Übersicht
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Gerichtsurteil: Fahrverbot trotz Verstoß – Eine Entscheidung für ältere Verkehrsteilnehmer
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- FAQ – Häufige Fragen
- Welche Umstände können als Härtefall anerkannt werden, um ein Fahrverbot zu vermeiden?
- Welche rechtlichen Grundlagen existieren für das Absehen von einem Fahrverbot bei Härtefällen?
- Kann ein Fahrverbot durch Erhöhung des Bußgeldes ersetzt werden, und unter welchen Bedingungen?
- Was sind die Konsequenzen eines erhöhten Bußgeldes im Vergleich zu einem Fahrverbot?
- Welcher Einfluss haben persönliche Lebensumstände wie Wohnort und Pflegeverpflichtungen auf die Entscheidung über ein Fahrverbot?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob bei älteren Menschen, insbesondere Rentnern, von einem Fahrverbot abgesehen werden kann.
- Es wird berücksichtigt, dass viele ältere Menschen auf das Auto angewiesen sind, um ihre Mobilität im Alltag zu gewährleisten.
- Der Gerichtshof erkennt die besonderen Lebensumstände älterer Menschen als erheblichen Faktor an, wenn es um die Verhängung von Fahrverboten geht.
- Schwierigkeiten ergeben sich oft aus der Abwägung zwischen der Ordnungswidrigkeit und den persönlichen Bedürfnissen der betroffenen Person.
- In Fällen, wo gesundheitliche oder soziale Aspekte eine Rolle spielen, hat das Gericht entschieden, dass ein Fahrverbot nicht zwingend verhängt werden muss.
- Das Gericht überprüft, ob alternative Maßnahmen zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit angemessener sind.
- Durch diese Entscheidung wird es Rentnern erleichtert, im Alltag mobil zu bleiben, ohne durch ein Fahrverbot eingeschränkt zu werden.
- Es besteht die Möglichkeit, dass ähnliche Fälle in der Zukunft ebenfalls milder beurteilt werden, wenn besondere Lebensumstände vorliegen.
- Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Rechtsprechung im Verkehrsrecht und könnte potenziell anderen älteren Verkehrsteilnehmern zugutekommen.
- Die Berücksichtigung individueller Lebensumstände kann dazu führen, dass in Bußgeldverfahren mehr Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Gerichtsurteil: Fahrverbot trotz Verstoß – Eine Entscheidung für ältere Verkehrsteilnehmer
Im deutschen Rechtssystem spielen Bußgeldverfahren eine zentrale Rolle, wenn es um die Durchsetzung von Verkehrsvorschriften geht. Diese Verfahren betreffen nicht nur die Verhängung von Geldstrafen, sondern können auch weitreichende Konsequenzen wie Fahrverbote nach sich ziehen. Besonders wenn es um die Einkommens- und Lebenssituation der Betroffenen geht, stellt sich die Frage, inwieweit das Gericht von einem Fahrverbot absehen kann, insbesondere bei älteren Menschen und Rentnern.
Bei der Entscheidung über ein Fahrverbot sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu zählen sowohl die Schwere des Verstoßes als auch die persönlichen Umstände des Fahrers. Bei Rentnern, die möglicherweise auf das Autofahren angewiesen sind, um ihren Alltag zu bewältigen, gewinnt diese Thematik an Bedeutung. Oftmal ist die Mobilität im Alter stark eingeschränkt, weshalb die Konsequenzen eines Fahrverbots weitreichend sein können.
Die folgenden Abschnitte bieten einen Einblick in einen spezifischen Fall, der zeigt, wie Gerichte in solchen Situationen entscheiden und welche Argumente eine Rolle spielen.
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Der Fall vor Gericht
Rentner entzieht sich Fahrverbot durch Berufung auf Härtefall
Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens vor dem Amtsgericht Lüdinghausen stand ein 78-jähriger Rentner vor der drohenden Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots. Der Betroffene war wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften belangt worden. Gemäß dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten sieht eine solche Überschreitung normalerweise neben einem Bußgeld von 260 Euro und zwei Punkten im Fahreignungsregister auch ein einmonatiges Fahrverbot vor.
