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Begründung für ein Fahrverbot: Wann ein Bußgeld-Urteil lückenhaft ist

91 km/h über dem Limit, das Fahrverbot scheint eigentlich unausweichlich. Doch im Urteil fehlen sowohl Angaben zum Einkommen als auch eine nachvollziehbare Begründung für das Fahrverbot. Ob diese lückenhaften Feststellungen ausreichen, um die Strafe trotz der gemessenen 91 km/h zu viel noch einmal zu kippen, klärt nun das Oberlandesgericht.
Tachonadel im Auto zeigt massive Geschwindigkeitsüberschreitung auf verschwommener Landstraße, Hände am Lenkrad.
Gerichte müssen die Dauer eines Fahrverbots sowie die Höhe der Geldbuße bei Verkehrsverstößen individuell und detailliert begründen. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 ORbs 210/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 19.12.2025
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 210/25
  • Verfahren: Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
  • Relevant für: Autofahrer nach Tempoverstößen, Anwälte für Verkehrsrecht

Das Oberlandesgericht hob ein Urteil auf, weil das Amtsgericht die hohe Strafe nicht ausreichend begründete.
  • Richter müssen eine Strafe über dem Regelsatz im Urteil immer schriftlich genau erklären.
  • Bei hohen Geldstrafen muss das Gericht die finanzielle Situation des Fahrers genau prüfen.
  • Ohne die genaue Erklärung im Urteilstext ist die gerichtliche Entscheidung rechtlich fehlerhaft.
  • Richter müssen frühere Verkehrsverstöße im Urteil einzeln auflisten und für die Strafe bewerten.
  • Eine andere Abteilung des Gerichts muss nun erneut über die Strafe verhandeln.

Wann ist die Begründung der Fahrverbotsdauer unzureichend?

Einem Autofahrer wurde durch die zentrale Bußgeldstelle vorgeworfen, im Frühjahr 2025 außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 91 Stundenkilometer überschritten zu haben. Das Oberlandesgericht Brandenburg hob die daraufhin verhängten Strafen im sogenannten Rechtsfolgenausspruch auf. Das bedeutet konkret: Die Feststellung, dass der Fahrer zu schnell war, blieb bestehen, aber die Entscheidung über die Art und Höhe der Strafe wurde wegen Fehlern für ungültig erklärt. Für Sie bedeutet das: Prüfen Sie Ihr Urteil sofort darauf, ob das Gericht den Grund und die exakte Länge eines Fahrverbots mit stichhaltigen Argumenten individuell begründet hat. Nach § 25 StVG reicht eine pauschale Verhängung nicht aus; das Gericht muss schriftlich dokumentieren, dass es eine mögliche besondere Härte für Ihre Lebenssituation – etwa den drohenden Jobverlust – ernsthaft geprüft hat. Fehlt diese Abwägung, ist die Entscheidung angreifbar.

Amtsgericht liefert keine tragfähigen Gründe

Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hatte dem Mann in der Vorinstanz ein Fahrverbot von drei Monaten auferlegt, ohne sich an diese strengen gerichtlichen Vorgaben zu halten. Das damalige Urteil vom Juni 2025 enthielt laut dem prüfenden Beschwerdesenat keinerlei tragfähige Begründung für die Dauer der Sperre. Folgerichtig rügte der bestrafte Fahrer in seinem Rechtsmittel – also dem förmlichen Einspruch, mit dem das Urteil rechtlich angegriffen wird – dass das Gericht die Verneinung einer besonderen Härte in keiner Weise dokumentiert hatte. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Sichtweise vollumfänglich und kippte die instanzliche Entscheidung aufgrund der eklatanten rechtlichen Begründungsmängel.

