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Fahrerlaubnisentziehung wegen des Konsums harter Drogen – unwissentliche Einnahme

Weißes Pulver im Auto, Kokain im Blut – für einen Autofahrer wurde eine Verkehrskontrolle zum Fiasko. Um seinen Führerschein zu retten, präsentierte er eine mehr als ungewöhnliche Erklärung vor Gericht. Doch die Richter zeigten sich unbeeindruckt – und stellten eine Frage nach der Fahreignung, die viele Autofahrer betreffen könnte.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 B 1698/21 SN | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VG Schwerin
  • Datum: 23.12.2021
  • Aktenzeichen: 6 B 1698/21 SN
  • Verfahrensart: Eilverfahren
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht / Verwaltungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Antragsteller, Inhaber verschiedener Fahrerlaubnisklassen (A, B, C, CE, T) und einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Er wehrt sich gegen den sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis durch die Behörde. Er gab an, die bei ihm im Auto gefundenen Drogen (Kokain) gehörten ihm nicht und seien ihm untergeschoben worden, da sein Auto nicht abschließbar sei. Er habe keine Drogen konsumiert.
  • Beklagte: Der Antragsgegner (die zuständige Behörde), der dem Antragsteller mit Bescheid vom 16. September 2021 die Fahrerlaubnis entzogen und die Sofortige Vollziehung angeordnet hat. Grund war der Fund von Kokain im Auto des Antragstellers und der Nachweis eines Kokain-Abbauprodukts in seiner Blutprobe.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Am 5. März 2021 fanden Zollbeamte bei einer Kontrolle im Auto des Antragstellers 2,7 g Kokain. Ein Drogentest verlief positiv auf Kokain. Eine am selben Tag entnommene Blutprobe wies das Kokain-Abbauprodukt Benzoylecgonin in einer Konzentration von ca. 1 ng/ml nach. Der Antragsteller bestritt den Drogenkonsum. Die Behörde (Antragsgegner) hörte ihn an und entzog ihm anschließend die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis durch die Behörde rechtmäßig war, insbesondere ob der nachgewiesene Wert des Kokain-Abbauprodukts ausreicht, um von einer Fahrungeeignetheit des Antragstellers auszugehen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Antrag des Antragstellers wurde abgelehnt. Er muss die Kosten des Verfahrens tragen.
  • Folgen: Die Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt vorerst bestehen (sofortige Vollziehung). Der Antragsteller muss seinen Führerschein abgeben und die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

Der Fall vor Gericht


Der Fall: Führerscheinentzug nach Kokainnachweis im Blut

Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte über einen Eilantrag zu entscheiden. Ein Autofahrer wehrte sich gegen den sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis.

Polizeikontrolle: Drogenverdacht. Weißes Pulver im Auto. Führerscheinentzug, Verkehrssicherheit.
Führerscheinentzug wegen unwissentlichen Drogenkonsums | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Die Behörde hatte den Entzug angeordnet, nachdem bei einer Verkehrskontrolle Kokain im Fahrzeug gefunden und später ein Kokain-Abbauprodukt im Blut des Mannes nachgewiesen wurde. Der Fall wirft Fragen zur Fahreignung bei Drogenkonsum auf, insbesondere wenn der Betroffene angibt, die Droge unwissentlich aufgenommen zu haben.

Hintergrund: Die Verkehrskontrolle und der Drogenfund

Am 5. März 2021 geriet der Antragsteller, Inhaber mehrerer Fahrerlaubnisklassen (A, B, C, CE, T) sowie einer Lizenz zur Fahrgastbeförderung, in eine Kontrolle durch das Hauptzollamt Kiel. Die Beamten fanden in der Mittelkonsole seines PKW eine Tüte mit 2,7 Gramm weißem Pulver. Ein Schnelltest reagierte positiv auf Kokain.

Auffälligkeiten und erste Aussagen

Die Zollbeamten hatten den Eindruck, der Fahrer stehe unter Drogeneinfluss und riefen die Polizei hinzu. Gegenüber den Polizisten bestritt der Mann den Drogenkonsum. Er erklärte, die Drogen gehörten ihm nicht, jemand müsse sie in sein Auto gelegt haben. Das Fahrzeug gehöre seiner Freundin und sei wegen defekter Elektronik nicht abschließbar.

Die Blutprobe: Nachweis eines Abbauprodukts

Noch am selben Tag wurde dem Antragsteller um 11:34 Uhr eine Blutprobe entnommen. Die Analyse durch die Universitätsmedizin Schleswig-Holstein ergab laut Bericht vom 6. Juli 2021 eine Konzentration von etwa 1 ng/ml Benzoylecgonin. Dabei handelt es sich um ein Abbauprodukt von Kokain. Der Zusatz „ca.“ weist darauf hin, dass der gemessene Wert unterhalb des kalibrierten Messbereichs lag, also sehr gering war.

Amtliches Vorgehen: Entzug der Fahrerlaubnis

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Antragsgegner) hörte den Mann am 26. Juli 2021 zur geplanten Entziehung der Fahrerlaubnis an. Daraufhin meldete sich der Antragsteller telefonisch und gab an, er sei Lokführer und habe sich im März einem negativen Bluttest unterzogen – vermutlich bezog er sich auf eine betriebliche Untersuchung.

Der Bescheid und seine Begründung

Mit Bescheid vom 16. September 2021 entzog die Behörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis und ordnete die sofortige Vollziehung an. Der Führerschein sollte binnen sieben Tagen abgegeben werden. Die Begründung stützte sich auf den nachgewiesenen Konsum von Betäubungsmitteln. Dieser belege die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung wurde mit der Gefährdung des Antragstellers und anderer Verkehrsteilnehmer begründet.

