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Fahrerlaubnisentziehung bei Diabetes mellitus Typ II – reduzierte Hypoglykämiewahrnehmung

Ein Diabetiker, der bereits wegen Trunkenheit am Steuer auffiel, verliert erneut seinen Führerschein. Diesmal führten eine eingeschränkte Wahrnehmung von Unterzuckerungen, ein Schlaganfall und weitere gesundheitliche Probleme zu der Entscheidung. Trotz mehrfacher Aufforderung legte der Mann kein gefordertes Gutachten vor. Das Gericht bestätigte nun die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VG München
  • Datum: 23.10.2024
  • Aktenzeichen: M 19 S 23.3777
  • Verfahrensart: Verwaltungsverfahren im Rahmen des Führerscheinentzugs
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Gesundheitsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragsteller: Wendet sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; legt vorgelegte diabetologische Kontrollberichte und ein ärztliches Gutachten vor, die auf Einschränkungen der Fahreignung hinweisen.
    • Behörde: Verantwortlich für den Entzug bzw. die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unter Auflagen, basierend auf bisherigen gerichtlichen Entscheidungen und ärztlichen Befunden.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Antragsteller hatte seine Fahrerlaubnis infolge einer Trunkenheitsfahrt entzogen, die ihm am 24.09.2020 unter strengen, ärztlich gestützten Auflagen wiedererteilt wurde. Die vorgelegten diabetologischen Kontrollberichte zeigten Hinweise auf leichte Einschränkungen der Fahreignung.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des erneuten Entzugs bzw. der fortbestehenden Auflagen unter Berücksichtigung der festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Antrag des Antragstellers wurde abgelehnt; der Antragsteller trägt die Verfahrenskosten; der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.
    • Begründung: Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgte unter Auflagen aufgrund eines ärztlichen Gutachtens, das Einschränkungen (leicht eingeschränktes Vibrationsempfinden, diabetische Neuropathie und reduzierte Hypoglykämewahrnehmung) nachwies. Diese Befunde stützen die Entscheidung, den Antrag abzulehnen.
    • Folgen: Der Antragsteller muss die Kosten des Verfahrens tragen; das Urteil bestätigt die bestehende Praxis im Umgang mit gesundheitlich bedingten Auflagen im Führerscheinverfahren.

Fahrerlaubnisentziehung bei Diabetes: Rechtliche Aspekte und Sicherheit im Straßenverkehr

Die Fahrerlaubnisentziehung bei Diabetes mellitus Typ II ist ein sensibles Thema, das viele Betroffene betrifft. Ein zentraler Aspekt ist die Hypoglykämiewahrnehmung, da eine eingeschränkte Wahrnehmung von Unterzuckerungen (Unterzuckerung und Verkehrssicherheit) das Risiko im Straßenverkehr deutlich erhöht. Dies kann zu einem Fahrverbot bei Diabetes führen, wenn die medizinische Eignung Fahrerlaubnis nicht mehr gegeben ist. Daher ist ein gutes Diabetesmanagement und Fahrverhalten essenziell, um die Selbstkontrolle bei Diabetes zu gewährleisten und somit die Risikofaktoren beim Autofahren zu minimieren.

Die rechtlichen Aspekte Diabetes im Straßenverkehr sind komplex und erfordern eine sorgfältige Abwägung zwischen der Sicherheit im Straßenverkehr und den Patientenrechten bei Fahrerlaubnis. Die Führerscheinstelle und Diabetes stehen in engem Austausch, um die Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung durchzuführen. Dabei spielen ärztliche Fahreignungsuntersuchungen und die Verkehrsmedizin eine entscheidende Rolle. Auch Auflagen für Diabetiker können erteilt werden, um die gesundheitlichen Einschränkungen beim Fahren auszugleichen. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie die Gerichte mit solchen Fällen umgehen.

Der Fall vor Gericht


Diabetiker verliert Fahrerlaubnis wegen nicht vorgelegtem Gesundheitsgutachten

Fahrerlaubnisentziehung bei Diabetes mellitus Typ II | Symbolfoto: Flux gen.

