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Wiedereinsetzung in vorherigen Stand vor Versäumung der Hauptverhandlung

Entbindungsantrag abgelehnt: Gericht weist Wiedereinsetzungsantrag zurück! Eine Autofahrerin versäumt ihre Hauptverhandlung, obwohl sie wusste, dass sie erscheinen musste. Das Gericht zeigt sich unbeeindruckt von ihren Gründen und macht ihr klar: Die Verantwortung liegt bei ihr.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wurde abgelehnt, weil die Antragstellerin nicht ohne eigenes Verschulden verhindert war, zur Hauptverhandlung zu erscheinen.
  • Die Betroffene wurde rechtzeitig über den Termin und ihre gesetzliche Pflicht zum persönlichen Erscheinen informiert.
  • Eine fälschliche Zusicherung ihrer Anwaltskanzlei, dass der Entbindungsantrag genehmigt würde, entlastet sie nicht von ihrer Erscheinsverpflichtung.
  • Das Gericht entschied, dass die Anwesenheit der Betroffenen notwendig war, da sie ihre Rolle als Fahrzeugführerin nicht eingeräumt hatte.
  • Ein unleserlicher Nachweis der Vollmacht durch den Verteidiger führte dazu, dass die Wirksamkeit der Erklärungen nicht erkannt werden konnte.
  • Das Gericht informierte den Verteidiger über die Unzulänglichkeiten der Vollmacht, erhielt jedoch keine Rückmeldung.
  • Die Verantwortung für die unzureichende Vollmacht und die dadurch entstandenen Probleme lag bei der Betroffenen.
  • Die fehlende Kommunikation zwischen der Kanzlei und dem Gericht hatte keine Auswirkungen auf die rechtliche Lage der Betroffenen.
  • Letztlich hätte die Betroffene zur Hauptverhandlung erscheinen müssen, um die Folgen der Ablehnung ihres Antrags zu vermeiden.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Pflicht zur persönlichen Anwesenheit und die Sorgfalt, die bei der Einreichung von Unterlagen erforderlich ist.

Gerichtsurteil klärt Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis im Prozessrecht

Ablehnung Wiedereinsetzung Versäumung Hauptverhandlung
Versäumte Hauptverhandlung aufgrund fehlender Entbindung von der Erscheinenspflicht führt zur Ablehnung des Wiedereinsetzungsantrags, da die Betroffene die Verantwortung für ihre unvollständigen Unterlagen trug. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ein zentraler Begriff im Prozessrecht, der insbesondere bei versäumten Fristen von Bedeutung ist. Wenn eine Partei eine Frist verpasst, sei es für die Klageerhebung oder für die Einreichung relevanter Dokumente, kann dies gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In solchen Fällen bietet das Anwaltsrecht die Möglichkeit, durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung die rechtliche Wiederherstellung des ursprünglichen Status herbeizuführen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Parteien nicht allein aufgrund von Fristversäumnis von einem Verfahren ausgeschlossen werden.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist jedoch nicht ohne Hürden und unterliegt bestimmten Voraussetzungen. So muss die betroffene Partei darlegen, dass sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Zudem trägt sie die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für eine Genehmigung der Wiedereinsetzung erfüllt sind. Die gerichtliche Entscheidung über einen solchen Antrag hat oft weitreichende Folgen für den Verlauf des Verfahrens, weswegen eine präzise und fristgerechte Antragstellung von großer Bedeutung ist.

Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Streitfall beleuchtet, der die Mechanismen der Wiedereinsetzung in den Fokus rückt und die relevanten rechtlichen Aspekte anhand eines Gerichtsurteils veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


Entbindungsantrag vom persönlichen Erscheinen abgelehnt: Gericht weist Wiedereinsetzungsantrag zurück

Das Amtsgericht Hamburg hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss (Az.: 249 Owi 280/23) den Antrag einer Betroffenen auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand vor Versäumung der Hauptverhandlung zurückgewiesen. Der Fall dreht sich um die Pflicht zum persönlichen Erscheinen in einer Hauptverhandlung und die Folgen einer versäumten Anwesenheit.