Es muss im Urteil wenigstens eine ihren Grundzügen nachvollziehbare, mit stichhaltigen Argumenten unterlegte Begründung für die Rechtfertigung eines verhängten Fahrverbots angebracht werden […] auch wenn dieses Fahrverbot bereits im Bußgeldkatalog als Regelrechtsfolge vorgesehen ist. – so das OLG Brandenburg

Redaktionelle Leitsätze

  1. Die Verhängung eines Fahrverbots bedarf auch dann einer nachvollziehbaren Begründung in den Urteilsgründen, wenn es als Regelrechtsfolge im Bußgeldkatalog vorgesehen ist.
  2. Eine Erhöhung der Geldbuße über den Regelsatz hinaus aufgrund von Voreintragungen setzt voraus, dass diese Vorbelastungen in den Urteilsfeststellungen einzeln aufgeführt und konkret dargelegt werden.
  3. Bei der Festsetzung einer nicht nur geringfügigen Geldbuße sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zwingend im Urteil festzustellen und zu dokumentieren.

Praxis-Hinweis:

Der entscheidende Hebel für die Aufhebung war hier das Fehlen einer individuellen Abwägung. Ob ein Urteil angreifbar ist, lässt sich oft daran erkennen, ob das Gericht im Text konkret auf die persönliche Situation — wie etwa eine berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein — eingegangen ist. Fehlt die schriftliche Dokumentation dieser Prüfung im Urteil komplett oder wird die gewählte Dauer des Fahrverbots nicht nachvollziehbar hergeleitet, ist die Entscheidung rechtlich oft nicht haltbar.

Wann ist eine Bußgelderhöhung wegen Vorbelastungen rechtswidrig?

Gemäß § 17 Abs. 3 OWiG sind für die Bemessung einer Geldbuße immer die Bedeutung der Tat und der konkrete Vorwurf maßgeblich. Handeln Sie hier proaktiv: Vergleichen Sie Ihr Bußgeld mit dem offiziellen Regelsatz des Bußgeldkatalogs. Weicht die Strafe nach oben ab, muss der Richter dies zwingend im Urteilstext begründen. Verlangt das Gericht eine höhere Summe aufgrund von Vorbelastungen, müssen diese früheren Verstöße einzeln im Urteil aufgeführt und exakt dargestellt werden. Finden Sie dort nur allgemeine Floskeln ohne konkrete Daten Ihrer Voreintragungen, sollten Sie rechtliche Schritte gegen die Bußgelderhöhung prüfen.

Widersprüchliche Angaben im erstinstanzlichen Urteil

Diese rechtliche Darlegungspflicht wurde bei der Sanktionierung der enormen Geschwindigkeitsüberschreitung völlig ignoriert. Das erstinstanzliche Amtsgericht erhöhte die Geldbuße für die Fahrt massiv auf 840 Euro, ohne die gravierende Erhöhung gegenüber dem Regelsatz sachlich zu erklären. Der Senat kritisierte scharf, dass die Vorinstanz faktisch eine Abweichung vom Bußgeldkatalog vornahm, obwohl sie in der schriftlichen Begründung irrtümlich sogar das exakte Gegenteil behauptete. Zudem wurden etwaige frühere Verkehrsverstöße des Mannes im ursprünglichen Richterspruch weder einzeln aufgeführt noch in irgendeiner sachdienlichen Form erläutert.

Soweit das Tatgericht bei der Rechtsfolgenbemessung straßenverkehrsrechtliche Vorbelastungen berücksichtigen will, sind diese bei den Feststellungen einzeln aufzuführen und konkret darzulegen, woran es hier ebenfalls fehlt. – so das Gericht

Warum müssen hohe Bußgelder das Einkommen berücksichtigen?

Bei Geldbußen, die nicht nur geringfügiger Natur sind, ist die gerichtliche Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse einer Person nach § 17 Abs. 3 Satz 2 OWiG rechtlich zwingend geboten. Treffen Richter hierzu unzureichende Feststellungen, macht dies den Urteilsspruch materiell-rechtlich unvollständig. Das bedeutet: Das Urteil ist inhaltlich fehlerhaft, weil eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Fakten fehlt, was die gesamte Entscheidung juristisch hinfällig machen kann. Diese umfassende Begründungspflicht der Gerichte besteht im Übrigen unvermindert fort, auch wenn sich der rechtliche Einspruch der verteidigenden Seite von Beginn an rein auf die Rechtsfolgen der Tat beschränkt hat.