Ein Fahrerlaubnisinhaber, der an insulinpflichtigem Diabetes Typ 2 leidet, muss seine Fahrerlaubnis der Klassen AM, B, BE und L abgeben. Das Verwaltungsgericht München bestätigte mit Beschluss vom 23. Oktober 2024 die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde, nachdem der Betroffene ein gefordertes ärztliches Gutachten nicht vorgelegt hatte.

Vorgeschichte und gesundheitliche Probleme geben Anlass zur Überprüfung

Der Mann hatte seine Fahrerlaubnis bereits 2017 wegen einer Trunkenheitsfahrt verloren. Nach Wiedererteilung im September 2020 wurde er aufgrund seiner Diabetes-Erkrankung zu jährlichen diabetologischen Kontrollen verpflichtet. Die dabei vorgelegten Berichte aus 2021 und 2022 zeigten eine reduzierte Hypoglykämiewahrnehmung sowie Hinweise auf eine leichte diabetische Neuropathie. Zusätzlich ergab sich aus den ärztlichen Unterlagen, dass der Betroffene im Januar 2021 einen Schlaganfall erlitten hatte.

Behördliche Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung

Die Fahrerlaubnisbehörde forderte daraufhin neurologische und diabetologische Befundberichte an. Die vorgelegten Berichte ergaben weitere Auffälligkeiten: Der neurologische Befund zeigte eine Polyneuropathie mit leichter Gangunsicherheit und eingeschränkter Fußhebung links. Der diabetologische Bericht bestätigte ein hohes Hypoglykämierisiko und keine gute Stoffwechsellage über drei Monate.

Gutachtensanforderung und Rechtsfolgen

Aufgrund dieser mehrfachen gesundheitlichen Beeinträchtigungen forderte die Behörde im März 2023 ein umfassendes ärztliches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung an. Als der Betroffene das Gutachten nicht vorlegte, entzog die Behörde im Juni 2023 die Fahrerlaubnis. Der Betroffene klagte dagegen und beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage.

Gerichtliche Bestätigung der Fahrerlaubnisentziehung

Das Verwaltungsgericht München bestätigte die Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung. Die Gutachtensanforderung war nach Auffassung des Gerichts verhältnismäßig und durch die vorliegenden gesundheitlichen Befunde gerechtfertigt. Die Behörde durfte bei Nichtvorlage des Gutachtens auf die fehlende Fahreignung schließen. Das Gericht betonte, dass die Verkehrssicherheit Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen habe.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass bei gesundheitlichen Einschränkungen wie Diabetes oder neurologischen Erkrankungen die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt ist, die Fahreignung durch ein medizinisches Gutachten überprüfen zu lassen. Die Behörde muss dabei die Aufforderung zur Begutachtung ausreichend begründen und die konkreten Verdachtsmomente darlegen. Bei Vorliegen mehrerer medizinischer Diagnosen wird besonders streng geprüft, ob die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie an Diabetes oder anderen chronischen Erkrankungen leiden, müssen Sie damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßige ärztliche Kontrollen und Gutachten von Ihnen verlangt. Besonders bei Mehrfachdiagnosen wie Diabetes plus neurologische Auffälligkeiten wird Ihre Fahreignung besonders gründlich überprüft. Achten Sie darauf, verordnete Kontrolluntersuchungen einzuhalten und die Befunde fristgerecht einzureichen. Bei Aufforderung zu einem Gutachten sollten Sie kooperieren, da sonst die Fahrerlaubnis allein wegen fehlender Mitwirkung entzogen werden kann. Nutzen Sie technische Hilfsmittel wie Unterzuckerungsalarme, um Ihre Fahreignung zu unterstützen.

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Herausforderungen bei der Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von Diabetes mellitus Typ II?

