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Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Wann sie aufgehoben wird

Ein dumpfer Schlag auf der A3, dahinter kein Pannenstreifen. Der Fahrer rollt zur nächsten Ausfahrt und verliert Sekunden später seinen Führerschein. Ist das bereits eine Fahrerflucht?
Zwei beschädigte Autos fahren nachts auf einer Autobahn ohne Standstreifen dicht hintereinander an der Leitplanke.
Das Halteverbot auf Autobahnen rechtfertigt das Weiterfahren nach einer Kollision bis zur nächsten sicheren Haltemöglichkeit ohne Vorwurf der Unfallflucht. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 Qs 16/26

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: LG Darmstadt
  • Datum: 13.02.2026
  • Aktenzeichen: 3 Qs 16/26
  • Verfahren: Beschwerde gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht
  • Relevant für: Beschuldigte, Verteidiger, Unfallbeteiligte, Polizei

Das Landgericht hob die vorläufige Führerscheinentziehung auf, weil kein dringender Verdacht für Unfallflucht vorlag.
  • Die Autobahnfahrt erlaubte kein sicheres Anhalten am Unfallort.
  • Der spätere Halt ließ keinen dringenden Tatverdacht für Unfallflucht zu.
  • Auch eine Beweissituation war nicht konkret gefährdet.
  • Darum fehlten Gründe für eine spätere Führerscheinentziehung.

Wann droht die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?

Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis setzt nach § 111a Abs. 1 S. 1 der Strafprozessordnung (StPO) voraus, dass dringende Gründe für eine spätere, endgültige Entziehung gemäß § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) sprechen. Dafür muss ein dringender Tatverdacht für eine Verkehrsstraftat vorliegen. Das bedeutet konkret: Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen muss eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat und später verurteilt wird. Im Fokus steht dabei oft der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB.

Widersprechen Sie der Sicherstellung Ihres Führerscheins noch vor Ort gegenüber den Beamten und lassen Sie diesen Widerspruch im Protokoll vermerken. Damit verhindern Sie, dass die Herausgabe als freiwillig gewertet wird, und erzwingen eine zeitnahe richterliche Prüfung der Maßnahme.

Führerscheinentzug nach abendlicher Kollision

Ob diese strengen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren, musste das Landgericht Darmstadt in einem Beschwerdeverfahren (Az. 3 Qs 16/26) klären – und hob die vorläufige Entziehung auf. Ein Beschwerdeverfahren ist das rechtliche Mittel, um eine gerichtliche Entscheidung noch vor dem eigentlichen Hauptprozess von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Zuvor hatte das Amtsgericht Offenbach einem Autofahrer am 6. Oktober 2025 den Führerschein entzogen. Dem Mann wurde vorgeworfen, sich am 27. März 2025 nach einer abendlichen Kollision auf der Autobahn 3 in Fahrtrichtung der A661 nach Bad Homburg unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Das Landgericht gab der Beschwerde des Fahrers jedoch statt und ordnete die sofortige Freigabe des Führerscheins an.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Das Halteverbot auf Autobahnen nach § 18 Abs. 8 StVO geht dem unfallrechtlichen Haltgebot des § 34 Abs. 1 Nr. 1 StVO vor; wer nach einer Kollision auf der Autobahn mangels sicherer Haltemöglichkeit weiterfährt, entfernt sich daher berechtigt vom Unfallort, sodass ein dringender Tatverdacht des unerlaubten Entfernens gemäß § 142 Abs. 1 StGB ausscheidet.
  2. Eine Strafbarkeit wegen verzögerter Nachmeldepflicht nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB setzt voraus, dass durch das Weiterfahren eine konkrete Gefährdung der Beweissituation zugunsten des Geschädigten eingetreten ist; verfolgt der andere Unfallbeteiligte das Fahrzeug lückenlos und wird der Unfall an der nächsten Haltemöglichkeit ordnungsgemäß aufgenommen, fehlt es an dieser Voraussetzung.
  3. Liegen die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a Abs. 1 S. 1 StPO nicht vor, ist der Entziehungsbeschluss aufzuheben, der Führerschein unverzüglich freizugeben und die Kosten des erfolgreichen Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen.
Infografik: Wer nach einem Autobahnunfall mangels sicherer Haltemöglichkeit weiterfährt, handelt berechtigt, da das Halteverbot (§ 18 Abs. 8 StVO) dem Haltgebot (§ 34 StVO) vorgeht.
LG Darmstadt (3 Qs 16/26): Wer nach einem Autobahnunfall mangels sicherer Haltemöglichkeit weiterfährt, entfernt sich berechtigt vom Unfallort. Das Halteverbot (§ 18 Abs. 8 StVO) geht dem Haltgebot (§ 34 StVO) vor – kein Tatverdacht nach § 142 StGB, Führerschein freizugeben

