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Bußgeldbehörde – Zurverfügungstellung der Messreihe und Lebensakte

In einem wegweisenden Beschluss stärkt das Amtsgericht Bitburg die Rechte von Verkehrsteilnehmern, die sich gegen Bußgeldbescheide wehren. Im Fokus steht die Herausgabe vollständiger Messdaten bei Geschwindigkeitskontrollen, um eine umfassende Überprüfung der Messergebnisse zu ermöglichen und so die Verteidigungsrechte zu stärken. Damit unterstreicht das Gericht die Bedeutung von Transparenz und Fairness im Verkehrsrecht, insbesondere im Umgang mit technischen Messverfahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Bitburg
  • Datum: 27.06.2018
  • Aktenzeichen: 3 OWi 66/18
  • Verfahrensart: Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Beweisrecht

Beteiligte Parteien:

  • Verteidigerin des Betroffenen: Die Verteidigerin des Betroffenen beantragte die Überlassung der kompletten Messreihe und Informationen über Wartungen, Reparaturen oder andere Eingriffe am Messgerät, um die Verteidigung des Betroffenen zu stützen.
  • Verwaltungsbehörde (Polizeipräsidium Rheinpfalz, Zentrale Bußgeldstelle): Die Behörde lehnte die Überlassung der angeforderten Unterlagen zunächst ab, was zur gerichtlichen Auseinandersetzung führte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Verteidigerin des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren beantragte die Herausgabe der kompletten Messreihe von Geschwindigkeitsmessungen und Informationen über etwaige Eingriffe am Messgerät, um mögliche Messfehler zu überprüfen.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Verwaltungsbehörde der Verteidigung die geforderten Beweismittel zur Verfügung stellen muss, um eine faire Verteidigung zu gewährleisten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Verwaltungsbehörde wurde verpflichtet, der Verteidigung die komplette Messreihe zur Verfügung zu stellen und Auskunft über Wartungen oder Reparaturen am Messgerät zu geben, insofern sie existieren.
  • Begründung: Das Gericht betonte die Grundsätze des fairen Verfahrens, die erfordern, dass alle relevanten Beweismittel, die den Betroffenen belasten oder entlasten könnten, offengelegt werden müssen. Ohne Einsicht in die Messreihe und Informationen zu möglichen Eingriffen am Messgerät kann die Verteidigung nicht sachgerecht vorgebracht werden.
  • Folgen: Die Verwaltungsbehörde trägt 75% der Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Antragstellers. Das Urteil stärkt die Rechte der Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Verpflichtung zur umfassenden Beweismittelbereitstellung.

Bußgeldverfahren im Fokus: Bedeutung von Messdaten und Aktenführung

Im Bereich des Verkehrsrechts spielt die Bußgeldbehörde eine zentrale Rolle bei der Überwachung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Dabei sind Messreihen und Lebensakten essenzielle Bestandteile eines Bußgeldverfahrens. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen, die für die Beweisführung und Akteneinsicht von Bedeutung sind. Im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ist es oft erforderlich, dass Messdaten, die zur Anfertigung eines Bußgeldbescheids genutzt werden, ordnungsgemäß dokumentiert vorliegen.

Die ordnungsgemäße und transparente Aktenführung stellt sicher, dass die Rechtsmittel eines Betroffenen gewahrt bleiben, beispielsweise bei einem Einspruch gegen eine Bußgeldentscheidung. Datenschutz ist dabei von wesentlicher Bedeutung, da durch die Anforderung von Daten auch private Informationen berührt werden. Die Überprüfung der Dokumentationspflicht im Rahmen einer Verkehrsüberwachung bietet wichtige Anhaltspunkte für die Rechtsgrundlagen eines Bußgeldbescheids und die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Anhörung. Lassen Sie uns nun einen konkreten Fall beleuchten, der diese rechtlichen Prinzipien in den Fokus rückt.

Der Fall vor Gericht


Gericht verpflichtet Behörde zur Herausgabe von Messdaten bei Geschwindigkeitskontrolle

Anfrage nach Messdaten einer Geschwindigkeitskontrolle per E-Mail an die Bußgeldstelle
Akteneinsicht bei Geschwindigkeitskontrolle | Symbolfoto: Ideogram gen.

Das Amtsgericht Bitburg hat in einem Beschluss vom 27. Juni 2018 eine wichtige Entscheidung zur Akteneinsicht bei Geschwindigkeitsüberschreitungen getroffen. Die Zentrale Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz muss der Verteidigung die komplette Messreihe einer Geschwindigkeitskontrolle vom 30. März 2018 in elektronischer Form zugänglich machen.

