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Fahrerlaubnisentziehung Cannabiskonsum Grenzwert von 3,5 ng/ml THC-Blutserum

Weil er mit mehr als doppelt so viel THC im Blut als erlaubt Auto gefahren ist, hat ein Gericht in Ansbach den Führerscheinentzug eines Mannes bestätigt. Obwohl er keine Ausfallerscheinungen gezeigt hatte, deute der hohe Wert auf eine Cannabisgewöhnung hin, so das Gericht. Ein medizinisches Gutachten sollte klären, ob der Mann zwischen Konsum und Fahren unterscheiden kann. Die neue Rechtslage zum Cannabiskonsum, die seit April 2024 in Kraft ist, wurde in dem Verfahren berücksichtigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VG Ansbach
  • Datum: 03.01.2025
  • Aktenzeichen: AN 10 S 24.3086
  • Verfahrensart: Einstweiliger Rechtsschutz im Bereich Fahrerlaubnisrecht
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Antragsteller: Inhaber mehrerer Fahrerlaubnisse, der im einstweiligen Rechtsschutz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis beantragt, um die Abgabe seines Führerscheins und des Fahrgastbeförderungsscheins zu vermeiden.
  • Antragsgegner: Behördliche Instanz, die auf den Vorfall am 3. Mai 2024 – dokumentiert durch eine Blutprobe mit signifikanten Cannabiskonzentrationen – reagiert und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisentzug eingeleitet hat.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der Antragsteller wurde am 3. Mai 2024 unter Einfluss von Cannabis beim Führen eines Kraftfahrzeugs kontrolliert. Eine Blutprobe ergab THC-Werte und weitere nachweisbare Cannabismetaboliten. Trotz des Nachweises von Substanzen wurden keine offensichtlichen Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler festgestellt. Im Anschluss beantragte der Antragsteller im einstweiligen Rechtsschutz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Antragsteller einen Anspruch auf den einstweiligen Rechtsschutz zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs hat, trotz des nachgewiesenen Cannabiseinflusses und den damit verbundenen behördlichen Maßnahmen.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Der Antrag wird abgelehnt; der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
  • Begründung: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die vorliegenden Beweise – insbesondere die ermittelten Blutwerte und der ärztliche Bericht – den Sachverhalt eindeutig bestätigen: Der Antragsteller stand am Tag des Vorfalls unter Einfluss von Cannabis. Dies führe dazu, dass kein Anspruch auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs besteht.
  • Folgen: Der Antragsteller muss die festgesetzten Verfahrenskosten tragen. Das Urteil verdeutlicht, dass bei nachgewiesenem Drogenkonsum im Straßenverkehr entsprechende behördliche Maßnahmen auch im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht aufgehoben werden.

Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum: Ein Fall mit THC Grenzwert von 3,5 ng/ml

Die Diskussion um die Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum – speziell bei einem THC Grenzwert von 3,5 ng/ml im THC Blutserum – stellt eine zentrale Herausforderung im Fahrerlaubnisrecht dar. Maßnahmen wie Fahrverbot, MPU und Drogenverkehrskontrolle zeigen, wie relevant diese Thematik für die Verkehrssicherheit und die Cannabis Gesetzgebung ist.

Nun folgt die Vorstellung eines konkreten Falls, der diese Problematik praxisnah beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Gericht bestätigt Führerscheinentzug nach Cannabis-Fahrt mit hoher THC-Konzentration

Fahrer mit zu hohem THC-Wert steuert ein Auto auf einer typischen deutschen Wohnstraße.
Fahrerlaubnisentziehung bei hohem Cannabiskonsum | Symbolbild: Flux gen.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat den Antrag eines Fahrzeugführers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis abgelehnt. Der Betroffene war im Mai 2024 mit einem THC-Wert von 7,6 ng/ml am Steuer angetroffen worden – mehr als das Doppelte des gesetzlichen Grenzwerts von 3,5 ng/ml.