Besondere Lebensumstände als Argument gegen Fahrverbot
Der Rentner legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und brachte vor Gericht seine besonderen Lebensumstände zur Sprache. Er betonte, dass er in einem abgelegenen Dorf ohne Einkaufsmöglichkeiten und mit unzureichender Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr lebe. Darüber hinaus sei er auf sein Fahrzeug angewiesen, um seine pflegebedürftige Ehefrau zu Arztterminen zu bringen und die Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen. Ein Fahrverbot würde für ihn und seine Frau eine erhebliche Härte darstellen und ihre Lebensqualität sowie Versorgung massiv beeinträchtigen.
Gerichtliche Würdigung der individuellen Situation
Das Amtsgericht Lüdinghausen befasste sich eingehend mit der Argumentation des Betroffenen und prüfte die Möglichkeit, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen. In seiner Urteilsbegründung verwies das Gericht auf § 4 Abs. 4 Satz 1 BKatV, wonach bei Vorliegen einer besonderen Härte von einem Regelfahrverbot abgesehen werden kann. Die Richter erkannten an, dass die spezifische Lebenssituation des Rentners, insbesondere die Pflege seiner Ehefrau und die infrastrukturellen Gegebenheiten seines Wohnorts, tatsächlich einen solchen Härtefall darstellen.
Urteil mit Augenmaß: Erhöhung des Bußgeldes statt Fahrverbot
In Abwägung aller Umstände entschied das Gericht, von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen. Um dennoch die Schwere des Verkehrsverstoßes angemessen zu ahnden, wurde das Bußgeld auf 2000 Euro erhöht. Diese signifikante Erhöhung dient laut Urteil dazu, die abschreckende Wirkung der Sanktion zu wahren und dem Betroffenen die Ernsthaftigkeit seines Fehlverhaltens vor Augen zu führen. Das Gericht betonte, dass diese Entscheidung die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtige und nicht als generelle Richtlinie für ähnliche Fälle zu verstehen sei.
Rechtskräftigkeit und unmittelbare Folgen
Der Betroffene akzeptierte das Urteil, wodurch es rechtskräftig wurde. Er muss nun das erhöhte Bußgeld von 2000 Euro zahlen, behält jedoch seine Fahrerlaubnis ohne Unterbrechung. Die zwei Punkte im Fahreignungsregister bleiben von dieser Entscheidung unberührt und werden wie vorgesehen eingetragen. Für den Rentner bedeutet dies, dass er weiterhin in der Lage ist, seine alltäglichen Verpflichtungen wahrzunehmen und die Versorgung seiner pflegebedürftigen Ehefrau sicherzustellen. Die finanzielle Belastung durch das erhöhte Bußgeld stellt für ihn zwar eine spürbare Konsequenz dar, ermöglicht ihm aber die Aufrechterhaltung seiner Mobilität und Unabhängigkeit im ländlichen Raum.
Die Schlüsselerkenntnisse
Diese Entscheidung unterstreicht die Flexibilität des Rechts bei der Berücksichtigung individueller Härtefälle. Das Gericht wägt sorgfältig zwischen der Notwendigkeit der Verkehrssicherheit und den persönlichen Umständen des Betroffenen ab. Durch die Ersetzung des Fahrverbots durch ein erhöhtes Bußgeld wird eine angemessene Sanktion erreicht, ohne unverhältnismäßig in die Lebenssituation des Rentners einzugreifen. Dies zeigt, dass Gerichte bei der Urteilsfindung Ermessensspielräume nutzen können, um gerechte und situationsangepasste Lösungen zu finden.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie als älterer Mensch oder Rentner in einer ländlichen Region mit eingeschränkter Mobilität leben und auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, könnte dieses Urteil für Sie relevant sein. Es zeigt, dass Gerichte bei der Verhängung von Fahrverboten Ihre persönlichen Umstände berücksichtigen können. Sollten Sie aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot konfrontiert sein, haben Sie möglicherweise die Chance, dieses abzuwenden, indem Sie Ihre individuellen Härtefälle darlegen. Beachten Sie jedoch, dass dies keine Garantie ist und das Gericht stattdessen eine deutliche Erhöhung des Bußgeldes anordnen kann. Es ist ratsam, in solchen Situationen rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen und Ihre Argumente optimal vorzubringen.