Autobahn-Halteverbot geht der Wartepflicht bei Unfall vor

Bei einem Verkehrsunfall auf einer Autobahn entsteht für die Beteiligten eine rechtfertigende Pflichtenkollision. Das bedeutet: Ein Autofahrer müsste zwei gesetzliche Pflichten gleichzeitig erfüllen, was jedoch unmöglich ist – er muss sich also für die wichtigere Pflicht entscheiden, ohne dafür bestraft zu werden. Einerseits verlangt das Haltgebot nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein sofortiges Stoppen. Andererseits gilt auf Autobahnen ein striktes Halteverbot gemäß § 18 Abs. 8 StVO, welches dem allgemeinen Haltgebot vorgeht. Ein Ort, der mehrere Kilometer von der eigentlichen Unfallstelle entfernt liegt, gilt rechtlich nicht mehr als Unfallort im Sinne der Norm.

So geht das Verbot aus § 18 Abs. 8 StVO, wonach auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen das Halten, auch auf Seitenstreifen, verboten ist, dem Gebot aus § 34 Abs. 1 Nr. 1 StVO, wonach ein Beteiligter eines Verkehrsunfalls unverzüglich zu halten hat, vor. – so das Landgericht Darmstadt

Suchen Sie bei einem Autobahnunfall ohne Standstreifen zwingend die nächste sichere Haltestelle (Parkplatz oder Ausfahrt) auf und verständigen Sie von dort aus umgehend die Polizei. Dokumentieren Sie die Uhrzeit und den Ort Ihres Halts, um später nachzuweisen, dass Sie die erstmögliche Gelegenheit zum Stoppen genutzt haben.

Kein sicherer Halt auf der Fahrbahn möglich

Diese rechtliche Besonderheit rettete den beschuldigten Audi-Fahrer, der gegen 22:00 Uhr mit einem anderen Audi A6 kollidiert war. Er fuhr nach dem Zusammenstoß zunächst weiter, da es auf der Autobahn keine ersichtliche Möglichkeit gab, gefahrlos anzuhalten. Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass sich der Mann aufgrund dieser Situation berechtigt vom Unfallort entfernt hatte. Den etwa drei Kilometer entfernten Parkplatz „Buchrain-Ost“, den der Fahrer später ansteuerte, werteten die Richter wegen der Distanz nicht mehr als Unfallort. Folglich verneinte das Gericht einen dringenden Tatverdacht nach § 142 Abs. 1 StGB.

Praxis-Hürde: Übertragbarkeit auf den Stadtverkehr

Dieses Urteil lässt sich nicht ohne Weiteres auf Unfälle innerhalb geschlossener Ortschaften übertragen. Der entscheidende Faktor war hier das strikte Halteverbot auf Autobahnen. Sie liegen nur dann ähnlich, wenn ein sofortiges Anhalten an der Unfallstelle objektiv eine Gefahr für Leib und Leben dargestellt hätte und kein Standstreifen oder eine Haltebucht zur Verfügung stand.

Keine Unfallflucht bei lückenloser Verfolgung durch Zeugen

Wer sich berechtigt von einer Unfallstelle entfernt, ist gesetzlich verpflichtet, die Feststellung seiner Personalien und der Unfallbeteiligung nachträglich unverzüglich zu ermöglichen (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB). Der juristische Begriff „unverzüglich“ bedeutet laut dem Standardkommentar Fischer zum Strafgesetzbuch (71. Auflage) „ohne jedes vorwerfbare Zögern“. Eine Strafbarkeit wegen einer verzögerten Nachmeldung setzt voraus, dass durch das Warten eine konkrete Gefährdung der Beweissituation zugunsten des Geschädigten eintritt.

Melden Sie den Unfall im Zweifel innerhalb der ersten Stunde telefonisch bei der Polizei. Warten Sie nicht bis zum nächsten Tag, da jede Verzögerung ohne triftigen Grund als schuldhaftes Zögern gewertet werden kann und den Vorwurf der Unfallflucht erhärtet.

