Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Hohe Geldstrafe und Fahrverbot für Geschwindigkeitsüberschreitung: Amtsgericht Stade fällt Urteil
- Der Fall: Rasante Fahrt mit 138 km/h in der 70er-Zone
- Verteidigung bestreitet Fahrereigenschaft – Gericht sieht Beweislage anders
- Standardisiertes Messverfahren bestätigt korrekte Geschwindigkeitsmessung
- Messprotokoll und Eichschein legen Beweis für Messgenauigkeit vor
- Hohe Strafe wegen Vorsatz: 1200 Euro Geldbuße und zwei Monate Fahrverbot
- Fahrverbot antritt verzögert möglich – Ratenzahlung der Geldbuße gewährt
- Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene
- Rechtsgrundlagen des Urteils: StVO, StVG, OWiG und Bußgeldkatalog
- Bedeutung des Urteils für Betroffene von Geschwindigkeitsverstößen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Bußgelder und Fahrverbote drohen bei unterschiedlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen?
- Wie kann die Fahrereigenschaft bei Geschwindigkeitsverstößen nachgewiesen oder bestritten werden?
- Wie zuverlässig sind Geschwindigkeitsmessungen und wann können sie angefochten werden?
- Welche Rechtsmittel stehen gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zur Verfügung?
- Welche Möglichkeiten gibt es, ein drohendes Fahrverbot abzuwenden oder zu verschieben?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Stade
- Datum: 05.09.2023
- Aktenzeichen: 36 OWi 2530 Js 16279/23 (193/23)
- Verfahrensart: Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Beteiligte Parteien:
- Betroffener: 23-jähriger, wohnhaft in H., ledig und berufstätig; sanktioniert wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Betroffene überschritt außerhalb geschlossener Ortschaften vorsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 68 km/h.
- Kern des Rechtsstreits: Es wurde darüber entschieden, ob die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung in einem angemessenen Verhältnis zu den verhängten Sanktionen (Geldbuße, Fahrverbot und Kostenverteilung) steht.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Betroffene wird zu einer Geldbuße von 1.200,00 € verurteilt und ein Fahrverbot für 2 Monate angeordnet, das erst wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt – spätestens jedoch nach vier Monaten. Zudem ist ihm gestattet, die Geldbuße in monatlichen Raten von 100,00 € zu zahlen (beginnend nach Rechtskraft des Urteils und jeweils bis zum 10. eines Monats; diese Regelung entfällt bei Rückständen von mehr als zwei Wochen). Er trägt außerdem die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.
- Begründung: Die Entscheidung stützt sich auf den nachgewiesenen, vorsätzlichen Verstoß, nämlich die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, und basiert auf der Anwendung der einschlägigen verkehrsrechtlichen Vorschriften.
- Folgen: Der Betroffene muss die verhängte Geldbuße zahlen (gegebenenfalls in Raten), akzeptiert das Fahrverbot – das mit der amtlichen Verwahrung seines Führerscheins in Kraft tritt – und trägt die Verfahrenskosten sowie seine eigenen Auslagen.
Der Fall vor Gericht
Hohe Geldstrafe und Fahrverbot für Geschwindigkeitsüberschreitung: Amtsgericht Stade fällt Urteil

Das Amtsgericht Stade hat einen 23-jährigen Mann wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer empfindlichen Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt. Das Urteil, Aktenzeichen 36 OWi 2530 Js 16279/23 (193/23), datiert vom 5. September 2023, spricht den jungen Mann schuldig und setzt damit ein deutliches Zeichen gegen Raserei im Straßenverkehr.
Der Fall: Rasante Fahrt mit 138 km/h in der 70er-Zone
Dem Urteil zufolge ereignete sich der Vorfall am XX.XX.2022 um 20:49 Uhr auf der X in G., Kilometer XX in Fahrtrichtung C. Der Betroffene wurde dabei erwischt, wie er mit seinem PKW der Marke Nissan eine Geschwindigkeit von 138 km/h (nach Toleranzabzug) erreichte. Zulässig waren an dieser Stelle jedoch lediglich 70 km/h. Die Geschwindigkeitsbegrenzung war durch das Verkehrszeichen 274, welches den Beginn einer solchen Beschränkung signalisiert, ordnungsgemäß und in ausreichendem Abstand von über 500 Metern zur Messstelle aufgestellt. Der Fahrer hatte dieses Schild demnach unzweifelhaft passiert.
