Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Komplexe Beurteilung der Fahreignung nach Betäubungsmittelabhängigkeit erläutert
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche MPU nach Drogenabhängigkeit erfüllt werden?
- Welche rechtlichen Folgen hat die Verweigerung oder Nichtvorlage einer angeordneten MPU?
- Ab wann kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU nach Drogenkonsum anordnen?
- Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit einer MPU nach Drogenabhängigkeit?
- Wie lang ist die Sperrfrist für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug wegen Drogenkonsums?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG Leipzig
- Datum: 22.01.2024
- Aktenzeichen: 1 L 9/24
- Verfahrensart: Verwaltungsverfahren im Bereich Fahrerlaubnisrecht
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Fahrererlaubnisinhaber seit 2002; beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid, mit dem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er beruft sich dabei auf seinen Widerspruch vom 15.11.2023 und verweist auf seine bisherige Inhaberschaft der Fahrerlaubnis der Klassen B, M und L.
- Antragsgegner: Die Fahrerlaubnisbehörde, die den Bescheid vom 26.10.2023 erlassen hat, durch den dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Ihre Entscheidung stützt sich unter anderem auf die strafrechtlichen Verurteilungen und den langjährigen Betäubungsmittelkonsum des Antragstellers.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Antragsteller beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid, mit dem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Hintergrund sind Ermittlungen und strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit Betäubungsmittelvergehen sowie eine langjährige Drogenkonsumgeschichte.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob trotz der strafrechtlichen Verurteilungen und der persönlichen Vorgeschichte des Antragstellers seine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt werden kann.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Antrag wurde abgelehnt; der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
- Begründung: Die Entscheidung stützte sich maßgeblich auf die strafrechtlichen Verurteilungen und die langjährige Betäubungsmittelabhängigkeit des Antragstellers, welche als wesentliche Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis gewertet wurden. Diese Umstände führten dazu, dass der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nicht wiederhergestellt werden konnte.
- Folgen: Der Antragsteller muss die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil unterstreicht, dass schwerwiegende strafrechtliche und persönliche Verfehlungen im Kontext von Fahrerlaubnisentzügen eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs ausschließen können.
Komplexe Beurteilung der Fahreignung nach Betäubungsmittelabhängigkeit erläutert
Die Beurteilung der Fahreignung nach einer Betäubungsmittelabhängigkeit gestaltet sich oft als komplexer Prozess, der unter anderem MPU Anordnung, Entzugstherapie und Drogenkonsum Nachweis miteinbezieht. Auch Aspekte wie Drogenberatung, medizinisch-psychologische Untersuchung und Rückfallprophylaxe sind entscheidend, um nachhaltige Alkohol- und Drogenentwöhnung sowie berufliche Rehabilitation zu ermöglichen. Im weiteren Verlauf wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diesen Prüfungsprozess veranschaulicht.
Der Fall vor Gericht
Führerscheinentzug nach verweigerter MPU bei Drogenvorgeschichte rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die Entziehung der Fahrerlaubnis eines Filialleiters bestätigt, der nach einer Drogenvorgeschichte die angeordnete Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht fristgerecht vorlegte. Der Betroffene muss seinen Führerschein trotz beruflicher Abhängigkeit abgeben.
Langjährige Drogenproblematik führt zu behördlichen Zweifeln
Der seit 2002 im Besitz der Fahrerlaubnis befindliche Mann war im Oktober 2022 wegen Drogenhandels zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. In den Urteilsgründen wurde festgestellt, dass er seit seinem 16. Lebensjahr Betäubungsmittel konsumierte – zunächst Marihuana, später auch Kokain und Crystal. Eine frühere Langzeitentwöhnungstherapie blieb erfolglos, da er anschließend rückfällig wurde. Erst seit März 2022 nahm er regelmäßig Termine bei einer Suchtberatung wahr und erbrachte Abstinenznachweise.