Lückenlose Aufklärung am Taunusring

Dass eine solche Gefährdung hier nicht vorlag, zeigte der weitere Verlauf der abendlichen Fahrt. Der Beschuldigte hielt einige Kilometer nach der Autobahnabfahrt auf dem Taunusring in Offenbach an. Dort konnte der Unfall durch die herbeigerufenen Polizisten ordnungsgemäß aufgenommen werden. Entscheidend für das Gericht war zudem das Verhalten des anderen Unfallbeteiligten: Der Zeuge war dem Fahrzeug des Beschuldigten die gesamte Zeit über gefolgt. Da die Polizei den Vorfall am Taunusring lückenlos dokumentieren konnte und der andere Fahrer stets anwesend war, sah das Landgericht keine konkrete Beeinträchtigung der Beweissituation.

Die Gefahr einer konkreten Gefährdung der Beweissituation ist vor diesem Hintergrund sowie der Tatsache, dass der Zeuge […] die ganze Zeit weiter hinter dem von dem Beschuldigten geführten Fahrzeug hinterherfuhr, nicht anzunehmen. – LG Darmstadt

Praxis-Hinweis: Der entscheidende Hebel

Der Fall kippte zugunsten des Fahrers, weil der andere Unfallbeteiligte ihm lückenlos folgte. Dadurch war die Feststellung der Personalien zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Wenn Sie in einer ähnlichen Lage sind, prüfen Sie, ob die Beweissicherung durch Ihr Weiterfahren tatsächlich unterbrochen wurde. War der andere Fahrer stets hinter Ihnen oder haben Sie unmittelbar nach dem Halt an der nächsten sicheren Stelle selbst die Polizei verständigt, fehlt es oft am dringenden Tatverdacht für eine Unfallflucht.

Erfolgreiche Beschwerde: Staat muss Anwaltskosten übernehmen

Fehlt es an einem dringenden Tatverdacht für eine Verkehrsstraftat, entfällt die rechtliche Grundlage für den Einbehalt des Führerscheins. Der entsprechende Entziehungsbeschluss ist in einem solchen Fall aufzuheben und das Dokument umgehend an den Inhaber herauszugeben. Die Kosten des erfolgreichen Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Beschuldigten fallen dann in entsprechender Anwendung des § 467 StPO der Staatskasse zur Last. Zu den notwendigen Auslagen gehören vor allem die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, die der Staat in diesem Fall zurückerstatten muss.

Prüfen Sie bei einem Entziehungsbeschluss sofort, ob das Gericht die Autobahn-Besonderheiten (Halteverbot) bei der Begründung des Tatverdachts berücksichtigt hat. Ist dies nicht der Fall, legen Sie umgehend Beschwerde ein, um die sofortige Herausgabe des Dokuments zu erreichen und die Verfahrenskosten der Staatskasse aufzuerlegen.

Gericht ordnet sofortige Herausgabe an

Mit seinem Beschluss vom 13. Februar 2026 zog das Landgericht Darmstadt die rechtliche Konsequenz und hob die Entscheidung des Amtsgerichts Offenbach auf. Da weder ein dringender Verdacht für ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort noch Gründe für eine spätere endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis vorlagen, hatte die Beschwerde des Autofahrers in vollem Umfang Erfolg. Das Gericht wies an, den Führerschein sofort wieder freizugeben, und legte die Verfahrenskosten der Staatskasse auf.

LG Darmstadt: Fahrerlaubnis nach Autobahn-Kollisionen sichern

Dieses Urteil des Landgerichts Darmstadt hat Signalwirkung für alle Fahrer, denen nach einer Autobahnkollision Unfallflucht vorgeworfen wird. Da es sich um eine zweitinstanzliche Entscheidung handelt, stärkt sie die Position von Beschuldigten bundesweit: Das Urteil stammt von einem höheren Gericht, das die Entscheidung der ersten Instanz korrigiert hat, was der Argumentation größeres rechtliches Gewicht verleiht. Das strikte Halteverbot auf Autobahnen wiegt schwerer als die Wartepflicht, wenn kein Standstreifen oder Parkplatz in unmittelbarer Nähe ist. Betroffene können sich bei vergleichbaren Vorfällen explizit auf diese Rechtsprechung berufen, um einen fehlenden Tatverdacht zu begründen.

Handeln Sie sofort, wenn Ihr Führerschein beschlagnahmt wurde: Lassen Sie durch einen Anwalt prüfen, ob eine gefahrlose Haltemöglichkeit fehlte, und legen Sie unter Verweis auf dieses Urteil Beschwerde ein. Ohne diesen aktiven Schritt riskieren Sie, dass Ihre Fahrerlaubnis bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens – oft über viele Monate hinweg – entzogen bleibt. Rechtskräftig bedeutet, dass das Urteil endgültig ist und nicht mehr mit normalen Rechtsmitteln angefochten werden kann.


