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Fahrerlaubnisneuerteilung nach strafgerichtlicher Fahrerlaubnisentziehung wegen Trunkenheitsfahrt

Nach einer Trunkenheitsfahrt mit fast 1 Promille Atemalkohol muss ein Autofahrer um seine Fahrerlaubnis bangen. Die Behörde fordert ein medizinisch-psychologisches Gutachten, um seine Fahreignung zu überprüfen – doch der Fahrer wehrt sich. Der Fall landet vor Gericht, wo nun entschieden wird, ob der Mann jemals wieder hinter dem Steuer sitzen darf.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Antragsteller wollte vorläufig die Fahrerlaubnis zurückerlangen, nachdem ihm diese aufgrund eines hohen Alkoholwerts entzogen wurde.
  • Die Antragsgegnerin forderte ein medizinisch-psychologisches Gutachten, um die Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen.
  • Der Antragsteller argumentierte, dass der im Strafbefehl dokumentierte Blutalkoholwert unter dem Grenzwert liege und somit kein Gutachten benötigt werde.
  • Das Verwaltungsgericht wies den Antrag auf vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurück und forderte das Gutachten weiterhin ein.
  • Das Gericht stellte fest, dass aus dem fehlenden Gutachten auf die Nichteignung des Antragstellers geschlossen werden kann.
  • Der Blutalkoholwert wurde als eine Grundlage für die Entscheidung angesehen, auch wenn der Atemalkoholwert im Strafverfahren nicht berücksichtigt wurde.
  • Die Messgenauigkeit des verwendeten Atemalkoholgerätes wurde als ausreichend angesehen, um die Anordnung eines Gutachtens zu rechtfertigen.
  • Der Beschluss des Gerichts bestätigte, dass die Bindungswirkung des Strafbefehls die Beibringung eines Gutachtens nicht ausschließt.
  • Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht, dass auch im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens frühere Alkoholmessungen Bedeutung haben können.
  • Die Auswirkungen umfassen die weiterhin erforderliche Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Herausforderungen und rechtliche Abläufe bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist ein wertvolles Gut, das mit einer Vielzahl von rechtlichen Vorschriften und Anforderungen verbunden ist. Besonders im Bereich des Verkehrsrechts stellt die Frage der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einer strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung aufgrund einer Trunkenheitsfahrt eine zentrale Thematik dar. Wenn jemand mit Alkohol am Steuer erwischt wird, kann dies weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, die nicht nur den unmittelbaren Führerscheinentzug umfassen, sondern auch die Notwendigkeit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), um die Fahreignung zu überprüfen. Die rechtlichen Grundlagen für die Fahrerlaubnisneuerteilung sind dabei vielschichtig und beinhalten Fristen und Verfahrensvorschriften, die zu beachten sind.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt häufig im Rahmen eines Bußgeldbescheids oder eines Strafverfahrens, wodurch betroffene Personen vor die Herausforderung gestellt werden, ihre Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr nachzuweisen. Das Fahrerlaubnisverfahren zur Wiedererlangung des Führerscheins kann langwierig und komplex sein, insbesondere wenn eine Trunkenheit im Verkehr nachgewiesen wurde. Zugleich müssen Antragsteller die verschiedenen Aspekte der Eignungsprüfung beachten, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen für die Fahrerlaubnisneuerteilung erfüllen.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der die Herausforderungen und rechtlichen Abläufe der Fahrerlaubnisneuerteilung nach einem Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheitsfahrt veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


Behörde fordert medizinisch-psychologisches Gutachten nach Trunkenheitsfahrt

Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt
Fahrerlaubnisentzug nach Trunkenheitsfahrt: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Pflicht zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), da der Atemalkoholwert den Grenzwert von 0,8 mg/l deutlich überschritt und Eignungszweifel hinsichtlich der sicheren Trennung von Alkohol und Fahren bestehen. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem aktuellen Fall die Beschwerde eines Autofahrers zurückgewiesen, der sich gegen die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) zur Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis wehrte. Der Betroffene war im November 2022 alkoholisiert am Steuer erwischt worden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,99 mg/l, eine kurz darauf entnommene Blutprobe wies einen Alkoholgehalt von 1,58 Promille auf.

Strafbefehl und Fahrerlaubnisentzug

Das Amtsgericht Kempten verurteilte den Mann per Strafbefehl zu einer Geldstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Zudem wurde eine zehnmonatige Sperrfrist für die Wiedererteilung angeordnet. Als der Betroffene im Mai 2023 die Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis beantragte, forderte die zuständige Behörde ihn auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Dieses sollte klären, ob er zukünftig Alkoholkonsum und Fahren sicher trennen könne.