Behördliche Anordnung einer MPU war rechtmäßig
Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Mann im Juni 2023 auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Diese Anordnung war rechtmäßig, da nach einem Rückfall in die Drogenabhängigkeit erhebliche Zweifel an der Fahreignung bestanden. Die vom Betroffenen vorgelegten Unterlagen – darunter Bescheinigungen über eine stationäre Therapie von 2016 bis 2017 sowie aktuelle Abstinenznachweise – reichten nicht aus, um diese Zweifel auszuräumen. Nach den geltenden Vorschriften muss bei früherer Drogenabhängigkeit nicht nur eine einjährige Abstinenz, sondern auch deren Stabilität durch einen gefestigten Einstellungswandel nachgewiesen werden.
Führerscheinentzug nach Fristversäumnis
Obwohl der Betroffene eine Vorbereitungsvereinbarung für die MPU abschloss und an einem Drogenkontrollprogramm teilnahm, legte er das geforderte Gutachten nicht bis zum Fristablauf am 22. September 2023 vor. Die Behörde durfte daher nach geltendem Recht auf seine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und ihm die Fahrerlaubnis entziehen. Seine berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein als Filialleiter mit Außendiensttätigkeiten musste dabei zurückstehen.
Gericht bestätigt sofortige Vollziehbarkeit
Das Verwaltungsgericht Leipzig wies den Eilantrag des Mannes gegen den sofortigen Vollzug des Führerscheinentzugs zurück. Die Richter betonten, dass private Interessen – selbst wenn es um die berufliche Existenz geht – hinter dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs zurückstehen müssen. Die unzureichenden Bemühungen des Betroffenen um die MPU-Vorlage und das Fehlen eines positiven Gutachtens auch im gerichtlichen Verfahren bestätigten die Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung.
Die Schlüsselerkenntnisse
„Das Gericht bestätigt die strenge Linie bei der Überprüfung der Fahreignung nach Betäubungsmitteldelikten. Auch wenn bereits Abstinenznachweise und eine abgeschlossene Therapie vorliegen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen. Die eigenständige Vorlage von Nachweisen durch den Betroffenen ersetzt nicht die behördlich angeordnete Begutachtung.“
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie wegen Drogendelikten aufgefallen sind, reicht es nicht aus, selbst ausgewählte Nachweise wie Therapiebescheinigungen oder Drogentests vorzulegen. Die Behörde kann trotz dieser Nachweise ein zusätzliches medizinisch-psychologisches Gutachten von einer amtlich anerkannten Stelle verlangen. Verweigern Sie die Begutachtung oder legen Sie das Gutachten nicht fristgerecht vor, darf die Behörde Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen. Es ist daher dringend zu empfehlen, den behördlichen Anforderungen nachzukommen und das geforderte Gutachten zu erbringen, auch wenn Sie bereits andere Nachweise haben.
Benötigen Sie Hilfe?
Professionelle Unterstützung bei Führerscheinentzug und MPU-Herausforderungen
Die Konstellation, in der ein Führerscheinentzug infolge von Drogenabhängigkeit und einer verweigerten MPU-Anforderung in den Mittelpunkt rückt, schafft oftmals einen komplexen Sachverhalt. In solchen Fällen stehen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern auch individuelle Lebensumstände im Fokus – ein Umstand, der viele Betroffene in eine schwierige Lage bringt. Eine genaue Analyse des Sachverhalts und ein durchdachtes Vorgehen sind hier unerlässlich, um den Überblick zu behalten und rechtliche Möglichkeiten abzuwägen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre persönlichen Umstände differenziert zu betrachten und gegebenenfalls passende rechtliche Schritte zu eruieren. Mit einer klar strukturierten Herangehensweise und einer fundierten Prüfung der relevanten Unterlagen tragen wir dazu bei, Ihre rechtliche Situation umfassend zu beleuchten und mögliche Optionen zu erschließen. Setzen Sie auf eine sachliche und präzise Beratung, damit Sie Ihre Perspektive optimal neu ausrichten können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche MPU nach Drogenabhängigkeit erfüllt werden?
Für eine erfolgreiche MPU nach Drogenabhängigkeit müssen Sie eine vollständige Drogenabstinenz nachweisen und diese durch konkrete Belege dokumentieren.