Umfassende Prüfung der Messdaten ermöglichen

Das Gericht betonte die Notwendigkeit der vollständigen Dateneinsicht für eine effektive Verteidigung. Die Einsicht in die gesamte Messreihe mit 692 Messungen sei erforderlich, da nur so bestimmte Fehlerquellen eines mobilen Messgerätes, wie etwa eine Positionsänderung oder Drehung während der Messung, erkannt werden könnten. Die Verteidigung könne erst nach Prüfung aller Daten fundiert zu möglichen Messfehlern Stellung nehmen. Die Bereitstellung der Daten auf einem von der Verteidigung gestellten Datenträger sei der Behörde angesichts der überschaubaren Datenmenge von etwa einem Megabyte pro Messung zuzumuten.

Transparenz bei technischen Eingriffen

Zusätzlich muss die Behörde offenlegen, ob zwischen der letzten Eichung am 28. November 2017 und dem 30. Mai 2018 Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am verwendeten Messgerät ES 3.0 mit der Fabriknummer 5625 vorgenommen wurden. Falls solche Eingriffe stattgefunden haben, sind der Verteidigung entsprechende Nachweise in Kopie zur Verfügung zu stellen. Das Gericht verwies dabei auf die Aufbewahrungspflicht nach § 31 Absatz 2 Nr. 4 MessEG, die für einen Zeitraum von drei Monaten nach Ende der Eichfrist gilt.

Grundsatz des fairen Verfahrens

In seiner Begründung berief sich das Gericht auf Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum fairen Verfahren. Dieser verpflichte die Verwaltungsbehörde grundsätzlich dazu, alle maßgeblichen Beweismittel in ihrem Besitz offenzulegen – sowohl be- als auch entlastende. Die Behörde muss 75 Prozent der Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen des Antragstellers tragen, während der Antragsteller die restlichen 25 Prozent übernehmen muss.

Grenzen der Akteneinsicht

Nicht stattgegeben wurde dem Antrag auf Einsicht in weitere, nicht näher spezifizierte Geräteunterlagen. Das Gericht begründete dies damit, dass über den bereits zur Verfügung gestellten Eichschein hinaus weder deutlich wurde, welche konkreten Unterlagen gemeint waren, noch deren Relevanz für die erfolgte Messung erkennbar oder vorgetragen wurde.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Rechte von Betroffenen in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretungen deutlich. Es verpflichtet die Behörden, auf Antrag die komplette Messreihe einer Geschwindigkeitsmessung sowie Informationen über Wartungen und Reparaturen am Messgerät herauszugeben. Diese Transparenzpflicht basiert auf dem Recht auf ein faires Verfahren und ermöglicht es der Verteidigung, mögliche Messfehler zu erkennen und zu überprüfen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung erhalten, haben Sie das Recht, die vollständigen Messdaten anzufordern – nicht nur Ihr eigenes Messfoto. Die Behörde muss Ihnen auch mitteilen, ob das Messgerät seit der letzten Eichung gewartet oder repariert wurde. Diese Informationen können wichtig sein, um die Richtigkeit der Messung zu überprüfen. Ihr Anwalt kann damit besser einschätzen, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde und ob sich eine Anfechtung des Bußgeldbescheids lohnt. Die Behörde muss die Daten auf einem von Ihnen zur Verfügung gestellten Datenträger wie USB-Stick oder CD bereitstellen.


Ihr Recht auf umfassende Informationen

Das Amtsgericht Bitburg hat entschieden: Ihnen stehen alle Messdaten und Informationen zu Wartungen des Messgeräts zu. Nur so kann die Zuverlässigkeit der Messung geprüft und Ihre Verteidigung optimal vorbereitet werden. Zögern Sie nicht, sich bei rechtlichen Fragen im Verkehrsrecht von uns beraten zu lassen, um Ihre Rechte vollumfänglich wahrzunehmen.
Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Rechte habe ich auf Akteneinsicht nach einem Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung?

Nach § 49 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) haben Sie als Betroffener einen gesetzlichen Anspruch auf Akteneinsicht. Dieses Recht umfasst den Zugang zu allen verfahrensbezogenen Unterlagen, die für Ihren Fall relevant sind.

