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Laute Musik im Auto – Bußgeld?

Wenn man in seinem Fahrzeug sehr laut Musik hört oder die Kopfhörer seines Mobilfunktelefons während der Fahrt trägt und so eine „künstliche Schwerhörigkeit“ schafft, kann man mit einem Bußgeld in Höhe von 10,00 Euro nach §§ 23 Absatz 1 Satz 1, 49 Absatz 1 Nr. 22 StVO; § 24 StVG; 107.1 BKat belegt werden. Laute Musik und Kopfhörer schränken die Wahrnehmungsfähigkeit des Fahrzeugführers für Geräusche von anderen Verkehrsabläufen (z.B. Martinshorn) erheblich ein.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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