Staatsanwaltschaft rügt mangelhafte Ermittlungen

Die strikte Dokumentationspflicht des Einkommens ließ das Amtsgericht bei der Verhängung der hohen 840-Euro-Strafe völlig außer Acht. In dem angefochtenen Urteil fehlten sämtliche Angaben zu den persönlichen sowie den finanziellen Verhältnissen des verurteilten Fahrers. Sogar die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg stufte die Rechtsbeschwerde aus genau diesem Grund als absolut berechtigt ein, da die gerichtlichen Zumessungserwägungen schlichtweg lückenhaft waren. Das Oberlandesgericht schloss sich dieser Beurteilung an und betonte, dass ein bequemer Rückgriff auf die Bußgeldakte keinesfalls ausreicht, um derartige Geldstrafen rechtssicher zu untermauern.

Enthält das Urteil bei einer nicht nur geringfügigen Ordnungswidrigkeit keine oder nur unzureichende Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen, sind die Zumessungserwägungen materiell-rechtlich unvollständig und unterliegen der Aufhebung. – so das Oberlandesgericht

Praxis-Hürde: Dokumentation der Finanzen

Dieses Urteil verdeutlicht, dass bei spürbaren Geldbußen die wirtschaftlichen Verhältnisse zwingend im Urteilstext stehen müssen. Ein bloßer Verweis auf die Bußgeldakte genügt nicht. Wer eine deutlich erhöhte Geldbuße erhält, sollte prüfen, ob das Gericht Angaben zum Einkommen oder zum Beruf im Urteil aufgeführt hat. Fehlen diese Angaben völlig, ist der Richterspruch materiell-rechtlich unvollständig und bietet eine Angriffsfläche für Rechtsmittel.

Wann droht bei extremem Tempo der Vorwurf Vorsatz?

Ein Gericht muss selbst bei der Anwendung einer standardisierten Regelbuße immer kritisch hinterfragen, ob nicht doch besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen. Entscheidet sich die Spruchkammer für eine vom Katalog abweichende Bestrafung, muss diese Maßnahme im Urteil lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert sein. Bei extremen Tempoüberschreitungen können zudem tiefgehende Ausführungen zum subjektiven Tatbestand notwendig werden. Das bedeutet konkret, es muss präzise geklärt werden, was im Kopf des Fahrers vorging: Handelte er nur aus Unachtsamkeit oder war ihm die massive Geschwindigkeitsüberschreitung voll bewusst, sodass er den Verstoß absichtlich beging?

Infografik zum Risiko der Vorsatz-Annahme bei Rechtsmitteln gegen Bußgeldbescheide wegen extremer Geschwindigkeitsverstöße.
Härtere Bewertung bei Rechtsmitteln gegen Urteile wegen Raserei

Extremes Tempo legt Vorsatz nahe

Um exakt solch extreme Dimensionen ging es bei der Fahrt des Beschuldigten, die das Amtsgericht zunächst lediglich als fahrlässige Raserei einstufte. Die Richter des Oberlandesgerichts wiesen deutlich darauf hin, dass bei 91 Kilometern pro Stunde über dem Limit eine vorsätzliche Begehungsweise naheliegen kann. Beachten Sie dieses Risiko für Ihre eigene Strategie: Wenn Sie ein Urteil wegen formeller Begründungsmängel angreifen, kann das neue Verfahren bei massiven Verstößen dazu führen, dass Ihnen Vorsatz statt Fahrlässigkeit unterstellt wird. Das fehlerhafte Urteil wurde unter dem Aktenzeichen 1 ORbs 210/25 im Rechtsfolgenausspruch vollständig aufgehoben und zur komplett neuen Verhandlung an das Amtsgericht Brandenburg an der Havel zurückverwiesen.

