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Voraussetzungen für Verurteilung wegen Rotlichtverstoß nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO

Rotlichtverstoß aufgehoben: Fehlende Details zur Ampelanlage bringen Karlsruher Gericht auf die Palme. Ein Autofahrer, der wegen Rotlichtverstoß verurteilt wurde, kann aufatmen: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Urteil kassiert, da wichtige Informationen zur Messung fehlten. Nun muss das Amtsgericht nachbessern und genau darlegen, wie der Verstoß festgestellt wurde.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil betrifft einen Rotlichtverstoß des Betroffenen, der mit Geldbuße und Fahrverbot belegt wurde.
  • Der Zusammenhang liegt in der Überprüfung der rechtlichen Begründungen für die Verurteilung des Betroffenen.
  • Die Schwierigkeiten resultieren aus unzureichenden Feststellungen im Urteil über die konkreten Umstände des Verstoßes.
  • Das Gericht hob das vorherige Urteil auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.
  • Die Entscheidung basiert auf der mangelnden Beweiswürdigung und der fehlenden Klarheit bezüglich der Haltelinie und Induktionsschleife.
  • Die fehlenden Angaben zur Lage der Haltelinie behindern die Nachvollziehbarkeit der Rotlichtdauer.
  • Die unzureichenden Feststellungen erlauben keine abschließende Beurteilung des Schuldspruchs.
  • Die klare Darstellung der verkehrstechnischen Details ist für die rechtliche Bewertung entscheidend.
  • Der Fall kehrt zur erneuten Prüfung an das Amtsgericht zurück, um festgestellte Mängel zu beheben.
  • Die Entscheidung könnte ähnliche Fälle beeinflussen, in denen spezifische Feststellungen bei Rotlichtverstößen erforderlich sind.

Konsequenzen eines Rotlichtverstoßes: Ein konkreter Fall im Fokus

Ein Rotlichtverstoß gehört zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland und wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) streng geregelt. Laut § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO ist es Autofahrern untersagt, eine rot leuchtende Ampel zu überqueren. Solche Verstöße gefährden nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern können auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei einem nachgewiesenen Rotlichtverstoß drohen Bußgelder, Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und gegebenenfalls sogar Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Ahndung eines Rotlichtverstoßes unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Neben der Beweisführung, die beispielsweise durch Zeugenbefragungen oder Fotoaufzeichnungen von Verkehrsüberwachungssystemen erfolgen kann, sind die Umstände des Einzelfalls von Bedeutung. In der Unfallstatistik haben Rotlichtverstöße oft fatale Folgen, da sie nicht selten zu Verkehrsunfällen führen. Die Rechtsfolgen eines solchen Verstoßes können weitreichend sein und beeinflussen nicht nur den aktuellen Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall präsentiert, der die Verfahren und Konsequenzen rund um einen Rotlichtverstoß detailliert analysiert.

Der Fall vor Gericht


Gericht hebt Urteil wegen Rotlichtverstoß auf: Unzureichende Feststellungen zur Messung

Rechtsprechung zu Rotlichtverstößen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob ein Urteil wegen Rotlichtverstoßes auf, da die Beweisführung des Amtsgerichts hinsichtlich der Messung der Rotlichtdauer unzureichend war, was die Rechte des Betroffenen stärkt und die Anforderungen an die Beweisführung von Behörden erhöht.(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 07.05.2024 das Urteil des Amtsgerichts Konstanz vom 02.02.2024 aufgehoben. Der Fall betraf einen Betroffenen, der wegen fahrlässiger Missachtung einer roten Ampel zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden war.

Mangelnde Beweisführung führt zur Aufhebung des Urteils

Das OLG Karlsruhe kritisierte die unzureichenden Feststellungen und die mangelhafte Beweiswürdigung des Amtsgerichts. Insbesondere bemängelte das Gericht fehlende Angaben zur genauen Lage der Haltelinie und der Induktionsschleife an der Ampelanlage. Diese Informationen seien jedoch entscheidend, um die Berechnung der Rotlichtdauer beim Überfahren der Haltelinie nachvollziehen zu können.

Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Rotlichtverstößen

Das OLG Karlsruhe betonte, dass bei Verurteilungen wegen Rotlichtverstößen nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO bestimmte Mindestanforderungen an die Urteilsbegründung zu stellen sind. Dazu gehören:

  • Genaue Beschreibung der Wechsellichtzeichenanlage und ihrer verkehrstechnischen Gestaltung
  • Angaben zum geschützten Verkehrsbereich
  • Feststellung, ob der Betroffene in den geschützten Bereich eingefahren ist
  • Bei standardisierten Messverfahren: Angabe des Gerätetyps, des Messergebnisses und etwaiger Toleranzwerte
  • Darlegung wesentlicher Anknüpfungstatsachen wie Abstände und Rotlichtzeiten

Zurückverweisung an das Amtsgericht zur erneuten Verhandlung

Das OLG Karlsruhe verwies den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Konstanz zurück. Dabei soll das Amtsgericht die erforderlichen Feststellungen nachholen und eine fundierte Beweiswürdigung vornehmen. Erst auf dieser Grundlage kann dann über Schuld und Rechtsfolgen neu entschieden werden.

Bedeutung der Entscheidung für die Beweisführung bei Rotlichtverstößen

Der Beschluss des OLG Karlsruhe unterstreicht die Wichtigkeit einer genauen und nachvollziehbaren Dokumentation bei der Verfolgung von Rotlichtverstößen. Ohne präzise Angaben zur Messsituation und den technischen Details der Ampelanlage kann demnach kein rechtssicheres Urteil gefällt werden. Dies stärkt die Rechte von Betroffenen und erhöht die Anforderungen an die Beweisführung der Behörden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das OLG Karlsruhe betont die Notwendigkeit präziser Feststellungen bei Rotlichtverstößen. Ohne genaue Angaben zur Lage der Haltelinie und Induktionsschleife ist die Berechnung der Rotlichtdauer nicht nachvollziehbar. Dies unterstreicht die hohen Anforderungen an die Beweisführung in solchen Fällen und stärkt die Rechte der Betroffenen. Amtsgerichte müssen künftig sorgfältiger dokumentieren, um rechtssichere Urteile zu gewährleisten.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie wegen eines Rotlichtverstoßes verurteilt wurden, eröffnet dieses Urteil neue Möglichkeiten für Sie. Es unterstreicht, dass Gerichte bei der Urteilsbegründung sehr genau sein müssen. Konkret bedeutet das: Die genaue Lage der Haltelinie und der Induktionsschleife sowie die exakte Berechnung der Rotlichtdauer müssen im Urteil klar dargelegt werden. Fehlen diese Details, wie im vorliegenden Fall, kann das Urteil angefochten werden. Für Sie als Betroffener heißt das, dass Sie das Recht haben, eine detaillierte und nachvollziehbare Begründung zu erhalten. Sollte Ihr Urteil diese Informationen nicht enthalten, könnte es Grund für eine Anfechtung sein. Dies stärkt Ihre Position und ermöglicht Ihnen, die Rechtmäßigkeit der gegen Sie verhängten Strafe genauer zu prüfen.


FAQ – Häufige Fragen

Du wurdest geblitzt oder hast eine rote Ampel überfahren? Rechtsprechung zu Rotlichtverstößen ist ein komplexes Thema. In unserer FAQ Rubrik beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Bußgelder, Punkte und mögliche Einspruchsmöglichkeiten.

Welche Beweise sind für eine Verurteilung wegen Rotlichtverstoß erforderlich?

Für eine Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes müssen die Behörden stichhaltige Beweise vorlegen. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß (Rotlichtphase kürzer als 1 Sekunde) genügt in der Regel die Zeugenaussage eines Polizeibeamten.

Für einen qualifizierten Rotlichtverstoß (Rotlichtphase länger als 1 Sekunde) sind die Anforderungen an die Beweisführung deutlich höher:

Technische Beweise

Die zuverlässigste Beweismethode ist eine automatisierte Rotlichtüberwachungsanlage. Diese erfasst mittels Induktionsschleifen und Kameras präzise, wann ein Fahrzeug die Haltelinie überquert und wie lange die Ampel zu diesem Zeitpunkt bereits Rot zeigte. Solche Anlagen liefern in der Regel zwei Fotos: eines beim Überfahren der Haltelinie und ein zweites im Kreuzungsbereich.