Chronologie der Ereignisse und Versäumnis der Hauptverhandlung

Die Betroffene wurde am 08.01.2024 zur Hauptverhandlung am 02.02.2024 geladen. Die Zustellung der Ladung erfolgte am 13.01.2024, wodurch die Betroffene nachweislich Kenntnis von dem Termin hatte. In der Ladung wurde sie ausdrücklich auf ihre gesetzliche Pflicht zum Erscheinen gemäß § 73 Abs. 1 OWiG hingewiesen. Trotz dieser Ladung erschien die Betroffene nicht zur Hauptverhandlung.

Gründe für die Ablehnung des Wiedereinsetzungsantrags

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Betroffene nicht ohne Verschulden an der Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert war. Obwohl die Anwaltskanzlei der Betroffenen offenbar „zugesichert“ hatte, dass ihrem Antrag auf Entbindung von der Erscheinenspflicht stattgegeben würde, betonte das Gericht, dass „allein das Gericht über die Pflicht zum persönlichen Erscheinen würde disponieren können“. Dies sei auch für einen Laien aus dem Text der Terminsladung ersichtlich gewesen.

Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit und unvollständige Unterlagen

Das Gericht erläuterte, dass die Anwesenheit der Betroffenen in der Hauptverhandlung notwendig war, da sie bislang ihre Eigenschaft als Fahrzeugführerin nicht eingeräumt hatte. Zwar hatte der Verteidiger kurz vor dem Termin erklärt, dass die Betroffene diese Eigenschaft einräume, jedoch war die eingereichte Vollmacht unleserlich. Das Gericht wies den Verteidiger am 01.02.2024 per E-Mail auf diesen Umstand hin, erhielt jedoch keine Antwort.

Verantwortung der Betroffenen und Fazit des Gerichts

Das Gericht sah die Verantwortung für die unvollständigen Unterlagen bei der Betroffenen selbst. Es betonte, dass eine bloße Eingangsbestätigung einer Urkunde keine Aussage über deren inhaltliche Richtigkeit oder Wirksamkeit darstelle. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Betroffene „selbst fahrlässig die Ursache für die Ablehnung des Entbindungsantrages gesetzt“ habe. Bei fehlender Rückmeldung des Gerichts, insbesondere angesichts der Kurzfristigkeit des Entbindungsantrags, hätte die Betroffene im Zweifel zur Hauptverhandlung erscheinen müssen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der persönlichen Erscheinenspflicht in Gerichtsverfahren und die Eigenverantwortung der Betroffenen. Sie verdeutlicht, dass nur das Gericht über eine Entbindung entscheiden kann und Zusicherungen Dritter irrelevant sind. Die Betroffene trägt das Risiko unvollständiger Unterlagen und muss bei Unklarheiten im Zweifel erscheinen. Dies stärkt die Effizienz der Rechtspflege und betont die Sorgfaltspflicht aller Beteiligten.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit Ihrer persönlichen Verantwortung im Gerichtsverfahren. Wenn Sie eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten, müssen Sie dieser unbedingt Folge leisten, es sei denn, das Gericht selbst hat Sie ausdrücklich davon befreit. Verlassen Sie sich nicht auf Zusicherungen Ihres Anwalts bezüglich einer Entbindung vom Erscheinen – nur das Gericht kann darüber entscheiden. Prüfen Sie sorgfältig alle eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit. Bei Unklarheiten oder ausbleibenden Rückmeldungen des Gerichts sollten Sie im Zweifelsfall immer persönlich erscheinen. Beachten Sie, dass Sie für Versäumnisse Ihres Anwalts mitverantwortlich gemacht werden können. Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumnis der Hauptverhandlung wird nur in Ausnahmefällen gewährt, wenn Sie nachweislich ohne eigenes Verschulden verhindert waren.


FAQ – Häufige Fragen

Sie haben einen wichtigen Termin vor Gericht versäumt und möchten nun wissen, ob eine Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Hauptverhandlung möglich ist? In dieser FAQ-Rubrik finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu diesem Thema. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte – verständlich erklärt und juristisch fundiert.

Welche rechtlichen Folgen hat das Nichterscheinen zu einer Hauptverhandlung?

