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Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten bei Steinfurt-Wilmsberg, auf der B54, in Fahrtrichtung Gronau

Vorgeworfener Verstoß:

Überschreitung zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h um 23 km/h


System zur Messung:

Traffipax TraffiPhot-S in Verbindung mit der Digitalkamera Robot Smart Camera IM und SmartCamera Interface


Bearbeitende Behörde:

Kreis Steinfurt


Datum:

04.03.2017

Sachverhalt & Ergebnis

Gemäß Bußgeldbescheid des Kreises Steinfurt wurde unserem Mandanten vorgeworfen am 04.03.2017 um 06:22 Uhr in Steinfurt, Steinfurt-Wilmsberg, auf der B54, in Fahrtrichtung Gronau die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h um 23 km/h überschritten zu haben. Die festgestellte Geschwindigkeit ist nach Toleranzabzug mit 123 km/h angegeben. Ausweislich des Messprotokolls erfolgte die Messung im Zeitraum vom 28.02.2017, 14:27 Uhr bis 09.03.2017, 14:37 Uhr mit einem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät vom Typ Traffipax TraffiPhot-S in Verbindung mit der Digitalkamera Robot Smart Camera IM und SmartCamera Interface.

Der diesseits beauftragte Sachverständige stellte nach Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung eine gefahrene Geschwindigkeit von 125 km/h und nach Toleranzabzug von 121 km/h fest.

Die Kalibrierungsfotos fehlten sowie der Schulungsnachweis des Auswerters der Geschwindigkeitsmessung.

Eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung und verwertbare Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax TraffiPhot-S liegt nicht vor:

– wenn die Koaxialkabel-Schleifen der Traffipax TraffiPhot S – Geschwindigkeitsmessanlage nicht gesondert alle 6 Monate auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft wurden. Ohne gültige Prüfung, die gesondert bescheinigt wird, kann eine einwandfreie Funktion oder ein vorschriftgemäßer Schleifenabstand der Messanlage nicht garantiert werden.

– wenn zu Beginn der Geschwindigkeitsmessung keine Kalibrierungsfotos gefertigt wurden. Durch den Kalibrierungstest wird u.a. die richtige Übertragung und Einblendung der Daten auf dem Negativfilm überprüft, die sonst nicht garantiert werden kann.

– wenn der Messfilm Leerfotos oder sonstige Auffälligkeiten aufweist. Bei Traffipax TraffiPhot S – Geschwindigkeitsmessanlagen darf nur ein bestimmter Anteil aller Messungen während des Messbetriebs annulliert werden. Die diesbezügliche Annullierungsrate wird am Ende jeden Negativfilms entsprechend eingeblendet. Liegt die Annullierungsrate über 20%, ist davon auszugehen, dass die Geschwindigkeitsmessanlage nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat.

– wenn das Geschwindigkeitsmessgerät nicht ordnungsgemäß geeicht war bzw. die Eichmarken zum Messzeitpunkt beschädigt waren. Die Eichplomben der Kamera müssen bei Einsetzung und Herausnahme des Messfilms in einem ordnungsgemäßen und unversehrten Zustand sein. Zudem muss vom Film-Entnehmer überprüft werden, ob die Messsensoren im Boden vor der stationären Traffipax TraffiPhot-S-Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Risse aufwiesen bzw. die Laminierung beschädigt war, so dass Feuchtigkeit eindringen konnte (bzw. ob die Vergussmasse im Fahrbahnbelag keine Risse aufwies und Feuchtigkeit eindringen konnte).

– wenn die eingesetzten Messbeamte bei der Geschwindigkeitsmessung und Auswertung der Messfotos nicht über die notwendige Geräteschulung verfügten.

– wenn das Messfoto sonstige Auffälligkeiten aufweist, z.B. ein weiteres Fahrzeug auf dem Messfoto.

Die vorgenannten Punkte und Messfehler führen dazu, dass es sich nicht mehr um eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung handelt, so dass die vorgenommene Geschwindigkeitsmessung nicht mehr verwertet werden darf.

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