Die Anforderungen der Fahrerlaubnisbehörde bei gesundheitlichen Einschränkungen wie Diabetes mellitus Typ II und möglichen zusätzlichen Diagnosen können verunsichern. Bei der Notwendigkeit einer medizinischen Begutachtung wird jedes Detail der aktuellen Gesundheitslage geprüft, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Insbesondere wenn mehrere gesundheitliche Aspekte berücksichtigt werden, sind konkrete Verdachtsmomente und die fristgerechte Einreichung verordneter Befunde entscheidend.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre individuelle Situation sachlich und gründlich zu analysieren und die bestehenden Voraussetzungen rechtlich transparent zu überprüfen. Gerne begleiten wir Sie dabei, den Überblick über die komplexen Zusammenhänge zu behalten und die nächsten Schritte abzustimmen.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche gesundheitlichen Faktoren bei Diabetes Typ II können zur Überprüfung der Fahreignung führen?

Bei Diabetes mellitus Typ II können verschiedene gesundheitliche Faktoren die Fahreignung beeinflussen und eine Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde erforderlich machen. Diese Faktoren betreffen sowohl akute Risiken als auch langfristige Komplikationen der Erkrankung. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), wonach Personen nur dann am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wenn keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die die Fahrsicherheit gefährden.

1. Akute Risiken: Hypoglykämie

  • Unterzuckerung (Hypoglykämie): Eine plötzlich auftretende Unterzuckerung stellt das größte Risiko dar. Sie kann zu Symptomen wie Konzentrationsstörungen, Verzögerungen im Reaktionsvermögen, Sehstörungen oder sogar Bewusstlosigkeit führen. Besonders gefährdet sind Personen, die Insulin oder Sulfonylharnstoffe einnehmen, da diese Medikamente das Risiko für schwere Unterzuckerungen erhöhen.
  • Eingeschränkte Hypoglykämiewahrnehmung: Wenn Betroffene nicht rechtzeitig erkennen, dass ihr Blutzucker sinkt, erhöht sich das Unfallrisiko erheblich. Dies wird als „Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung“ bezeichnet und ist ein zentraler Aspekt bei der Beurteilung der Fahreignung.

2. Langfristige Komplikationen und Folgeerkrankungen

  • Sehstörungen: Diabetes kann zu Augenerkrankungen wie Retinopathie oder Katarakt führen, die das Sehvermögen beeinträchtigen und somit die Fahrsicherheit gefährden.
  • Neuropathien: Nervenschädigungen können die Sensibilität in den Füßen und Beinen beeinträchtigen, was das Bedienen der Pedale erschwert.
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Diese treten bei Diabetikern häufiger auf und können plötzliche Ereignisse wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle begünstigen.
  • Kognitive Einschränkungen: Chronisch hohe Blutzuckerwerte (Hyperglykämie) können Konzentration und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.

3. Voraussetzungen für die Fahreignung

Um die Fahreignung zu gewährleisten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Stabile Stoffwechselführung: Der Blutzucker muss über einen längeren Zeitraum gut eingestellt sein, insbesondere bei Personen mit Insulintherapie.
  • Regelmäßige Selbstkontrolle: Betroffene müssen in der Lage sein, ihren Blutzucker regelmäßig zu messen und zu dokumentieren.
  • Schulung und Risikobewusstsein: Eine Teilnahme an einer Diabetes-Schulung ist erforderlich, um den sicheren Umgang mit der Erkrankung zu gewährleisten.
  • Keine schweren Hypoglykämien in den letzten 12 Monaten: Dies ist eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung oder den Erhalt der Fahrerlaubnis.

4. Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung

Wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein verkehrsmedizinisches Gutachten anfordern. Dieses wird von einem unabhängigen Gutachter erstellt und berücksichtigt:

  • Die Häufigkeit und Schwere von Hypoglykämien
  • Die Fähigkeit zur Selbstkontrolle des Blutzuckers
  • Das Vorliegen diabetesbedingter Folgeerkrankungen
  • Die Einhaltung ärztlicher Empfehlungen und Therapiepläne

Ein Beispiel: Wenn ein Diabetiker während des Fahrens eine schwere Unterzuckerung erleidet oder wiederholt Auffälligkeiten zeigt (z. B. durch Unfälle), kann dies Anlass für eine Begutachtung sein.

