Seit 2014 gibt es auch in Deutschland die sogenannte Warnwestenpflicht. Diese besagt, dass seit dem ersten Juli 2014 alle Lkw, Pkw, Busse und Traktoren deutscher Zulassung eine Warnweste mitführen müssen. Doch was muss man bezüglich der Warnwestenpflicht beachten? Wie muss die Sicherheitsweste beschaffen sein und wann muss sie getragen werden? Diese und noch weitere Infos finden sich in diesem Artikel.
Die Adressaten der Warnwestenpflicht
Die Warnwestenpflicht gilt dabei für alle Fahrzeuge, die nicht einfach von der Fahrbahn geschoben werden können. Aus diesem Grund bleiben ausgenommen. Darüber hinaus sind auch Wohnmobile nicht ausdrücklich im Gesetz genannt. Dennoch empfiehlt sich auch die Mitnahme einer Warnweste in Wohnmobilen. Die Warnwestenpflicht gilt ebenfalls nicht für gewerbliche Fahrzeuge, da hier die Mitführung von Warnwesten schon länger vorgeschrieben ist. Eine der Norm entsprechende Warnweste muss einige Merkmale erfüllen. So muss die Warnweste über einen Klettverschluss zum Öffnen und Schließen verfügen. Des Weiteren muss sie aus gelb oder orange fluoreszierenden Material hergestellt und mit retroreflektierenden Streifen versehen sein. Durch diese umlaufenden, mindestens fünf Zentimeter breiten Reflexstreifen an Front und Rücken wird eine 360-Grad-Sichtbarkeit garantiert.
Mitführpflicht, aber keine Tragepflicht
Trotz der gesetzlich verankerten Warnwestenpflicht hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, weitere Vorgaben zum Tragen der Sicherheitsweste vorzunehmen. Dies bedeutet, dass es sich hier lediglich um eine Mitführpflicht, aber nicht um eine Tragepflicht handelt. Der Gesetzgeber setzt hier vielmehr auf die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer. Da man mit einer Warnweste besser gesehen wird, bringt diese Neuerung tatsächlich mehr Sicherheit. Deshalb sollte die Vorschrift schon aus Eigeninteresse beachtet werden. Es empfiehlt sich, die Sicherheitsweste griffbereit zu deponieren. Geeignete Orte wären hier unter dem Sitz oder im Handschuhfach. Der Weg zum Kofferraum kann gerade bei einer Panne auf der Autobahn weiter sein als man denkt. Aufgrund der gesetzlich normierten Mitführpflicht kann die Polizei während einer Kontrolle verlangen, neben den gewohnten Pflicht-Accessoires wie Warndreieck und Verbandskasten auch die Sicherheitswarnweste vorzuzeigen. Wird keine Warnweste mitgeführt, erwartet den Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.
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