Hoher THC-Wert und fehlende Ausfallerscheinungen als entscheidende Faktoren

Der Fahrzeugführer, der auch im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung war, wurde bei einer Verkehrskontrolle ohne erkennbare Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen angetroffen. Die fehlenden Ausfallerscheinungen trotz des hohen THC-Wertes deuteten nach Auffassung des Gerichts auf eine mögliche Cannabisgewöhnung hin, wodurch die Fähigkeit zur realistischen Einschätzung der eigenen Fahrsicherheit beeinträchtigt sein könnte.

Rechtmäßige Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Die Fahrerlaubnisbehörde hatte den Betroffenen zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert. Diese Anordnung war nach Ansicht des Gerichts rechtmäßig, da bei einem THC-Wert von über 7 ng/ml ein erhöhtes Unfallrisiko und eine verkehrssicherheitsrelevante Leistungseinbuße bestehe. Die Behörde wollte damit klären, ob der Fahrer in Zukunft sicher zwischen einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen trennen könne.

Neue Rechtslage berücksichtigt

Das Gericht berücksichtigte in seiner Entscheidung die seit April 2024 geltende neue Rechtslage zum Cannabiskonsum. Diese unterscheidet zwischen Cannabisabhängigkeit, Cannabismissbrauch und einem fahrerlaubnisrechtlich unbedenklichen Cannabiskonsum. Nach der neuen Gesetzgebung kann ein Cannabiskonsum grundsätzlich auch regelmäßig erfolgen, solange das Führen eines Fahrzeugs und der Konsum sicher getrennt werden.

Schutz der Verkehrssicherheit hat Vorrang

Die Entscheidung des Gerichts betont den Vorrang der Verkehrssicherheit. Insbesondere aufgrund der besonderen Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung wiegt das öffentliche Interesse am Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum der Fahrgäste und anderer Verkehrsteilnehmer besonders schwer. Da der Betroffene das angeforderte Gutachten nicht vorlegte, durfte die Behörde auf seine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und die Fahrerlaubnis entziehen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Gericht bestätigt die Rechtmäßigkeit des Führerscheinentzugs bei Cannabiskonsum im Straßenverkehr, auch wenn keine Ausfallerscheinungen vorlagen. Ein THC-Wert von 7,6 ng/ml im Blut sowie die Angabe regelmäßigen Konsums rechtfertigen die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Die Nichtvorlage des Gutachtens führt zum Entzug der Fahrerlaubnis, da von fehlender Fahreignung ausgegangen wird.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie unter Cannabiseinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, riskieren Sie Ihren Führerschein – auch wenn Sie sich völlig normal verhalten und keine Fahrfehler machen. Werden Sie zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert, sollten Sie diesem nachkommen. Andernfalls wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen, da die Behörde dann von Ihrer Nichteignung ausgeht. Die Behauptung, eine frühere Aussage zum regelmäßigen Konsum sei nur taktisch erfolgt, schützt Sie dabei nicht. Auch niedrige THC-Werte können bereits ausreichen, wenn weitere Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum vorliegen.

Benötigen Sie Hilfe?

Herausforderungen beim Umgang mit hohem THC-Konsum im Straßenverkehr?

In Fällen, in denen ein hoher THC-Wert festgestellt wird, stellen sich komplexe Fragen zur Verkehrssicherheit und zur rechtlichen Bewertung der individuellen Situation. Die Abwägung zwischen veränderten gesetzlichen Anforderungen und der persönlichen Fahrsicherheit erfordert eine genaue Analyse der Umstände sowie ein tiefgehendes Verständnis aktueller rechtlicher Rahmenbedingungen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Situation umfassend zu prüfen. Mit einem klaren Fokus auf eine präzise und nachvollziehbare Bewertung begleiten wir Sie bei der Einschätzung relevanter Risiken und der Auslotung möglicher Lösungswege. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um einen fundierten Einblick in Ihre rechtliche Lage zu erhalten.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die aktuellen THC-Grenzwerte und welche rechtlichen Folgen haben Überschreitungen?

