Übersicht
- Das Wichtigste im Überblick
- Wann gilt der Einwurf rechtlich als Zustellung?
- Redaktionelle Leitsätze
- Wer haftet für Postverlust im Gemeinschaftsbriefkasten?
- Wann läuft die Widerspruchsfrist nach dem Einwurf ab?
- Wann rettet die Wiedereinsetzung bei versäumter Frist?
- Wann rechtfertigen Zustellungsfehler eine Berufung?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Hafte ich für die Fristversäumnis, wenn mein Mitbewohner den gelben Brief einfach verlegt hat?
- Welche konkreten Beweise brauche ich für eine Wiedereinsetzung bei einem verschwundenen Brief?
- Gilt die Zustellung als wirksam, wenn mein Briefkasten für Fremde frei zugänglich ist?
- Wie berechne ich meine Widerspruchsfrist, wenn ich den gelben Umschlag bereits weggeworfen habe?
- Kann ich die Zustellung erfolgreich anfechten, wenn der Postbote die falsche Adresse nutzte?
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 11 ZB 23.2021
Das Wichtigste im Überblick
Autofahrer verlieren ihre Fahrerlaubnis bei wirksamer Zustellung des Bescheids im Briefkasten trotz mangelnder Kenntnis.
- Gericht bestätigt Entzug der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums nach verspätetem Widerspruch des Fahrers.
- Bescheide gelten mit Einwurf in den Briefkasten als rechtlich verbindlich zugestellt.
- Empfänger tragen das volle Risiko für die sichere Entnahme ihrer Post aus Briefkästen.
- Bloße Vermutungen über den Verlust der Post durch Mitbewohner verhindern keine Fristen.
- Gericht: Bayerischer VGH
- Datum: 12.02.2024
- Aktenzeichen: 11 ZB 23.2021
- Verfahren: Antrag auf Zulassung der Berufung
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
- Streitwert: 5.000,- Euro
- Relevant für: Autofahrer, Fahrzeughalter, Bewohner von Mehrfamilienhäusern
Wann gilt der Einwurf rechtlich als Zustellung?
Die Ersatzzustellung erfolgt durch das Einlegen eines Schriftstücks in den Briefkasten gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 1, Art. 3 Abs. 2 Satz 1 VwZVG in Verbindung mit § 180 Satz 1 bis 3 ZPO. Das bedeutet konkret: Der Brief muss Ihnen nicht persönlich übergeben werden, der Einwurf reicht aus. Eine wirksame Zustellung setzt zudem die Einhaltung der Vorgaben nach § 182 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 ZPO voraus. Mit der Einlegung in den Briefkasten wird der Zugang des behördlichen Bescheids rechtlich fingiert. Das heißt, das Gesetz tut so, als hätten Sie den Brief erhalten, selbst wenn Sie ihn noch nicht gesehen haben.
Achten Sie bei gelben Umschlägen (Zustellungsurkunde) zwingend auf das vom Postboten handschriftlich vermerkte Datum auf dem Umschlag. Dieses Datum setzt Ihre Frist in Gang – völlig egal, wann Sie den Brief tatsächlich aus dem Kasten nehmen oder öffnen.
Kokain-Fall: Zustellung wirksam trotz Mitbewohnern?
Einem Autofahrer wurde wegen feststehenden Kokainkonsums die Fahrerlaubnis entzogen, doch er wehrte sich gegen den entsprechenden Bescheid des Landratsamts L. vom 11. März 2022. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 11 ZB 23.2021) lehnte seinen Antrag auf Zulassung der Berufung am 12. Februar 2024 endgültig ab, womit die erstinstanzliche Klageabweisung bestehen bleibt. Ein solcher Antrag ist nötig, weil man im Verwaltungsrecht gegen ein Urteil nicht automatisch in die nächste Instanz gehen kann, sondern das Gericht dies erst erlauben muss. Die Behörde hatte das Dokument am 15. März 2022 durch Einlegen in den Briefkasten zugestellt. Der Betroffene bestritt den tatsächlichen Erhalt und verwies auf andere mögliche Nutzer des Briefkastens. Das Gericht bestätigte jedoch die Wirksamkeit der Zustellung zum 15. März 2022.
Redaktionelle Leitsätze
- Die Ersatzzustellung durch Einlegen eines Schriftstücks in den Briefkasten gilt mit dem Einwurf als bewirkt; ob der Adressat das Schriftstück tatsächlich in die Hand bekommt, ist für die Wirksamkeit der Zustellungsfiktion ohne Bedeutung.