Zeugenaussagen

Zeugenaussagen von Polizeibeamten oder anderen Personen können ebenfalls als Beweis dienen. Allerdings reicht bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß eine bloße Schätzung der Rotlichtdauer nicht aus. Der Zeuge muss detailliert darlegen, wie er die Zeit gemessen hat, z.B. durch eine bestimmte Zählweise.

Indirekte Beweise

In manchen Fällen ziehen Gerichte auch indirekte Beweise heran, wie die Grünphase für Fußgänger oder den Querverkehr. Hierbei müssen jedoch zusätzlich Informationen über den Ampelschaltrhythmus vorliegen, um Rückschlüsse auf die Dauer der Rotphase ziehen zu können.

Beweiskraft und -würdigung

Die Beweiskraft hängt stark vom Einzelfall ab. Gerichte prüfen kritisch, ob die vorgelegten Beweise ausreichen, um einen Rotlichtverstoß zweifelsfrei nachzuweisen. Wenn Sie mit einem Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes konfrontiert sind, lohnt es sich, die Beweislage genau zu prüfen. Mängel in der Beweisführung können zu einer Einstellung des Verfahrens oder einer Herabstufung von einem qualifizierten zu einem einfachen Rotlichtverstoß führen.


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Wie wird die Rotlichtdauer bei einem Verstoß berechnet?

Die Berechnung der Rotlichtdauer bei einem Verstoß erfolgt mithilfe von speziellen Messanlagen, die an Ampelkreuzungen installiert sind. Diese Anlagen bestehen in der Regel aus zwei Komponenten:

Induktionsschleifen

Im Straßenbelag sind zwei Induktionsschleifen eingelassen. Die erste Schleife befindet sich üblicherweise direkt hinter der Haltelinie, die zweite einige Meter dahinter. Diese Schleifen registrieren, wann ein Fahrzeug über sie hinwegfährt.

Kopplung mit der Ampelanlage

Die Messanlage ist mit der Ampelschaltung elektronisch verbunden. Sobald die Ampel auf Rot schaltet, beginnt die Zeitmessung.

Wenn Sie nun bei Rot über die Ampel fahren, erfasst das System Folgendes:

  1. Den Zeitpunkt, zu dem die Ampel auf Rot geschaltet hat.
  2. Den Moment, in dem Ihr Fahrzeug die erste Induktionsschleife überquert.
  3. Die Überquerung der zweiten Induktionsschleife.

Entscheidend für die Berechnung ist der Zeitpunkt, an dem Sie die Haltelinie überfahren. Da die erste Induktionsschleife meist etwas hinter der Haltelinie liegt, wird von der gemessenen Zeit eine kleine Zeitspanne abgezogen. Diese ergibt sich aus der Distanz zwischen Haltelinie und erster Induktionsschleife sowie Ihrer Fahrgeschwindigkeit.

Beispielrechnung

Stellen Sie sich vor, die erste Induktionsschleife liegt 2 Meter hinter der Haltelinie. Sie fahren mit 36 km/h (10 m/s) über die rote Ampel. Die Messanlage registriert eine Rotlichtzeit von 1,3 Sekunden an der ersten Schleife.

Berechnung:

  • Zeit für 2 Meter bei 10 m/s = 0,2 Sekunden
  • Tatsächliche Rotlichtdauer beim Überfahren der Haltelinie: 1,3 s – 0,2 s = 1,1 Sekunden

In diesem Fall läge ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, da die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte, als Sie die Haltelinie überquerten.

Diese präzise Berechnung ist wichtig, da sie den Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß ausmachen kann – mit entsprechenden Konsequenzen für das Strafmaß.


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Welche Mindestanforderungen muss eine Urteilsbegründung bei Rotlichtverstößen erfüllen?

Bei einer Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO müssen die Urteilsgründe folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Angaben zur Wechsellichtzeichenanlage

Das Urteil muss präzise Feststellungen zur konkreten Wechsellichtzeichenanlage enthalten, an der sich der Verstoß ereignet hat. Dazu gehören Informationen über:

  • Die verkehrstechnische Gestaltung des Bereichs (z.B. Fußgängerüberweg, Kreuzungs- oder Einmündungsbereich)
  • Die Anzahl und Ausgestaltung der Fahrstreifen
  • Den durch die Anlage geschützten Verkehrsbereich (Fußgängerfurt und/oder Kreuzungsbereich mit Querverkehr)

Diese Angaben sind wichtig, damit Sie als Betroffener die genaue Situation nachvollziehen können und das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann.