Argumente des Antragstellers: Von passivem Kontakt zu ungewöhnlichen Erklärungen

Der Antragsteller legte über seinen Anwalt Widerspruch ein. Er bestritt weiterhin, aktiv Kokain konsumiert zu haben. Er könne sich nicht erklären, wie das Abbauprodukt in sein Blut gelangt sei. Er spekulierte über eine mögliche passive Aufnahme, etwa über kontaminierte Geldscheine.

Geringe Konzentration und fehlender Rauschzustand

Der Anwalt argumentierte weiter, der sehr geringe Wert von 1 ng/ml Benzoylecgonin deute nicht auf einen zeitnahen Konsum hin. Auch die von der Polizei beschriebenen Reaktionen seien kein klares Indiz für eine Kokainwirkung gewesen. Der Antragsteller habe sich nicht in einer Rauschphase befunden.

Forderung nach Gutachten

Zudem liege ein atypischer Fall vor. Die Behörde hätte vor der Entziehung ein ärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen müssen, um die Fahreignung zu klären.

Die neue Erklärung im Eilverfahren

Im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, eingeleitet am 18. Oktober 2021, brachte der Antragsteller eine neue, ungewöhnliche Erklärung vor. Er habe zwar nicht aktiv Kokain genommen, aber im fraglichen Zeitraum regelmäßig über Internetportale Prostituierte getroffen. Dabei habe er deren Urin getrunken (Praktik „Natursekt“). Er könne nicht ausschließen, dass diese Frauen Kokain konsumiert hätten und das Abbauprodukt so in seinen Körper gelangt sei.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin

Das Verwaltungsgericht Schwerin lehnte den Eilantrag des Mannes mit Beschluss vom 23. Dezember 2021 ab (Az.: 6 B 1698/21 SN). Dies bedeutet, dass die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung bestehen bleibt. Der Antragsteller darf vorerst keine Kraftfahrzeuge mehr führen. Die Kosten des Verfahrens muss er tragen. Der Streitwert wurde auf 20.000 Euro festgesetzt, was die hohe Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Betroffenen widerspiegelt.

Rechtlicher Rahmen: Harte Drogen und Fahreignung

Nach deutschem Fahrerlaubnisrecht führt der Konsum sogenannter harter Drogen wie Kokain grundsätzlich zur Annahme der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dies ergibt sich aus § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere Anlage 4 Nr. 9.1 FeV.

Keine Toleranz bei harten Drogen

Anders als bei Cannabis gibt es bei harten Drogen keine Toleranzgrenzen oder Unterscheidungen zwischen einmaligem, gelegentlichem oder regelmäßigem Konsum. Der Nachweis des Konsums genügt, um die Fahreignung abzusprechen. Ob der Konsum wissentlich oder unwissentlich erfolgte, spielt dabei in der Regel keine Rolle. Ebenso ist unerheblich, ob der Betroffene zum Zeitpunkt einer Kontrolle oder Fahrt tatsächlich unter Drogeneinfluss stand.

Zweck der Regelung: Präventiver Gefahrenschutz

Die strenge Regelung dient dem Schutz der Allgemeinheit vor den unkalkulierbaren Risiken, die von Drogenkonsumenten im Straßenverkehr ausgehen können. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei Konsumenten harter Drogen die Gefahr besteht, dass sie Fahren und Konsum nicht zuverlässig trennen können.

Bedeutung für Betroffene

Der Beschluss des VG Schwerin bestätigt die strikte Linie der Behörden und Gerichte bei nachgewiesenem Konsum harter Drogen. Für Betroffene bedeutet dies:

  1. Sofortiger Verlust der Fahrerlaubnis: Der Nachweis von Benzoylecgonin, selbst in geringster Konzentration, führt in aller Regel unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Eilantrag hat, wie dieser Fall zeigt, oft geringe Erfolgsaussichten.
  2. Irrelevanz der Konsumform: Erklärungen, wie die Droge in den Körper gelangt sein könnte (passiv, unwissentlich), ändern meist nichts an der rechtlichen Konsequenz der festgestellten Nichteignung. Die Gerichte stellen auf den objektiven Nachweis des Stoffes im Körper ab.
  3. Hohe Hürden zur Wiedererlangung: Um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten, müssen Betroffene in der Regel eine langjährige, lückenlos nachgewiesene Drogenabstinenz belegen und eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Dies ist ein aufwändiger und kostspieliger Prozess.
  4. Berufliche und private Folgen: Der Verlust der Fahrerlaubnis, insbesondere bei beruflichen Fahrern (hier C, CE, Fahrgastbeförderung), hat oft gravierende Auswirkungen auf das berufliche und private Leben.

Dieser Fall verdeutlicht eindringlich, dass jeglicher Kontakt mit harten Drogen, der zu einem Nachweis im Körper führen kann, existenzbedrohende Konsequenzen im Hinblick auf die Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann. Die Behörden und Gerichte legen die Vorschriften zum Schutz der Verkehrssicherheit sehr streng aus.


Die Schlüsselerkenntnisse

Der Gerichtsbeschluss zeigt deutlich, dass unglaubwürdige Erklärungen für positive Drogentests bei Fahrerlaubnisentziehungen nicht akzeptiert werden. Das Gericht bewertet die Behauptung des Antragstellers, er habe durch den Urin von Prostituierten unbeabsichtigt Kokain aufgenommen, als unplausibel und nicht hinreichend konkretisiert. Besonders belastend war die Vorgeschichte des Antragstellers mit früherem eingeräumten Kokainkonsum. Bei Drogenfunden und positiven Substanznachweisen müssen betroffene Fahrerlaubnisinhaber mit sofortigem Entzug rechnen, wobei hohe Anforderungen an alternative Erklärungen gestellt werden.

Benötigen Sie Hilfe?

Führerscheinentzug nach Drogenfund?