- Das Risiko, dass Dritte mit Zugriff auf den Briefkasten ein zugestelltes Schriftstück entnehmen und nicht weiterleiten, trägt allein der Inhaber der Empfangsvorrichtung; die bloße Vermutung eines solchen Geschehens genügt weder zur Erschütterung der Zustellungsfiktion noch zur Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen.
- Wer die Fristversäumnis auf den Verbleib von Post bei Mitbewohnern oder anderen Briefkastennutzern stützt, muss die betreffenden Personen namentlich benennen und den Sachverhalt substantiiert darlegen; pauschale Angaben reichen nicht aus.

Wer haftet für Postverlust im Gemeinschaftsbriefkasten?
Das Risiko des tatsächlichen Erhalts einer Sendung trägt der dem Briefkasten zuzuordnende Empfänger. Für die Wirksamkeit der Zustellungsfiktion ist es unerheblich, ob der Empfänger das Dokument tatsächlich in die Hand bekommt.
Im Falle einer ordnungsgemäßen Ersatzzustellung gemäß § 180 Satz 2 ZPO trägt derjenige, dem die Empfangsvorrichtung zuzuordnen ist und zu dessen Machtbereich sie gehört, das Risiko für den Erhalt des zugestellten Schriftstücks. – so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
Sorgen Sie bei Gemeinschaftsbriefkästen oder Mitbewohnern für eine rechtssichere interne Postverteilung. Wenn Dritte Zugriff auf Ihren Briefkasten haben, tragen Sie allein das Risiko für deren Fehler oder Nachlässigkeit bei der Aushändigung.
Einwand der fremden Briefkastennutzung
In der rechtlichen Auseinandersetzung argumentierte der Mann, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte die Sendung entnommen und ihm nicht ausgehändigt hätten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass dieser Einwand für die Wirksamkeit der Ersatzzustellung ohne Bedeutung ist. Da der Bescheid korrekt adressiert und in den Briefkasten eingelegt wurde, galt er als zugestellt.
Da die Zustellung durch Einlegung in den Briefkasten fingiert wird, kommt es […] nicht darauf an, ob der Kläger den Bescheid tatsächlich zeitnah erhalten und zur Kenntnis genommen hat. Die Fiktion tritt selbst dann ein, wenn ein Dritter das Schriftstück aus dem Briefkasten entnimmt und dem Adressaten nicht übergibt. – so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
Praxis-Hinweis:
Der entscheidende Hebel für das Gericht war die Zustellungsurkunde des Postboten. Diese begründet den Beweis dafür, dass der Brief ordnungsgemäß in Ihren Briefkasten eingelegt wurde. Sie liegen ähnlich, wenn ein solcher Zustellungsvermerk vorliegt: In diesem Fall reicht die bloße Behauptung, den Brief nicht erhalten zu haben, nicht aus, um die Frist zu stoppen. Sie müssten stattdessen beweisen, dass der Einwurf selbst fehlerhaft war (z. B. falsche Adresse).
Wann läuft die Widerspruchsfrist nach dem Einwurf ab?
Nach einer wirksamen Zustellung beginnt eine einmonatige Frist für die Einlegung eines Widerspruchs nach § 70 Abs. 1 VwGO. Wird diese Frist versäumt, ist ein späterer Rechtsbehelf in der Regel unzulässig. Ein Rechtsbehelf ist der juristische Sammelbegriff für alle Mittel, mit denen man sich gegen behördliche Entscheidungen wehren kann, wie etwa den Widerspruch oder eine Klage.
Durch die wirksame Zustellung am 15. März 2022 endete die Widerspruchsfrist für den Autofahrer am 15. April 2022. Der Bevollmächtigte des Mannes legte jedoch erst am 7. September 2022 Widerspruch gegen den Fahrerlaubnisentzug ein. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage zuvor durch einen Gerichtsbescheid vom 11. März 2022 aufgrund der Fristversäumnis als unzulässig abgewiesen.
Wann rettet die Wiedereinsetzung bei versäumter Frist?
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach § 70 Abs. 2 in Verbindung mit § 60 VwGO möglich. Das ist eine Art Rettungsanker: Wer eine Frist unverschuldet versäumt hat, wird so gestellt, als hätte er sie eingehalten. Hierfür müssen die Gründe für die Fristversäumnis glaubhaft gemacht werden. Das bedeutet, man muss dem Gericht durch Belege oder eidesstattliche Versicherungen zeigen, dass die eigene Darstellung der Ereignisse sehr wahrscheinlich wahr ist. Zudem muss die versäumte Rechtshandlung innerhalb der Frist des § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO nachgeholt werden.