Umfang der Akteneinsicht

Die Akteneinsicht erstreckt sich auf zwei wesentliche Bereiche:

  • Die Bußgeldakte mit Informationen über das Bußgeld und die Zustellung des Bescheids
  • Die Ermittlungsakte mit allen Beweisführungsdokumenten, wie Messprotokolle, Beweisfotos und Eichscheine der Messgeräte

Sie haben zudem das Recht, Einsicht in die Rohdaten des Messgeräts zu nehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Verweigerung dieser Einsicht einen Verfahrensverstoß darstellt, der zur Rechtswidrigkeit des Bußgeldbescheids führen kann.

Praktische Durchführung

Wenn Sie selbst Akteneinsicht beantragen möchten, können Sie dies kostenlos vor Ort in der zuständigen Dienststelle durchführen. Für die Einsichtnahme benötigen Sie lediglich einen gültigen Identitätsnachweis.

Zeitpunkt und Voraussetzungen

Sie können die Akteneinsicht zu verschiedenen Zeitpunkten beantragen:

  • Nach Erhalt des Anhörungsbogens
  • Nach Zustellung des Bußgeldbescheids
  • Während des laufenden Ermittlungsverfahrens, sofern der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird

Die Kosten für die Akteneinsicht vor Ort betragen in der Regel 0 Euro. Nur für die Übersendung der Akte wird eine Gebühr von 12 Euro erhoben.


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Welche Unterlagen muss die Bußgeldbehörde bei einer Geschwindigkeitsmessung herausgeben?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner wegweisenden Entscheidung vom 12. November 2020 festgelegt, dass Sie als Betroffener einen umfassenden Anspruch auf Einsicht in sämtliche verfügbaren Messunterlagen haben.

Grundlegende Messunterlagen

Die Bußgeldbehörde muss Ihnen folgende Basisdokumente zur Verfügung stellen:

  • Messprotokoll mit Angaben zu Aufbau, Einrichtung und Bedienung des Messgeräts
  • Eichschein des verwendeten Messgeräts
  • Schulungsnachweise der durchführenden Beamten
  • Messfoto als TUFF-Datei sowie den erforderlichen Token und PIN zur Ansicht

Technische Dokumentation

Zusätzlich haben Sie Anspruch auf:

  • Rohmessdaten der gesamten Messreihe des Tattages
  • Lebensakte des Messgeräts mit allen Wartungs- und Reparaturnachweisen
  • Konformitätsbescheinigung und Konformitätserklärung des Messgeräts

Standortbezogene Unterlagen

Wenn für Ihre Verteidigung relevant, müssen auch bereitgestellt werden:

  • Dokumentation der Messstelle mit Skizzen oder Fotos
  • Beschilderungsplan des Messbereichs

Die Bußgeldbehörde muss diese Unterlagen auch dann zugänglich machen, wenn sie sich nicht direkt in der Bußgeldakte befinden. Dabei ist wichtig: Die Behörde muss nur die tatsächlich vorhandenen Unterlagen herausgeben. Wenn bestimmte Dokumente nicht existieren, besteht kein Anspruch auf deren Erstellung.

Die Wartungs- und Reparaturnachweise müssen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten nach Ablauf der Eichfrist, maximal jedoch für fünf Jahre, aufbewahrt werden. Diese Unterlagen sind besonders wichtig, da sie mögliche Einflüsse auf die Messgenauigkeit dokumentieren.


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Wie kann ich die Messreihe einer Geschwindigkeitskontrolle anfechten?

Prüfung der Messdaten

Sie haben das Recht, die vollständigen Messdaten einer Geschwindigkeitskontrolle einzusehen. Dies umfasst nicht nur Ihre eigene Messung, sondern die gesamte Messreihe des Tattages. Die Behörde muss Ihnen diese Daten in unverschlüsselter Form zur Verfügung stellen.

Formelle Anforderungen

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde eingehen. Stellen Sie unmittelbar nach Erhalt des Bußgeldbescheids einen schriftlichen Antrag auf Einsicht in die digitalen Falldaten.

Erfolgsaussichten

Bei der Anfechtung können Sie sich auf verschiedene Aspekte stützen:

Technische Mängel können vorliegen, wenn Messwerte zur Messwertbildung genutzt wurden, die nicht den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) entsprechen. Ein weiterer Anfechtungsgrund kann die fehlerhafte Einstellung der Messgeräte sein.

Bei Messungen mit dem PoliScan Speed ist besondere Aufmerksamkeit geboten, da hier in der Vergangenheit bereits erfolgreiche Anfechtungen stattgefunden haben. Das Amtsgericht Emmendingen hat beispielsweise zugunsten eines mit einem PoliScan Speed M1 geblitzten Kraftfahrers entschieden.