Der Verlust der Fahrerlaubnis droht, wenn der Konsum harter Drogen nachgewiesen wird, selbst wenn dieser unbeabsichtigt erfolgte. Die strengen Richtlinien sehen vor, dass bereits der Nachweis von Abbauprodukten im Körper zur Annahme der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen führt. Die individuellen Umstände des Einzelfalls spielen dabei oft eine untergeordnete Rolle.

Sollten Sie mit einer ähnlichen Situation konfrontiert sein, kann Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung helfen, Ihre Rechte zu wahren. Wir analysieren Ihren Fall sorgfältig und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Unser Ziel ist es, die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen und Ihre Mobilität zu sichern.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Nachweis von Drogenabbauprodukten im Blut für meine Fahrerlaubnis?

Der Nachweis von Drogenabbauprodukten in Ihrem Blut kann ernsthafte Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis haben, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht aktiv unter Drogeneinfluss standen. Entscheidend ist hierbei Ihre sogenannte Fahreignung.

Was bedeutet Fahreignung im Zusammenhang mit Drogen?

Die Fahrerlaubnisbehörde darf Ihnen nur dann eine Fahrerlaubnis erteilen oder belassen, wenn Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Das regelt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die FeV enthält in Anlage 4 eine Liste von Krankheiten und Mängeln, die die Fahreignung ausschließen oder einschränken können.

Drogenkonsum führt nach dieser Verordnung grundsätzlich zu Zweifeln an der Fahreignung oder schließt diese sogar aus. Hierbei kommt es auf die Art der Droge und die Häufigkeit des Konsums an:

  • Harte Drogen: Bei Drogen wie Heroin, Kokain, Amphetaminen oder Ecstasy geht die Behörde nach Anlage 4 der FeV bereits bei einmaligem Konsum in der Regel davon aus, dass Sie ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind. Ein Nachweis von Abbauprodukten dieser Substanzen im Blut reicht dafür meist aus.
  • Cannabis: Hier wird unterschieden. Regelmäßiger Konsum führt zur Annahme der Ungeeignetheit. Bei gelegentlichem Konsum sind Sie ungeeignet, wenn Sie den Konsum und das Fahren nicht sicher trennen können (fehlendes Trennungsvermögen) oder wenn zusätzlicher Missbrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiven Stoffen vorliegt.

Warum sind Abbauprodukte relevant?

Drogenabbauprodukte (Metaboliten) sind Stoffe, die Ihr Körper nach dem Konsum einer Droge bildet, während er diese abbaut. Sie können oft viel länger im Blut oder Urin nachgewiesen werden als die Droge selbst.

Für die Fahrerlaubnisbehörde ist der Nachweis dieser Abbauprodukte ein Beweis dafür, dass ein Drogenkonsum stattgefunden hat. Selbst wenn Sie zum Zeitpunkt der Blutabnahme nicht mehr „high“ waren, belegt der Fund den vorausgegangenen Konsum. Dieser Konsum wiederum begründet – wie oben erklärt – Zweifel an Ihrer Fahreignung oder führt zur Annahme der Ungeeignetheit. Die Behörde muss dann Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten (§ 3 StVG, § 46 FeV).

Spielt unwissentlicher Konsum eine Rolle?

Der Einwand, Drogen nur unwissentlich konsumiert zu haben (z.B. durch eine beigemischte Substanz in einem Getränk), wird in der Praxis nur äußerst selten von den Behörden oder Gerichten anerkannt. Die Hürden, einen solchen unwissentlichen Konsum glaubhaft nachzuweisen, sind sehr hoch.

In der Regel geht die Behörde beim Nachweis von Drogenabbauprodukten davon aus, dass der Konsum wissentlich erfolgte. Selbst wenn ein unwissentlicher Konsum theoretisch möglich wäre, kann allein der Nachweis der Substanzen im Körper ausreichen, damit die Behörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hat und beispielsweise eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Klärung anordnet.

Die Rechtsprechung bestätigt meist, dass der Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrern Vorrang hat. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist dabei keine Strafe, sondern eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Wenn die Fahreignung fehlt, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.


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Was bedeutet Fahreignung im Zusammenhang mit Drogenkonsum und Führerscheinentzug?

Fahreignung: Die Grundvoraussetzung zum Fahren Fahreignung bedeutet, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Es geht darum, ob Sie die notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, um weder sich selbst noch andere zu gefährden. Die Behörden müssen davon überzeugt sein, dass Sie diese Eignung besitzen, um Ihnen eine Fahrerlaubnis zu erteilen oder zu belassen.

Wie wird die Fahreignung bei Drogenkonsum bewertet?

Wenn die Führerscheinstelle erfährt, dass Sie Drogen konsumiert haben könnten, wird sie Zweifel an Ihrer Fahreignung haben. Der Grundsatz lautet: Wer fährt, darf nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen.

Die Bewertung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Art der Droge: Es wird unterschieden, welche Drogen konsumiert wurden. Bei sogenannten „harten Drogen“ (wie Kokain, Heroin, Amphetamine) gehen die Behörden in der Regel schon bei einmaligem Konsum davon aus, dass die Fahreignung fehlt. Bei Cannabis ist die Bewertung komplexer, hier spielt das Konsummuster eine größere Rolle.
  • Häufigkeit des Konsums: Die Behörde unterscheidet, ob es sich um einen einmaligen Probierkonsum, gelegentlichen Konsum oder regelmäßigen Konsum handelt.
    • Regelmäßiger Konsum (insbesondere von Cannabis) führt in der Regel zum Verlust der Fahreignung.
    • Gelegentlicher Konsum (von Cannabis) schließt die Fahreignung nicht automatisch aus, wenn Sie klar zwischen Konsum und Fahren trennen können (sogenanntes Trennungsvermögen) und kein zusätzlicher problematischer Gebrauch vorliegt (z.B. Mischkonsum mit Alkohol oder Fahren unter Drogeneinfluss).