Das Nichterscheinen zu einer Hauptverhandlung kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Angeklagten haben. Grundsätzlich findet gemäß § 230 Abs. 1 StPO gegen einen ausgebliebenen Angeklagten keine Hauptverhandlung statt. Dies dient dem Schutz des Angeklagten und seinem Recht auf rechtliches Gehör.

Zwangsmaßnahmen bei unentschuldigtem Ausbleiben

Ist Ihr Ausbleiben nicht ausreichend entschuldigt, kann das Gericht folgende Maßnahmen anordnen:

  • Vorführung: Das Gericht kann Ihre zwangsweise Vorführung anordnen.
  • Haftbefehl: In schwerwiegenderen Fällen kann sogar ein Haftbefehl erlassen werden.

Diese Zwangsmaßnahmen dienen ausschließlich der Verfahrenssicherung und sollen die Durchführung der Hauptverhandlung ermöglichen. Sie sind keine Strafe für Ihr Nichterscheinen.

Durchführung der Verhandlung in Abwesenheit

In bestimmten Fällen kann die Hauptverhandlung trotz Ihres Nichterscheinens durchgeführt werden:

  • Bei geringfügigen Straftaten, wenn Sie ordnungsgemäß geladen und in der Ladung darauf hingewiesen wurden, dass in Ihrer Abwesenheit verhandelt werden kann.
  • Wenn nur eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, ein Fahrverbot, eine Einziehung, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung einer Sache zu erwarten ist.

Entschuldigung des Nichterscheinens

Wenn Sie aus wichtigen Gründen nicht zur Hauptverhandlung erscheinen können, sollten Sie das Gericht unverzüglich informieren. Akzeptable Gründe können sein:

  • Plötzliche schwere Erkrankung
  • Unfall
  • Schwerwiegende familiäre Notfälle

Belegen Sie Ihre Entschuldigung mit entsprechenden Nachweisen, wie ärztlichen Attesten oder Unfallberichten.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Haben Sie unverschuldet den Termin versäumt, können Sie unter Umständen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Rechte trotz Fristversäumnis wahrzunehmen.

Bedenken Sie: Das Nichterscheinen zur Hauptverhandlung kann Ihren Prozess erheblich verzögern und einen negativen Eindruck beim Gericht hinterlassen. Es liegt in Ihrem Interesse, Termine wahrzunehmen oder rechtzeitig und begründet abzusagen.


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Unter welchen Voraussetzungen kann man von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden werden?

Nach § 73 Abs. 2 OWiG kann das Gericht Sie auf Antrag von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbinden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Sie haben sich bereits zur Sache geäußert oder erklärt, dass Sie sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern werden.
  2. Ihre Anwesenheit ist zur Aufklärung wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhalts nicht erforderlich.

Antragstellung und Inhalt

Um eine Entbindung zu erwirken, müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Gericht stellen. Dieser Antrag sollte folgende Elemente enthalten:

  • Ihre eindeutige Erklärung, dass Sie sich entweder bereits zur Sache geäußert haben oder in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern werden.
  • Eine Begründung, warum Ihre Anwesenheit für die Sachaufklärung nicht erforderlich ist.

Wichtige Hinweise

  • Die Entscheidung über Ihren Antrag liegt im Ermessen des Gerichts. Es besteht kein Anspruch auf Entbindung.
  • Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin, um dem Gericht ausreichend Zeit für die Entscheidung zu geben.
  • Wenn Sie von der Erscheinenspflicht entbunden wurden, gilt dies in der Regel für die gesamte Hauptverhandlung, einschließlich eventueller Fortsetzungstermine.
  • Bei einer Aussetzung der Hauptverhandlung und Neuterminierung müssen Sie einen neuen Entbindungsantrag stellen.

Gründe für eine Ablehnung

Das Gericht kann Ihren Antrag ablehnen, wenn:

  • Ihre Anwesenheit für die Wahrheitsfindung als notwendig erachtet wird.
  • Es um die Frage eines möglichen Fahrverbots geht und das Gericht einen persönlichen Eindruck von Ihnen gewinnen möchte.
  • Komplexe Sachverhalte vorliegen, die Ihre persönliche Erklärung erfordern.

Wenn Sie eine Entbindung beantragen möchten, formulieren Sie Ihren Antrag sorgfältig und präzise. Eine klare und vollständige Darlegung Ihrer Gründe erhöht die Chancen auf eine positive Entscheidung des Gerichts.