Seit dem 22. August 2024 gilt im Straßenverkehr ein einheitlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum. Dieser Wert entspricht vom Risiko her etwa einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

Allgemeine Regelungen für Erwachsene

Wenn Sie den THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml überschreiten, drohen folgende Konsequenzen:

  • Erstmaliger Verstoß: 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot
  • Zweiter Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot
  • Ab dem dritten Verstoß: 1.500 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot

Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen

Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gelten strengere Regeln:

  • Es gilt ein niedrigerer THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml
  • Bei Überschreitung droht ein Bußgeld von 250 Euro

Verschärfte Regelungen bei Mischkonsum

Besonders streng wird der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol geahndet:

  • Grundbußgeld: 1.000 Euro bei erstmaligem Verstoß
  • Bei Wiederholung: Bis zu 2.000 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot

Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss bleibt grundsätzlich verboten. Wenn durch den Cannabiskonsum eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs festgestellt wird, liegt eine Straftat nach § 315c StGB vor. In diesem Fall droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.


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Welche Bedeutung hat die Anordnung einer MPU bei Cannabiskonsum?

Die MPU-Anordnung bei Cannabiskonsum hat sich durch das neue Cannabisgesetz seit dem 01.04.2024 grundlegend geändert. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wird nicht mehr automatisch angeordnet, sondern nur noch in bestimmten Fällen.

Voraussetzungen für eine MPU-Anordnung

Eine MPU wird nur noch in folgenden Situationen angeordnet:

  • Bei wiederholten Verstößen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss
  • Wenn konkrete Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen
  • Nach vorherigem Führerscheinentzug wegen Missbrauch oder Abhängigkeit

Bedeutung des Trennungsvermögens

Entscheidend ist das Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie in der Lage sind, den Cannabiskonsum von der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen. Ein regelmäßiger Konsum allein rechtfertigt keine MPU-Anordnung mehr.

Kosten und Ablauf

Wenn Sie zu einer MPU aufgefordert werden, müssen Sie mit Kosten von etwa 750 Euro rechnen. Die Untersuchung besteht aus medizinischen Tests, einem psychophysischen Leistungstest und einem psychologischen Gespräch. Wichtig zu wissen: Nur etwa 55,7 Prozent bestehen die MPU im ersten Anlauf.

Rechtliche Folgen

Bei Nichtbestehen der MPU oder Verweigerung der Teilnahme droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Seit dem 22. August 2024 gilt ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut. Bei Überschreitung dieses Wertes droht ein Bußgeld von 500 Euro und ein Fahrverbot.


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Wie unterscheidet das Gesetz zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Cannabiskonsum?

Die klassische Unterscheidung zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Cannabiskonsum wurde mit der Gesetzesänderung zum 1. April 2024 grundlegend reformiert.

Alte Rechtslage vor April 2024

Gelegentlicher Konsum lag bereits vor, wenn mindestens zwei Konsumvorgänge nachgewiesen werden konnten. Hierfür reichte schon der Besitz einer kleineren Menge Cannabis aus.

Regelmäßiger Konsum wurde angenommen, wenn bestimmte THC-Werte im Blut nachgewiesen wurden. Als Richtwert galt ein Abbauwert von über 150 ng/ml THC-COOH.

Neue Rechtslage seit April 2024

Die Unterscheidung zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Konsum wurde durch ein neues System ersetzt. Stattdessen wird nun geprüft, ob ein Cannabismissbrauch vorliegt.

Ein Missbrauch wird seit Juni 2024 wie folgt definiert: „Das Führen von Fahrzeugen und ein Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs können nicht hinreichend sicher getrennt werden“.

Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnisbehörde darf eine MPU nur noch in folgenden Fällen anordnen:

  • Bei konkreten Anzeichen für Cannabismissbrauch
  • Bei wiederholten Verstößen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss
  • Nach vorherigem Fahrerlaubnisentzug wegen Missbrauchsproblematik
  • Zur Überprüfung, ob ein früherer Missbrauch oder eine Abhängigkeit nicht mehr besteht

Seit dem 22. August 2024 gilt ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Bei Überschreitung dieses Grenzwertes droht ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.

Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt weiterhin ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.


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Welche Rechtsmittel stehen gegen einen Fahrerlaubnisentzug zur Verfügung?