5. Handlungsempfehlungen für Betroffene

  • Führen Sie vor jeder Fahrt eine Blutzuckermessung durch. Der Wert sollte mindestens 90 mg/dL betragen.
  • Bei längeren Fahrten sollten Sie alle zwei Stunden den Blutzucker kontrollieren.
  • Halten Sie immer schnell wirksame Kohlenhydrate (z. B. Traubenzucker) griffbereit im Fahrzeug.
  • Verzichten Sie auf das Fahren bei Symptomen einer Unterzuckerung oder bei sehr hohen Blutzuckerwerten (> 300 mg/dL), da diese ebenfalls die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.

Die Einhaltung dieser Maßnahmen hilft nicht nur, Ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.


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Was bedeutet die Pflicht zur regelmäßigen Vorlage ärztlicher Gutachten für Diabetiker?

Die Pflicht zur regelmäßigen Vorlage ärztlicher Gutachten für Diabetiker dient dazu, die Fahreignung im Straßenverkehr sicherzustellen. Sie betrifft insbesondere Personen mit Diabetes mellitus, deren Erkrankung potenziell die Verkehrssicherheit beeinträchtigen kann, beispielsweise durch Unterzuckerungen (Hypoglykämien) oder Folgeerkrankungen.

Rechtliche Grundlage

Gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere § 11 Abs. 2 und 8 sowie Anlage 4, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten verlangen, wenn Tatsachen Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs begründen. Dies gilt insbesondere bei insulinpflichtigem Diabetes oder anderen Therapieformen mit erhöhtem Hypoglykämierisiko.

Fristen und Anforderungen

  • Fristen: Die Behörde setzt eine Frist zur Vorlage des Gutachtens. Diese kann je nach individueller Situation variieren (z. B. jährlich bei Berufskraftfahrern der Gruppe 2 wie Lkw- oder Busfahrer) oder nach Bedarf angeordnet werden.
  • Inhalt des Gutachtens: Das Gutachten muss von einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt werden und folgende Aspekte bewerten:
    • Qualität und Stabilität der Stoffwechseleinstellung
    • Risiko und Wahrnehmung von Hypoglykämien
    • Dokumentation regelmäßiger Blutzuckermessungen
    • Vorliegen diabetischer Folgeerkrankungen
    • Nachweis einer Diabetes-Schulung und eines sicheren Umgangs mit der Erkrankung
  • Form: Neben dem ärztlichen Bericht können auch Blutzuckertagebücher, HbA1c-Werte und andere medizinische Nachweise erforderlich sein.

Konsequenzen bei Nichterfüllung

  • Nichtvorlage des Gutachtens: Wird das geforderte Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, darf die Behörde gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung schließen. Dies kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
  • Negative Begutachtung: Stellt das Gutachten fest, dass die Fahreignung eingeschränkt oder nicht gegeben ist (z. B. durch wiederholte schwere Unterzuckerungen oder mangelnde Krankheitseinsicht), kann die Behörde ebenfalls Maßnahmen wie Einschränkungen oder den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen.
  • Widerspruch: Betroffene können gegen solche Entscheidungen Rechtsmittel einlegen. Allerdings müssen sie dabei nachweisen, dass die Anordnung des Gutachtens rechtmäßig war und sie alle Auflagen erfüllt haben.

Praxisbeispiel

Ein Diabetiker mit insulinpflichtigem Diabetes wird aufgefordert, alle drei Monate ein verkehrsmedizinisches Gutachten vorzulegen, das stabile Blutzuckerwerte und eine gute Hypoglykämiewahrnehmung dokumentiert. Versäumt er dies oder weist das Gutachten erhebliche Mängel auf (z. B. fehlende Blutzuckermessungen), kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Besondere Regelungen für Berufskraftfahrer

Für Führerscheinklassen der Gruppe 2 (z. B. Lkw oder Bus) gelten strengere Anforderungen:

  • Jährliche Begutachtung
  • Nachweis einer stabilen Stoffwechselführung über mindestens drei Monate
  • Keine schweren Unterzuckerungen in den letzten zwölf Monaten

Die Pflicht zur regelmäßigen Vorlage ärztlicher Gutachten stellt somit sicher, dass Diabetiker ihre Erkrankung verantwortungsbewusst managen und keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.