Verteidigung bestreitet Fahrereigenschaft – Gericht sieht Beweislage anders
Vor Gericht bestritt der Verteidiger des jungen Mannes die Fahrereigenschaft seines Mandanten. Der Betroffene selbst machte von seinem Schweigerecht Gebrauch und äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Das Gericht ließ diese Einlassung jedoch nicht gelten und zeigte sich überzeugt, dass der 23-Jährige tatsächlich am Steuer des Fahrzeugs saß und die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hatte.
Standardisiertes Messverfahren bestätigt korrekte Geschwindigkeitsmessung
Ein zentraler Punkt des Urteils ist die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Geschwindigkeitsmessung. Das Gericht stellte fest, dass die Messung mit einem TraffiStar S350 MiniRack im Rahmen eines standardisierten Messverfahrens erfolgte. Solche Verfahren sind in Deutschland anerkannt und gewährleisten in der Regel die Zuverlässigkeit der Messergebnisse. Der Betroffene selbst hatte keine Einwände gegen die technische Korrektheit der Messung vorgebracht, und auch das Gericht fand keine Anhaltspunkte für Messfehler.
Messprotokoll und Eichschein legen Beweis für Messgenauigkeit vor
Zur Untermauerung der Messgenauigkeit wurden in der Hauptverhandlung das Messortprotokoll und der Eichschein verlesen. Das Messortprotokoll dokumentiert detailliert die Bedingungen und den Ablauf der Messung, einschließlich der Kontrolle der Verkehrszeichen und der Eichmarken des Messgeräts. Der Eichschein, ausgestellt vom Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen, bestätigte die gültige Eichung des verwendeten Messgeräts zum Tatzeitpunkt. Diese Dokumente dienten dem Gericht als Beweis dafür, dass die Geschwindigkeitsmessung technisch einwandfrei und rechtskonform durchgeführt wurde.
Hohe Strafe wegen Vorsatz: 1200 Euro Geldbuße und zwei Monate Fahrverbot
Das Gericht wertete die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 68 km/h als vorsätzlich begangen. Dies führte zu einer empfindlichen Strafe: Der Betroffene wurde zu einer Geldbuße von 1.200 Euro verurteilt. Zusätzlich wurde ein Fahrverbot von zwei Monaten gegen ihn verhängt. Während dieser Zeit darf der 23-Jährige keine Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen.
Fahrverbot antritt verzögert möglich – Ratenzahlung der Geldbuße gewährt
Das Urteil sieht eine Besonderheit beim Antritt des Fahrverbots vor. Dieses wird nicht sofort mit Rechtskraft des Urteils wirksam, sondern erst dann, wenn der Führerschein bei der zuständigen Behörde in amtliche Verwahrung gelangt. Dem Betroffenen wird jedoch eine Frist von vier Monaten eingeräumt, innerhalb derer er den Führerschein abgeben kann, um den Zeitpunkt des Fahrverbotsbeginns selbst zu bestimmen. Zusätzlich gewährte das Gericht dem Betroffenen die Möglichkeit, die hohe Geldbuße in monatlichen Raten von 100 Euro zu begleichen, um die finanzielle Belastung zu mildern. Diese Ratenzahlung kann jedoch entfallen, wenn der Betroffene mit einer Rate mehr als zwei Wochen in Verzug gerät.
Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene
Gemäß den üblichen Regelungen im Ordnungswidrigkeitenrecht muss der Betroffene die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen tragen. Dies bedeutet, dass er nicht nur die Geldbuße und die Folgen des Fahrverbots zu tragen hat, sondern auch für die finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren aufkommen muss.
Rechtsgrundlagen des Urteils: StVO, StVG, OWiG und Bußgeldkatalog
Das Urteil stützt sich auf verschiedene Rechtsnormen. Als zentrale Vorschriften sind hier zu nennen:
- § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2, 49 StVO (Straßenverkehrsordnung): Diese Paragraphen regeln die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Ahndung von Verstößen.
- § 24 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 5, 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Diese Vorschriften enthalten Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und zum Fahrverbot.
