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Wie funktioniert das Punktesystem?

Der Grundgedanke des Punktesystems

Das Punktesystem ist ein Teil des Fahrerlaubnisrechts und dient der Sanktionierung von Verstößen gegen Straßenverkehrsvorschriften. Bei diesem Punktesystem im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wird neben dem Sanktionsgedanken auch darauf abgezielt, eine Verhaltens- und Einstellungsänderung bei Verkehrssündern herbeizuführen. So soll mit Hilfe einer Bestrafung und der Inaussichtstellung weiterer Konsequenzen disziplinierend auf den Verkehrsteilnehmer eingewirkt werden. Dies soll schließlich zu einer besseren Regelbeachtung seitens des Verkehrsteilnehmers führen. Um den Fahrzeugführer auf sein Fehlverhalten im Straßenverkehr ausreichend hinweisen zu können, gibt es ein sogenanntes „Mehrfachtäter-Punktsystem“. Dieses mehrstufige Sanktionssystem gibt dem mit Punkten belasteten Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, aus seinen Fehlern zu lernen. Zudem soll das Fahrverhalten hierdurch positiv beeinflusst werden. Sollten diese Maßnahmen fruchtlos bleiben, wird der Führerschein entzogen.

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Die Funktionsweise des neuen Punktesystems

Das seit 1974 bestehende Punktesystem wurde im Jahre 2013 grundlegend reformiert. Am 1. Mai 2014 trat das neu entworfene Bewertungssystem dann in Kraft. Seit der Einführung des neuen Systems darf jeder Inhaber eines Führerscheines bis zu acht Punkte sammeln. Bis auf kurze Fahrverbote und Bußgelder bleibt man bis dahin straffrei. Sobald das Konto des Verkehrsteilnehmers jedoch acht Punkte oder mehr aufweist, wird die Fahrerlaubnis entzogen und kann erst nach einer Sperrfrist wieder erlangt werden. Die Fahrerlaubnis kann erst wieder erteilt werden, wenn eine Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) durchgeführt wurde. Die Anzahl der Punkte, die es für einen Verkehrsverstoß gibt, hängt von der Schwere der Tat ab. Je höher der Unrechtsgehalt der Tat zu bewerten ist, desto mehr Punkte werden verhängt.

Wofür es wie viele Punkte gibt

verkehrsverstoesse-bussgeld-punktePro Verkehrsverstoß können noch maximal drei Punkte vergeben werden. Einen Punkt erhält man für eine schwere Ordnungswidrigkeit, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Neben der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit spielt auch die Höhe des Bußgeldes bei Ordnungswidrigkeiten eine Rolle. So bleiben Verwarnungen bis zu 60 Euro unberücksichtigt. Für grobe Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Regelahrverbot bestraft werden können, erhält man zwei Punkte. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrverbot tatsächlich ausgesprochen wird. Des Weiteren werden einfache Straftaten, die keinen Entzug der Fahrerlaubnis mit sich bringen, ebenfalls mit zwei Punkten sanktioniert. Straftaten werden allerdings nur dann in der Verkehrssünderkartei registriert, wenn sie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind. Das Höchstmaß von drei Punkten wird verhängt, falls in der Entscheidung die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Alkohol am Steuer führt auch nach der Punktereform immer noch zu drakonischen Strafen
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Drohende Maßnahmen bei Verstößen

Wenn eine bestimmte Anzahl an Punkten im Fahreignungsregister erreicht wurde, werden bestimmte Maßnahmen ausgelöst. Bei ein bis drei Punkten wird der Fahrzeugführer im System vorgemerkt. Davon wird der Verkehrsteilnehmer nicht benachrichtigt. Weitere Maßnahmen drohen vorerst nicht. Sollte der Punktestand jedoch auf vier oder fünf Punkte anwachsen, wird der Betroffene erstmals gebührenpflichtig ermahnt. In dieser schriftlichen Ermahnung wird der Fahrer unter Anderem zur Änderung seines Fahrverhaltens aufgefordert. Zudem muss er darauf hingewiesen werden, dass er durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar Punkte abbauen kann. Mit einem Kontostand von sechs oder sieben Punkten wird der Verkehrsteilnehmer nochmals kostenpflichtig verwarnt. Auch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar bewirkt nun keine Punktereduzierung mehr. Bei acht Punkten schließlich wir dem Betroffenen die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine Fahrerlaubnis nur entzogen werden darf, wenn zuvor sowohl eine Ermahnung als auch eine Verwarnung ausgesprochen wurde. Bei Fragen oder Problemen in diesem komplizierten und komplexen Bereich ist guter Rat teuer. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich in einem solchen Fall genau der richtige Ansprechpartner. Mit Hilfe meines großen Erfahrungsschatzes und der Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung komme ich Fehlern auf die Schliche und hole das Beste für meine Mandanten heraus.

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Fotos: billionphotos.com

 

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