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Was oft übersehen wird: Die Polizei vor Ort wägt juristische Feinheiten wie eine Pflichtenkollision auf der Autobahn fast nie ab. Wenn ein Fahrer nicht direkt an der Unfallstelle steht, erlebe ich fast immer, dass der Führerschein im ersten Reflex beschlagnahmt wird. Die Beamten sichern lieber erst einmal das Dokument, als das Risiko eines Beweisverlusts einzugehen.

Für Betroffene bedeutet das oft einen enormen Schock, weil sie sich trotz vernünftigem Handeln plötzlich wie Kriminelle behandelt fühlen. Ich rate dringend davon ab, den Sachverhalt nachts am Straßenrand mit der Streife auszudiskutieren. Viel wichtiger ist es, zu schweigen und die rechtliche Klärung zügig über einen Verteidiger zu erzwingen.


Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt die Straffreiheit auch, wenn ich innerorts wegen einer Gefahrenstelle erst später anhalte?

ES KOMMT DARAUF AN, da die Privilegierung für das Weiterfahren nach einem Unfall primär für Autobahnen gilt und innerhalb geschlossener Ortschaften nur in extremen Ausnahmefällen eine Straffreiheit begründet. Innerorts entfällt die Strafbarkeit wegen Unfallflucht nur dann, wenn ein sofortiges Anhalten aufgrund einer massiven Gefahrenstelle objektiv lebensgefährlich für Sie oder andere Verkehrsteilnehmer gewesen wäre.

Der entscheidende Unterschied liegt in der rechtlichen Bewertung der Halteverbote, da auf Autobahnen gemäß § 18 Abs. 8 StVO ein striktes Verbot zum Halten auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen besteht. Innerhalb geschlossener Ortschaften fehlt eine solche generelle Verbotsnorm, weshalb die Wartepflicht nach einem Unfall gemäß § 34 StVO grundsätzlich Vorrang vor dem fließenden Verkehr hat. Eine rechtfertigende Pflichtenkollision wird von Gerichten innerorts nur anerkannt, wenn das Stoppen an der Unfallstelle physisch unmöglich war oder eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben darstellte. Das bloße Vorhandensein von dichtem Stadtverkehr oder das Fehlen einer Parkbucht reicht in der Regel nicht aus, um das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB zu rechtfertigen.

Eine Straffreiheit bleibt jedoch ausgeschlossen, wenn Sie die nächste sichere Haltemöglichkeit ohne zwingenden Grund passieren oder den Vorfall nicht sofort bei der Polizei melden. Die Beweislast für eine lebensgefährliche Situation liegt dabei meist beim Autofahrer.


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Verliere ich meinen Führerschein dauerhaft, wenn ich der Sicherstellung vor Ort nicht sofort widerspreche?

NEIN. Ein fehlender Widerspruch führt nicht zum dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis, sondern erschwert lediglich die kurzfristige Rückgabe des Dokuments. Die endgültige Entscheidung über den Entzug hängt allein vom Vorliegen eines dringenden Tatverdachts ab.

Wenn Sie der Sicherstellung nicht widersprechen, werten die Behörden die Herausgabe Ihres Führerscheins zunächst als freiwilligen Akt, wodurch die automatische richterliche Überprüfung der Maßnahme vorerst entfällt. Ein ausdrücklicher Widerspruch hingegen verpflichtet die Beamten dazu, zeitnah eine gerichtliche Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO herbeizuführen. Auch nach einer freiwilligen Abgabe bleibt der Rechtsweg offen, da Sie die Herausgabe nachträglich widerrufen und ein förmliches Beschwerdeverfahren einleiten können. In diesem Verfahren muss das Gericht prüfen, ob tatsächlich dringende Gründe für eine spätere endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen.

Ohne aktives Vorgehen riskieren Betroffene jedoch, dass das Dokument bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens einbehalten bleibt, was in der Praxis oft viele Monate in Anspruch nimmt.


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Muss ich den Unfall innerhalb einer Stunde melden, wenn ich zur nächsten Ausfahrt weiterfahre?