Was ist mit einmaligem oder unwissentlichem Konsum?

  • Einmaliger Konsum: Bei harten Drogen führt meist schon der Nachweis eines einmaligen Konsums zum Entzug der Fahrerlaubnis. Bei Cannabis kann ein nachgewiesener einmaliger Konsum unter Umständen hingenommen werden, oft wird aber zur Klärung des Konsumverhaltens und des Trennvermögens eine Überprüfung (z.B. ärztliches Gutachten oder MPU) angeordnet.
  • Unwissentlicher Konsum: Die Behauptung, Drogen unwissentlich konsumiert zu haben (z.B. durch ein präpariertes Getränk), wird von den Behörden und Gerichten sehr kritisch geprüft. Sie müssten dies glaubhaft nachweisen können, was in der Praxis extrem schwierig ist. Grundsätzlich trägt der Fahrer die Verantwortung dafür, fahrtüchtig zu sein. Nur in sehr seltenen, klar belegbaren Ausnahmefällen könnte ein unwissentlicher Konsum dazu führen, dass die Fahreignung nicht aberkannt wird. Die Behörde prüft hier jeden Einzelfall genau.

Wie wird die Fahreignung überprüft? (Gutachten & MPU)

Bestehen Zweifel an Ihrer Fahreignung wegen Drogenkonsums, kann die Führerscheinstelle Maßnahmen zur Aufklärung anordnen. Das Ziel ist es, eine Prognose darüber zu treffen, ob Sie auch in Zukunft sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

  • Ärztliches Gutachten: Dies kann angeordnet werden, um beispielsweise das Konsummuster (einmalig, gelegentlich, regelmäßig) genauer zu bestimmen oder körperliche Beeinträchtigungen festzustellen. Es dient oft der ersten Abklärung von Zweifeln.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Eine MPU wird häufig bei schwerwiegenderen Fällen angeordnet, z.B. bei regelmäßigem Konsum, Konsum harter Drogen, einer festgestellten Abhängigkeit oder wenn bereits ein ärztliches Gutachten Zweifel nicht ausräumen konnte. Bei der MPU untersuchen Ärzte und Verkehrspsychologen umfassend, ob Sie Ihr Verhalten geändert haben und zukünftig Drogenkonsum und Fahren zuverlässig trennen können.

Fehlt die Fahreignung nach Überzeugung der Behörde (ggf. gestützt auf ein Gutachten oder eine MPU), muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Sie darf erst wieder erteilt werden, wenn die Fahreignung zweifelsfrei nachgewiesen wurde, was oft nur durch eine positive MPU möglich ist.


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Kann ich meinen Führerschein zurückbekommen, wenn ich unwissentlich Drogen konsumiert habe? Welche Schritte muss ich dafür unternehmen?

Grundsätzlich führt der Nachweis von Drogenkonsum (mit Ausnahme von Cannabis unter bestimmten, eng definierten Voraussetzungen) zur Annahme, dass Sie nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Dies hat in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Die Behauptung, der Konsum sei unwissentlich erfolgt, ändert daran zunächst wenig, da die Behörden hier sehr strenge Maßstäbe anlegen. Die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen.

Der schwierige Nachweis der Unwissenheit

Der zentrale Punkt ist die Glaubhaftmachung des unwissentlichen Konsums. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wird Ihre Behauptung, Drogen unwissentlich konsumiert zu haben (z.B. durch K.O.-Tropfen oder verunreinigte Speisen/Getränke), sehr kritisch prüfen.

  • Hohe Anforderungen: Sie müssen nachvollziehbar und detailliert darlegen können, wie die Substanz ohne Ihr Wissen und Wollen in Ihren Körper gelangt ist. Die bloße Vermutung oder Behauptung reicht nicht aus.
  • Beweislast: Die Beweislast liegt bei Ihnen. Das bedeutet, Sie müssen die Umstände des unwissentlichen Konsums so überzeugend schildern und idealerweise belegen (z.B. durch Zeugenaussagen, ärztliche Atteste unmittelbar nach dem Vorfall), dass die Behörde Ihre Darstellung für glaubhaft hält.
  • Praktische Schwierigkeit: In der Praxis gelingt dieser Nachweis nur sehr selten. Meist gehen die Behörden davon aus, dass ein festgestellter Konsum auch willentlich erfolgte.

Gelingt der Nachweis der Unwissenheit nicht und wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie ein Verfahren zur Wiedererteilung durchlaufen, um den Führerschein zurückzubekommen.

Schritte zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums entzogen wurde, müssen Sie Ihre Fahreignung erneut nachweisen. Der Weg zurück zum Führerschein führt über das sogenannte Wiedererteilungsverfahren:

  1. Antragstellung: Nach Ablauf einer eventuellen Sperrfrist müssen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.
  2. Anordnung einer MPU: Aufgrund des vorangegangenen Drogenkonsums wird die Behörde in aller Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Dies geschieht auch dann, wenn der ursprüngliche Konsum möglicherweise unwissentlich war, da die Behörde prüfen muss, ob Sie zukünftig sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.
  3. Nachweis der Abstinenz: Vor der MPU müssen Sie üblicherweise über einen längeren Zeitraum (oft 6 bis 12 Monate) nachweisen, dass Sie keine Drogen konsumiert haben. Dies geschieht durch regelmäßige und unvorhersehbare Kontrollen mittels Urin- oder Haaranalysen bei zertifizierten Stellen.
  4. Durchführung der MPU: Die MPU selbst besteht aus einem medizinischen Teil (Untersuchung, Drogenscreening), einem Leistungstest (Reaktion, Konzentration) und einem psychologischen Gespräch. Hier wird geprüft, ob Sie die erforderliche Fahreignung wiedererlangt haben. Im Gespräch geht es auch darum, wie Sie zukünftig sicherstellen, nicht (erneut) unter Drogeneinfluss zu stehen – auch nicht unwissentlich.
  5. Entscheidung der Behörde: Legen Sie ein positives MPU-Gutachten vor, wird die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel Ihrem Antrag auf Wiedererteilung stattgeben.