Erforderliche Abstinenzzeit
Bei nachgewiesener Drogenabhängigkeit gelten folgende Abstinenzanforderungen:
- Mindestens 15 Monate Abstinenz bei übermäßigem Drogenkonsum oder Drogen mit hoher Suchtpotenz.
- Nach einer stationären oder ambulanten Entwöhnungstherapie ist eine einjährige Abstinenz nachzuweisen.
- Bei ambulanter Langzeittherapie muss die nachgewiesene Abstinenz inklusive Therapie mindestens 12 Monate betragen.
Therapienachweis und Dokumentation
Eine erfolgreiche MPU erfordert bei diagnostizierter Abhängigkeit:
Zwingend notwendige Nachweise:
- Erfolgreicher Abschluss einer Suchttherapie
- Regelmäßige Drogenscreenings während der Abstinenzphase
- Dokumentation der persönlichen Aufarbeitung der Suchtproblematik
Psychologische Anforderungen
Der Gutachter prüft im Gespräch:
Ihre Einstellungs- und Verhaltensänderung muss glaubhaft nachgewiesen werden durch:
- Aufarbeitung der Entstehung der Drogenproblematik
- Entwicklung stabiler Strategien zur Vermeidung künftigen Drogenkonsums
- Nachweis eines gefestigten Abstinenzwillens
Die medizinisch-psychologische Untersuchung umfasst dabei einen ärztlichen Teil zur Überprüfung der körperlichen Eignung sowie psychologische Tests und ein ausführliches Gespräch mit einem Verkehrspsychologen.
Welche rechtlichen Folgen hat die Verweigerung oder Nichtvorlage einer angeordneten MPU?
Wenn Sie eine angeordnete MPU verweigern oder nicht fristgerecht vorlegen, darf die Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf Ihre Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen.
Unmittelbare Konsequenzen
Bei einer bestehenden Fahrerlaubnis wird diese von der Behörde entzogen. Falls Sie einen Antrag auf Neuerteilung gestellt haben, wird dieser abgelehnt. Die Behörde muss in diesen Fällen die Fahrerlaubnis entziehen bzw. die Erteilung verweigern, da die Nichtvorlage als zwingender Hinweis auf die fehlende Fahreignung gilt.
Eintragung ins Verkehrszentralregister
Der Entzug oder die Verweigerung der Fahrerlaubnis wird im Verkehrszentralregister eingetragen. Diese Eintragung führt zu einer Tilgungshemmung anderer Eintragungen, wodurch Sie über einen längeren Zeitraum zusätzlich belastet werden können.
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Gegen die MPU-Anordnung selbst können Sie nicht direkt rechtlich vorgehen, da es sich nicht um einen eigenständig anfechtbaren Verwaltungsakt handelt. Sie können sich erst dann rechtlich wehren, wenn die Behörde die Fahrerlaubnis entzogen oder ihre Wiedererteilung versagt hat.
Nach einem negativen Bescheid haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Innerhalb eines Monats nach Zugang der Entscheidung Widerspruch einlegen oder Klage erheben
- Ein gerichtliches Eilverfahren einleiten, um die sofortige Rechtswirksamkeit zu verhindern
Die Erfolgsaussichten einer Klage sind allerdings als gering einzustufen. Das Gericht prüft dabei lediglich, ob die MPU-Anordnung rechtmäßig war und die Behörde die Verhältnismäßigkeit beachtet hat.
Ab wann kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU nach Drogenkonsum anordnen?
Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine MPU bereits dann anordnen, wenn Sie als Konsument von Drogen im Straßenverkehr oder auch außerhalb des Straßenverkehrs auffällig geworden sind.
Bei harten Drogen und regelmäßigem Cannabiskonsum kann die Behörde sogar direkt von einer Fahruntauglichkeit ausgehen, ohne dass vorher eine MPU erforderlich ist.
Rechtliche Grundlagen der MPU-Anordnung
Die Anordnung basiert auf § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dabei muss die Behörde konkrete Anhaltspunkte haben, die Zweifel an Ihrer Fahreignung begründen.