- § 17 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz): Dieser Paragraph regelt die Bemessung der Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten.
- Nr. 11.3.9 BKat (Bußgeldkatalog): Der Bußgeldkatalog legt die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen fest.
- § 3 Abs. 4a, 4 Abs. 1 BKatV (Bußgeldkatalog-Verordnung): Diese Verordnung enthält ergänzende Bestimmungen zum Bußgeldkatalog.
Bedeutung des Urteils für Betroffene von Geschwindigkeitsverstößen
Dieses Urteil des Amtsgerichts Stade verdeutlicht die ernsthaften Konsequenzen von erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es zeigt, dass Gerichte Null-Toleranz gegenüber Raserei zeigen und bereit sind, empfindliche Strafen zu verhängen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie sich der strengen Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen bewusst sein müssen. Die Verhängung von hohen Geldbußen und Fahrverboten, insbesondere bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen, ist keine Seltenheit. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, Geschwindigkeitsbegrenzungen stets einzuhalten und die Gefahren von überhöhter Geschwindigkeit ernst zu nehmen, um nicht nur finanzielle und führerscheinrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sondern auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Es mahnt zur Verantwortung im Straßenverkehr und erinnert daran, dass Geschwindigkeit nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch eine potenzielle Gefahr für Leib und Leben darstellt.
Die Schlüsselerkenntnisse
Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften drohen empfindliche finanzielle Strafen von mindestens 1.200 Euro sowie ein mehrmonatiges Fahrverbot, selbst bei Ersttätern ohne Vorbelastung. Die Identifizierung des Fahrers kann trotz Bestreitens durch einen Bildabgleich zwischen Messfoto, Passbild und der persönlichen Erscheinung vor Gericht erfolgen, wobei bereits charakteristische Merkmale wie Augenbrauen und Bartstruktur für eine zweifelsfreie Identifikation ausreichen können. Das standardisierte Messverfahren gilt als rechtssicher, wenn die ordnungsgemäße Kalibrierung des Geräts und die Qualifikation der Messbeamten nachgewiesen werden.
Benötigen Sie Hilfe?
Verkehrsstrafrechtliche Konsequenzen souverän handhaben
In Fällen, in denen erhebliche Verkehrsverstöße schwerwiegende Konsequenzen wie hohe Geldbußen und Fahrverbote nach sich ziehen, ist es essentiell, die Situation kritisch zu hinterfragen und die rechtlichen Auswirkungen genau zu verstehen. Solche Fälle erfordern eine präzise Analyse der Umstände und eine fundierte Bewertung der bestehenden Rechtslage.
Wir unterstützen Sie dabei, den konkreten Sachverhalt systematisch zu beurteilen und eventuelle Ansatzpunkte für Ihre Verteidigung zu identifizieren. Unsere Beratung hilft Ihnen, die Übersicht zu behalten und die bestmögliche Vorgehensweise zu ermitteln, um künftige Risiken zu minimieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Bußgelder und Fahrverbote drohen bei unterschiedlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen?
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen in Deutschland je nach Schwere des Verstoßes unterschiedliche Sanktionen. Die Höhe der Bußgelder und die Dauer der Fahrverbote richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, der zuletzt im November 2021 verschärft wurde.
Bußgelder innerorts
Wenn Sie innerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell fahren, müssen Sie mit folgenden Bußgeldern rechnen:
- Bis 10 km/h zu schnell: 30 Euro
- 11-15 km/h zu schnell: 50 Euro
- 16-20 km/h zu schnell: 70 Euro
- 21-25 km/h zu schnell: 115 Euro und 1 Punkt
- 26-30 km/h zu schnell: 180 Euro und 1 Punkt
- 31-40 km/h zu schnell: 260 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- 41-50 km/h zu schnell: 400 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h zu schnell: 560 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
- 61-70 km/h zu schnell: 700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
- Über 70 km/h zu schnell: 800 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Bußgelder außerorts
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Bußgelder:
- Bis 10 km/h zu schnell: 20 Euro
- 11-15 km/h zu schnell: 40 Euro
- 16-20 km/h zu schnell: 60 Euro
- 21-25 km/h zu schnell: 100 Euro und 1 Punkt
- 26-30 km/h zu schnell: 150 Euro und 1 Punkt
- 31-40 km/h zu schnell: 200 Euro, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot
- 41-50 km/h zu schnell: 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h zu schnell: 480 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- 61-70 km/h zu schnell: 600 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
- Über 70 km/h zu schnell: 700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Fahrverbote
Ein Fahrverbot droht Ihnen in der Regel ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Die Dauer des Fahrverbots staffelt sich wie folgt:
- 1 Monat: Bei Überschreitungen von 31-50 km/h innerorts bzw. 41-60 km/h außerorts
- 2 Monate: Bei Überschreitungen von 51-60 km/h innerorts bzw. 61-70 km/h außerorts
- 3 Monate: Bei Überschreitungen von mehr als 60 km/h innerorts bzw. mehr als 70 km/h außerorts
Beachten Sie, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26-30 km/h innerorts bzw. 36-40 km/h außerorts ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wird, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit dieser Überschreitung geblitzt wurden.