Die Bedeutung der MPU und der Abstinenznachweise

Die MPU ist die zentrale Hürde auf dem Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einem Drogenvorfall.

  • Zweck der MPU: Sie dient dazu, zu überprüfen, ob Sie trotz des früheren Vorfalls (egal ob wissentlich oder unwissentlich) nun wieder stabil und zuverlässig genug sind, um ein Fahrzeug sicher zu führen. Es wird geprüft, ob Sie Drogenprobleme aufgearbeitet haben (falls vorhanden) und ob Sie zukünftig Drogenkonsum und Fahren sicher trennen können bzw. Situationen vermeiden, die zu einem unwissentlichen Konsum führen könnten.
  • Abstinenznachweise als Voraussetzung: Ohne lückenlose und ausreichend lange Abstinenznachweise ist eine positive MPU bei vorangegangenem Drogenkonsum (außer bei spezifischen Cannabis-Fragestellungen) praktisch ausgeschlossen. Diese Nachweise zeigen der Behörde und dem MPU-Gutachter, dass Sie über einen relevanten Zeitraum drogenfrei gelebt haben.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Nachweis eines unwissentlichen Drogenkonsums ist sehr schwierig. Wurde der Führerschein entzogen, ist die Wiedererlangung möglich, erfordert aber in der Regel die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU inklusive des Nachweises einer längeren Drogenabstinenz.


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Welche Beweismittel kann ich vorlegen, um zu beweisen, dass ich Drogen unwissentlich zu mir genommen habe?

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, unter Drogeneinfluss gestanden zu haben, und Sie geltend machen, die Drogen unwissentlich konsumiert zu haben, stehen Sie vor einer erheblichen Beweisaufgabe. Die Behörden und Gerichte gehen in der Regel davon aus, dass ein festgestellter Drogenkonsum willentlich erfolgte. Um das Gegenteil zu beweisen und einen möglichen Führerscheinentzug abzuwenden, müssen Sie glaubhaft und nachvollziehbar darlegen und beweisen, dass die Aufnahme der Substanz ohne Ihr Wissen und Wollen geschah.

Mögliche Beweismittel zur Glaubhaftmachung

Um die Behauptung des unwissentlichen Konsums zu untermauern, können verschiedene Beweismittel relevant sein. Diese müssen geeignet sein, das von Ihnen geschilderte Geschehen als plausibel erscheinen zu lassen:

  • Zeugenaussagen: Personen, die die Situation miterlebt haben, können als Zeugen benannt werden. Wichtig ist, dass diese Zeugen detaillierte und widerspruchsfreie Angaben zu den Umständen machen können, wie Ihnen die Droge unwissentlich verabreicht worden sein soll (z.B. durch ein präpariertes Getränk auf einer Feier). Eine bloße Vermutung des Zeugen reicht nicht aus.
  • Eidesstattliche Versicherungen von Zeugen: Dies sind schriftliche Zeugenaussagen, bei denen der Zeuge an Eides statt versichert, dass seine Angaben der Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen haben, was die Glaubwürdigkeit erhöhen kann. Auch hier sind detaillierte und nachvollziehbare Schilderungen entscheidend.
  • Negative Haaranalyse: Eine Haaranalyse kann über einen längeren Zeitraum zurück Aufschluss über Konsumgewohnheiten geben. Ein negatives Ergebnis über mehrere Monate kann Ihre Aussage stützen, dass Sie kein regelmäßiger Drogenkonsument sind. Dies kann die Behauptung eines einmaligen, unwissentlichen Konsums untermauern. Sie beweist aber nicht direkt die Unwissentlichkeit des konkreten Vorfalls.
  • Ihre eigene detaillierte Schilderung: Sie müssen den Ablauf der Ereignisse lückenlos, detailliert und plausibel darlegen. Widersprüche oder unklare Angaben schwächen Ihre Glaubwürdigkeit erheblich.
  • Toxikologische Gutachten/Ärztliche Atteste: In bestimmten Fällen, etwa wenn der Verdacht auf K.O.-Tropfen besteht, könnten zeitnah nach dem Vorfall erstellte ärztliche Berichte oder spezielle toxikologische Untersuchungen relevant sein, die Art und Konzentration der Substanz sowie mögliche Symptome dokumentieren.
  • Umstände des Einzelfalls: Auch weitere Umstände können eine Rolle spielen, z.B. wenn Sie nachweislich kurz nach dem mutmaßlichen Konsum medizinische Hilfe wegen unerklärlicher Symptome gesucht haben.

Anforderungen an Glaubwürdigkeit und Vorlage

Die Behörde oder das Gericht wird alle vorgelegten Beweismittel kritisch prüfen. Es werden hohe Anforderungen an die Glaubwürdigkeit und Schlüssigkeit des gesamten Vortrags gestellt.

  • Glaubwürdigkeit: Die Beweismittel müssen in sich stimmig sein und dürfen keine Widersprüche aufweisen – weder untereinander noch zu Ihrer eigenen Schilderung. Zeugen sollten möglichst neutral sein.
  • Nachvollziehbarkeit: Der geschilderte Hergang, wie die Droge unwissentlich in Ihren Körper gelangt sein soll, muss nach allgemeiner Lebenserfahrung plausibel und nachvollziehbar sein. Abstrakte oder vage Behauptungen genügen nicht.
  • Zeitlicher Zusammenhang: Beweismittel sollten möglichst zeitnah zum Ereignis gesichert werden (z.B. Zeugenaussagen, ärztliche Untersuchungen).
  • Vorlage: Beweismittel müssen form- und fristgerecht bei der zuständigen Führerscheinstelle oder im gerichtlichen Verfahren vorgelegt werden. Dies geschieht in der Regel schriftlich. Zeugen werden gegebenenfalls zur Anhörung geladen.