So fechten Sie fehlerhafte Bußgeldurteile erfolgreich an

Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg verschärft die Anforderungen an Amtsgerichte bundesweit und stärkt Ihre Position als Betroffener erheblich. Da es sich um eine obergerichtliche Entscheidung zur Dokumentationspflicht handelt, können Sie sich bei jedem Bußgeldurteil darauf berufen, wenn der Richter Ihre persönlichen Umstände oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ignoriert hat. Prüfen Sie Ihr Urteil sofort nach Erhalt auf die fehlende Individualisierung; oft bietet gerade die mangelhafte Begründung der Fahrverbotsdauer den entscheidenden Hebel, um eine Sanktion im Rechtsbeschwerdeverfahren zu Fall zu bringen oder zumindest die Dauer der Sperre zu reduzieren.

Was jetzt? Prüfen Sie Ihren Urteilstenor – also den kurzen Abschnitt am Anfang des Urteils, der die eigentliche Entscheidung und Strafe zusammenfasst – und die Begründung auf drei Punkte: Ist die Dauer des Fahrverbots individuell begründet? Wurden Ihre finanziellen Verhältnisse (Einkommen/Beruf) für die Bußgeldbemessung abgefragt und dokumentiert? Sind bei einer Erhöhung der Strafe Ihre Voreintragungen einzeln mit Datum aufgelistet? Wenn Sie eine dieser Fragen mit Nein beantworten, sollten Sie innerhalb der einwöchigen Frist nach Zustellung Rechtsbeschwerde einlegen, um die Entscheidung wegen Begründungsmängeln aufheben zu lassen.


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Ein Formfehler in der Urteilsbegründung kann zur Aufhebung eines Fahrverbots oder zur Reduzierung eines Bußgeldes führen. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht analysiert Ihren Bescheid auf fehlende Abwägungen oder lückenhafte Dokumentationen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. So wahren Sie Ihre Chancen im Rechtsmittelverfahren und gehen gezielt gegen fehlerhafte Sanktionen vor.

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Amtsrichter im Verkehrsrecht bearbeiten oft hunderte Akten pro Woche im reinen Akkord. Die Urteile werden meist per Mausklick aus Standard-Textbausteinen zusammengebaut, wobei die eigentlich zwingende Abfrage der Finanzen schlicht unter den Tisch fällt. Das ist der wahre Grund, warum in der Praxis derart viele Ersturteile wegen Begründungsmängeln kassiert werden.

Ein formeller Aufhebungserfolg bedeutet für Betroffene jedoch keineswegs den sicheren Gewinn des Verfahrens. Wer ein Urteil rein wegen handwerklicher Fehler des Richters kippt, provoziert nicht selten einen teuren Bumerang-Effekt. In der Neuverhandlung bessert das Gericht die fehlende Begründung einfach nach, bejaht bei massiven Überschreitungen direkt den Vorsatz und verdoppelt am Ende das ursprüngliche Bußgeld.


Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt die Begründungspflicht auch, wenn mein Verstoß als Standardfall im Bußgeldkatalog vorgesehen ist?

JA. Die gerichtliche Begründungspflicht besteht auch bei Standardfällen des Bußgeldkatalogs uneingeschränkt fort, da jede verhängte Sanktion individuell hergeleitet werden muss. Ein bloßer Verweis auf die gesetzlichen Regelsätze ohne eine Würdigung des konkreten Einzelfalls reicht für ein rechtssicheres Urteil keinesfalls aus.

Gemäß § 25 StVG und der Rechtsprechung des OLG Brandenburg müssen Urteile eine nachvollziehbare sowie mit stichhaltigen Argumenten unterlegte Begründung für die gewählte Rechtsfolge enthalten. Das Gericht ist verpflichtet, im Rahmen einer Einzelfallprüfung schriftlich darzulegen, warum die konkrete Dauer eines Fahrverbots oder die Höhe des Bußgeldes im vorliegenden Fall angemessen erscheint. Hierbei muss erkennbar sein, dass der Richter mögliche entlastende Faktoren wie eine besondere Härte durch drohenden Arbeitsplatzverlust oder spezifische Tatumstände ernsthaft geprüft hat. Ein rein schematischer Rückgriff auf die Regelrechtsfolgen ohne diese individuelle Dokumentation stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der regelmäßig zur Aufhebung des Urteils führt.