Verwarngeld, Bußgeld und Geldstrafe
Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen Verwarngeld, Bußgeld und Geldstrafe zu kennen:
- Verwarngeld: Bei geringfügigen Verstößen (bis 55 Euro) wird ein Verwarngeld erhoben. Hierbei fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
- Bußgeld: Ab 60 Euro spricht man von einem Bußgeld. Es wird bei schwereren Verstößen verhängt und kann mit Punkten und Fahrverboten einhergehen.
- Geldstrafe: Eine Geldstrafe wird nur bei Straftaten verhängt, nicht bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen, sollten Sie sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein. Die Strafen sind nicht nur finanziell spürbar, sondern können auch Ihre Mobilität erheblich einschränken. Bedenken Sie, dass bei vorsätzlichen Verstößen oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung von etwa 40% die Geldbuße sogar verdoppelt oder verdreifacht werden kann.
Wie kann die Fahrereigenschaft bei Geschwindigkeitsverstößen nachgewiesen oder bestritten werden?
Die Fahrereigenschaft bei Geschwindigkeitsverstößen ist ein zentraler Aspekt in Bußgeldverfahren. Behörden müssen zweifelsfrei nachweisen, wer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug geführt hat. Für Sie als Betroffener ist es wichtig zu wissen, wie dieser Nachweis erfolgt und welche Möglichkeiten Sie haben, die Fahrereigenschaft zu bestreiten.
Nachweis der Fahrereigenschaft durch die Behörden
Beweisfotos spielen eine zentrale Rolle bei der Identifizierung des Fahrzeugführers. Diese werden bei der Geschwindigkeitsmessung aufgenommen und müssen eine ausreichende Qualität aufweisen, um individuelle Merkmale des Fahrers wie Gesichtszüge oder Haaransatz eindeutig erkennen zu können.
Wenn Sie als Fahrzeughalter registriert sind, gehen die Behörden zunächst davon aus, dass Sie auch gefahren sind. Sie können dann mittels einer Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt über das amtliche Kennzeichen ausfindig gemacht werden.
Zur weiteren Identifizierung können die Behörden folgende Schritte unternehmen:
- Abgleich des Beweisfotos mit einem Lichtbild aus dem Passregister
- Befragung von Angehörigen, Nachbarn oder Berufskollegen (diese sind jedoch nicht aussagepflichtig)
- Einholung eines anthropologischen Gutachtens, bei dem „unveränderbare Merkmale“ wie Ohren, Finger oder Hände verglichen werden
Möglichkeiten zum Bestreiten der Fahrereigenschaft
Als Betroffener haben Sie das Recht, die Fahrereigenschaft zu bestreiten. Dabei sollten Sie Folgendes beachten:
- Schweigen Sie zunächst: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Es empfiehlt sich, erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte zu reagieren.
- Prüfen Sie das Beweisfoto: Ist die Qualität schlecht oder sind wichtige Gesichtspartien verdeckt, kann dies die Identifizierung erschweren.
- Bestreiten Sie die Fahrereigenschaft: Wenn Sie sicher sind, nicht gefahren zu sein, können Sie dies explizit erklären. Allerdings sollten Sie niemanden fälschlich beschuldigen, da dies strafbar ist.