Rechtsmittel bei behördlicher Entziehung

Bei einer Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde können Sie Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat.

Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Besonderheiten bei sofortiger Vollziehung

Bei Anordnung der sofortigen Vollziehung des Führerscheinentzugs können Sie einen gesonderten Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Das Gericht prüft dann in einer summarischen Prüfung die Erfolgsaussichten in der Hauptsache.

Rechtsmittel bei gerichtlicher Entziehung

Bei einer Entziehung durch ein Gericht steht Ihnen die Beschwerde als Rechtsmittel zur Verfügung. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt werden.

Wichtige Fristen und Konsequenzen

Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird rechtskräftig, wenn Sie:

  • Bei einem Bußgeldbescheid nicht binnen zwei Wochen Einspruch einlegen
  • Bei einem Strafbefehl nicht binnen zwei Wochen Einspruch einlegen
  • Bei einem Urteil nicht binnen einer Woche Berufung oder Revision einlegen

Versäumen Sie diese Fristen, wird die Entziehung rechtskräftig und kann nur noch in Ausnahmefällen angegriffen werden.

Sperrfrist und Wiedererteilung

Nach rechtskräftiger Entziehung beginnt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis maximal fünf Jahre. Die Sperrfrist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.


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Wie lange dauert der Entzug der Fahrerlaubnis bei Cannabisauffälligkeit?

Dauer bei erstmaliger Auffälligkeit

Bei einer erstmaligen Auffälligkeit mit Cannabis im Straßenverkehr wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt, wenn der THC-Wert über 3,5 ng/ml liegt. Dies gilt seit August 2024 und stellt die mildeste Form der Sanktion dar.

Sperrfrist bei gerichtlicher Entziehung

Wird die Fahrerlaubnis durch ein Gericht entzogen, wird eine Sperrfrist zwischen 6 Monaten und 5 Jahren festgesetzt. Im Durchschnitt beträgt die Sperrfrist 9 bis 12 Monate. Die Sperrfrist beginnt mit dem Tag des Urteils.

Wiedererteilung und MPU

Nach Ablauf der Sperrfrist erfolgt keine automatische Rückgabe des Führerscheins. Sie müssen einen Antrag auf Neuerteilung stellen, der bereits drei Monate vor Fristablauf eingereicht werden kann. Häufig wird eine MPU angeordnet, bei der Sie einen Abstinenznachweis über einen Zeitraum von einem Jahr erbringen müssen.

Besondere Fälle

Bei regelmäßigem Cannabiskonsum erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis unabhängig von einer Teilnahme am Straßenverkehr. In solchen Fällen ist die Wiedererteilung erst möglich, wenn sich das Konsumverhalten nachweislich geändert hat. Bei einer Cannabisabhängigkeit muss zusätzlich eine Entwöhnungsbehandlung durchgeführt und eine einjährige Abstinenz nachgewiesen werden.

Verschärfte Sanktionen bei Wiederholungsfällen

Bei wiederholten Verstößen verlängert sich die Dauer des Fahrverbots. Beim zweiten Verstoß wird ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt. Zusätzlich können weitere Auflagen wie regelmäßige Drogenscreenings und psychologische Gespräche erforderlich sein.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahrerlaubnisentziehung

Die behördliche Maßnahme der dauerhaften Aberkennung der Fahrerlaubnis aufgrund mangelnder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Basiert auf §§ 3, 46 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Anders als beim befristeten Fahrverbot muss nach einer Entziehung die Fahrerlaubnis neu erworben werden.

Beispiel: Ein Autofahrer wird mit hohen THC-Werten im Blut erwischt. Die Behörde entzieht ihm die Fahrerlaubnis, da Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit bestehen.


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THC-Blutserum

Der im Blutserum gemessene Wert des psychoaktiven Cannabis-Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol). Das Blutserum ist der flüssige Anteil des Blutes ohne Blutzellen. Die Messung erfolgt in Nanogramm pro Milliliter (ng/ml). Nach § 24a StVG liegt der aktuelle Grenzwert bei 3,5 ng/ml – bei höheren Werten wird eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit angenommen.