Besonderheit bei Cannabis
Bei Cannabis in geringem Umfang gelten Sonderregelungen. Hier kann bei guter Vorbereitung unter Umständen von einer MPU-Anordnung abgesehen werden, wenn keine weiteren Umstände vorliegen, die Zweifel an der Fahreignung begründen.
Zeitliche Aspekte
Es gibt keine feste zeitliche Frist, nach der eine MPU nicht mehr angeordnet werden könnte. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Anordnung einer MPU nach Drogenkonsum nicht an bestimmte Fristen gebunden ist. Entscheidend ist vielmehr, ob unter Berücksichtigung aller Umstände noch hinreichende Anhaltspunkte für einen Gefahrenverdacht bestehen, insbesondere nach:
- Art des Drogenkonsums
- Umfang des Konsums
- Dauer des Konsums
Die Teilnahme an der MPU ist zwar grundsätzlich freiwillig, jedoch wird die Behörde ohne Vorlage des geforderten MPU-Gutachtens keine Fahrerlaubnis erteilen.
Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit einer MPU nach Drogenabhängigkeit?
Bei einer MPU nach Drogenabhängigkeit müssen Sie mit Gesamtkosten zwischen 1.500 und 4.000 Euro rechnen. Diese Kosten setzen sich aus mehreren Pflichtbestandteilen zusammen.
Grundkosten für das MPU-Gutachten
Das reine MPU-Gutachten bei einer Drogenproblematik kostet zwischen 800 und 1.000 Euro. Diese Kosten sind verpflichtend und müssen von Ihnen selbst getragen werden.
Abstinenznachweise
Für den erforderlichen Abstinenznachweis fallen weitere Kosten an. Die Nachweise durch Urin- oder Haarproben kosten:
- Urinproben: 420 bis 600 Euro (6 Proben à 70-100 Euro)
- Haaranalysen: 200 bis 750 Euro
Vorbereitungskosten
Eine professionelle MPU-Vorbereitung ist zwar nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert. Hierfür entstehen folgende Kosten:
- Einzelsitzungen: 800 bis 1.300 Euro
- Gruppenseminare: 500 bis 600 Euro
Verwaltungsgebühren
Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis fallen zusätzliche Verwaltungsgebühren zwischen 130 und 300 Euro an. Diese Kosten beinhalten die Bearbeitung des Antrags und die erforderlichen Dokumente.
Die Höhe der Gesamtkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Drogenproblematik, der Dauer der nachzuweisenden Abstinenz und der gewählten Vorbereitungsform. Die Kosten müssen Sie in der Regel über mehrere Monate verteilt aufbringen, da sich der gesamte MPU-Prozess über einen längeren Zeitraum erstreckt.
Wie lang ist die Sperrfrist für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug wegen Drogenkonsums?
Die Sperrfrist bei Führerscheinentzug wegen Drogenkonsums beträgt mindestens sechs Monate bis maximal fünf Jahre. Die genaue Dauer wird vom Gericht für den jeweiligen Einzelfall festgelegt.
Zusätzliche Abstinenzzeit
Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie eine Drogenabstinenz nachweisen:
- Bei Cannabis: sechs bis zwölf Monate Abstinenznachweis
- Bei harten Drogen wie Kokain oder Heroin: mindestens zwölf Monate nachweisbare Abstinenz
Antragstellung und Fristen
Sie können den Antrag auf Neuerteilung bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Die Wiedererteilung erfolgt nicht automatisch nach Ablauf der Sperrfrist.
Besonderheiten für Fahranfänger
Wenn der Entzug während der Probezeit erfolgt, gelten besondere Regelungen:
- Beim ersten Verstoß: Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
- Bei mehrfachen Verstößen: Die Sperrfrist kann bis zu fünf Jahre betragen
Die tatsächliche Dauer bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist meist länger als die reine Sperrfrist, da Sie zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen müssen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Eine behördlich angeordnete Untersuchung zur Beurteilung der Fahreignung von Personen, bei denen Zweifel an ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Die MPU wird von autorisierten Gutachterstellen durchgeführt und besteht aus medizinischen Tests, psychologischen Gesprächen und Leistungstests. Rechtliche Grundlage ist § 11 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Beispiel: Ein ehemaliger Drogenkonsument muss durch die MPU nachweisen, dass er dauerhaft abstinent lebt und keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt.