Besonderheiten bei der Beweislast

Grundsätzlich muss die Behörde nachweisen, dass Sie eine Droge konsumiert haben (z.B. durch einen positiven Blut- oder Urintest). Wenn dieser Nachweis vorliegt, wird meist Ihre Fahreignung in Frage gestellt.

Berufen Sie sich darauf, den Konsum nicht gewollt zu haben, liegt die Beweislast für die Umstände der Unwissentlichkeit bei Ihnen. Das bedeutet: Sie müssen die Tatsachen beweisen, die dafür sprechen, dass Sie die Droge ohne Ihr Wissen oder gegen Ihren Willen aufgenommen haben. Dies ist oft schwierig, da es sich um einen Ausnahmefall handelt und die Anforderungen an den Beweis sehr hoch sind. Gelingt dieser Beweis nicht überzeugend, gehen die Behörden und Gerichte in der Regel von einem willentlichen Konsum mit den entsprechenden Folgen für die Fahrerlaubnis aus.


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Welche Fristen muss ich bei einem Führerscheinentzug beachten und welche Rechtsmittel stehen mir zur Verfügung?

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird, erhalten Sie einen offiziellen Brief, den sogenannten Bescheid, von der zuständigen Behörde (meist die Führerscheinstelle). Gegen diesen Bescheid können Sie vorgehen. Dabei sind bestimmte Fristen und Verfahrenswege zu beachten.

Widerspruch und Klage – Die wichtigsten Rechtsmittel

Das erste Rechtsmittel gegen den Bescheid ist in der Regel der Widerspruch.

  • Frist für den Widerspruch: Sie müssen den Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen, nachdem Ihnen der Bescheid zugestellt wurde. Das genaue Datum der Zustellung ist wichtig – oft steht es auf dem gelben Briefumschlag oder wird von der Behörde vermerkt. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat.
  • Ablauf des Widerspruchsverfahrens: Die Behörde prüft daraufhin ihre Entscheidung noch einmal. Hält sie den Führerscheinentzug weiterhin für richtig, weist sie den Widerspruch mit einem Widerspruchsbescheid zurück.

Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie dann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.

  • Frist für die Klage: Auch hier gilt eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids. Die Klage muss schriftlich beim Gericht eingereicht werden.
  • Ablauf des Klageverfahrens: Das Gericht prüft den gesamten Fall unabhängig und trifft eine eigene Entscheidung. Dieses Verfahren kann länger dauern.

Was bedeutet „aufschiebende Wirkung“?

Normalerweise sorgt ein Widerspruch oder eine Klage dafür, dass die Entscheidung der Behörde vorerst nicht wirksam wird – das nennt man aufschiebende Wirkung. Man müsste also den Führerschein erst abgeben, wenn über den Widerspruch oder die Klage endgültig entschieden wurde.

Aber Achtung: Beim Führerscheinentzug ordnet die Behörde fast immer die sofortige Vollziehung an. Das bedeutet: Widerspruch und Klage haben in diesem Fall keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen Ihren Führerschein trotz des laufenden Verfahrens bei der Behörde abgeben und dürfen nicht mehr fahren. Die Behörde begründet dies meist mit der öffentlichen Sicherheit.

Der Eilantrag – Schnelle Entscheidung über den Führerschein

Weil Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben, gibt es die Möglichkeit, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu stellen. Dieser Antrag zielt darauf ab, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen.

  • Ziel des Eilantrags: Wenn das Gericht dem Antrag stattgibt, dürfen Sie Ihren Führerschein vorläufig behalten (bzw. zurückbekommen) und weiterfahren, bis über Ihren Widerspruch oder Ihre Klage endgültig entschieden wurde.
  • Voraussetzungen: Das Gericht prüft in einem schnellen Verfahren, ob ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Führerscheinentzugs bestehen und ob Ihr Interesse, vorläufig weiterfahren zu dürfen, schwerer wiegt als das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung. Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab, insbesondere von den Gründen für den Entzug (z.B. Art und Umstände des Drogenkonsums).
  • Frist: Für den Eilantrag selbst gibt es keine starre Frist, er sollte aber möglichst schnell nach Erhalt des Bescheids gestellt werden, oft gleichzeitig mit dem Widerspruch.

Fristen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Der Führerscheinentzug durch die Behörde ist in der Regel endgültig, das heißt, Sie bekommen den alten Führerschein nicht automatisch zurück. Wenn Sie wieder fahren möchten, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

  • Sperrfrist: Wurde die Fahrerlaubnis nicht nur von der Behörde entzogen, sondern zusätzlich vom Strafgericht eine Sperrfrist verhängt (z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt), können Sie den Antrag auf Neuerteilung frühestens sechs Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist stellen. Gibt es keine gerichtliche Sperrfrist, können Sie den Antrag theoretisch stellen, sobald die Gründe für den Entzug weggefallen sind (z.B. nachgewiesene Abstinenz und bestandene MPU).
  • Voraussetzungen für die Neuerteilung: Die Behörde prüft, ob Sie wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Oft müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllt werden, wie zum Beispiel:
    • Nachweis einer längeren Drogen- oder Alkoholabstinenz (durch Urin- oder Haaranalysen).
    • Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
  • Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitung des Antrags auf Neuerteilung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da oft Unterlagen beigebracht und Gutachten (z.B. MPU) erstellt werden müssen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die notwendigen Schritte zu informieren.