Eine Ausnahme von der Aufhebungspflicht greift lediglich dann, wenn das Urteil trotz knapper Begründung im Kern stichhaltig bleibt und keine Anhaltspunkte für Ermessensfehler vorliegen. Bei spürbaren Abweichungen vom Regelsatz darf das Gericht auf eine detaillierte schriftliche Herleitung jedoch keinesfalls verzichten.


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Verliere ich den Führerschein trotzdem, wenn das Gericht meine berufliche Notwendigkeit gar nicht erwähnt?

Das Fahrverbot bleibt zunächst wirksam, jedoch ist das Urteil wegen eklatanter Begründungsmängel anfechtbar, sofern das Gericht die geltend gemachte berufliche Angewiesenheit in den Entscheidungsgründen vollständig ignoriert hat. Die Nichtberücksichtigung existentieller Belange in der schriftlichen Urteilsbegründung stellt eine schwerwiegende Verletzung der richterlichen Abwägungspflicht dar und macht die gesamte Entscheidung für ein Rechtsmittel angreifbar.

Nach der geltenden Rechtsprechung müssen Gerichte eine drohende Existenzgefährdung durch den Führerscheinverlust zwingend in ihre Abwägung einbeziehen und diese Prüfung im Urteil schriftlich dokumentieren. Eine pauschale Verhängung des Fahrverbots ohne individuelle Begründung verstößt gegen die Anforderungen des § 25 StVG, da die Justiz den Einzelfall ernsthaft würdigen muss. Allein die mündliche Erörterung in der Verhandlung reicht nicht aus, wenn die Argumente zur beruflichen Notwendigkeit keinen erkennbaren Eingang in die schriftlichen Entscheidungsgründe gefunden haben. Ein solches Urteil gilt als rechtsfehlerhaft und bietet einen erfolgversprechenden Hebel für eine Rechtsbeschwerde, um das Fahrverbot nachträglich aufheben oder zumindest verkürzen zu lassen.

Bei einer erfolgreichen Anfechtung wegen Begründungsmängeln besteht jedoch das rechtliche Risiko, dass das Gericht in einer neuen Verhandlung bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorsätzliches Handeln statt einfacher Fahrlässigkeit prüft.


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Reicht für eine Anfechtung der bloße Hinweis auf meine fehlenden Einkommensangaben im Urteil?

JA, das Fehlen von Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen stellt bei spürbaren Geldbußen einen gravierenden Rechtsfehler dar. **Ein Urteil ist materiell-rechtlich unvollständig und damit erfolgreich anfechtbar, wenn bei nicht nur geringfügigen Ordnungswidrigkeiten jegliche Feststellungen zum Einkommen im Urteilstext fehlen.** Dieser formale Mangel führt in der Regel zur Aufhebung der Entscheidung durch das zuständige Oberlandesgericht.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 OWiG sind die wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Bemessung der Geldbuße zwingend zu berücksichtigen und im Urteil nachvollziehbar darzustellen. Ein bequemer Rückgriff des Gerichts auf die Bußgeldakte oder eine pauschale Annahme durchschnittlicher Einkünfte reicht für eine rechtssichere Begründung keinesfalls aus. Richter müssen im schriftlichen Urteil zumindest grundlegende Daten wie den ausgeübten Beruf oder das ungefähre monatliche Nettoeinkommen explizit dokumentieren. Fehlen diese individuellen Faktoren komplett, ist die Zumessung der Strafe juristisch nicht haltbar und bietet damit einen fundierten Hebel für das Rechtsbeschwerdeverfahren. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft rügt solche lückenhaften Urteile häufig als fehlerhaft, da die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der persönlichen Leistungsfähigkeit schlicht nicht stattgefunden hat.

Diese strenge Dokumentationspflicht entfällt jedoch bei echten Bagatellfällen oder geringfügigen Bußen, die sich im Bereich von Verwarnungsgeldern oder niedrigen Regelsätzen unter 250 Euro bewegen. Erst wenn die verhängte Sanktion diese Schwelle überschreitet oder eine massive Erhöhung gegenüber dem Bußgeldkatalog erfolgt, wird die fehlende Angabe zum Einkommen zum rechtlich relevanten Aufhebungsgrund.