Warum bloße Vermutungen zum Postverlust nicht genügen
Um diese rechtliche Hürde zu überwinden, behauptete der Betroffene im Verfahren lediglich, der Bescheid sei ihm möglicherweise nicht ausgehändigt worden. Er nannte jedoch keine konkreten Personen oder Zeugen, die Zugriff auf den Briefkasten hatten. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte die Wiedereinsetzung ab, da die Umstände nicht glaubhaft gemacht wurden und die Frist des § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO bereits verstrichen war.
Hierzu reicht die bloße Vermutung, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein anderer Nutzer des Briefkastens die Sendung entnommen und dem Kläger nicht ausgehändigt habe, keinesfalls aus. – so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
Praxis-Hürde: Substantiierung
Die Hürde für eine Wiedereinsetzung liegt in der Substantiierung. Das Gericht hat hier klargestellt, dass bloße Vermutungen über den Verbleib der Post nicht ausreichen. Um eine Chance auf Erfolg zu haben, müssen Sie konkret benennen, welche Personen Zugriff auf den Briefkasten hatten und warum diese den Brief nicht an Sie weitergeleitet haben. Ohne die Nennung von Zeugen oder Verantwortlichen wird Ihr Vortrag in der Regel als unzureichend bewertet.
Wann rechtfertigen Zustellungsfehler eine Berufung?
Eine Zulassung der Berufung kommt bei ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit eines Urteils in Betracht, wie in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geregelt. Weitere Gründe sind besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO oder ein Verfahrensmangel gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO. Der Antragsteller muss diese Gründe gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO substantiiert darlegen.
Keine Hinweispflicht des Gerichts
Bei der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung rügte der Autofahrer, das Verwaltungsgericht hätte ihn auf die unzureichende Begründung zur Wiedereinsetzung hinweisen müssen, was er auf § 86 Abs. 3 VwGO stützte. Der Verwaltungsgerichtshof verneinte eine solche Hinweispflicht und sah keine besonderen Schwierigkeiten, da die Rechtslage zur Ersatzzustellung höchstrichterlich geklärt sei. Letztlich wurde der Antrag auf Zulassung abgelehnt, sodass der Mann die Kosten des Verfahrens bei einem Streitwert von 5.000 Euro nach § 154 Abs. 2 VwGO tragen muss. Der Streitwert ist dabei kein Bußgeld, sondern ein Rechenwert, nach dem sich die Höhe der Gerichts- und Anwaltsgebühren richtet.
VGH Bayern: Strenge Beweislast bei Briefkastenzustellung
Dieses Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt die gefestigte Rechtsprechung und ist bundesweit als Maßstab für behördliche Zustellungen zu werten. Die Bindungswirkung ist hoch, da das Gericht klarstellt, dass die Zustellungsfiktion durch den Postboten nur durch den Beweis eines konkreten Fehlers beim Einwurf erschüttert werden kann.
Für Sie bedeutet das: Verlassen Sie sich niemals auf das Argument, Post sei „verschwunden“. Sie müssen im Streitfall konkret nachweisen, dass der Briefkasten für den Postboten nicht zugänglich war oder die Adresse am Kasten zum Zeitpunkt des Einwurfs falsch oder unleserlich war, um die Wirksamkeit der Zustellung anzugreifen.
Checkliste: Fristen nach dem gelben Umschlag wahren
Prüfen Sie sofort das Datum auf dem gelben Umschlag Ihres Bescheids. Wenn die Einmonatsfrist bereits läuft, müssen Sie umgehend Widerspruch einlegen. Falls Sie die Frist bereits versäumt haben, weil Sie den Brief nicht erhalten haben, sammeln Sie sofort Beweise für Ihre Abwesenheit (z. B. Flugtickets, Krankenhausberichte) oder für einen Defekt an Ihrem Briefkasten, um einen Antrag auf Wiedereinsetzung zu begründen.
Frist versäumt oder Bescheid zu spät erhalten? Jetzt handeln
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Experten Kommentar
Der größte Fehler passiert meist schon auf dem Weg vom Briefkasten zum Schreibtisch: Der gelbe Umschlag landet direkt im Papiermüll. Dabei ist genau dieses unscheinbare Stück Papier oft das wichtigste Dokument im ganzen Verfahren. Auf dem Bescheid selbst steht nämlich nur das Druckdatum der Behörde, nicht der Tag des Einwurfs, der die tickende Uhr für die Widerspruchsfrist auslöst.