Feststellungen zum Fahrverhalten

Das Urteil muss eindeutig darlegen, ob und wie Sie als Betroffener in den geschützten Bereich eingefahren sind. Dazu gehören Angaben zu:

  • Dem benutzten Fahrstreifen
  • Der Fahrtrichtung

Diese Informationen sind entscheidend, um zu beurteilen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen das „Halt vor der Kreuzung“-Gebot vorliegt.

Angaben zur Rotlichtdauer

Bei der Feststellung der Rotlichtdauer muss das Urteil folgende Punkte berücksichtigen:

  • Die Entfernung der Induktionsschleifen von der Haltelinie
  • Die an den Induktionsschleifen gemessenen Zeiten der Rotlichtdauer
  • Eine nachvollziehbare Berechnung der Rotlichtdauer beim Überfahren der Haltelinie

Es reicht nicht aus, nur die Rotlichtdauer beim Überfahren der ersten Induktionsschleife anzugeben. Das Gericht muss die maßgebliche Rotlichtdauer im Moment des Überfahrens der Haltelinie ermitteln und im Urteil darlegen.

Beweiswürdigung bei standardisierten Messverfahren

Auch wenn ein standardisiertes Messverfahren wie Traffiphot III zum Einsatz kommt, muss das Urteil mehr als nur den Gerätetyp und das Messergebnis enthalten. Erforderlich sind:

  • Angaben zur Funktionsweise des Geräts
  • Erläuterungen zur Berechnung der Rotlichtzeit
  • Informationen zu eventuellen Toleranzwerten

Diese detaillierten Angaben ermöglichen es Ihnen als Betroffenem, die Messung nachzuvollziehen und gegebenenfalls anzufechten.

Wenn ein Urteil diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, kann es in der Rechtsbeschwerde aufgehoben werden. Für Sie als Betroffenen bedeutet das, dass Sie die Möglichkeit haben, die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Urteilsbegründung zu prüfen.


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Welche Rechte haben Betroffene, wenn die Beweisführung bei einem Rotlichtverstoß mangelhaft ist?

Bei einer mangelhaften Beweisführung im Falle eines Rotlichtverstoßes haben Betroffene verschiedene Rechte und Möglichkeiten, sich zu verteidigen. Sie können Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und die Beweislage in Frage stellen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten, haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einzulegen. Durch den Einspruch wird das gerichtliche Verfahren eingeleitet, in dem die Beweislage genauer überprüft wird.

Überprüfung der Beweismittel

Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können Sie die Beweismittel der Behörde genau unter die Lupe nehmen. Dazu gehören:

  • Fotos oder Videoaufnahmen: Prüfen Sie, ob diese eindeutig sind und tatsächlich Ihr Fahrzeug zeigen.
  • Messgeräte: Hinterfragen Sie, ob die verwendeten Geräte ordnungsgemäß geeicht und korrekt bedient wurden.
  • Zeugenaussagen: Falls vorhanden, können Sie die Glaubwürdigkeit und Genauigkeit von Zeugenaussagen in Zweifel ziehen.

Anforderung der vollständigen Bußgeldakte

Sie haben das Recht, die vollständige Bußgeldakte anzufordern. Diese enthält oft wichtige Informationen, die im Bußgeldbescheid nicht ersichtlich sind, wie Details zur Messung, zum Gerät und zum Messverfahren.

Prüfung der Rotlichtdauer

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (Rotlichtdauer über 1 Sekunde) ist die exakte Messung der Rotlichtdauer entscheidend. Wenn Sie die Rotlichtzeit anzweifeln, können Sie eine genaue Überprüfung der Messmethode und -ergebnisse verlangen.

Technische Mängel als Verteidigung

Mögliche Verteidigungsstrategien können auch technische Mängel an der Ampelanlage oder eine zu kurze Gelbphase sein. Die Gelbphase muss je nach erlaubter Geschwindigkeit eine bestimmte Mindestdauer haben.