FAQ – Häufige Fragen
In unserer FAQ-Rubrik finden Sie kompetente Antworten auf häufig gestellte Fragen zu rechtlichen Themen, insbesondere zu Bußgeldverfahren und Härtefällen. Hier erhalten Sie wertvolle Informationen, die Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen und sich in komplexen Situationen zurechtzufinden. Tauchen Sie ein in unsere informativen Inhalte, um Klarheit zu gewinnen.
Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Welche Umstände können als Härtefall anerkannt werden, um ein Fahrverbot zu vermeiden?
- Welche rechtlichen Grundlagen existieren für das Absehen von einem Fahrverbot bei Härtefällen?
- Kann ein Fahrverbot durch Erhöhung des Bußgeldes ersetzt werden, und unter welchen Bedingungen?
- Was sind die Konsequenzen eines erhöhten Bußgeldes im Vergleich zu einem Fahrverbot?
- Welcher Einfluss haben persönliche Lebensumstände wie Wohnort und Pflegeverpflichtungen auf die Entscheidung über ein Fahrverbot?
Welche Umstände können als Härtefall anerkannt werden, um ein Fahrverbot zu vermeiden?
Ein Härtefall kann anerkannt werden, wenn das Fahrverbot zu einer unzumutbaren Belastung für den Betroffenen führen würde. Folgende Umstände können als Härtefall gelten:
Berufliche Gründe: Ein Härtefall liegt vor, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, weil der Betroffene zwingend auf den Führerschein angewiesen ist. Dies betrifft besonders Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Personen mit langen Anfahrtswegen zur Arbeit ohne zumutbare Alternativen.
Gesundheitliche Gründe: Wenn Sie oder ein Angehöriger auf regelmäßige medizinische Behandlungen angewiesen sind und diese ohne Fahrerlaubnis nicht wahrnehmen können, kann dies als Härtefall anerkannt werden. Dies gilt insbesondere, wenn keine zumutbaren Alternativen wie öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.
Familiäre Verpflichtungen: Die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder die Versorgung minderjähriger Kinder kann einen Härtefall begründen, wenn diese Aufgaben ohne Fahrerlaubnis nicht erfüllt werden können.
Wohnort: Leben Sie in einer ländlichen Region mit schlechter Infrastruktur, wo Sie für grundlegende Besorgungen auf ein Fahrzeug angewiesen sind, kann dies als Härtefall gelten.
Einmalige wichtige Termine: In Ausnahmefällen können auch einmalige, besonders wichtige Termine (z.B. eine wichtige Prüfung oder eine Hochzeit) als Härtefall anerkannt werden.
Um einen Härtefall geltend zu machen, müssen Sie konkrete Nachweise vorlegen. Dazu gehören:
- Bescheinigungen des Arbeitgebers
- Ärztliche Atteste
- Nachweise über Pflegeverpflichtungen
- Belege für mangelnde Alternativen zum Auto
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anerkennung eines Härtefalls eine Einzelfallentscheidung ist. Das Gericht wägt dabei die Schwere des Verkehrsverstoßes gegen die persönlichen Umstände ab. Je schwerwiegender der Verstoß, desto gewichtiger müssen die Gründe für einen Härtefall sein.
Wenn Sie einen Härtefall geltend machen möchten, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt kann Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen unterstützen.
Welche rechtlichen Grundlagen existieren für das Absehen von einem Fahrverbot bei Härtefällen?
Die zentrale Rechtsgrundlage für das Absehen von einem Fahrverbot bei Härtefällen ist § 4 Absatz 4 Satz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Diese Vorschrift ermöglicht es den Behörden und Gerichten, in Ausnahmefällen von der Verhängung eines Regelfahrverbots abzusehen.
Der Gesetzgeber hat bewusst eine Öffnungsklausel geschaffen, um in besonderen Situationen Flexibilität zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass trotz eines grundsätzlich vorgesehenen Fahrverbots die individuellen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden können.
Voraussetzungen für einen Härtefall
Ein Härtefall liegt vor, wenn das Fahrverbot für den Betroffenen eine außergewöhnliche Härte darstellen würde. Dies ist der Fall, wenn die Folgen des Fahrverbots deutlich über die üblichen Nachteile hinausgehen, die jeder Verkehrsteilnehmer bei einem Fahrverbot in Kauf nehmen muss.
Wichtig: Nicht jede Unannehmlichkeit oder jeder berufliche Nachteil reicht aus, um einen Härtefall zu begründen. Es muss sich um eine besonders schwerwiegende Situation handeln.