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Was bedeutet „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ und wann wird sie gewährt?

Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ein rechtliches Instrument, das es ermöglicht, eine versäumte Frist nachträglich einzuhalten. Sie wird gewährt, wenn jemand ohne Verschulden daran gehindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten.

Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung

Für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es muss eine Fristversäumnis vorliegen.
  2. Die Fristversäumnis muss ohne Verschulden erfolgt sein.
  3. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung muss gestellt werden.
  4. Die Gründe für die Fristversäumnis müssen glaubhaft gemacht werden.

Gründe für eine unverschuldete Fristversäumnis

Als unverschuldete Gründe können beispielsweise gelten:

  • Schwere Erkrankung
  • Unfall
  • Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen
  • Technische Störungen, die nicht vorhersehbar waren

Stellen Sie sich vor, Sie erleiden einen schweren Verkehrsunfall und können deshalb eine wichtige Frist nicht einhalten. In einem solchen Fall könnte eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich sein.

Frist für den Wiedereinsetzungsantrag

Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden:

  • Zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses in den meisten Fällen.
  • Ein Monat bei Versäumnis der Frist zur Begründung von Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde.

Beachten Sie: Es gibt eine absolute Höchstfrist von einem Jahr nach Ende der versäumten Frist, nach der keine Wiedereinsetzung mehr möglich ist.

Wirkung der Wiedereinsetzung

Wenn Ihrem Antrag auf Wiedereinsetzung stattgegeben wird, werden Sie so gestellt, als hätten Sie die ursprüngliche Frist eingehalten. Dies bedeutet, dass Sie die versäumte Handlung nachholen können, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden.

Bedeutung im Strafprozess

Im Zusammenhang mit der Versäumung einer Hauptverhandlung kann die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand besonders relevant sein. Wenn Sie unverschuldet nicht zur Hauptverhandlung erscheinen konnten, können Sie durch einen erfolgreichen Wiedereinsetzungsantrag verhindern, dass negative Folgen wie ein Versäumnisurteil oder die Verhängung von Ordnungsmitteln eintreten.


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Wie kann man sich gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags wehren?

Gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags können Sie in der Regel mit dem gleichen Rechtsmittel vorgehen, das auch gegen die Hauptsacheentscheidung zulässig wäre. Das bedeutet konkret:

Gesonderte Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag

Wenn das Gericht über den Wiedereinsetzungsantrag durch einen separaten Beschluss entschieden hat, können Sie dagegen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt in der Regel zwei Wochen ab Zustellung des ablehnenden Beschlusses.

Entscheidung zusammen mit der Hauptsache

Häufig wird über den Wiedereinsetzungsantrag zusammen mit der Hauptsache entschieden. In diesem Fall müssen Sie das Rechtsmittel einlegen, das auch gegen die Hauptsacheentscheidung statthaft wäre. Wenn also beispielsweise ein Urteil ergangen ist, in dem auch der Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt wurde, müssen Sie Berufung oder Revision einlegen.

Fristen und Formvorschriften beachten

Bei der Einlegung des Rechtsmittels müssen Sie unbedingt die gesetzlichen Fristen und Formvorschriften einhalten. Diese variieren je nach Verfahrensart und Instanz. Im Zivilprozess beträgt die Frist für die Einlegung der Berufung einen Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils.

Begründung des Rechtsmittels

In der Begründung Ihres Rechtsmittels sollten Sie detailliert darlegen, warum die Ablehnung des Wiedereinsetzungsantrags Ihrer Ansicht nach rechtswidrig war. Hierbei müssen Sie insbesondere aufzeigen, dass Sie die Frist unverschuldet versäumt haben und alle Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung vorlagen.

Erfolgsaussichten realistisch einschätzen

Die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags hängen stark vom Einzelfall ab. Gerichte prüfen die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung sehr genau. Wenn Sie die Fristversäumnis nicht überzeugend entschuldigen können, sind die Chancen auf Erfolg eher gering.

Kosten und Risiken abwägen

Bedenken Sie, dass mit der Einlegung eines Rechtsmittels weitere Kosten verbunden sind. Wägen Sie daher sorgfältig ab, ob die Erfolgsaussichten die möglichen Kosten rechtfertigen. In komplexen Fällen kann es sinnvoll sein, die Situation mit einem erfahrenen Juristen zu besprechen, um die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.


