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Wie verhält man sich nach einem Verkehrsunfall?

Ein Verkehrsunfall in Siegen / Kreuztal und Umgebung ist immer eine sehr ärgerliche Angelegenheit, egal ob Sie diesen selbst verschuldet haben oder ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihr Fahrzeug beschädigt hat.

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie am Unfallort die Ruhe bewahren. Sie müssen auf jeden Fall an der Unfallstelle verbleiben und den übrigen Unfallbeteiligten Ihren vollständigen Namen samt Anschrift, Ihr KFZ-Kennzeichen, die Daten Ihrer Haftpflichtversicherung (soweit Sie dies können) und den Halter des Fahrzeugs nennen, falls dieses auf eine andere Person angemeldet ist. Verlassen Sie den Unfallort nicht einfach, ohne die zuvor genannten Daten bei den Unfallbeteiligten zu hinterlassen. Dies würde ein unerlaubtes entfernen vom Unfallort darstellen und wäre nach § 142 StGB strafbar (dies wird mit Geldstrafe und Fahrverbot geahndet).

Ferner sollten Sie Beweise sichern. Machen Sie Fotos mit Ihrem Handy von den Beschädigungen des gegnerischen Fahrzeugs, der Splitterfelder. Sofern Sie Kreide im Fahrzeug haben, markieren Sie die Fahrzeugstellungen nach dem Verkehrsunfall. Weiterhin sollten Sie sich die Namen und Anschriften von Zeugen notieren.

Sie sollten nach jedem Verkehrsunfall zu Beweissicherungszwecken die Polizei zum Unfallort rufen. In der Praxis kommt es häufig auch bei eindeutigen Verkehrsunfällen später zum Streit über den Unfallhergang und die Verkehrsunfallverursachung. Seien Sie vorsichtig mit Ihren Äußerungen gegenüber den aufnehmenden Polizeibeamten, wenn ein Verschulden Ihrerseits am Verkehrsunfall in Frage kommt und Sie nach dem Verkehrsunfall noch unter Schock stehen. In diesen Fällen ist es ratsam keine Äußerungen über den Verkehrsunfallhergang zu tätigen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zum Verkehrsunfallhergang gegenüber der Polizei am Verkehrsunfallort einzulassen! Sie können den Verkehrsunfallhergang aus Ihrer Sicht auch noch zuhause in Ruhe schriftlich verfassen und nachreichen. Voreilige Schuldeingeständnisse oder unbedachte Äußerungen vor den aufnehmenden Polizeibeamten erschwert die spätere Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.

In der Regel ist es ratsam zur Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt einzuschalten. Seien Sie bei allzu „netten“ Versicherungen vorsichtig. Die gegnerische Versicherung hat kein Geld zu verschenken. Vor allem bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden (HWS-Distorsion, BWS-Distorsion, Prellungen etc.) sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche beauftragen. Die diesbezüglich entstehenden Kosten hat grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung bzw. der Schädiger zu tragen. Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren die die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt, richtet sich nach dem Betrag, den diese reguliert hat.

Wenn Sie den Verkehrsunfall verursacht haben, müssen Sie den Verkehrsunfall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden.

Je nach Verkehrsunfall, müssen Sie zudem Ihre Kaskoversicherung, Ihre Rechtsschutzversicherung, Ihre Schutzbrief-Versicherung, Ihre private Unfallversicherung oder Lebensversicherung, Ihre private Krankenversicherung, Ihre gesetzliche Rentenversicherung oder Unfallversicherung hierüber informieren. Bei einem sog. „Wegeunfall“, bei Fahrten zur Arbeitsstelle oder von der Arbeitsstelle nach Hause, müssen Sie Ihren Arbeitgeber und die jeweilige Berufsgenossenschaft über den Verkehrsunfall informieren.

Nach einem Verkehrsunfall muss der Schädiger den Schadensfall innerhalb von 7 Tagen seiner Versicherung melden. Meldet er den Schaden nicht, so riskiert er seinen Haftpflicht-Versicherungsschutz.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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