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Was kann ich tun, wenn das neue Verfahren nach der erfolgreichen Urteilsaufhebung plötzlich teurer wird?

Gegen eine mögliche finanzielle Verschlechterung durch die Annahme von Vorsatz müssen Sie sich durch eine präzise Verteidigungsstrategie absichern, die gezielt Argumente gegen eine bewusste Tatbegehung in die neue Verhandlung einbringt. Sie sollten bereits vor Einlegung der Rechtsbeschwerde prüfen lassen, ob bei massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen die Gefahr einer Umstufung von Fahrlässigkeit auf Vorsatz besteht. Dies ist besonders relevant, wenn das erste Urteil lediglich aufgrund formeller Begründungsmängel im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben wurde.

Eine erfolgreiche Urteilsaufhebung führt in der Regel zur Zurückverweisung des Falls an das zuständige Amtsgericht, wodurch eine komplett neue gerichtliche Tatsachenfeststellung über die konkrete Strafhöhe erforderlich wird. Während das erste Gericht möglicherweise noch von einer fahrlässigen Begehungsweise ausging, kann der neue Richter bei extremen Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit einen vorsätzlichen Verstoß als naheliegend betrachten. Gemäß den rechtlichen Vorgaben zur Bußgeldbemessung führt die Feststellung von Vorsatz regelmäßig zu einer Verdopplung des Regelsatzes, wodurch das Verfahren trotz der vorherigen Aufhebung am Ende teurer werden kann. Um dieses Risiko zu minimieren, muss im neuen Verfahren substantiiert dargelegt werden, warum trotz der hohen Geschwindigkeit kein bewusstes Fehlverhalten vorlag.

Obwohl das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius) im Grundsatz eine schwerere Strafe bei alleiniger Rechtsmittelbeilegung durch den Betroffenen untersagt, greift dieser Schutz bei einer vollständigen Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs nur eingeschränkt bezüglich der rechtlichen Bewertung. Wenn das neue Gericht aufgrund einer tiefergehenden Prüfung der Beweismittel zu einer anderen rechtlichen Überzeugung hinsichtlich der Schuldform gelangt, ist eine höhere Geldbuße rechtlich zulässig.


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Muss ich die Bußgelderhöhung akzeptieren, wenn meine früheren Verstöße im Urteil nicht konkret aufgelistet sind?

NEIN, eine Bußgelderhöhung wegen Vorbelastungen müssen Sie nicht akzeptieren, wenn das Urteil diese früheren Verstöße nicht einzeln mit konkreten Daten und Inhalten auflistet. Ohne diese detaillierte Dokumentation mangelt es der gerichtlichen Entscheidung an der notwendigen Begründungstiefe für eine rechtssichere Erhöhung der Geldbuße.

Die rechtliche Grundlage für die Bemessung einer Geldbuße findet sich in § 17 Abs. 3 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), wonach stets die Bedeutung der Tat maßgeblich ist. Will ein Gericht von den Regelsätzen des Bußgeldkatalogs nach oben abweichen, unterliegt diese Entscheidung einer strengen Darlegungspflicht in den schriftlichen Urteilsgründen. Allgemeine Floskeln oder der bloße Hinweis auf vorhandene Einträge im Register genügen nicht, da die Verteidigung die inhaltliche Richtigkeit dieser Annahmen sonst nicht effektiv prüfen kann. Es müssen daher zwingend das Datum der Rechtskraft, das Tatdatum sowie die konkrete Art des Verstoßes explizit in den Feststellungen genannt werden. Fehlen diese Angaben im Urteilstext vollständig, ist die Entscheidung materiell-rechtlich fehlerhaft und bietet einen Angriffsvektor für eine erfolgreiche Rechtsbeschwerde.

Beachten Sie jedoch, dass ein solches fehlerhaftes Urteil dennoch wirksam wird, wenn Sie nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung das zulässige Rechtsmittel einlegen. Nur die fristgerechte Rechtsbeschwerde verhindert die Rechtskraft der mangelhaft begründeten Erhöhung.


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Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 1 ORbs 210/25 – Urteil vom 19.12.2025




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