Beispiele für anerkannte Härtefälle
- Existenzgefährdung: Wenn durch das Fahrverbot der Verlust des Arbeitsplatzes oder die Insolvenz eines Unternehmens droht.
- Gesundheitliche Gründe: Bei Personen, die aufgrund einer Erkrankung zwingend auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.
- Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger: Wenn die Pflege ohne Fahrerlaubnis nicht sichergestellt werden kann.
Rechtliche Abwägung
Die Entscheidung über das Absehen vom Fahrverbot erfordert stets eine sorgfältige Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Verkehrssicherheit und den individuellen Interessen des Betroffenen. Dabei spielen Faktoren wie die Schwere des Verstoßes, das bisherige Verkehrsverhalten und die konkreten Auswirkungen des Fahrverbots eine wichtige Rolle.
Beachten Sie: Die Darlegung und der Nachweis eines Härtefalls obliegen dem Betroffenen. Es empfiehlt sich, frühzeitig alle relevanten Unterlagen und Nachweise zusammenzustellen, um die besondere Härte glaubhaft zu machen.
Wenn Sie glauben, dass in Ihrem Fall ein Härtefall vorliegen könnte, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Ihre individuellen Umstände prüfen und Sie bei der Argumentation gegenüber den Behörden oder dem Gericht unterstützen.
Kann ein Fahrverbot durch Erhöhung des Bußgeldes ersetzt werden, und unter welchen Bedingungen?
Ein Fahrverbot kann in bestimmten Fällen durch eine Erhöhung des Bußgeldes ersetzt werden, allerdings ist dies keine Garantie und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzliche Möglichkeit
Gerichte haben einen Ermessensspielraum bei der Verhängung von Fahrverboten. In Ausnahmefällen können sie ein Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld ersetzen, wenn dies als angemessene Alternative erscheint.
Entscheidende Faktoren
Schwere des Verstoßes: Bei besonders schweren Verkehrsverstößen ist ein Ersatz des Fahrverbots unwahrscheinlich.
Persönliche Umstände: Ihre individuelle Situation spielt eine wichtige Rolle. Wenn Sie beispielsweise beruflich dringend auf Ihren Führerschein angewiesen sind, könnte dies zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.
Finanzielle Situation: Ihre finanzielle Lage wird berücksichtigt. Ein erhöhtes Bußgeld muss für Sie eine spürbare Belastung darstellen, um als wirksame Alternative zum Fahrverbot zu gelten.
Vorstrafen im Verkehrsrecht: Wenn Sie bereits mehrfach auffällig geworden sind, sinken die Chancen auf einen Ersatz des Fahrverbots erheblich.
Vorgehen
Wenn Sie ein Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld ersetzen möchten, sollten Sie:
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
- Ihre persönlichen Umstände und die Gründe für den Ersatzwunsch ausführlich darlegen.
- Gegebenenfalls einen Rechtsanwalt konsultieren, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Beachten Sie: Die Entscheidung liegt letztendlich beim Gericht. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Ersatz eines Fahrverbots durch ein höheres Bußgeld.
Was sind die Konsequenzen eines erhöhten Bußgeldes im Vergleich zu einem Fahrverbot?
Ein erhöhtes Bußgeld statt eines Fahrverbots kann in bestimmten Fällen eine Alternative darstellen. Die Hauptkonsequenz ist eine höhere finanzielle Belastung, meist das Doppelte oder Dreifache des ursprünglichen Bußgeldes. Im Gegenzug behalten Sie Ihre Fahrerlaubnis und können weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Entscheidung für ein erhöhtes Bußgeld ermöglicht es Ihnen, Ihre Mobilität und berufliche Tätigkeit aufrechtzuerhalten. Dies kann besonders wichtig sein, wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, sei es für den Arbeitsweg oder zur Ausübung Ihres Berufs. Auch für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger kann die Beibehaltung der Fahrerlaubnis entscheidend sein.
Allerdings ist zu beachten, dass die Umwandlung eines Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld nicht garantiert ist. Sie müssen nachweisbare und unerträgliche Härten darlegen, um die Behörden von dieser Alternative zu überzeugen. Die Entscheidung wird im Einzelfall getroffen und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass trotz des erhöhten Bußgeldes die Punkte im Fahreignungsregister in der Regel bestehen bleiben. Dies kann bei zukünftigen Verstößen relevant werden.