Wenn Sie diese Rechte wahrnehmen, können Sie die Beweisführung der Behörde in Frage stellen und möglicherweise eine Einstellung des Verfahrens oder eine Reduzierung der Strafe erreichen. Bedenken Sie jedoch, dass die Erfolgsaussichten von den spezifischen Umständen Ihres Falles abhängen.


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Was bedeutet die Zurückverweisung eines Falles an das Amtsgericht für den Betroffenen?

Die Zurückverweisung eines Falles an das Amtsgericht bedeutet, dass ein höheres Gericht die ursprüngliche Entscheidung aufgehoben hat und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückschickt. Für Sie als Betroffenen hat dies mehrere wichtige Konsequenzen:

Neue Chance auf ein anderes Urteil

Die Zurückverweisung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Argumente erneut vorzubringen. Das Amtsgericht muss den Fall unter Berücksichtigung der Vorgaben des höheren Gerichts neu verhandeln. Dies kann zu einem für Sie günstigeren Urteil führen.

Verlängerung des Verfahrens

Mit der Zurückverweisung verlängert sich die Gesamtdauer des Rechtsstreits. Sie müssen mehr Zeit und möglicherweise zusätzliche Ressourcen für das fortgesetzte Verfahren einplanen. Dies kann belastend sein, bietet aber auch die Chance, Ihre Position zu stärken.

Neue Beweisaufnahme möglich

Bei der erneuten Verhandlung kann es zu einer neuen Beweisaufnahme kommen. Sie haben dadurch die Gelegenheit, zusätzliche Beweise vorzulegen oder Zeugen zu benennen, die Ihre Sichtweise unterstützen. Dies kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.

Beachtung der Rechtsauffassung des höheren Gerichts

Das Amtsgericht ist bei der erneuten Verhandlung an die rechtliche Beurteilung des höheren Gerichts gebunden. Wenn das höhere Gericht beispielsweise festgestellt hat, dass bestimmte Beweise nicht hätten berücksichtigt werden dürfen, muss das Amtsgericht dies in seiner neuen Entscheidung beachten.

Mögliche Kostenfolgen

Die Zurückverweisung kann Auswirkungen auf die Verteilung der Verfahrenskosten haben. Wenn Sie in der ersten Instanz unterlegen waren und die Zurückverweisung aufgrund Ihres Rechtsmittels erfolgte, können sich die Kostenrisiken für Sie ändern.