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Welche Rechte haben Betroffene bei der Anforderung eines MPU-Gutachtens?

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hat, kann sie die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) anordnen. Diese Anordnung ist jedoch an rechtliche Voraussetzungen gebunden, und als Betroffener haben Sie bestimmte Rechte und Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren oder das Verfahren zu beeinflussen.

1. Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung

Die Anordnung einer MPU muss verhältnismäßig und anlassbezogen sein. Das bedeutet:

  • Verhältnismäßigkeit: Die Behörde darf eine MPU nur verlangen, wenn mildere Maßnahmen wie ein ärztliches Gutachten nicht ausreichen (§ 11 Abs. 2 FeV). Beispielsweise könnte bei Diabetes mellitus Typ II ein Facharztgutachten genügen, sofern keine weiteren Zweifel bestehen.
  • Anlassbezogenheit: Die Behörde muss konkrete Zweifel an Ihrer Fahreignung darlegen. Diese Zweifel müssen auf Tatsachen beruhen, wie z. B. einer schlecht eingestellten Diabetes-Erkrankung mit Risiken für Unterzuckerung.

2. Widerspruchsmöglichkeiten

  • Direkte Anfechtung der MPU-Anordnung: Die Anordnung selbst ist kein eigenständiger Verwaltungsakt und daher nicht direkt anfechtbar (§ 44a VwGO). Sie können jedoch im Rahmen einer Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis prüfen lassen, ob die Anordnung rechtmäßig war.
  • Prüfung der Verhältnismäßigkeit: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Anordnung unverhältnismäßig ist (z. B. weil ein Facharztgutachten ausgereicht hätte), können Sie dies im Rahmen einer Stellungnahme gegenüber der Behörde geltend machen.

3. Fristen zur Vorlage des Gutachtens

Die Behörde setzt Ihnen eine Frist zur Vorlage des MPU-Gutachtens. Diese Frist muss angemessen sein:

  • Angemessenheit: Die Frist muss so bemessen sein, dass Sie ausreichend Zeit haben, das Gutachten zu erstellen (z. B. bei erforderlichen Abstinenznachweisen oder medizinischen Vorbereitungen).
  • Fristverlängerung: Falls Sie die Frist nicht einhalten können (z. B. aus gesundheitlichen Gründen), können Sie eine Verlängerung beantragen. Dies sollte schriftlich erfolgen und gut begründet sein.

4. Rechte im Umgang mit dem Gutachten

  • Selbstbestimmung über das Gutachten: Sie entscheiden, ob das MPU-Gutachten direkt an die Behörde weitergeleitet wird oder ob es Ihnen zuerst ausgehändigt wird. Ein negatives Gutachten müssen Sie nicht vorlegen; in diesem Fall wird die Behörde jedoch von Ihrer Nichteignung ausgehen.
  • Anfechtung eines negativen Gutachtens: Ein negatives Ergebnis können Sie nur dann erfolgreich anfechten, wenn nachweisbare Fehler im Verfahren oder in der Bewertung vorliegen (z. B. Verstöße gegen wissenschaftliche Standards).

5. Handlungsmöglichkeiten bei Diabetes mellitus Typ II

Bei Diabetes mellitus Typ II ist entscheidend, ob Ihre Erkrankung gut eingestellt ist:

  • Wenn Ihre Stoffwechsellage stabil ist und keine Risiken wie Unterzuckerungen bestehen, kann ein ärztliches Gutachten ausreichend sein.
  • Sollte dennoch eine MPU angeordnet werden, können Sie prüfen lassen, ob diese unverhältnismäßig ist.

Zusammenfassung Ihrer Rechte

  • Fordern Sie eine klare Begründung für die MPU-Anordnung.
  • Prüfen Sie, ob mildere Maßnahmen wie ein Facharztgutachten ausreichen.
  • Halten Sie gesetzte Fristen ein oder beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung.
  • Nutzen Sie Ihr Recht, das Gutachten zuerst selbst einzusehen.
  • Ziehen Sie bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Anordnung oder des Ergebnisses rechtliche Schritte in Betracht.