- Fordern Sie weitere Beweise: Die Beweislast liegt bei der Behörde. Sie müssen nicht aktiv an Ihrer Überführung mitwirken.
Konsequenzen bei unklarer Fahrereigenschaft
Wenn die Behörden den Fahrer nicht zweifelsfrei identifizieren können, ergeben sich folgende Möglichkeiten:
- Einstellung des Verfahrens: Kann die Identität des Fahrers nicht geklärt werden, muss das Verfahren eingestellt werden.
- Anordnung eines Fahrtenbuchs: Dem Fahrzeughalter kann für einen bestimmten Zeitraum die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.
- Umkehr der Beweislast: Wenn Sie als Halter die Aussage verweigern, kann sich die Beweislast umkehren. In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht gefahren sind.
Bedenken Sie: Die Benennung eines falschen Fahrers ist strafbar. Stellen Sie sich vor, Sie werden zu einem Geschwindigkeitsverstoß befragt. In einem solchen Fall ist es ratsam, zunächst die Beweislage zu prüfen, bevor Sie Angaben machen. Die Behörden müssen Ihre Schuld beweisen, nicht Sie Ihre Unschuld.
Wie zuverlässig sind Geschwindigkeitsmessungen und wann können sie angefochten werden?
Geschwindigkeitsmessungen gelten grundsätzlich als zuverlässig, wenn sie mit geeichten Geräten und nach standardisierten Verfahren durchgeführt werden. Dennoch können unter bestimmten Umständen Fehler auftreten, die eine Anfechtung ermöglichen.
Zuverlässigkeit verschiedener Messverfahren
Radargeräte messen die Geschwindigkeit durch reflektierte elektromagnetische Wellen. Sie sind weitverbreitet und gelten als sehr zuverlässig. Lasermessgeräte senden Lichtimpulse aus und berechnen die Geschwindigkeit anhand der Reflexionszeit. Auch sie liefern in der Regel präzise Ergebnisse. Section Control misst die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke und gilt als besonders fair, da einzelne Messfehler weniger ins Gewicht fallen.
Standardisierte Messverfahren und Toleranzabzüge
Bei standardisierten Messverfahren gelten geringere Anforderungen an die Beweisführung vor Gericht. Um mögliche Ungenauigkeiten auszugleichen, wird ein Toleranzabzug gewährt. Dieser beträgt bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h in der Regel 3 km/h. Stellen Sie sich vor, Sie werden in einer 30er-Zone mit 52 km/h geblitzt. Nach Abzug der Toleranz würde Ihnen eine Überschreitung von 19 km/h zur Last gelegt.
Typische Fehlerquellen und Anfechtungsgründe
Trotz hoher Zuverlässigkeit können Fehler auftreten. Häufige Gründe für Fehlmessungen sind:
- Falsche Aufstellung oder Justierung des Messgeräts
- Reflexionen an großen Flächen wie Hauswänden oder LKWs
- Falsche Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen
- Abgelaufene Eichung des Messgeräts
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Beachten Sie: Die Frist beginnt mit Zustellung des Bescheids. Verstreicht sie, wird der Bescheid rechtskräftig.
Rechtliche Aspekte bei der Anfechtung
Bei der Anfechtung einer Geschwindigkeitsmessung ist die Einhaltung formeller Vorschriften entscheidend. Ein wichtiges Dokument ist der Eichschein, der die ordnungsgemäße Eichung des Messgeräts belegt. Fehlt dieser oder ist er nicht mehr gültig, kann dies ein Grund für die Ungültigkeit der Messung sein.
Gerichte haben in der Vergangenheit zugunsten von Betroffenen entschieden, wenn die vollständigen Messdaten nicht zugänglich waren. So urteilte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, dass Betroffene das Recht auf Zugang zu den Rohmesswerten haben. Ohne diese Möglichkeit sei das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung anfechten möchten, sollten Sie alle verfügbaren Informationen zur Messung sammeln. Dazu gehören der genaue Standort des Messgeräts, die Entfernung zur Ortstafel (mindestens 100 Meter) und eventuelle besondere Umstände wie Wetterbedingungen oder Verkehrssituationen.
Bedenken Sie: Eine erfolgreiche Anfechtung kann zur Aufhebung des Bußgeldbescheids und damit zum Wegfall von Geldstrafen und Fahrverboten führen. Allerdings erfordert sie oft detaillierte Kenntnisse und kann komplex sein.