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Welche Rolle spielt das Verschulden bei der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag?

Das Verschulden spielt eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag. Gemäß § 60 Abs. 1 VwGO wird eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur gewährt, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten.

Begriff des Verschuldens

Unter Verschulden versteht man in diesem Zusammenhang, dass die betroffene Person die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten und zumutbar ist. Wenn Sie also eine Frist versäumt haben, prüft das Gericht, ob Sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Frist einzuhalten.

Bewertung des Verschuldens durch Gerichte

Gerichte legen bei der Bewertung des Verschuldens strenge Maßstäbe an. Sie erwarten von Ihnen als Verfahrensbeteiligtem, dass Sie:

  • Fristen sorgfältig notieren und überwachen
  • Rechtzeitig alle notwendigen Schritte einleiten, um Fristen einzuhalten
  • Bei absehbaren Problemen frühzeitig reagieren

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen wichtigen Schriftsatz erst am letzten Tag der Frist fertiggestellt und wollen ihn per Post versenden. Wenn Sie dann die Öffnungszeiten der Post nicht beachten und der Brief zu spät ankommt, wird das Gericht dies in der Regel als Verschulden werten.

Verantwortung für das Handeln des Rechtsbeistands

Besonders wichtig ist, dass Sie als Verfahrensbeteiligter auch für das Verschulden Ihres Rechtsanwalts einstehen müssen. Gemäß § 85 Abs. 2 ZPO wird das Verschulden Ihres Anwalts Ihnen zugerechnet. Wenn Ihr Anwalt also eine Frist versäumt, gilt dies rechtlich gesehen als Ihr eigenes Verschulden.

Bedeutung der eigenen Sorgfaltspflicht

Trotz der Beauftragung eines Rechtsanwalts bleiben Sie in der Pflicht, die Einhaltung von Fristen zu überwachen. Wenn Sie beispielsweise Kenntnis von einer drohenden Fristversäumnis haben, müssen Sie selbst aktiv werden und Ihren Anwalt darauf hinweisen oder notfalls selbst handeln.

Verschulden bei technischen Problemen

In Zeiten zunehmender Digitalisierung spielen auch technische Aspekte eine Rolle. Wenn Sie einen Schriftsatz elektronisch einreichen wollen und dabei technische Probleme auftreten, kann dies unter Umständen als unverschuldet gelten. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass Sie alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen haben, um solche Probleme zu vermeiden oder rechtzeitig zu beheben.