Rechtliche Grundlagen für MPU-Anordnung

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung. Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung muss ein MPU vorgelegt werden, wenn jemand mit mindestens 1,6 Promille Blutalkohol oder 0,8 mg/l Atemalkohol am Steuer erwischt wurde. Im vorliegenden Fall lag der gemessene Atemalkoholwert deutlich über dieser Grenze.

Bewertung des Atemalkoholtests

Zwar gilt das verwendete Messgerät im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht nicht als „beweissicher“. Für die präventive Gefahrenabwehr im Fahrerlaubnisrecht reicht der Wert jedoch aus, um Eignungszweifel zu begründen. Selbst unter Berücksichtigung möglicher Messungenauigkeiten lag der Wert noch erheblich über dem Grenzwert von 0,8 mg/l.

Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration

Der Gerichtshof wies zudem darauf hin, dass auch eine Rückrechnung des 35 Minuten nach der Fahrt gemessenen Blutalkoholwerts von 1,58 Promille auf die Tatzeit wahrscheinlich einen Wert von über 1,6 Promille ergeben würde. Dies würde ebenfalls die Anordnung eines MPU rechtfertigen.

Bedeutung für die Fahreignung

Das Gericht betonte, dass für die Erteilung einer Fahrerlaubnis die Eignung positiv festgestellt werden muss. Solange Eignungszweifel bestehen, die eine Gutachtenanordnung rechtfertigen, besteht kein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis. Die Nichtvorlage eines angeforderten Gutachtens geht zu Lasten des Antragstellers.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung unterstreicht die präventive Ausrichtung des Fahrerlaubnisrechts. Für die Anordnung eines MPU reichen begründete Eignungszweifel aus, wobei die Anforderungen an die Beweissicherheit geringer sind als im Strafrecht. Die Behörde darf auch nicht im Strafverfahren berücksichtigte Messwerte heranziehen, solange diese hinreichend zuverlässig erscheinen. Bei Nichtvorlage des MPU trägt der Antragsteller die Konsequenzen, da die Fahreignung positiv festgestellt werden muss.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie nach einer Trunkenheitsfahrt Ihre Fahrerlaubnis wiedererlangen möchten, müssen Sie mit strengeren Maßstäben rechnen als im Strafverfahren. Selbst wenn Ihr Strafbefehl nur den Blutalkoholwert berücksichtigt hat, kann die Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich den Atemalkoholwert heranziehen, um ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anzuordnen. Dabei reichen schon begründete Zweifel an Ihrer Fahreignung aus. Wichtig für Sie zu wissen: Ohne Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens haben Sie keinen Anspruch auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Ein Widerspruch gegen die MPU-Anordnung hat in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg.


Weitere Informationen

Sie sind aufgrund einer Trunkenheitsfahrt Ihren Führerschein los? Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt ist ein komplexes Thema mit vielen rechtlichen und praktischen Aspekten. In dieser FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Informationen und Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann darf die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anordnen?

Die Fahrerlaubnisbehörde darf ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anordnen, wenn begründete Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen. Dies ist insbesondere in folgenden Fällen möglich:

Alkoholdelikte

Bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug kann die Behörde eine MPU anordnen, wenn:

  • Die Blutalkoholkonzentration (BAK) 1,6 Promille oder mehr betrug
  • Die Atemalkoholkonzentration 0,8 mg/l oder mehr betrug
  • Bei einer BAK von 1,1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden

Bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr ist eine MPU-Anordnung bereits bei niedrigeren Werten möglich. Hier genügen bereits zwei Alkoholfahrten mit jeweils mindestens 0,5 Promille.

Drogendelikte

Wenn Sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilgenommen haben oder wenn Anhaltspunkte für einen regelmäßigen Konsum von Betäubungsmitteln vorliegen, kann ebenfalls eine MPU angeordnet werden.

Verkehrsauffälligkeiten und Straftaten

Eine MPU-Anordnung ist auch möglich bei:

  • Erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
  • Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen
  • Erheblichen Straftaten, die Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Basis für die MPU-Anordnung bilden das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Insbesondere § 13 FeV regelt die Anordnung einer MPU bei Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum.

Wenn Sie von einer MPU-Anordnung betroffen sind, sollten Sie beachten, dass die Behörde einen gewissen Ermessensspielraum hat. Sie muss jedoch in jedem Einzelfall prüfen, ob die Anordnung verhältnismäßig ist. Die Behörde kann dabei auch strengere Maßstäbe anlegen als ein Strafgericht, da es hier um die präventive Gefahrenabwehr im Straßenverkehr geht.