Bedenken Sie, dass die Zurückverweisung zwar eine neue Chance darstellt, aber kein Garant für ein anderes Ergebnis ist. Das Amtsgericht kann unter Berücksichtigung der Vorgaben des höheren Gerichts zu einer ähnlichen oder sogar gleichen Entscheidung kommen. Nutzen Sie die Zeit bis zur erneuten Verhandlung, um Ihre Argumente zu überdenken und gegebenenfalls zu verstärken.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Rotlichtverstoß: Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrer eine Haltelinie oder eine Kreuzung bei rotem Ampellicht überfährt. Dieser Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) kann zu Bußgeldern, Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei und Fahrverboten führen. Es geht darum, das Überfahren einer roten Ampel zu vermeiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Besonders wichtig ist, dass es genaue technische Anforderungen und Beweiskriterien gibt, um einen solchen Verstoß nachzuweisen.
  • Beweiswürdigung: Die Beweiswürdigung ist der Prozess, in dem ein Gericht die vorliegenden Beweise prüft und bewertet, um zu einer Entscheidung zu kommen. Im Fall eines Rotlichtverstoßes bedeutet das, dass alle Beweise wie Zeugenaussagen, Videoaufzeichnungen und technische Daten sorgfältig geprüft werden müssen. Eine mangelhafte Beweiswürdigung, wie im vorliegenden Fall, kann dazu führen, dass ein Urteil aufgehoben wird.
  • Mindestanforderungen an die Urteilsbegründung: Dies meint die notwendigen Angaben, die ein Gericht in seinem Urteil machen muss, um rechtssicher und nachvollziehbar zu sein. Im Kontext von Rotlichtverstößen gehören dazu die Beschreibung der Ampelanlage, die Lage der Haltelinie, die verwendeten Messgeräte und deren Ergebnisse. Wenn diese Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, kann das Urteil nicht rechtlich haltbar sein.
  • Induktionsschleife: Eine Induktionsschleife ist eine technische Vorrichtung in der Fahrbahn, die erkennt, wenn ein Fahrzeug eine bestimmte Stelle überfährt. Diese wird oft in Kombination mit Ampelanlagen verwendet, um Rotlichtverstöße zu erfassen. Die genaue Lage und Funktion dieser Schleife sind entscheidend für die Beweisführung in solchen Fällen, da sie die Basis für die Berechnung der Rotlichtdauer bildet.
  • Rückverweisung: Eine Rückverweisung erfolgt, wenn ein höheres Gericht ein Urteil eines niedrigeren Gerichts aufhebt und den Fall zur erneuten Verhandlung an das ursprüngliche Gericht zurückschickt. Im besprochenen Fall hat das Oberlandesgericht Karlsruhe das Urteil des Amtsgerichts Konstanz aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen, damit fehlende Feststellungen nachgeholt werden können.
  • Fundierte Beweiswürdigung: Eine fundierte Beweiswürdigung verlangt, dass alle Beweise detailliert und gründlich analysiert und in das Urteil einbezogen werden. Das bedeutet, dass nicht nur alle relevanten Fakten genau dargelegt werden müssen, sondern auch, dass ihre Bedeutung und Gewichtung für den Fall umfassend erklärt werden müssen. Eine oberflächliche oder unvollständige Beweiswürdigung kann zu einer fehlerhaften Urteilsfindung führen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO: Dieser Paragraph regelt die Pflicht, bei Rotlicht an einer Wechsellichtzeichenanlage zu halten. Er besagt, dass der Verkehrsteilnehmer vor dem Überfahren einer Haltelinie anhalten muss, wenn das Licht der dazugehörigen Anlage rot zeigt. Der Zweck dieses Rechts ist die Sicherheit im Straßenverkehr.
  • § 79 Abs. 6 OWiG: Dieser Paragraph regelt die Rückverweisung einer Sache an das Erstgericht, wenn das Berufungs- oder Beschwerdegericht Feststellungsfehler im Urteil des Erstgerichts erkennt. Im konkreten Fall hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Sache zurückverwiesen, weil Feststellungen über die Lage der Haltelinie und der Induktionsschleife im Urteil fehlten, was für die Berechnung der Rotlichtdauer entscheidend war.
  • § 349 Abs. 2 StPO: Dieser Paragraph regelt die Verfahren in Fällen einer verfahrensfehlerfreien Verurteilung im Strafprozess. Er besagt, dass die Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil, das keine Verstöße gegen formelles Recht enthält, nur dann erfolgreich sein kann, wenn das Gericht die Sachlage falsch festgestellt hat.
  • § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 OWiG: Dieser Paragraph regelt die statthafte Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen in Ordnungswidrigkeitsrechtssachen vor Gericht. Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel im Ordnungswidrigkeitsrecht, das die Möglichkeit eröffnet, die Entscheidung eines Amtsgerichts durch ein Oberlandesgericht überprüfen zu lassen.
  • OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Februar 2022, 1 Rb 34 Ss 9/22, juris: Dieser Beschluss des OLG Karlsruhe betrifft die Beweiswürdigung in Rotlichtverstößen und stellt fest, dass neben der Angabe des Gerätetyps und des Messergebnisses auch wesentliche Anknüpfungstatsachen wie der Abstand zwischen Haltelinie und Induktionsschleife sowie die Rotlichtzeiten beim Überfahren der Induktionsschleife im Urteil dargelegt werden müssen. Dies ermöglicht die Nachvollziehbarkeit der Berechnung der Rotlichtdauer. Im vorliegenden Fall entschied das OLG Karlsruhe, dass die fehlenden Aussagen zu diesen Punkten eine ausreichende Beweiswürdigung und damit eine richtige Beurteilung des Rotlichtverstoßes durch das AG Konstanz nicht ermöglichten.

Das vorliegende Urteil

OLG Karlsruhe – Az.: 3 ORbs 330 SsBs 218/24 – Beschluss vom 07.05.2024


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