Erforderliche Unterlagen

Für eine fundierte Anfechtung benötigen Sie:

  • Die komplette Messreihe vom Tattag
  • Digitale Falldateien einschließlich der Passwörter
  • Die Lebensakte des Messgeräts
  • Den Eichschein des verwendeten Messgeräts
  • Die Bedienungsanleitung des Messgeräts
  • Wartungs- und Reparaturunterlagen

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Welche Kosten entstehen bei der Akteneinsicht im Bußgeldverfahren?

Die Kosten für die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren unterscheiden sich je nach Art der Einsichtnahme.

Persönliche Akteneinsicht vor Ort

Die Einsichtnahme der Akte direkt bei der Bußgeldstelle ist kostenfrei. Hierfür wird lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Versand der Akten

Bei einer Übersendung der Akten in Papierform wird eine Pauschale von 12 Euro für Versand und Rückversand erhoben. Diese Versandoption steht in der Regel nur Verteidigern zur Verfügung.

Digitale Akteneinsicht

Die elektronische Übermittlung der Akte ist kostenfrei. Sie erhalten in diesem Fall Zugangsdaten für den digitalen Zugriff auf die Dokumente. Die Zugangsdauer ist dabei zeitlich begrenzt.

Zusätzliche Kosten

Für Kopien und Ausdrucke können weitere Gebühren gemäß der gültigen Verwaltungsgebührenordnung anfallen. Bei Zustellungen mit Zustellungsurkunde oder Einschreiben werden pauschal 3,50 Euro berechnet.

Besonderheiten bei der Akteneinsicht

Die Akteneinsicht umfasst im Bußgeldverfahren sämtliche dem Gericht vorliegenden Unterlagen, einschließlich der Messunterlagen und beigezogener Akten. Der Zugang zu den Akten wird ausschließlich dem Betroffenen selbst oder einem bevollmächtigten Vertreter gewährt.


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Wann lohnt sich die Einsicht in die Messunterlagen bei einem Bußgeldverfahren?

Die Einsicht in Messunterlagen lohnt sich besonders bei hohen Bußgeldern oder drohenden Fahrverboten, da Sie ein grundsätzliches Recht auf Zugang zu allen entscheidungsrelevanten Informationen haben.

Rechtlicher Anspruch auf Einsicht

Sie haben einen aus dem Recht auf ein faires Verfahren abgeleiteten Anspruch auf Einsicht in:

  • Die komplette Messreihe des Messtages
  • Die Lebensakte des Messgeräts mit Wartungs- und Reparaturdokumentationen
  • Schulungsnachweise des Messpersonals
  • Eichunterlagen und technische Dokumentationen

Praktische Durchführung

Die Bußgeldbehörde muss Ihnen die Unterlagen nicht nur in ihren Diensträumen zur Verfügung stellen. Bei größerer Entfernung haben Sie einen Anspruch auf digitale Übermittlung der Messdaten. Die Behörde kann die Herausgabe nicht mit Verweis auf Datenschutz verweigern.

Erfolgsaussichten

Eine Einsicht ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Die gemessene Geschwindigkeit nur knapp über dem Grenzwert liegt
  • Technische Zweifel an der Messung bestehen
  • Sie einen Sachverständigen mit der Überprüfung beauftragen möchten

Die Einsicht ermöglicht Ihnen, die Korrektheit der Messung zu überprüfen. Allerdings müssen Sie beachten: Die Behörde ist nur verpflichtet, tatsächlich vorhandene Dokumente zur Verfügung zu stellen. Sie muss keine zusätzlichen Unterlagen erstellen oder beschaffen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Messreihe

Eine Messreihe ist die Gesamtheit aller Einzelmessungen, die während einer Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt werden. Sie umfasst nicht nur die Messung des betroffenen Fahrzeugs, sondern auch alle anderen Messungen im gleichen Zeitraum. Für die rechtliche Überprüfung ist die komplette Messreihe wichtig, da sich aus ihr mögliche systematische Fehler oder Unregelmäßigkeiten erkennen lassen. Nach geltender Rechtsprechung haben Betroffene ein Recht auf Einsicht in die gesamte Messreihe. Beispiel: Bei einer Geschwindigkeitskontrolle werden über mehrere Stunden 692 Fahrzeuge gemessen – all diese Messungen bilden zusammen die Messreihe.