Bedenken Sie auch die langfristigen finanziellen Auswirkungen. Während ein Fahrverbot temporär ist, kann ein deutlich höheres Bußgeld Ihre finanzielle Situation nachhaltiger beeinflussen. Wägen Sie ab, ob die kurzfristige Einschränkung durch ein Fahrverbot oder die höhere finanzielle Belastung für Sie die bessere Option darstellt.
Wenn Sie sich für ein erhöhtes Bußgeld entscheiden möchten, müssen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Situation vor Gericht darzulegen. Es empfiehlt sich, hierfür fachkundige rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Chancen zu verbessern.
Welcher Einfluss haben persönliche Lebensumstände wie Wohnort und Pflegeverpflichtungen auf die Entscheidung über ein Fahrverbot?
Persönliche Lebensumstände können einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidung über ein Fahrverbot haben. Gerichte und Behörden sind verpflichtet, individuelle Härtefälle zu berücksichtigen, wenn sie über die Verhängung eines Fahrverbots entscheiden.
Wohnort als Einflussfaktor
Der Wohnort spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbots. Leben Sie in einer ländlichen Region mit schlechter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, kann dies als Argument gegen ein Fahrverbot gewertet werden. In solchen Fällen könnte ein Fahrverbot zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen, da Sie möglicherweise auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, um grundlegende Bedürfnisse wie Einkaufen oder Arztbesuche zu erfüllen.
Pflegeverpflichtungen als besondere Umstände
Pflegeverpflichtungen können ebenfalls ein gewichtiges Argument gegen ein Fahrverbot sein. Wenn Sie regelmäßig eine pflegebedürftige Person betreuen und dafür auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, kann dies als besonderer Umstand gewertet werden. Die Versorgung einer pflegebedürftigen Person gilt als wichtiger sozialer Aspekt, den Gerichte und Behörden in ihre Entscheidung einbeziehen müssen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Faktoren nicht automatisch zu einer Aufhebung des Fahrverbots führen. Sie werden im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt. Dabei wird abgewogen, ob die persönlichen Umstände so schwerwiegend sind, dass sie die Verhängung eines Fahrverbots unverhältnismäßig machen würden.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es ratsam, Ihre persönlichen Umstände detailliert darzulegen und gegebenenfalls durch Nachweise zu belegen. Dies könnte beispielsweise eine Bescheinigung über Ihre Pflegeverpflichtungen oder eine Darstellung der Verkehrsanbindung Ihres Wohnorts umfassen.
Es ist zu beachten, dass auch bei Berücksichtigung persönlicher Umstände die Verkehrssicherheit stets oberste Priorität hat. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot trotz persönlicher Härten unumgänglich sein.
In Ihrer Situation könnte es hilfreich sein, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre individuellen Umstände einschätzen und Sie dabei unterstützen, diese gegenüber den Behörden oder dem Gericht angemessen darzustellen.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Härtefall: Ein Härtefall liegt vor, wenn die Anwendung einer Rechtsvorschrift zu einem unverhältnismäßig schweren Nachteil für den Betroffenen führen würde. Im Verkehrsrecht kann ein Härtefall beispielsweise gegeben sein, wenn ein Fahrverbot die Existenzgrundlage oder die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger gefährden würde. Gerichte haben einen Ermessensspielraum, um in solchen Fällen von der Regelstrafe abzuweichen und eine mildere oder alternative Sanktion zu verhängen. Die Anerkennung eines Härtefalls erfordert jedoch stichhaltige Beweise und eine sorgfältige Abwägung aller Umstände.
- Bußgeldverfahren: Ein Bußgeldverfahren ist ein rechtliches Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. Verkehrsverstößen. Es beginnt mit einem Bußgeldbescheid der zuständigen Behörde und kann bei Einspruch des Betroffenen vor Gericht verhandelt werden. Im Gegensatz zum Strafverfahren geht es hier nicht um Straftaten, sondern um minderschwere Rechtsverstöße. Das Verfahren zielt darauf ab, den Verstoß angemessen zu sanktionieren, wobei neben Geldbußen auch Fahrverbote oder Punkte im Fahreignungsregister verhängt werden können. Betroffene haben das Recht, sich gegen den Bescheid zu wehren und ihre Sicht der Dinge darzulegen.