Ohne den Umschlag tappen wir bei der Fristberechnung völlig im Dunkeln und müssen erst mühsam Akteneinsicht beantragen, was wertvolle Tage kostet. Heften Sie daher das Kuvert immer untrennbar an den eigentlichen Bescheid. Wer dieses Beweisstück achtlos vernichtet, beraubt sich selbst der Möglichkeit, einen eventuellen Fehler des Postboten bei der Datumsangabe nachzuweisen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hafte ich für die Fristversäumnis, wenn mein Mitbewohner den gelben Brief einfach verlegt hat?
JA. Sie haften für die Fristversäumnis, da Sie das alleinige Risiko für die interne Postverteilung tragen, sobald ein Schriftstück ordnungsgemäß in Ihren Briefkasten eingeworfen wurde. Rechtlich gilt der Brief mit dem Einwurf als zugestellt, selbst wenn Mitbewohner diesen verlegen.
Gemäß § 180 ZPO tritt mit dem Einlegen des Briefes in die Empfangsvorrichtung die sogenannte Zustellungsfiktion ein, wodurch das Dokument rechtlich als zugegangen gilt. Da der Briefkasten zu Ihrem Machtbereich gehört, tragen Sie die volle Verantwortung für alle eingehenden Sendungen sowie deren ordnungsgemäße Weiterleitung durch Ihre Mitbewohner. Ein Verschulden Dritter wird Ihnen rechtlich zugerechnet und rechtfertigt im Regelfall keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Wiederherstellung der Frist). Die Behörde darf sich auf den Zustellungsvermerk des Postboten verlassen, welcher als öffentliche Urkunde den Beweis für den ordnungsgemäßen Einwurf in Ihren Briefkasten erbringt.
Eine Rettung der Frist ist nur möglich, wenn Sie durch namentliche Benennung von Zeugen detailliert nachweisen können, dass der Brief ohne Ihr Verschulden für Sie unerreichbar war.
Welche konkreten Beweise brauche ich für eine Wiedereinsetzung bei einem verschwundenen Brief?
Für eine Wiedereinsetzung müssen Sie den Sachverhalt substantiiert darlegen und durch konkrete Beweismittel wie Zeugennamen, eidesstattliche Versicherungen oder Dokumente über Ihre Abwesenheit glaubhaft machen. Bloße Vermutungen über den Verbleib der Post oder die Behauptung eines Diebstahls reichen rechtlich nicht aus, um ein unverschuldetes Versäumnis glaubhaft zu belegen.
Die Hürde der Glaubhaftmachung gemäß § 60 Abs. 2 VwGO erfordert, dass Sie dem Gericht einen detaillierten Geschehensablauf schildern, der über allgemeine Floskeln hinausgeht. Wenn Sie vermuten, dass Mitbewohner den Brief entnommen haben, müssen Sie diese Personen namentlich benennen und deren Zugriffsmöglichkeit genau beschreiben. Als Beweismittel dienen hierbei vor allem schriftliche Bestätigungen der Beteiligten oder Nachweise über eine physische Verhinderung, wie etwa Krankenhausberichte oder Flugtickets. Das Gericht prüft dabei streng, ob Sie alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen haben, da das Risiko der internen Weiterleitung grundsätzlich beim Empfänger liegt.
Eine Wiedereinsetzung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Zustellungsurkunde des Postboten den Einwurf zweifelsfrei belegt und Sie lediglich einen Defekt am Briefkasten behaupten, ohne diesen durch Fotos oder Reparaturrechnungen unmittelbar nachzuweisen.
Gilt die Zustellung als wirksam, wenn mein Briefkasten für Fremde frei zugänglich ist?
JA, die Zustellung ist wirksam, sofern der Briefkasten Ihnen zugeordnet werden kann und der Postbote das Schriftstück dort ordnungsgemäß eingelegt hat. Die rechtliche Wirksamkeit hängt allein vom Zugang in Ihren Machtbereich ab, unabhängig von der Sicherheit gegen unbefugte Zugriffe durch fremde Personen.