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Welche Bedeutung haben Atemalkohol- und Blutalkoholwerte für die MPU-Anordnung?

Atemalkohol- und Blutalkoholwerte spielen eine entscheidende Rolle bei der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) im Fahrerlaubnisrecht. Anders als im Strafrecht können im Verwaltungsrecht auch nicht „beweissichere“ Messungen berücksichtigt werden.

Relevanz der Messwerte

Für die MPU-Anordnung sind sowohl Atemalkohol- als auch Blutalkoholwerte relevant. Die Fahrerlaubnisbehörde kann beide Messmethoden heranziehen, um die Alkoholisierung eines Fahrers zu beurteilen. Dabei gilt:

  • Ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr führt in der Regel automatisch zur MPU-Anordnung.
  • Bei Werten zwischen 1,1 und 1,59 Promille kann eine MPU angeordnet werden, wenn zusätzliche Auffälligkeiten vorliegen.

Umgang mit Messungenauigkeiten

Die Behörden berücksichtigen mögliche Messungenauigkeiten, indem sie einen Sicherheitsabschlag vornehmen. Bei Atemalkoholmessungen wird üblicherweise ein Abzug von 0,1 Promille vorgenommen, um Messungenauigkeiten auszugleichen.

Bedeutung im Fahrerlaubnisrecht

Im Fahrerlaubnisrecht geht es primär um die Gefahrenabwehr. Daher können auch nicht beweissichere Messungen, wie etwa Vortests mit Handgeräten, als Indiz für eine Alkoholproblematik herangezogen werden. Die Behörde muss jedoch alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.

Auswirkungen auf die MPU-Anordnung

Die gemessenen Alkoholwerte beeinflussen direkt die Entscheidung über eine MPU-Anordnung:

  • Hohe Werte (ab 1,6 Promille) führen in der Regel direkt zur MPU-Pflicht.
  • Mittlere Werte (1,1 bis 1,59 Promille) können in Verbindung mit anderen Auffälligkeiten zur MPU führen.
  • Niedrige Werte (unter 1,1 Promille) führen normalerweise nicht zur MPU, können aber bei wiederholten Vorfällen relevant werden.

Wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt wurden, ist es wichtig zu verstehen, dass nicht nur der gemessene Wert, sondern auch Ihr Verhalten und mögliche Vorgeschichten in die Beurteilung einfließen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat einen Ermessensspielraum bei der Anordnung einer MPU, muss ihre Entscheidung aber stets begründen.


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Welche Konsequenzen hat die Nichtvorlage eines angeforderten MPU-Gutachtens?

Die Nichtvorlage eines angeforderten MPU-Gutachtens führt in der Regel zur zwingenden Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde. Wenn Sie der Aufforderung zur Vorlage eines MPU-Gutachtens nicht nachkommen, geht die Behörde davon aus, dass Sie nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 11 Abs. 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Demnach darf die Fahrerlaubnisbehörde bei Nichtvorlage des geforderten Gutachtens auf Ihre Nichteignung schließen. Dies gilt auch, wenn Sie das Gutachten nicht fristgerecht einreichen oder sich weigern, sich untersuchen zu lassen.

Beweislast für die Fahreignung

Im Fahrerlaubnisrecht liegt die Beweislast für die Fahreignung bei Ihnen als Antragsteller. Das bedeutet, Sie müssen nachweisen, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Wenn Sie kein Gutachten vorlegen, können Sie diesen Nachweis nicht erbringen. Die Behörde muss dann davon ausgehen, dass Eignungszweifel weiterhin bestehen.

Handlungsoptionen

Wenn Sie mit der MPU-Anordnung nicht einverstanden sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Widerspruch einlegen: Sie können gegen die Anordnung der MPU Widerspruch einlegen. Beachten Sie jedoch, dass dies die Frist zur Vorlage des Gutachtens nicht automatisch verlängert.
  2. Fristverländerung beantragen: Wenn Sie mehr Zeit benötigen, können Sie bei der Behörde eine Fristverlängerung beantragen. Begründen Sie Ihren Antrag nachvollziehbar.
  3. Alternative Nachweise: In manchen Fällen akzeptiert die Behörde auch andere Nachweise, wie etwa ärztliche Gutachten oder Abstinenzbelege. Prüfen Sie, ob dies in Ihrem Fall möglich ist.
  4. Freiwilliger Verzicht: Sie können freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie ohnehin vorhaben, längere Zeit nicht zu fahren.