Diese Rechte helfen Ihnen, sich im Verfahren besser zurechtzufinden und Ihre Interessen zu wahren.


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Wie läuft das Verfahren zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug ab?

Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Diabetes mellitus Typ II sind spezifische Schritte erforderlich, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Diese richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den individuellen Umständen des Betroffenen.

1. Sperrfrist abwarten

  • Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wird eine Sperrfrist verhängt, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen kann. Innerhalb dieser Frist darf keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.
  • Der Antrag auf Neuerteilung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

2. Antrag auf Neuerteilung

  • Der Antrag muss persönlich bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.
  • Erforderliche Unterlagen können umfassen:
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Biometrisches Passfoto
    • Sehtestbescheinigung
    • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    • Führungszeugnis (Belegart „O“)
    • Nachweise über die Einhaltung von Auflagen (z. B. Blutzuckerkontrolle) .

3. Nachweis der Fahreignung

  • Bei Diabetes mellitus Typ II ist ein fachärztliches Gutachten erforderlich, das die stabile Stoffwechseleinstellung und die Fähigkeit zur sicheren Blutzuckerkontrolle bestätigt.
  • Falls Zweifel an der Fahreignung bestehen, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Diese prüft, ob der Betroffene in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen .

4. Erfüllung spezifischer Auflagen

  • Die Behörde kann Auflagen erteilen, wie z. B.:
    • Regelmäßige Blutzuckermessungen und deren Dokumentation
    • Vorlage eines Blutzuckertagebuchs
    • Regelmäßige fachärztliche Kontrollen
  • Diese Nachweise dienen dazu, sicherzustellen, dass keine verkehrsgefährdenden Zustände wie Unterzuckerungen auftreten .

5. Prüfung durch die Behörde

  • Die Fahrerlaubnisbehörde prüft alle eingereichten Unterlagen sowie die Ergebnisse von Gutachten und Untersuchungen.
  • In der Regel ist keine erneute Fahrprüfung erforderlich, es sei denn, es bestehen Zweifel an den fahrpraktischen Fähigkeiten des Antragstellers .

6. Entscheidung über die Neuerteilung

  • Nach erfolgreicher Prüfung entscheidet die Behörde über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
  • Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen bis Monate betragen, abhängig von der Komplexität des Falls und den vorgelegten Unterlagen .

Beispiel für Diabetes-spezifische Anforderungen:

Ein Betroffener mit Diabetes mellitus Typ II muss nachweisen, dass er seinen Blutzucker regelmäßig misst und dokumentiert. Zudem könnte verlangt werden, dass er über einen Zeitraum von drei Monaten stabile HbA1c-Werte vorlegt und keine schweren Unterzuckerungen aufgetreten sind.

Wichtige Hinweise:

  • Eine gute Vorbereitung auf das Verfahren ist entscheidend: Halten Sie alle medizinischen Nachweise bereit und klären Sie offene Fragen frühzeitig mit Ihrer Behörde.
  • Wenn Sie unsicher sind, welche spezifischen Anforderungen in Ihrem Fall gelten, kontaktieren Sie Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde für detaillierte Informationen.

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Welche Anforderungen stellt die Fahrerlaubnisbehörde an die Stoffwechseleinstellung bei Diabetes?

Die Fahrerlaubnisbehörde legt bei der Beurteilung der Fahreignung von Menschen mit Diabetes mellitus besonderen Wert auf eine stabile und gut kontrollierte Stoffwechseleinstellung. Dabei gelten folgende Anforderungen:

Stabile Stoffwechselführung

  • HbA1c-Wert: Ein Zielbereich von 7,0 % bis 8,0 % wird als akzeptabel angesehen. Werte außerhalb dieses Bereichs können auf eine schlechte Stoffwechseleinstellung hinweisen und die Fahreignung infrage stellen.
  • Dauer der Stabilität: Für Fahrzeugklassen der Gruppe 2 (z. B. Lkw, Bus) muss eine stabile Stoffwechselführung über mindestens drei Monate nachgewiesen werden.