JA, melden Sie den Unfall idealerweise innerhalb der ersten Stunde, da jede Verzögerung nach Erreichen einer sicheren Haltestelle als schuldhaftes Zögern gewertet werden kann. Sie müssen die Meldung unverzüglich nachholen, sobald Sie die Autobahn verlassen oder einen sicheren Parkplatz erreicht haben.

Das Gesetz verlangt gemäß § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB eine unverzügliche Nachmeldung, was juristisch als Handeln ohne jedes vorwerfbare Zögern definiert wird. Da auf Autobahnen ein striktes Halteverbot nach § 18 Abs. 8 StVO herrscht, dürfen Sie zwar bis zur nächsten sicheren Stelle weiterfahren, müssen dort aber sofort aktiv werden. Die Ein-Stunden-Frist hat sich in der Praxis als wichtiger Zeitrahmen etabliert, um eine Beeinträchtigung der Beweissituation für den Unfallgegner oder die Behörden auszuschließen. Wenn Sie erst nach der Ankunft zu Hause oder am nächsten Tag anrufen, erhärtet dies regelmäßig den dringenden Tatverdacht einer strafbaren Unfallflucht. Dokumentieren Sie am besten den genauen Zeitpunkt Ihres Halts, damit Sie die Unverzüglichkeit Ihrer Meldung im Falle eines späteren Ermittlungsverfahrens lückenlos beweisen können.

Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn der andere Unfallbeteiligte Ihnen lückenlos folgt und die Polizei den Vorfall unmittelbar nach dem Verlassen der Autobahn im Beisein beider Parteien aufnimmt. In solchen Fällen fehlt es oft an einer konkreten Gefährdung der Beweissituation, was den Tatverdacht der Unfallflucht entfallen lässt.


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Droht mir die Entziehung auch, wenn der andere Fahrer mir nicht bis zum Parkplatz folgt?

JA, das Risiko einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis steigt in diesem Fall erheblich an, da die Beweissicherung durch den Unfallgegner unterbrochen wurde. Ohne eine lückenlose Verfolgung durch Zeugen liegt die alleinige Verantwortung für die unverzügliche Feststellung der Personalien beim weiterfahrenden Fahrer.

Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Darmstadt entfällt der dringende Tatverdacht einer Unfallflucht gemäß § 142 StGB nur dann, wenn die Beweissituation zu keinem Zeitpunkt konkret gefährdet war. Wenn Ihnen der andere Beteiligte nicht bis zur nächsten sicheren Haltemöglichkeit folgt, können Ihre Identität und die Art der Beteiligung am Unfallort nicht mehr unmittelbar zweifelsfrei festgestellt werden. In einer solchen Situation sind Sie rechtlich verpflichtet, die Feststellung Ihrer Daten unverzüglich (ohne vorwerfbares Zögern) durch einen Anruf bei der Polizei selbst zu ermöglichen. Ohne diese aktive Meldung wird ein Gericht regelmäßig einen dringenden Tatverdacht bejahen.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie unmittelbar nach dem Erreichen des ersten sicheren Halteplatzes selbst die Polizei verständigt haben, um Ihren Standort zu melden. Damit kommen Sie Ihrer Nachmeldepflicht gemäß § 142 Absatz 2 Nummer 2 StGB ohne schuldhafte Verzögerung nach.


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Erstattet der Staat meine Anwaltskosten, wenn die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgreich aufgehoben wurde?

JA. Bei einer erfolgreichen Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis muss die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen, insbesondere die gesetzlichen Anwaltskosten, vollständig übernehmen. Diese Verpflichtung zur Kostentragung tritt ein, sobald das zuständige Gericht den ursprünglichen Entziehungsbeschluss mangels eines dringenden Tatverdachts gegen Sie förmlich aufhebt.

Die rechtliche Grundlage für diesen Erstattungsanspruch ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung des § 467 der Strafprozessordnung (StPO). Da die vorläufige Entziehung eine belastende staatliche Maßnahme darstellt, fallen die Kosten des erfolgreichen Beschwerdeverfahrens der Staatskasse zur Last, wenn sich die Maßnahme als unberechtigt herausstellt. Zu den erstattungsfähigen notwendigen Auslagen zählen dabei die Gebühren Ihres Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie die gerichtlichen Verfahrenskosten. Nach dem Beschluss über die Aufhebung kann Ihr Anwalt einen förmlichen Antrag auf Kostenfestsetzung stellen, um die verauslagten Beträge zeitnah vom Staat zurückzufordern.


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Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.


Das vorliegende Urteil


LG Darmstadt – Az.: 3 Qs 16/26 – Beschluss vom 13.02.2026




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