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Lebensakte

Die Lebensakte eines Messgeräts ist eine vollständige Dokumentation aller technischen Vorgänge und Eingriffe am Gerät seit seiner Inbetriebnahme. Sie enthält Informationen über Eichungen, Wartungen, Reparaturen und sonstige Veränderungen. Diese Dokumentation ist nach § 31 MessEG gesetzlich vorgeschrieben und dient der Nachvollziehbarkeit der Messgenauigkeit. Die Lebensakte ist besonders wichtig für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Messergebnissen. Beispiel: Ein Blitzer wird repariert – dieser Eingriff muss in der Lebensakte vermerkt werden, damit später nachvollzogen werden kann, ob die Messergebnisse dadurch beeinflusst wurden.


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Dokumentationspflicht

Die gesetzliche Verpflichtung von Behörden, alle relevanten Vorgänge und Informationen bei Geschwindigkeitsmessungen schriftlich festzuhalten und aufzubewahren. Diese Pflicht basiert auf verschiedenen Rechtsgrundlagen, insbesondere dem Messgerätegesetz (MessEG) und der Messgeräte-Verordnung (MessEV). Die Dokumentation muss vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar sein. Beispiel: Bei einer Geschwindigkeitsmessung müssen Standort, Ausrichtung des Geräts, Wetterbedingungen und verwendete Einstellungen dokumentiert werden.


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Einspruch

Ein formelles Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid, mit dem Betroffene die Entscheidung der Behörde anfechten können. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich eingelegt werden (§ 67 OWiG). Durch den Einspruch wird eine gerichtliche Überprüfung des Falls eingeleitet. Beispiel: Ein Autofahrer erhält einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und legt Einspruch ein, weil er Zweifel an der Richtigkeit der Messung hat.


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Akteneinsicht

Das gesetzlich verankerte Recht eines Betroffenen oder seines Verteidigers, alle relevanten Unterlagen und Beweismittel in einem Bußgeldverfahren einzusehen. Dieses Recht ergibt sich aus § 147 StPO in Verbindung mit § 46 OWiG und dient der Gewährleistung eines fairen Verfahrens. Die Akteneinsicht umfasst alle Dokumente, die für die Beurteilung des Vorwurfs relevant sind. Beispiel: Nach einem Bußgeldbescheid kann der Anwalt Einsicht in die Messunterlagen nehmen, um die Korrektheit der Messung zu überprüfen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Art. 6 Absatz 1 EMRK: Dieser Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert das Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Er umfasst unter anderem das Recht, gehört zu werden und Zugang zu allen relevanten Beweismitteln zu erhalten. Im vorliegenden Fall stellt dies sicher, dass die Verteidigung Einsicht in die vollständige Messreihe erhält, um mögliche Fehlerquellen des Messgeräts darlegen zu können.
  • § 31 Absatz 2 Nr. 4 MessEG: Dieses Gesetz regelt die Aufbewahrungspflichten von Nachweisen hinsichtlich Wartungen, Reparaturen oder sonstigen Eingriffen an Messgeräten. Es verpflichtet die zuständigen Behörden, solche Nachweise für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Im konkreten Fall ist die Verwaltungsbehörde verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, ob am verwendeten Messgerät seit der letzten Eichung Eingriffe vorgenommen wurden, um die Genauigkeit der Messung zu überprüfen.
  • § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): Dieser Paragraph behandelt die Kostenentscheidung in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er legt fest, wie die Kosten des Verfahrens zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden. Im geschilderten Beschluss wurde entschieden, dass die Verwaltungsbehörde 75% und der Antragsteller 25% der Verfahrenskosten zu tragen haben, basierend auf den Umständen des Falls.
  • § 473 Strafprozessordnung (StPO): Diese Vorschrift regelt die Kostenentscheidung im Strafprozess. Sie bestimmt, wie die Prozesskosten zwischen Kläger und Beklagtem verteilt werden. In diesem Fall wird § 473 StPO in Verbindung mit § 46 OWiG angewendet, um die endgültige Kostenverteilung im Bußgeldverfahren festzulegen.
  • Grundsätze des fairen Verfahrens: Diese Grundsätze, verankert in Art. 6 Absatz 1 EMRK, verpflichten die Verwaltungsbehörde, alle relevanten Beweismittel, die sowohl zur Belastung als auch zur Entlastung des Betroffenen beitragen können, offenzulegen. Im vorliegenden Beschluss wird dies dadurch umgesetzt, dass die vollständige Messreihe und etwaige Nachweise zu Wartungen des Messgeräts der Verteidigung zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine fundierte Verteidigung zu ermöglichen.

Das vorliegende Urteil


Amtsgericht Bitburg – Beschluss vom 27.06.2018 – Az.: 3 OWi 66/18


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