- Fahreignungsregister: Das Fahreignungsregister, früher als „Verkehrszentralregister“ bekannt, ist eine zentrale Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes. Hier werden Verkehrsverstöße und deren Sanktionen erfasst. Jeder Verstoß wird mit Punkten bewertet, die sich summieren. Bei 8 Punkten droht der Führerscheinentzug. Die Eintragungen haben eine begrenzte Tilgungsfrist, nach der sie gelöscht werden. Das Register dient der Verkehrssicherheit, indem es wiederholte Verstöße erfasst und bei Häufung zu verschärften Sanktionen führen kann. Fahrer können Auskunft über ihren Punktestand erhalten und bei drohenden Konsequenzen Maßnahmen ergreifen, um Punkte abzubauen.
- Tatbestandskatalog: Der Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten ist ein bundesweit einheitliches Verzeichnis, das Verkehrsverstöße und die dafür vorgesehenen Sanktionen auflistet. Er dient als Richtlinie für Behörden und Gerichte, um eine einheitliche Ahndung von Verkehrsverstößen sicherzustellen. Der Katalog ordnet jedem Verstoß spezifische Sanktionen zu, wie Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote. Die Höhe der Sanktionen richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und der damit verbundenen Gefährdung der Verkehrssicherheit. Der Katalog wird regelmäßig aktualisiert, um auf neue Entwicklungen im Straßenverkehr zu reagieren.
- Abschreckende Wirkung: Die abschreckende Wirkung ist ein wichtiges Prinzip im Sanktionsrecht, das darauf abzielt, zukünftige Rechtsverstöße zu verhindern. Im Verkehrsrecht sollen Bußgelder, Fahrverbote und Punkteeinträge nicht nur den aktuellen Verstoß ahnden, sondern auch den Täter und andere Verkehrsteilnehmer von ähnlichen Verstößen abhalten. Die Höhe der Sanktion spielt dabei eine entscheidende Rolle: Sie muss spürbar genug sein, um eine verhaltensändernde Wirkung zu entfalten, darf aber nicht unverhältnismäßig sein. Gerichte berücksichtigen bei der Festsetzung der Sanktion auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters, um eine individuell abschreckende Wirkung zu erzielen.
- Regelfahrverbot: Ein Regelfahrverbot ist eine im Bußgeldkatalog vorgesehene Standardsanktion für bestimmte schwere oder wiederholte Verkehrsverstöße. Es sieht vor, dass dem Täter für einen festgelegten Zeitraum (meist ein bis drei Monate) das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt wird. Zweck ist es, besonders gefährliches Verhalten im Straßenverkehr nachhaltig zu unterbinden. Von einem Regelfahrverbot kann in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn es eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde. Gerichte haben hier einen Ermessensspielraum, müssen aber die Verkehrssicherheit gegen die persönlichen Umstände des Täters sorgfältig abwägen. Alternative Sanktionen, wie erhöhte Bußgelder, können in solchen Fällen verhängt werden, um die abschreckende Wirkung zu erhalten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 4 Abs. 4 Satz 1 BKatV (Bußgeldkatalog-Verordnung): Diese Vorschrift erlaubt es, in Ausnahmefällen von einem im Bußgeldkatalog vorgesehenen Fahrverbot abzusehen, wenn dessen Verhängung eine besondere Härte bedeuten würde. Im vorliegenden Fall berief sich das Gericht auf diese Regelung, um dem Rentner aufgrund seiner speziellen Lebensumstände das Fahrverbot zu ersparen.
- § 24 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Erteilung und den Entzug der Fahrerlaubnis. Es sieht vor, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Im vorliegenden Fall wurde geprüft, ob der Verkehrsverstoß des Rentners einen solchen Entzug rechtfertigen würde, was jedoch aufgrund der besonderen Umstände verneint wurde.
- § 46 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz): Dieses Gesetz regelt das Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten, also Verstößen gegen Vorschriften, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Es legt fest, wie ein Bußgeldverfahren abläuft und welche Rechte und Pflichten der Betroffene hat. Im vorliegenden Fall legte der Rentner gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, was sein gutes Recht gemäß diesem Gesetz war.
- Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten: Dieser Katalog listet die verschiedenen Verkehrsverstöße auf und legt die dafür vorgesehenen Sanktionen fest, darunter Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Im vorliegenden Fall wurde der Rentner wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt, für die der Katalog normalerweise ein Fahrverbot vorsieht.
