooters unterschieden werden muss.

Die Grenzwerte für eine strafbare Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter sind ähnlich wie bei anderen Fahrzeugen festgelegt. Eine strafbare Trunkenheitsfahrt ist spätestens ab 1,1 Promille anzunehmen, und es drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr sowie möglicherweise ein bis zu 6-monatiges Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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