Bedenken Sie, dass die Nichtvorlage des MPU-Gutachtens weitreichende Folgen haben kann. Wenn Ihre Fahrerlaubnis entzogen wird, müssen Sie für eine Neuerteilung in der Regel erneut eine MPU bestehen. Zudem kann eine Eintragung im Fahreignungsregister erfolgen, die weitere Konsequenzen nach sich ziehen kann.


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Wie lange dauert der Prozess der Fahrerlaubnisneuerteilung nach einer Trunkenheitsfahrt?

Der Prozess der Fahrerlaubnisneuerteilung nach einer Trunkenheitsfahrt kann mehrere Monate bis zu mehreren Jahren dauern. Die genaue Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Sperrfrist

Nach einer Trunkenheitsfahrt wird in der Regel eine Sperrfrist verhängt. Bei Ersttätern beträgt diese üblicherweise 9 bis 13 Monate. Während dieser Zeit dürfen Sie keinen Antrag auf Neuerteilung stellen. Bei Wiederholungstätern oder besonders schweren Fällen kann die Sperrfrist deutlich länger ausfallen.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Wenn Ihre Blutalkoholkonzentration bei der Trunkenheitsfahrt 1,6 Promille oder mehr betrug, müssen Sie in der Regel eine MPU absolvieren. Die Vorbereitung auf die MPU kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Hierzu gehören oft:

  • Absolvierung eines Abstinenzprogramms
  • Teilnahme an Verkehrspsychologischen Beratungen
  • Nachweis einer stabilen Alkoholabstinenz durch regelmäßige medizinische Tests

Behördliche Bearbeitungszeiten

Nach Ablauf der Sperrfrist und erfolgreicher MPU müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde und Arbeitsaufkommen einige Wochen bis Monate betragen.

Faktoren, die den Prozess beeinflussen

Der Prozess kann sich beschleunigen, wenn Sie:

  • Frühzeitig mit der MPU-Vorbereitung beginnen
  • Alle erforderlichen Unterlagen vollständig und zeitnah einreichen
  • Nachweise über freiwillige Nachschulungen oder Therapien vorlegen

Verzögerungen können entstehen durch:

  • Unvollständige Antragsunterlagen
  • Negative MPU-Gutachten, die eine Wiederholung erfordern
  • Zusätzliche Auflagen der Behörde, wie etwa weitere medizinische Gutachten

Wenn Sie eine Trunkenheitsfahrt begangen haben, müssen Sie mit einem längeren Prozess rechnen, bevor Sie Ihre Fahrerlaubnis wiedererlangen. Es ist wichtig, dass Sie alle Auflagen ernst nehmen und die Zeit nutzen, um Ihr Verhalten kritisch zu reflektieren. Nur so können Sie die Behörden von Ihrer Fahreignung überzeugen und Ihre Fahrerlaubnis schnellstmöglich zurückerhalten.


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Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, gegen die Anordnung eines MPU-Gutachtens vorzugehen?

Gegen die Anordnung eines MPU-Gutachtens können Sie nicht direkt rechtlich vorgehen. Die MPU-Anordnung selbst ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine behördliche Verfahrenshandlung zur Sachverhaltsaufklärung. Sie dient der Vorbereitung einer späteren Entscheidung über Ihre Fahreignung.

Anfechtung der abschließenden Behördenentscheidung

Rechtlich angreifen können Sie erst die abschließende Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde. Das wäre zum Beispiel der Bescheid über die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis oder die Ablehnung der Neuerteilung. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen.

Wird Ihr Widerspruch zurückgewiesen, steht Ihnen der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Sie können dann Klage erheben. Im Rahmen dieser Klage wird auch die Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung überprüft.

Prüfung der Verhältnismäßigkeit

Bei der gerichtlichen Überprüfung wird insbesondere geprüft, ob die MPU-Anordnung verhältnismäßig war. Die Behörde muss stichhaltig begründen, warum in Ihrem Fall eine MPU erforderlich ist. Dabei spielen Faktoren wie Art, Schwere und Häufigkeit der Verkehrsverstöße eine Rolle.

Beweislast und Erfolgsaussichten

Beachten Sie, dass Sie als Kläger in der Beweispflicht sind. Sie müssen darlegen, warum die MPU-Anordnung in Ihrem Fall rechtswidrig war. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind in der Regel gering, da die Gerichte den Behörden bei der Beurteilung der Fahreignung einen weiten Ermessensspielraum einräumen.