Welche Rechtsmittel stehen gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zur Verfügung?
Gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung steht Ihnen als Betroffener der Einspruch als wichtigstes Rechtsmittel zur Verfügung. Dieses Rechtsmittel ermöglicht es Ihnen, den Bußgeldbescheid anzufechten und eine erneute Überprüfung des Sachverhalts zu erwirken.
Ablauf des Bußgeldverfahrens und Einspruchsmöglichkeit
Nach der Geschwindigkeitsmessung erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen. Reagieren Sie nicht darauf oder geben Sie den Verstoß zu, folgt der Bußgeldbescheid. Ab Zustellung dieses Bescheids haben Sie eine Frist von zwei Wochen, um Einspruch einzulegen. Diese Frist müssen Sie unbedingt einhalten, da der Bußgeldbescheid sonst rechtskräftig wird.
Der Einspruch muss schriftlich bei der Bußgeldbehörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine einfache E-Mail genügt den formalen Anforderungen nicht. Sie müssen den Einspruch eigenhändig unterschreiben.
Konsequenzen eines Einspruchs
Wenn Sie Einspruch einlegen, prüft die Bußgeldbehörde den Fall erneut. Folgende Ausgänge sind möglich:
- Einstellung des Verfahrens: Stellt die Behörde Fehler fest, kann das Verfahren eingestellt werden.
- Reduzierung der Strafe: In manchen Fällen kann die Strafe gemildert werden.
- Gerichtliches Verfahren: Hält die Behörde am Bußgeldbescheid fest, wird der Fall an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
- Bestätigung oder Erhöhung der Strafe: Im gerichtlichen Verfahren kann die ursprüngliche Strafe bestätigt oder sogar erhöht werden.
Erfolgsaussichten und Kosten
Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs hängen vom Einzelfall ab. Gute Chancen bestehen bei formalen Fehlern im Bußgeldbescheid, Messfehlern oder wenn Sie nachweislich nicht der Fahrer waren.
Die Kosten für einen Einspruch können erheblich sein. Neben möglichen Anwaltskosten fallen bei einem gerichtlichen Verfahren Gerichtskosten an. Diese betragen mindestens 55 Euro oder 10% des Bußgeldes. Ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu, können zusätzliche Kosten zwischen 55 und über 1000 Euro entstehen, abhängig von der Höhe des Bußgeldes.
Besonderheiten bei hohen Geldstrafen und Fahrverbot
Bei hohen Geldstrafen und drohendem Fahrverbot wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein Einspruch besonders relevant. In solchen Fällen kann ein erfolgreiches Rechtsmittel nicht nur finanzielle Vorteile bringen, sondern auch berufliche Konsequenzen abwenden, insbesondere wenn Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind.
Bedenken Sie: Ein Einspruch kann zwar zur Reduzierung oder Aufhebung der Strafe führen, birgt aber auch das Risiko einer Bestätigung oder sogar Erhöhung. Wägen Sie daher sorgfältig ab, ob sich ein Einspruch in Ihrer Situation lohnt.
Welche Möglichkeiten gibt es, ein drohendes Fahrverbot abzuwenden oder zu verschieben?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein drohendes Fahrverbot abzuwenden oder zu verschieben:
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Dies verschafft Ihnen Zeit, Ihre Situation zu prüfen und mögliche Argumente vorzubringen.
Berufung auf Härtefall
Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die Berufung auf einen Härtefall. Wenn das Fahrverbot für Sie eine unzumutbare Härte darstellt, kann unter Umständen davon abgesehen werden. Dies gilt besonders, wenn Ihre berufliche oder wirtschaftliche Existenz bedroht wäre. Beispielsweise könnte bei einem Berufskraftfahrer das Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeugklassen beschränkt werden, um die Erwerbstätigkeit nicht zu gefährden.
Augenblicksversagen
Können Sie nachweisen, dass es sich bei Ihrem Verkehrsverstoß um ein sogenanntes Augenblicksversagen handelte, kann dies ebenfalls zu einer Milderung der Strafe führen. Ein Augenblicksversagen liegt vor, wenn Sie nur kurzzeitig unaufmerksam waren und dies nicht auf grober Nachlässigkeit beruht.