Hypoglykämierisiko

  • Keine schweren Unterzuckerungen: Menschen mit Diabetes dürfen in den letzten zwölf Monaten keine wiederholten schweren Hypoglykämien im Wachzustand erlebt haben. Eine schwere Hypoglykämie ist definiert als ein Zustand, der fremde Hilfe erfordert.
  • Hypoglykämiewahrnehmung: Betroffene müssen in der Lage sein, Unterzuckerungen rechtzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Regelmäßige Kontrollen und Dokumentation

  • Blutzuckerselbstkontrollen: Regelmäßige Blutzuckermessungen und deren Dokumentation sind erforderlich, insbesondere vor Fahrtantritt und während längerer Fahrten. Die Häufigkeit hängt von der Therapieform ab (z. B. Insulintherapie).
  • Ärztliche Nachweise: Für Fahrzeugklassen der Gruppe 2 sind regelmäßige ärztliche Kontrollen notwendig, einschließlich eines fachärztlichen Gutachtens alle drei Jahre.

Schulung und Umgang mit Diabetes

  • Diabetesschulung: Nachweis über die Teilnahme an einer strukturierten Schulung ist erforderlich. Diese Schulung soll sicherstellen, dass Betroffene ihre Erkrankung verstehen, Risiken erkennen und adäquat handeln können.
  • Eigenverantwortung: Diabetiker müssen eigenständig überprüfen können, ob sie aktuell fahrtauglich sind, insbesondere bei Anzeichen von Unterzuckerung oder anderen akuten Problemen.

Besondere Anforderungen bei Therapieänderungen

  • Nach einer erstmaligen Stoffwechselentgleisung (z. B. Unterzuckerung) oder bei einer Therapieumstellung (z. B. Beginn einer Insulintherapie) ist die Fahreignung erst wieder gegeben, wenn der Stoffwechsel stabilisiert ist und dies ärztlich bestätigt wurde.

Fahrzeuggruppen und Unterschiede

  • Für Fahrzeugklassen der Gruppe 1 (z. B. Pkw, Motorrad) gelten weniger strenge Anforderungen als für die Gruppe 2 (z. B. Lkw, Bus). Bei der Gruppe 2 wird aufgrund des höheren Risikos eine intensivere Überwachung verlangt.

Menschen mit Diabetes können ihre Fahreignung durch eine gute Stoffwechseleinstellung und verantwortungsbewusstes Verhalten sicherstellen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dabei individuell anhand medizinischer Gutachten und regelmäßiger Kontrollen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahreignung

Die Fahreignung beschreibt die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs. Sie ist in § 2 Abs. 4 StVG und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Die Beurteilung erfolgt nach medizinischen und psychologischen Kriterien wie Gesundheitszustand, Reaktionsvermögen und Verkehrstüchtigkeit.

Beispiel: Ein Diabetiker mit häufigen Unterzuckerungen und eingeschränkter Wahrnehmung dieser Zustände kann als nicht fahrgeeignet eingestuft werden.


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Hypoglykämiewahrnehmung

Beschreibt die Fähigkeit, eine gefährliche Unterzuckerung (Hypoglykämie) rechtzeitig zu erkennen. Bei Diabetikern kann diese Wahrnehmung eingeschränkt sein, was im Straßenverkehr ein erhebliches Risiko darstellt. Nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist eine ausreichende Hypoglykämiewahrnehmung für die Fahreignung zwingend erforderlich.

Beispiel: Ein Diabetiker bemerkt erste Anzeichen wie Schwitzen oder Zittern nicht mehr rechtzeitig, um gegensteuern zu können.


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Gutachtensanordnung

Die behördliche Aufforderung zur Vorlage eines medizinischen oder psychologischen Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung. Geregelt in §§ 11-14 FeV. Bei Nichtvorlage darf die Behörde auf die fehlende Fahreignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen.

Beispiel: Die Führerscheinstelle fordert von einem Diabetiker ein fachärztliches Gutachten zur Beurteilung seiner Fahreignung an.