Gemäß § 180 ZPO tritt bei einer Ersatzzustellung die sogenannte Zustellungsfiktion ein, sobald der Postbote den Brief in den für Ihre Wohnung vorgesehenen Briefkasten einwirft. Das Gesetz geht in diesem Moment davon aus, dass Sie die Möglichkeit zur Kenntnisnahme haben, wodurch wichtige Fristen für Widersprüche oder Klagen unmittelbar zu laufen beginnen. Das Risiko, dass fremde Personen oder Mitbewohner unberechtigten Zugriff auf den Kasten haben und Post entwenden, liegt nach ständiger Rechtsprechung ausschließlich in Ihrer Sphäre als Empfänger. Ein unsicherer oder frei zugänglicher Briefkasten entbindet Sie nicht von der Pflicht, für eine ordnungsgemäße Entgegennahme Ihrer Post zu sorgen oder den Kasten entsprechend zu sichern. Nur wenn Sie nachweisen können, dass der Postbote das Schriftstück in einen völlig falschen Kasten eingeworfen hat, lässt sich die Wirksamkeit der Zustellung rechtlich erfolgreich angreifen.
Wie berechne ich meine Widerspruchsfrist, wenn ich den gelben Umschlag bereits weggeworfen habe?
Fragen Sie umgehend bei der absendenden Behörde nach dem Zustelldatum laut Zustellungsurkunde, da dieses Datum Ihre einmonatige Widerspruchsfrist verbindlich startet. Ohne den gelben Umschlag ist die Abfrage bei der Behörde die einzige rechtssichere Methode, um den exakten Beginn Ihrer Frist zu ermitteln.
Der gelbe Umschlag dient als Beweismittel für die sogenannte Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten gemäß § 180 der Zivilprozessordnung. Da der Postbote den Einwurf zusätzlich auf einer offiziellen Zustellungsurkunde vermerkt und diese an die Behörde zurücksendet, existiert dort ein gerichtsfester Nachweis über den Fristbeginn. Die gesetzliche Widerspruchsfrist von einem Monat nach § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung beginnt exakt an dem Tag, der auf dem Dokument vermerkt wurde. Da die Behörde diese Urkunde in ihrer Akte führt, kann Ihnen der zuständige Sachbearbeiter das genaue Datum nennen und so Rechtsklarheit schaffen.
Sollte die Auskunft der Behörde einen bereits eingetretenen Fristablauf bestätigen, bleibt theoretisch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Verspätung möglich. Das bloße Wegwerfen des Umschlags gilt jedoch rechtlich als fahrlässig und verhindert diesen juristischen Rettungsanker in der Praxis meist.
Kann ich die Zustellung erfolgreich anfechten, wenn der Postbote die falsche Adresse nutzte?
JA, eine Zustellung an eine falsche Adresse ist unwirksam, da das Dokument rechtlich nicht in Ihren Machtbereich gelangt ist. Sie können die Zustellungsfiktion erfolgreich anfechten, sofern Sie den konkreten Zustellungsfehler des Postboten zweifelsfrei nachweisen können. Durch diesen Nachweis wird die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde erschüttert und der Fristlauf unterbrochen.
Die rechtliche Grundlage für die Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten findet sich in § 180 ZPO, wobei die Zustellungsurkunde gemäß § 182 ZPO den vollen Beweis für den ordnungsgemäßen Einwurf erbringt. Wenn der Postbote das Schriftstück jedoch aufgrund eines Zahlendrehers oder einer Verwechslung in einen falschen Briefkasten einlegt, ist die Zustellung nicht bewirkt, da der Empfänger keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte. In einem solchen Fall müssen Sie den Gegenbeweis führen und substantiiert darlegen, dass der Einwurf an einem Ort erfolgte, der nicht Ihrem Herrschaftsbereich zuzuordnen ist. Hilfreich ist hierbei die Dokumentation des fehlerhaften Umschlags oder ein Foto des falsch belieferten Briefkastens, um die Vermutung der Richtigkeit der Urkunde zu widerlegen.
Die Anfechtung scheitert jedoch, wenn der Brief trotz einer fehlerhaften Adressierung tatsächlich in Ihrem Briefkasten gelandet ist, da in diesem Fall der Zweck der Zustellung dennoch erreicht wurde. Eine bloße Behauptung des Nichterhalts ohne konkrete Beweise für den Fehlwurf reicht vor Gericht nicht aus, um die gesetzliche Zustellungsfiktion und den damit verbundenen Fristbeginn aufzuheben.
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Das vorliegende Urteil
Az.: 11 ZB 23.2021 – Beschluss vom 12.02.2024
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