Verschiebung des Fahrverbots
Als Ersttäter haben Sie die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bescheids selbst zu bestimmen. Dies ermöglicht Ihnen, einen für Sie günstigen Zeitpunkt zu wählen.
Umwandlung in erhöhtes Bußgeld
In manchen Fällen kann das Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt werden. Dies ist jedoch eine Ausnahme und hängt stark vom Einzelfall ab. Die Geldbuße kann dabei das Zwei- bis Fünffache des ursprünglichen Betrags ausmachen.
Unterscheidung Regel- und Ermessensfahrverbot
Beim Regelfahrverbot ist ein Absehen vom Fahrverbot nur in Ausnahmefällen möglich und muss besonders begründet werden. Beim Ermessensfahrverbot hat das Gericht einen größeren Spielraum bei der Entscheidung.
Wenn Sie von einem Fahrverbot bedroht sind, ist es wichtig, alle Umstände Ihres Falls genau zu prüfen. Jede Situation ist individuell, und die Erfolgsaussichten hängen von den spezifischen Details ab. Bedenken Sie, dass die Behörden und Gerichte strenge Maßstäbe anlegen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ist ein rechtliches Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die im Unterschied zu Straftaten geringfügigere Rechtsverstöße darstellen. Im Straßenverkehr betrifft dies beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstöße oder Falschparken. Geregelt ist das Verfahren im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Anders als bei Straftaten werden Ordnungswidrigkeiten nicht mit Freiheits- oder Geldstrafen, sondern mit Geldbußen geahndet.
Beispiel: Wird ein Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, leitet die Bußgeldstelle ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, das mit einem Bußgeldbescheid endet. Gegen diesen kann der Betroffene Einspruch einlegen, wodurch die Sache vor Gericht verhandelt wird.
Vorsätzliche Überschreitung
Eine vorsätzliche Überschreitung der Geschwindigkeit liegt vor, wenn der Fahrer wissentlich und willentlich schneller fährt als erlaubt. Der Vorsatz setzt voraus, dass der Fahrer sowohl von der Geschwindigkeitsbegrenzung Kenntnis hatte als auch bewusst dagegen verstoßen hat. Ein vorsätzlicher Verstoß wird im Bußgeldkatalog härter sanktioniert als eine fahrlässige Überschreitung und kann zu deutlich höheren Geldbußen führen.
Beispiel: Wenn ein Fahrer ein Verkehrsschild mit Tempolimit 70 km/h wahrnimmt und sich bewusst entscheidet, mit 138 km/h weiterzufahren, handelt er vorsätzlich und muss mit verschärften Sanktionen rechnen.
Geschlossene Ortschaft
Als geschlossene Ortschaft bezeichnet man im Straßenverkehrsrecht einen durch die Ortsschilder (Zeichen 310 und 311 StVO) begrenzten Bereich. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO), sofern nicht anders beschildert. Die Unterscheidung zwischen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften ist für die Bemessung von Bußgeldern bei Geschwindigkeitsüberschreitungen entscheidend, da Verstöße außerorts anders sanktioniert werden als innerorts.
Beispiel: Fährt ein Autofahrer auf einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften statt der erlaubten 100 km/h mit 168 km/h, werden höhere Bußgelder und längere Fahrverbote fällig als bei einer vergleichbaren Überschreitung innerorts.
Fahrverbot
Ein Fahrverbot ist eine verkehrsrechtliche Sanktion, die es dem Betroffenen für einen bestimmten Zeitraum (meist 1-3 Monate) untersagt, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Geregelt ist dies in § 25 StVG. Im Unterschied zum Führerscheinentzug bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, darf aber vorübergehend nicht genutzt werden. Der Führerschein wird für die Dauer des Fahrverbots in amtliche Verwahrung genommen.
Beispiel: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 68 km/h außerorts verhängt das Gericht ein zweimionatiges Fahrverbot, während dessen der Betroffene seinen Führerschein abgeben und alternative Transportmittel nutzen muss.