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Diabetische Neuropathie

Eine durch Diabetes verursachte Nervenschädigung, die zu Störungen der Bewegungskoordination und des Empfindungsvermögens führen kann. Im Kontext der Fahreignung besonders relevant, da sie die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen kann. Geregelt in Anlage 4 der FeV.

Beispiel: Ein Betroffener hat durch die Neuropathie Schwierigkeiten beim Betätigen der Pedale.


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Polyneuropathie

Eine Erkrankung des peripheren Nervensystems, die multiple Nerven betrifft und zu Bewegungs- und Empfindungsstörungen führt. Im Kontext der Fahreignung relevant nach Anlage 4 der FeV, da sie die sichere Fahrzeugführung beeinträchtigen kann.

Beispiel: Eingeschränkte Fußhebung beim Gasgeben oder Bremsen aufgrund von Nervenschädigungen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 4: Anlage 4 der FeV listet medizinische Bedingungen auf, die die Fahreignung beeinträchtigen können. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen Personen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen eine Fahrerlaubnis erhalten, behalten oder wiedererlangen können. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen und Kontrollen sind oft erforderlich, um die Fahreignung sicherzustellen.Im vorliegenden Fall betrifft die FeV Anlage 4 die insulinbehandelte Diabetes-Erkrankung des Antragstellers sowie die festgestellte Polyneuropathie und den Schlaganfall. Die Behörden verlangen weitere medizinische Gutachten gemäß den Vorgaben dieser Verordnung, um die fortbestehende Fahreignung des Antragstellers zu überprüfen.
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG): Das StVG regelt grundlegende Aspekte des Straßenverkehrs in Deutschland, einschließlich der Voraussetzungen für den Erwerb, den Besitz und den Entzug der Fahrerlaubnis. Es legt fest, unter welchen Bedingungen eine Fahrerlaubnis entzogen werden kann, beispielsweise bei Verkehrsdelikten oder gesundheitlichen Einschränkungen.In diesem Fall wurde die Fahrerlaubnis des Antragstellers zunächst aufgrund einer Trunkenheitsfahrt entzogen und später unter Auflagen wiedererteilt. Das StVG bildet die rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen und die darauf folgenden Überprüfungen der Fahreignung.
  • EU-Fahrerlaubnisrichtlinie: Die EU-Fahrerlaubnisrichtlinie harmonisiert die Fahrerlaubnisregelungen innerhalb der Europäischen Union, um die Mobilität der Fahrer zu erleichtern und einheitliche Standards für die Fahreignungsprüfung zu schaffen. Sie regelt unter anderem die gegenseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen und die Anforderungen an medizinische Gutachten.Die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung orientiert sich an dieser EU-Richtlinie. Im vorliegenden Fall stellt die Aufforderung zur erneuten Begutachtung und die Bewertung der medizinischen Einschränkungen sicher, dass die nationalen Regelungen im Einklang mit den EU-Standards stehen.
  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Die VwGO regelt das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Deutschland. Sie bestimmt, wie Verwaltungsentscheidungen angefochten werden können und welche Verfahrensschritte dabei zu beachten sind. Die VwGO stellt sicher, dass Verwaltungsakte rechtmäßig und fair überprüft werden.Der vorliegende Beschluss stammt vom Verwaltungsgericht München. Die VwGO bestimmt den Ablauf und die Anforderungen an die Entscheidung des Gerichts, den Antrag abzulehnen und die Kosten dem Antragsteller aufzuerlegen.
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO schützt personenbezogene Daten und regelt deren Verarbeitung durch Behörden und Unternehmen. Sie stellt sicher, dass sensible Gesundheitsdaten, wie sie im vorliegenden Fall benötigt werden, vertraulich behandelt und nur für legitime Zwecke verwendet werden.Im Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung werden umfangreiche medizinische Daten des Antragstellers erhoben und verarbeitet. Die DSGVO stellt sicher, dass diese Daten geschützt sind und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden, um die Rechte des Antragstellers zu wahren.

Das vorliegende Urteil


VG München – Az.: M 19 S 23.3777 – Beschluss vom 23.10.2024


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