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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Eilantrag

Ein Eilantrag ist ein Antrag bei Gericht auf eine schnelle, vorläufige Entscheidung in einer dringenden Angelegenheit. Im Verwaltungsrecht, wie hier im Fall des Führerscheinentzugs, dient er oft dazu, die sofortige Wirksamkeit einer Behördenentscheidung (die „sofortige Vollziehung“) vorläufig auszusetzen, bis im Hauptverfahren endgültigt entschieden ist (§ 80 Abs. 5 VwGO). Damit soll verhindert werden, dass bis zur endgültigen Klärung Nachteile entstehen, die nicht oder nur schwer rückgängig gemacht werden können. Der Antragsteller im Text wollte per Eilantrag erreichen, dass er seinen Führerschein vorerst behalten darf, obwohl die Behörde den sofortigen Entzug angeordnet hatte.

Beispiel: Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar beginnt, einen Baum zu fällen, der laut Ihnen auf Ihrem Grundstück steht. Mit einem Eilantrag könnten Sie versuchen, das Fällen sofort gerichtlich stoppen zu lassen, bevor der Baum weg ist und der eigentliche Streit um die Grundstücksgrenze entschieden wird.


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Fahreignung

Fahreignung bezeichnet die körperliche, geistige und charakterliche Eignung einer Person, ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Sie ist die Grundvoraussetzung für den Besitz einer Fahrerlaubnis (§ 2 Straßenverkehrsgesetz – StVG, § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV). Fehlt die Fahreignung oder bestehen Zweifel daran, kann die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen ergreifen, bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Im vorliegenden Fall wurde die Fahreignung des Antragstellers wegen des nachgewiesenen Konsums von Kokain (bzw. dessen Abbauprodukt) verneint, da dies gemäß Anlage 4 Nr. 9.1 der FeV zur grundsätzlichen Nichteignung führt.

Beispiel: Wer wegen einer schweren, unkontrollierten Epilepsie jederzeit das Bewusstsein verlieren könnte, dem fehlt die körperliche Fahreignung. Wer nachweislich harte Drogen konsumiert, dem wird die charakterliche Fahreignung abgesprochen, da die Gefahr besteht, dass er Fahren und Konsum nicht zuverlässig trennen kann.


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Fahrerlaubnisentziehung

Die Fahrerlaubnisentziehung ist die amtliche Wegnahme der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen durch die zuständige Behörde. Sie erfolgt in der Regel dann, wenn sich herausstellt, dass der Inhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (§ 3 StVG, § 46 FeV), zum Beispiel wegen Drogenkonsums, Alkoholmissbrauchs oder schwerer Krankheiten. Im beschriebenen Fall hat die Behörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen, weil der Nachweis von Benzoylecgonin im Blut auf Kokainkonsum hindeutete und damit seine Fahreignung verneint wurde. Die Entziehung bedeutet, dass die Person keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen darf, bis sie eventuell eine neue Fahrerlaubnis erhält (oft erst nach positiver MPU).

Beispiel: Einem Fahrer, der wiederholt betrunken gefahren ist oder – wie im Fall beschrieben – harte Drogen konsumiert hat, wird die Fahrerlaubnis entzogen.


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Bescheid

Ein Bescheid ist eine förmliche, meist schriftliche Entscheidung einer Behörde, die eine Regelung für einen Einzelfall trifft (im Verwaltungsrecht auch „Verwaltungsakt“ genannt, § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG). Er muss in der Regel begründet sein und darüber informieren, welche Rechtsmittel (z.B. Widerspruch) man dagegen einlegen kann (Rechtsbehelfsbelehrung). Im konkreten Fall hat die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller durch einen Bescheid vom 16. September 2021 mitgeteilt, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird und diese Entscheidung sofort wirksam ist.

Beispiel: Der Steuerbescheid vom Finanzamt, die Baugenehmigung durch das Bauamt oder eben der Bescheid über den Entzug der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde sind typische Bescheide.


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Sofortige Vollziehung

Die sofortige Vollziehung bedeutet, dass eine behördliche Anordnung (Bescheid) sofort umgesetzt werden muss, auch wenn dagegen Widerspruch oder Klage eingereicht wird. Normalerweise hätte ein Widerspruch zur Folge, dass die Entscheidung erst einmal nicht wirksam wird (sog. aufschiebende Wirkung). Die Behörde kann die sofortige Vollziehung aber anordnen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse dies erfordert, z.B. zur Gefahrenabwehr (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Im Fall des Autofahrers ordnete die Behörde die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung an, weil sie eine Gefahr für die Verkehrssicherheit sah; deshalb musste er den Führerschein sofort abgeben und durfte nicht mehr fahren.

Beispiel: Wenn eine Lebensmittelaufsicht einen Restaurantbetrieb wegen akuter Gesundheitsgefährdung durch Hygienemängel schließt, wird sie die sofortige Vollziehung anordnen, damit der Betrieb nicht trotz eines Widerspruchs weiterläuft.


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Widerspruch

Der Widerspruch ist ein förmlicher Rechtsbehelf gegen einen behördlichen Bescheid (Verwaltungsakt). Damit fordert der Betroffene die Behörde, die den Bescheid erlassen hat (oder die nächsthöhere Behörde), auf, ihre Entscheidung noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Das Widerspruchsverfahren muss in vielen Bereichen des Verwaltungsrechts durchlaufen werden, bevor man Klage beim Verwaltungsgericht einreichen kann (es ist ein sog. Vorverfahren, § 68 VwGO). Im beschriebenen Fall legte der Anwalt des Antragstellers Widerspruch gegen den Bescheid über die Fahrerlaubnisentziehung ein, um die Entscheidung anzufechten; da dies die sofortige Vollziehung nicht aufhob, war zusätzlich der Eilantrag beim Gericht nötig.