Fahreignung
Die körperliche und geistige Eignung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Sie umfasst physische, psychische und charakterliche Voraussetzungen gemäß §§ 11-14 FeV. Bei Zweifeln an der Fahreignung, etwa durch Drogenmissbrauch, können Behörden Nachweise wie eine MPU verlangen. Ein Mangel der Fahreignung führt zum Führerscheinentzug.
Beispiel: Nach langjährigem Drogenkonsum bestehen erhebliche Zweifel an der Fahreignung, die nur durch positive MPU und Abstinenzbelege ausgeräumt werden können.
Abstinenznachweis
Ein dokumentierter Beleg über die Drogenfreiheit über einen bestimmten Zeitraum. Er wird durch regelmäßige medizinische Tests (Urin, Haar, Blut) erbracht und ist oft Voraussetzung für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Die Nachweispflicht basiert auf § 14 FeV und den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung.
Beispiel: Ein ehemaliger Drogenkonsument muss über mindestens ein Jahr durch regelmäßige Labortests seine Drogenfreiheit nachweisen.
Rückfallprophylaxe
Vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Drogenkonsums nach erfolgreicher Entwöhnung. Umfasst therapeutische Begleitung, Verhaltensänderungen und Bewältigungsstrategien. Ist gemäß Anlage 4 FeV ein wichtiger Baustein zum Nachweis stabiler Drogenabstinenz.
Beispiel: Regelmäßige Suchtberatung und aktive Teilnahme an Selbsthilfegruppen als Teil der Rückfallvorbeugung.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 4 Fahrerlaubnis: Dieser Paragraph regelt die Erteilung und den Entzug der Fahrerlaubnis. Er legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis erteilt oder entzogen werden kann, insbesondere bei Verstößen gegen Verkehrs- oder Strafvorschriften. Im vorliegenden Fall wurde die Fahrerlaubnis des Antragstellers entzogen, da er strafrechtlich wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln verurteilt wurde.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 5 Entziehung der Fahrerlaubnis: Dieser Paragraph spezifiziert die Bedingungen, unter denen die Fahrerlaubnis aufgrund von Straftaten entzogen werden kann. Insbesondere bei Drogendelikten ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorgesehen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der Antragsteller wurde gemäß § 5 StVG seine Fahrerlaubnis entzogen, da er wiederholt gegen Betäubungsmittelgesetze verstoßen hat.
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 25 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Diese Vorschrift beschreibt die Voraussetzungen und den Ablauf der MPU, die zur Überprüfung der Fahreignung bei Zweifeln an der Eignung angeordnet werden kann. Im vorliegenden Fall ordnete die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung des Antragstellers an, was gemäß § 25 FeV erfolgt.
- Strafgesetzbuch (StGB) § 29 Unerlaubter Umgang mit Betäubungsmitteln: Dieser Paragraph behandelt die strafrechtlichen Konsequenzen beim unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln, einschließlich des Verkaufs und der Verteilung. Der Antragsteller wurde nach § 29 StGB wegen unerlaubten Handeltreibens mit Marihuana und Kokain verurteilt, was die Grundlage für den Entzug seiner Fahrerlaubnis bildete.
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 70 Widerspruchsverfahren: Diese Regelung beschreibt das Verfahren und die Fristen für den Widerspruch gegen Verwaltungsakte. Der Antragsteller legte am 15.11.2023 Widerspruch gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis ein, dessen aufschiebende Wirkung jedoch nicht anerkannt wurde. Die Ablehnung des Antrags und die Festsetzung des Streitwerts gemäß § 70 VwGO sind zentrale Punkte des vorliegenden Beschlusses.
Das vorliegende Urteil
VG Leipzig – Az.: 1 L 9/24 – Beschluss vom 22.01.2024
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