Alternative Handlungsmöglichkeiten

Statt eines rechtlichen Vorgehens können Sie auch erwägen:

  • Die MPU durchzuführen und sich gründlich darauf vorzubereiten
  • Bei einem negativen Gutachten die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen und eine erneute MPU zu absolvieren
  • Ein Zweitgutachten bei einer anderen zugelassenen Stelle einzuholen (beachten Sie aber, dass die Beurteilungskriterien dieselben sind)

Wenn Sie die MPU-Anordnung für ungerechtfertigt halten, sollten Sie sorgfältig abwägen, ob ein rechtliches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist oder ob andere Wege zielführender sind.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Fahrerlaubnisentzug: Dies bedeutet, dass die zuständige Behörde oder ein Gericht einer Person das Recht, ein Fahrzeug zu führen, entzieht. Dies geschieht in der Regel bei schwerwiegenden Verstößen gegen Verkehrsgesetze, wie z.B. Trunkenheitsfahrten. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine schwere Maßnahme und wird oft für eine bestimmte Zeit verhängt, die sogenannte Sperrfrist.
  • Sperrfrist: Eine Sperrfrist bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Person nach dem Entzug der Fahrerlaubnis keinen neuen Führerschein beantragen darf. Diese Frist soll sicherstellen, dass die betreffende Person in dieser Zeit kein Fahrzeug führt und eventuell geeignete Maßnahmen zur Wiedererlangung der Fahreignung trifft, wie z.B. den Besuch von Nachschulungskursen.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Die MPU ist ein Begutachtungsverfahren, bei dem medizinische und psychologische Untersuchungen durchgeführt werden, um die Fahreignung einer Person zu überprüfen. Dies wird häufig nach einer Trunkenheitsfahrt oder anderen schweren Verkehrsverstößen angeordnet. Ziel ist es, zu klären, ob die Person in Zukunft sicher und verantwortungsvoll fahren kann.
  • Alkoholkonsum und Fahren trennen: Dieser Ausdruck bedeutet, dass eine Person in der Lage sein muss, den Konsum von Alkohol und das Fahren strikt zu trennen. Das heißt, sie darf keine Fahrzeuge führen, wenn sie Alkohol konsumiert hat. Diese Fähigkeit ist ein wichtiger Bestandteil der Fahreignung, besonders nach einer Trunkenheitsfahrt.
  • Eignungszweifel: Eignungszweifel liegen vor, wenn die Behörde oder ein Gericht bezweifelt, dass eine Person sicher und verantwortungsvoll ein Fahrzeug führen kann. Solche Zweifel können durch bestimmte Verhaltensweisen oder Vorkommnisse wie eine Trunkenheitsfahrt entstehen. Liegen Eignungszweifel vor, kann dies die Anordnung einer MPU rechtfertigen.
  • Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration: Diese Methode wird angewendet, um den Alkoholgehalt im Blut zum Zeitpunkt der Tatbestandsaufnahme (z.B. einer Verkehrskontrolle) zu ermitteln, wenn die Blutentnahme erst später erfolgt ist. Die Rückrechnung kann Hinweise darauf geben, ob der Promillewert zum Zeitpunkt des Fahrens über einer gesetzlichen Grenze lag. Dies ist wichtig, um die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen wie dem Fahrerlaubnisentzug zu bewerten.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung): Diese Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einer Entziehung aufgrund von verkehrsrechtlichen Verstößen. Konkret erlaubt sie es der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen, wenn Zweifel bestehen, ob der Betroffene aufgrund seines Alkoholkonsums oder einer Suchtgefährdung geeignet ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.
  • § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung): Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für die Erlassung einer einstweiligen Anordnung. Eine solche Anordnung kann erlassen werden, um ein streitiges Rechtsverhältnis vorläufig zu regeln, sofern dies nötig ist, um wesentliche Nachteile abzuwenden. In diesem Fall wäre die Erteilung der Fahrlizenz die vorläufige Regelung, um dem Antragsteller Nachteile durch die fehlende Fahrerlaubnis zu ersparen.
  • § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung): Dieser Paragraph regelt die Beschwerde gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts. Gemäß dieser Vorschrift ist die Prüfung der Beschwerde auf die im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründe beschränkt. So kann sich der Verwaltungsgerichtshof nur auf die Argumente des Antragstellers stützen.
  • § 42 Abs. 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Diese Vorschrift regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Gemäß dieser Vorschrift kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Fahrer Alkohol oder Drogen konsumiert hat.
  • Strafbefehl: Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die ohne mündliche Verhandlung ergeht. Er ist in der Regel rechtskräftig, sofern der Beschuldigte keinen Einspruch einlegt. Im vorliegenden Fall ist der Strafbefehl relevant, da er die Entziehung der Fahrerlaubnis feststellt und den Zeitraum der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis festlegt.

Das vorliegende Urteil

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 CE 23.2313 – Beschluss vom 07.02.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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