Beispiel: Ein Fahrer hat 7,6 ng/ml THC im Blutserum – mehr als das Doppelte des erlaubten Grenzwerts.


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Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU)

Eine umfassende Untersuchung der körperlichen und psychischen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Geregelt in §§ 11-14 FeV. Umfasst medizinische Tests, psychologische Gespräche und Leistungstests. Wird bei Zweifeln an der Fahreignung angeordnet, etwa bei Alkohol- oder Drogendelikten.

Beispiel: Nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss muss ein Fahrer durch eine MPU nachweisen, dass er künftig Konsum und Fahren trennen kann.


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Ausfallerscheinungen

Wahrnehmbare Anzeichen einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Alkohol, Drogen oder andere Substanzen. Dazu gehören etwa Konzentrationsschwäche, verlangsamte Reaktionen oder Koordinationsstörungen. Das Fehlen von Ausfallerscheinungen bei hohen THC-Werten kann auf eine Gewöhnung hindeuten.

Beispiel: Ein Fahrer zeigt trotz hoher THC-Werte keine Auffälligkeiten – dies deutet auf regelmäßigen Konsum hin.


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Fahrgastbeförderung

Eine besondere Form der gewerblichen Personenbeförderung, die nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) einer speziellen Erlaubnis bedarf. Es gelten verschärfte Anforderungen an die Eignung und Zuverlässigkeit des Fahrers. Bei Zweifeln an der Fahreignung droht der Verlust dieser Sondererlaubnis.

Beispiel: Ein Taxifahrer verliert seine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung aufgrund von Cannabiskonsum.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 4 Abs. 1 Nr. 9.2.1: Diese Vorschrift regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nachweis von Substanzgebrauch, der die Fahreignung beeinträchtigen kann. Insbesondere legt sie Grenzwerte für THC fest und beschreibt die Voraussetzungen, unter denen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden kann. Im vorliegenden Fall führte der nachgewiesene Cannabiskonsum des Antragstellers zu Zweifeln an seiner Fahreignung gemäß dieser Regelung, was zur Anordnung der MPU und zum Entzug der Fahrerlaubnis führte.
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 4 Abs. 1 Nummer 6: Dieser Paragraph bestimmt die Anforderungen an die Fahreignung und listet verschiedene Gründe auf, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können, einschließlich des Missbrauchs von berauschenden Mitteln. Der Antragsteller wurde aufgrund seines Cannabiskonsums nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 StVG in seiner Fahreignung bezweifelt, was den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) gemäß FeV § 4 Abs. 4: Die FeV verpflichtet bei bestimmten Verstößen, wie dem Nachweis von Substanzkonsum, zur Vorlage eines MPU-Gutachtens, um die Fahreignung zu prüfen. Im vorliegenden Fall wurde der Antragsteller verpflichtet, ein solches Gutachten vorzulegen, um nachzuweisen, dass sein Cannabiskonsum seine Fahrfähigkeit nicht beeinträchtigt.
  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 67 Abs. 2: Diese Vorschrift regelt den einstweiligen Rechtsschutz bei Verwaltungsentscheidungen. Der Antragsteller beantragte einstweiligen Rechtsschutz gegen den Fahrerlaubnisentzug, was nach § 67 Abs. 2 VwGO geprüft wird. Allerdings lehnte das Gericht den Antrag ab, da die Voraussetzungen für einen einstweiligen Rechtsschutz im vorliegenden Fall nicht erfüllt waren.
  • Strafgesetzbuch (StGB) § 316a: Dieser Paragraph behandelt das Führen von Fahrern ohne Fahrerlaubnis nach Entzug und die damit verbundenen Strafen. Da dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen wurde und er weiterhin Fahrzeuge führen wollte, könnte diese Vorschrift relevant sein, sollte er gegen den Entzug verstoßen. Im aktuellen Fall bestand die Hauptthematik jedoch im Entzug selbst und nicht im weiteren Gebrauch der Fahrerlaubnis.

Das vorliegende Urteil


VG Ansbach – Az.: AN 10 S 24.3086 – Beschluss vom 03.01.2025


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