Standardisiertes Messverfahren
Ein standardisiertes Messverfahren bezieht sich im Verkehrsrecht auf ein geeichtes, technisch zuverlässiges und anerkanntes Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung. Diese Messverfahren (z.B. Radar, Laser, Section Control) werden als rechtssicher eingestuft, wenn sie ordnungsgemäß kalibriert wurden und von qualifizierten Beamten bedient werden. Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH) sind die Ergebnisse standardisierter Messverfahren grundsätzlich verwertbar, ohne dass weitere technische Überprüfungen erforderlich sind.
Beispiel: Bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit einem geeichten Lasergerät durch einen geschulten Polizeibeamten kann der Betroffene das Messergebnis nicht allein mit dem Verweis auf mögliche Messfehler anzweifeln, sondern müsste konkrete Anhaltspunkte für Fehler darlegen.
Geldbuße
Eine Geldbuße ist eine finanzielle Sanktion für Ordnungswidrigkeiten gemäß § 17 OWiG. Anders als Geldstrafen bei Straftaten bezwecken Geldbußen nicht primär die Bestrafung, sondern sollen eher einen erzieherischen und mahnenden Charakter haben. Die Höhe wird nach der Schwere des Verstoßes, der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen und nach Bußgeldkatalogen festgesetzt. Bei Verkehrsverstößen sind die Bußgelder im Bußgeldkatalog (BKatV) festgelegt.
Beispiel: Für eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 68 km/h außerorts kann laut Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 1.200 € verhängt werden, die bei guter Begründung und unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse in Raten gezahlt werden kann.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 4a BKatV (Bußgeldkatalog-Verordnung): Diese Norm regelt die Verhängung von Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 60 km/h. In solchen Fällen ist regelmäßig ein Fahrverbot von zwei Monaten vorgesehen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 68 km/h überschritten hat, war die Verhängung eines zweimonatigen Fahrverbots gemäß dieser Vorschrift zwingend.
- Nr. 11.3.9 BKat (Bußgeldkatalog): Diese Position des Bußgeldkatalogs legt die Höhe der Geldbuße bei einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 61-70 km/h fest und sieht einen Regelsatz von 1.200 Euro vor. Der Bußgeldkatalog dient als standardisierte Richtlinie zur Bemessung von Geldbußen im Straßenverkehrsrecht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Aufgrund der festgestellten Überschreitung um 68 km/h wurde die Geldbuße entsprechend dieser Katalogposition auf 1.200 Euro festgesetzt.
- § 24 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 5 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Diese Vorschrift ermächtigt die Behörden, bei Verstößen gegen Verkehrsvorschriften Geldbußen zu verhängen und regelt in Abs. 3 Nr. 5 die Möglichkeit eines Fahrverbots bei schwerwiegenden oder wiederholten Verkehrsverstößen. Das Fahrverbot dient hierbei als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung des Betroffenen wird als schwerwiegender Verstoß eingestuft, der ein Fahrverbot rechtfertigt, um die künftige Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
- § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, § 49 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung): Diese Bestimmungen regeln die Verbindlichkeit von Verkehrszeichen (hier: Zeichen 274 – Geschwindigkeitsbegrenzung) und die Bußgeldbewehrung bei Nichtbeachtung. Verkehrszeichen sind für alle Verkehrsteilnehmer bindend und Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Betroffene hat das Verkehrszeichen 274, das eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h anzeigte, deutlich sichtbar passiert und dennoch mit 138 km/h erheblich dagegen verstoßen.
- § 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Diese Norm regelt die Vollstreckung von Fahrverboten, insbesondere deren Wirksamwerden und den Beginn der Verbotsfrist. Sie ermöglicht auch einen Aufschub des Fahrverbots von bis zu vier Monaten nach Rechtskraft. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, indem es das Fahrverbot erst mit Abgabe des Führerscheins, spätestens jedoch nach vier Monaten, wirksam werden lässt.
- § 17 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz): Diese Vorschrift regelt die Grundsätze für die Bemessung der Geldbuße und besagt, dass die Höhe unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen festzusetzen ist. Sie ermöglicht auch die Gewährung von Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlungen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat dem Betroffenen unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Situation gestattet, die Geldbuße in monatlichen Raten von 100 Euro zu zahlen.
Das vorliegende Urteil
AG Stade – Az.: 36 OWi 2530 Js 16279/23 (193/23) – Urteil vom 05.09.2023
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