Durch die strenge Handhabung des Verschuldensbegriffs bei Wiedereinsetzungsanträgen soll sichergestellt werden, dass Verfahrensbeteiligte Fristen ernst nehmen und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sie einzuhalten. Dies dient letztlich der Rechtssicherheit und einem geordneten Verfahrensablauf.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Dieser Begriff bedeutet, dass das Gericht einer Partei, die eine Frist versäumt hat, ermöglicht, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das hilft zu verhindern, dass jemand aufgrund einer versäumten Frist von einem Verfahren ausgeschlossen wird. Zum Beispiel, wenn jemand die Frist zur Einreichung einer Berufung verpasst, könnte er einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen. Dabei muss allerdings nachgewiesen werden, dass die Versäumnis ohne eigenes Verschulden erfolgt ist.
  • Pflicht zum persönlichen Erscheinen: In bestimmten Gerichtsverfahren, wie etwa Bußgeldverfahren, kann es erforderlich sein, dass die betroffene Person persönlich vor Gericht erscheint. Diese Pflicht ist gesetzlich festgelegt und kann nur vom Gericht selbst aufgehoben werden. Das bedeutet, dass man trotz einer Anfrage oder Zusicherung des Anwalts erscheinen muss, es sei denn, das Gericht hat offiziell eine Befreiung gewährt. Ignoriert man diese Pflicht, können daraus nachteilige rechtliche Konsequenzen resultieren.
  • Versäumte Hauptverhandlung: Dies bezieht sich auf das Nichterscheinen bei einem gerichtlichen Verhandlungstermin trotz Aufforderung. Wenn jemand zu einem wichtigen Gerichtstermin nicht erscheint, kann das Gericht unter Umständen gegen diese Person entscheiden, ohne ihre Seite der Geschichte anzuhören. Das Versäumnis kann erhebliche negative Folgen haben, wenn kein ausreichender Grund für das Nichterscheinen vorgebracht wird.
  • Beweislast: Dieser Begriff beschreibt die Verpflichtung einer Partei in einem Rechtsstreit, Beweise für ihre Behauptungen zu erbringen. Wer die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt, muss beweisen, dass die Fristversäumnis nicht seine Schuld war. Das bedeutet, dass man alle notwendigen Unterlagen und Beweise vorlegen muss, die zeigen, dass man ohne eigenes Verschulden gehandelt hat.
  • Eigenverantwortung: In Rechtsstreitigkeiten trägt jeder Beteiligte die Verantwortung für seine Handlungen und Versäumnisse. Das bedeutet, dass man selbst dafür sorgen muss, dass alle Fristen und Anforderungen eingehalten werden. Beispielsweise ist es die Pflicht eines Angeklagten, sicherzustellen, dass er zu einer Hauptverhandlung erscheint oder dass alle eingereichten Dokumente vollständig und leserlich sind.
  • Rechtspflege: Dieser Begriff umfasst alle Maßnahmen, die zur Durchsetzung des Rechts durchgeführt werden, einschließlich Gerichtsurteile und Verwaltungsakte. Das Konzept der Rechtspflege setzt voraus, dass Gerichtsverfahren effizient und gerecht ablaufen und dass alle Beteiligten ihre Sorgfaltspflichten erfüllen. Das Beispiel im Text zeigt, wie wichtig es ist, dass Verfahren so durchgeführt werden, dass sie fair und ordnungsgemäß sind, indem alle Parteien ihre Verantwortung wahrnehmen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 73 Abs. 1 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten): Dieser Paragraph regelt die Pflicht zum persönlichen Erscheinen in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er besagt, dass der Betroffene zur Hauptverhandlung erscheinen muss, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Diese Pflicht kann jedoch durch das Gericht entbunden werden, wenn besondere Umstände es rechtfertigen.
  • § 73 Abs. 1 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten): Dieser Paragraph ist im vorliegenden Fall relevant, da die Betroffene durch das Gericht zur Hauptverhandlung geladen wurde und ihr die gesetzliche Pflicht zum Erscheinen gem. § 73 Abs. 1 OWiG erläutert wurde. Der Umstand, dass ihr Anwalt eine Entbindung von der Erscheinenspflicht beantragt hatte, ist rechtlich nicht relevant, da nur das Gericht über diese Angelegenheit entscheiden kann.
  • § 173 Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraph betrifft die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, wenn eine Partei ohne Verschulden einen Fristenverlust oder eine Versäumung erlitten hat. Das Gericht kann die versäumte Handlung nachholen und die ursprüngliche Frist wiederherstellen.
  • § 173 Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung): Im vorliegenden Fall hat die Betroffene einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gestellt, da sie die Hauptverhandlung versäumt hatte. Das Gericht hat jedoch den Antrag abgelehnt, weil es befand, dass die Betroffene nicht ohne Verschulden an der Versäumung der Hauptverhandlung gehindert war.
  • § 173 Abs. 2 ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraph definiert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren. Dabei muss sich der Betroffene in der Regel alle Umstände darlegen und beweisen, die dazu geführt haben, dass er ohne eigenes Verschulden den Termin versäumt hat.
  • § 173 Abs. 2 ZPO (Zivilprozessordnung): Im konkreten Fall hat das Gericht festgestellt, dass die Betroffene selbst fahrlässig gehandelt hatte, indem sie nicht auf die fehlende Vollmacht des Verteidigers reagierte. Die Betroffene hätte sich trotz der vermeintlichen Zusicherung ihres Anwalts aufgrund des kurzfristigen Charakters des Entbindungsantrages vom Gericht überzeugen müssen, dass die Vollmacht des Anwalts tatsächlich vorlag.

Das vorliegende Urteil

AG Hamburg – Az.: 249 Owi 280/23 – Beschluss vom 29.04.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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