Beispiel: Wenn Sie mit der Ablehnung Ihres Antrags auf Elterngeld nicht einverstanden sind, legen Sie zunächst Widerspruch bei der Elterngeldstelle ein, bevor Sie möglicherweise vor dem Sozialgericht klagen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Diese grundlegende Norm des Straßenverkehrsgesetzes verpflichtet jeden Verkehrsteilnehmer zu verantwortungsvollem Verhalten, um die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zu gewährleisten. Der Antragsteller wird als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen, weil sein Verhalten (Drogenbesitz und -konsum) gegen diese allgemeine Pflicht verstößt und eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen kann.
  • § 46 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich erweist, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begangen wurden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers basiert auf dieser Vorschrift, da die Behörde aufgrund des festgestellten Kokainkonsums von seiner Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeht. Der Drogenkonsum wird als ein erheblicher Mangel angesehen, der die Fahreignung ausschließt.
  • § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in Anlage zu § 24a genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Körper nachgewiesen wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Auch wenn der Antragsteller nicht direkt wegen § 24a StVG belangt wird, ist der Nachweis von Benzoylecgonin (Kokain-Abbauprodukt) im Blut ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Annahme des Betäubungsmittelkonsums und somit für die fehlende Fahreignung. Dieser Paragraph verdeutlicht, dass der Gesetzgeber den Einfluss von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr als besonders gefährlich einstuft.
  • § 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m. Anlage 4 Nr. 9.2.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung des Fahrerlaubnisinhabers begründen, finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 FeV Anwendung. Bei Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist die Fahreignung in der Regel nicht gegeben. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Diese Kombination aus StVG und FeV untermauert die Entscheidung der Behörde, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Der gefundene Drogenfund und der positive Bluttest sind Tatsachen, die Eignungsbedenken begründen. Die Anlage 4 FeV stellt klar, dass bei Betäubungsmittelkonsum die Fahreignung in der Regel fehlt, was hier zur Entziehung führte.

Hinweise und Tipps

Praxistipps für Autofahrer bei Drogenfund oder positivem Drogentest (Kokain)

Eine Verkehrskontrolle kann unerwartet kommen. Manchmal werden dabei Dinge im Auto gefunden, die Fragen aufwerfen. Ein positiver Drogentest hat oft gravierende Folgen für den Führerschein.

Hinweis: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Kanzlei. Jeder Einzelfall kann Besonderheiten aufweisen, die eine abweichende Einschätzung erfordern.

Tipp 1: Nachweis im Blut zählt, nicht die Menge
Wird bei einer Blutprobe ein Abbauprodukt von Kokain (Benzoylecgonin) nachgewiesen, gilt der Konsum als bewiesen – auch wenn es nur eine geringe Menge ist (im Beispielfall ca. 1 ng/ml). Die Behörde geht dann in der Regel davon aus, dass Sie ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind. Ihre Erklärung, wie die Drogen in Ihr Blut gelangt sein könnten, ist dann oft zweitrangig.

⚠️ ACHTUNG: Der Nachweis von Kokainkonsum führt fast immer zur Annahme der Fahrungeeignetheit und zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis.


Tipp 2: Drogenfund im Auto allein ist nicht entscheidend, löst aber Maßnahmen aus
Werden Drogen in Ihrem Fahrzeug gefunden, löst dies weitere Ermittlungen und oft einen Drogentest aus. Entscheidend für den Führerschein ist aber meist nicht der Besitz, sondern der Nachweis des Konsums durch eine Blutprobe. Die Behauptung, die Drogen seien Ihnen untergeschoben worden, schützt in der Regel nicht vor dem Führerscheinentzug, wenn der Konsum nachgewiesen wird.

Beispiel: Selbst wenn ein Freund Drogen in Ihrem Auto vergessen hat – wenn Ihr Bluttest positiv auf Kokain ist, weil Sie vielleicht am Vortag konsumiert haben, ist Ihr Führerschein in Gefahr.

⚠️ ACHTUNG: Sich darauf zu berufen, das Auto sei nicht abschließbar gewesen und die Drogen gehörten einem nicht, ist keine erfolgreiche Verteidigungsstrategie gegen einen positiven Bluttest.


Tipp 3: Führerscheinentzug erfolgt oft sofort
Bei nachgewiesenem Konsum harter Drogen wie Kokain ordnen die Behörden oft die sofortige Vollziehung des Führerscheinentzugs an. Das bedeutet, Sie dürfen ab sofort kein Fahrzeug mehr führen, auch wenn Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen oder klagen. Das Fahren ist erst wieder erlaubt, wenn die Anordnung gerichtlich oder behördlich aufgehoben wird.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Der Entzug der Fahrerlaubnis betrifft alle Fahrerlaubnisklassen, die Sie besitzen (z. B. Auto, Motorrad, LKW, Bus, Taxi). Besonders für Berufskraftfahrer kann dies existenzbedrohend sein. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass geringe Mengen eines Abbauprodukts im Blut toleriert werden – bei harten Drogen wie Kokain gilt oft eine Null-Toleranz-Grenze für die Annahme der Fahrungeeignetheit.

Checkliste: Führerschein & Kokain

  • Vermeiden Sie jeglichen Konsum harter Drogen wie Kokain, wenn Sie Ihren Führerschein behalten wollen.
  • Seien Sie sich bewusst: Ein positiver Bluttest auf Kokain-Abbauprodukte (Benzoylecgonin) gilt als Konsumnachweis.
  • Rechnen Sie bei nachgewiesenem Kokainkonsum mit dem sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Bestreiten des Konsums ist bei positivem Bluttest meist aussichtslos zur Abwendung des Entzugs.
  • Suchen Sie bei Problemen frühzeitig anwaltlichen Rat im Verkehrsrecht bzw. Fahrerlaubnisrecht.

Das vorliegende Urteil


VG Schwerin – Az.: 6 B 1698/21 SN – Beschluss vom 23.12.2021


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