- § 69a StGB (Strafgesetzbuch): Dieser Paragraph ermöglicht es, bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen stattdessen eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Im vorliegenden Fall wurde das Bußgeld zwar erheblich erhöht, blieb aber unter dieser Grenze, sodass eine Freiheitsstrafe nicht in Betracht kam.
Das vorliegende Urteil
AG Dortmund – Az.: 729 OWi-256 Js 414/24-34/24 – Urteil vom 11.04.2024
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Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer Geldbuße von 200,00 € verurteilt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.
Angewendete Vorschriften: §§ 37 Abs. 1, 49 StVO, 24, 25 StVG.
Gründe
Der Betroffene ist ledig und Rentner. Der Betroffene hatte sich von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptwandlung entbinden lassen und war durch einen Unterbevollmächtigten in Rahmen der Hauptverhandlung vertreten. Auf Nachfrage wurde von diesem kein Wunsch auf eine Ratenzahlungsanordnung an das Gericht herangetragen.
Der Betroffene ist verkehrsrechtlich nicht vorbelastet.
Am 24.11.2023 befuhr der Betroffene um 19:07 Uhr in Dortmund die Straße Südwall in Höhe der Hausnummern 5 bis 9 als Führer eines Pkw VW mit dem amtlichen Kennzeichen …. An der genannten Stelle befindet sich eine Lichtzeichenanlage. Der Betroffene missachtete an der Lichtzeichenanlage das dortige Rotlicht. Trotz guter Erkennbarkeit der Lichtzeichenanlage für den fließenden Verkehr zeigte die Rotlichtanlage bereits 2,7 Sekunden Rotlicht, als der Betroffene den auf der Fahrbahn aufgebrachten Haltebalken überfuhr. Der Rotlichtverstoß konnte festgestellt werden mittels des Messsystems Poliscan speed stationär, dass am Tattag von dem Zeugen A der Stadt Dortmund eingesetzt worden war und entsprechend der Bedienungsanleitung eingerichtet worden war. Das Messgerät war zur Tatzeit gültig geeinigt, und zwar bis Ende des Jahres 2024.
Der Betroffene selbst hatte sich von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbinden lassen und durch persönlich unterschriebene Erklärung, die das Gericht verlesen konnte, eingeräumt, zur Tatzeit Fahrzeugführer gewesen zu sein. Er bestreite jedoch die Tatbestandsmäßigkeit des Verstoßes. Zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen werde er in der Hauptverhandlung keine Angaben machen und auch keine weiteren Angaben zur Sache. Auch der bevollmächtigte Verteidiger bestätigte die Fahrereigenschaft des Betroffenen im Rahmen der Hauptverhandlung. Der Verstoß wurde pauschal bestritten.
Das Gericht konnte den Rotlichtverstoß jedoch feststellen durch Verwertung nachfolgender Beweismittel:
Zunächst hat das Gericht den Zeugen A vernommen, der dahin Auskunft geben konnte, dass er am Tattag das genannte Messgerät an der Tatörtlichkeit entsprechend der Bedienungsanleitung eingesetzt habe. Der Zeuge A geschilderte in Einsatz des Messgerätes plausibel. Er bestätigte, ein Messprotokoll angelegt zu haben. Das Gericht hat das Messprotokoll vom Tattage verlesen können, welches einen Messbeginn um 9:05 Uhr, veranlasst durch den Zeugen A, auswies. Das Messprotokoll betraf das Messgerät Poliscan FM1 mit der Gerätenummer 957824. Aus den Eintragungen im Messprotokoll ergab sich eine Geräteüberprüfung vor dem Einsatz entsprechend der Bedienungsanleitung des Messgerätes, die dem Gericht bekannt ist. In dem Messprotokoll finden sich dann noch im Hinweismeldungen, die eingetragen wurden, die sämtlich jedoch Zeiten betrafen, die nicht mit der Messung hier korrespondierten. Das Gericht hat sich von dem Zeugen A die Bedeutung der einzelnen Hinweismeldungen 10430000, 10430020 und 1043004 erklären lassen. Sämtliche Hinweismeldungen konnten von dem Zeugen, teils nach Rücksprache telefonischer Art mit anderen Mitarbeitern des Ordnungsamtes, plausibel erklärt werden. Erstgenannte Hinweismeldung weist bei einzelnen Messungen auf die Unterschreitung der Gelbphasendauer hin, woraufhin Fotos verworfen werden. Da im vorliegenden Fall ein Messfoto gefertigt wurde, lag auch keine Unterschreitung der Gelbphasendauer nach der Auswertung des Messesystems vor. Die zweite Hinweismeldung weist auf Rückstau im Kreuzungsbereich oder eine Kameraverdeckung hin. Auch hier kommt es zu keiner Fotoauslösung, sodass das Vorstehende gilt. Die dritte Hinweismeldung weist auf eine niedrige Erfassungsrate von Rotlichtverstößen hin, also lediglich auf eine statistische Auswertung der bisherigen Verstöße. Sämtliche Hinweismeldungen waren dementsprechend plausibel erklärt und führten nicht zu einem Einfluss auf die vorliegende Messung. Das Gericht hat hinsichtlich des in Rede stehenden Messgerätes mit der dargestellten Messgerätenummer einem gültigen Eichschein verlesen können, der eine Eichung des Gerätes bis Ende 2024 auswies aufgrund einer Eichung vom 21.02.2023. Schließlich hat das Gericht das Messergebnis feststellen können durch Verlesung der Datenzeilen in dem gefertigten Messfoto Bl. 4 d.A.. Die urkundsbeweisliche Verlesung dieser Datenzeile ergab für die Tatörtlichkeit für das genutzte Messsystem zur genannten Tatzeit eine Rotzeit von 2,7 Sekunden. Die Gelbzeit wurde mit 3 Sekunden ermittelt.
Ansonsten wies das Messfoto, das das Gericht in Augenschein genommen hat, keinerlei Besonderheiten auf, sondern zeigte eine im Dunkeln liegende übersichtliche Lichtzeichenanlage bei mehrspurigem ankommenden Fahrzeugverkehr. Der Betroffene befand sich zur Zeit der Messung ausweislich des Messfotos auf der linken Rechtsabbiegerspur aus seiner Fahrtrichtung kommend.
Dementsprechend bei der Betroffene wegen eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes nach §§ 37 Abs. 2, 49 StVO, 24 StVG zu verurteilen.
Bei der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte der Betroffene nämlich die Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlage erkennen können und müssen und rechtzeitig vor dem Haltebalken der Lichtzeichenanlage anhalten können und müssen.
Da die Zeitdauer der Rotlichtphase länger als 1 Sekunde andauerte, hat der Betroffene den Bußgeldtatbestand des 132.3 BKat verwirklicht, der eine Regelgeldbuße von 200,00 € und ein Regelfahrverbot von einem Monat anordnet. Anlass, von der Regelgeldbuße abzuweichen, gab es nicht, zumal Rentner in Deutschland ohne geltend gemachte Besonderheiten als ausreichend wirtschaftlich situiert angesehen werden können, Regelgeldbußen des Bußgeldkataloges zahlen zu können.
Soweit ein Regelfahrverbot festzusetzen war, hat der Verteidiger geltend gemacht, der Betroffene sei auf seine Fahrerlaubnis angewiesen. Weiteres wurde insoweit nicht konkretisiert. Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Rentner grundsätzlich nicht auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind und dementsprechend auch keinerlei fahrverbotsrelevante Härten für sich geltend machen können allein aus der Tatsache, nicht über eine Fahrerlaubnis für eine befristete Zeit verfügen zu können. Weitere Härten wurden jedenfalls nicht geltend gemacht. Aus den Tatumständen ergaben sich auch keinerlei Besonderheiten, die eine Abweichung von dem Regelfahrverbot hätten nahelegen können. Das Gericht war sich durchaus bewusst, dass es durchaus möglich gewesen wäre, unter Anwendung des § 4 Abs. 4 BKatV von einer Fahrverbotsanordnung abzusehen unter Erhöhung der Geldbuße. Das Gericht hat dies trotz fehlender Voreintragungen nicht vornehmen wollen, da der in Rede stehende Verstoß innerörtlich stattfand und zudem zu einer Zeit, in der die Innenstadt in Dortmund erheblich frequentiert ist, insbesondere auch der Bereich des Südwalls.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 465 StPO i.V.m. 46 OWiG.